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   BGH, 14.11.2023 - 3 StR 369/23   

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https://dejure.org/2023,38957
BGH, 14.11.2023 - 3 StR 369/23 (https://dejure.org/2023,38957)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2023 - 3 StR 369/23 (https://dejure.org/2023,38957)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2023 - 3 StR 369/23 (https://dejure.org/2023,38957)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 25 Abs. 2 StGB, § 26 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen der vom Gericht getroffenen Annahme hinsichtlich der täterschaftlich begangenen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision wegen der vom Gericht getroffenen Annahme hinsichtlich der täterschaftlich begangenen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 115
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.2020 - 3 StR 380/20

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - 3 StR 369/23
    Das bloße Veranlassen einer Beschaffungsfahrt ohne Einfluss auf deren Durchführung genügt dagegen nicht (BGH, Beschluss vom 23. November 2020 - 3 StR 380/20, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 45/22

    Keine täterschaftliche Einfuhr von Betäubungsmitteln durch Zubilligung von

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - 3 StR 369/23
    Entscheidender Bezugspunkt für die anzustellende wertende Gesamtbetrachtung ist hierbei stets der Einfuhrvorgang selbst (vgl. st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 8. August 2023 - 3 StR 210/23, NStZ-RR 2023, 346, 347; vom 3. Mai 2022 - 3 StR 45/22, NStZ 2023, 51 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 08.08.2023 - 3 StR 210/23

    Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 14.11.2023 - 3 StR 369/23
    Entscheidender Bezugspunkt für die anzustellende wertende Gesamtbetrachtung ist hierbei stets der Einfuhrvorgang selbst (vgl. st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 8. August 2023 - 3 StR 210/23, NStZ-RR 2023, 346, 347; vom 3. Mai 2022 - 3 StR 45/22, NStZ 2023, 51 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 14.03.2024 - 5 StR 581/23
    Entscheidender Bezugspunkt bei allen diesen Merkmalen ist der Einfuhrvorgang selbst (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2023 - 5 StR 421/22 Rn. 10; vom 14. November 2023 - 3 StR 369/23 Rn. 7).
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