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   BGH, 16.09.2014 - 3 StR 372/14   

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https://dejure.org/2014,32167
BGH, 16.09.2014 - 3 StR 372/14 (https://dejure.org/2014,32167)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2014 - 3 StR 372/14 (https://dejure.org/2014,32167)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2014 - 3 StR 372/14 (https://dejure.org/2014,32167)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 20 StGB
    Anforderungen an die Anordnung der unbefristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (unzureichende Darlegung der zukünftigen Gefährlichkeit des Angeklagten); Schuldunfähigkeit aufgrund einer Psychose aus dem Formenkreis der Schizophrenie

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die zu treffende Gefährlichkeitsprognose; Erfordernis der nachvollziehbaren Darstellung der Prognose in den Urteilsgründen

  • IWW

    § 177 Abs. 1, 3, §§ 22, 23 StGB, § 63 StGB, § 20 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der unbefristeten Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus bzgl. Schuldunfähigkeit (hier: versuchte schwere sexuelle Nötigung)

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die zu treffende Gefährlichkeitsprognose; Erfordernis der nachvollziehbaren Darstellung der Prognose in den Urteilsgründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der unbefristeten Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus bzgl. Schuldunfähigkeit (hier: versuchte schwere sexuelle Nötigung)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schuldunfähigkeit, Unterbringung in der Psychiatrie - und die zukünftige Gefährlichkeit?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Die Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 43
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.01.2006 - 2 StR 394/05

    Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit); Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - 3 StR 372/14
    Dabei kann dahinstehen, ob die Schuldunfähigkeit des Beschuldigten hier ausnahmsweise sowohl auf die fehlende Einsichts- als auch die nicht vorhandene Steuerungsfähigkeit gestützt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, BGHR StGB § 20 Steuerungsfähigkeit 2 mwN auch zu den Besonderheiten der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei einer Psychose aus dem Formenkreis der Schizophrenie).
  • BGH, 29.04.2014 - 3 StR 171/14

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - 3 StR 372/14
    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, juris Rn. 5; vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 349/13

    Rechtsfehlerhaft angeordnete dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - 3 StR 372/14
    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, juris Rn. 5; vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 21.02.2017 - 3 StR 535/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem

    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist der Tatrichter auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, juris Rn. 5; vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, juris Rn. 5; vom 16. September 2014 - 3 StR 372/14, juris Rn. 4; vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 30.11.2017 - 3 StR 385/17

    Isolierte Anfechtung der Verwarnung mit Strafvorbehalt mit der Revision;

    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist der Tatrichter auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, juris Rn. 5; vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, juris Rn. 5; vom 16. September 2014 - 3 StR 372/14, juris Rn. 4; vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, juris Rn. 10; vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, StV 2017, 575, 576).
  • BGH, 22.08.2017 - 3 StR 249/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist der Tatrichter auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, juris Rn. 5; vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, juris Rn. 5; vom 16. September 2014 - 3 StR 372/14, juris Rn. 4; vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, juris Rn. 10; vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, juris Rn. 7).
  • BGH, 30.05.2018 - 1 StR 36/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist der Tatrichter auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, Rn. 5, NStZ-RR 2014, 89; vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, Rn. 5, NStZ-RR 2014, 243; vom 16. September 2014 - 3 StR 372/14, Rn. 4, NStZ-RR 2015, 43; vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, Rn. 10, NStZ-RR 2017, 76 f. und vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, StV 2017, 575, 576).
  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 604/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist der Tatrichter auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2018 - 1 StR 36/18 Rn. 25; vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13 Rn. 5; vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14 Rn. 5; vom 16. September 2014 - 3 StR 372/14 Rn. 4; vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 10 und vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16 Rn. 7).
  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 545/15

    Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

    Das Tatgericht ist dabei auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise in den Urteilsgründen darzustellen (BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 3 StR 372/14).
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