Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 10.12.1998

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.07.1999 - 3 U 134/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,17703
OLG Frankfurt, 01.07.1999 - 3 U 134/98 (https://dejure.org/1999,17703)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.07.1999 - 3 U 134/98 (https://dejure.org/1999,17703)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Juli 1999 - 3 U 134/98 (https://dejure.org/1999,17703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 104; BGB § 123; BGB § 134; BGB § 138; BGB § 812
    Mangelnde Ausbildung des Vermittlers steht Wirksamkeit des Versicherungsvertrags nicht entgegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Anspruch des VN auf Rückabwicklung einer Kapitallebensversicherung, auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, Beratungsverschulden eines VV

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1397
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.12.1998 - 3 U 134/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12562
OLG Hamburg, 10.12.1998 - 3 U 134/98 (https://dejure.org/1998,12562)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.12.1998 - 3 U 134/98 (https://dejure.org/1998,12562)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Dezember 1998 - 3 U 134/98 (https://dejure.org/1998,12562)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Werbung für eine sicherheitsrelevante gewerbliche Leistung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 23.01.2001 - 3 U 170/97

    Haftung des Stallbesitzers für Verletzungen eines in Pension gegebenen Pferdes

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.1998 - 3 U 134/98
    Die erbetene Aufgebrauchsfrist bis zum 30. September 1996 hat die Gegenseite mit Schreiben vom 09. September 1996 akzeptiert (Beiakte 3 U 170/97, dort: Anlage B 6 = B 11).

    Das werde durch gesteuerte Häufung von einstweiligen Verfügungen und Klagen in ein und derselben Sache ausgenutzt, so auch im vorliegenden Falle (Anlagen B 1-6; vgl. die Beiakte 3 U 170/97).

    Zur Ergänzung des Sachverhalts wird auf die vorbereitenden Schriftsätze der Parteien nebst Anlagen, auf den der Beklagten nachgelassenen Schriftsatz vom 24. November 1998 sowie auf die Beiakte 3 U 170/97 Bezug genommen.

    Es muss allerdings nicht nur der Beklagten auffallen, dass sie wegen des einen Werbeprospekts nicht nur von den drei Klägerinnen - wegen der vorangegangenen Verfügungsverfahren der Klägerin zu 1) vgl. Anlagen B 2, 9, 17, der Klägerin zu 2) vgl. Anlagen B 3-4 und der Klägerin zu 3) vgl. Anlage B 5 -, sondern von zwei weiteren ...-MÄRKTEN in ... (vgl. Anlagen B 7, 16) und Hamburg-Wandsbek (vgl. Anlage B 10 und Beiakte 3 U 170/97) sowie von der ...-Electro-Handels-GmbH (Anlagen B 6, 8, 13, 14) in Verfügungsverfahren bzw. Klagen zur Hauptsache gerichtlich in Anspruch genommen worden ist.

  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95

    Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.1998 - 3 U 134/98
    "wie aus der mit diesem Urteil verbundenen Werbung (Anlage K 1) ersichtlich" konkretisiert wiederum das Verbot, d.h. sie beschränkt es im Wesentlichen auf das konkret noch beanstandete Werbeverhalten der Beklagten und bringt lediglich zum Ausdruck, dass von diesem Verbot auch ein Verhalten erfasst sein soll, in dem sich - auch wenn nicht alle Einzelmerkmale übereinstimmen - das Charakteristische der konkreten Verletzungsform wieder findet (BGH, WRP 1998, 296 - Der M.-Markt packt aus).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.1998 - 3 U 134/98
    (aa) Als vergleichende Werbung ist jede Werbung anzusehen, die unmittelbar oder mittelbar (zumindest) einen Mitbewerber oder die Erzeugnisse oder Dienstleistungen, die von einem Mitbewerber angeboten werden, erkennbar macht (BGH, WRP 1998, 718 - Testpreis-Angebot).
  • OLG Nürnberg, 21.08.2018 - 3 U 1138/18

    Sinupret - Wettbewerbsverstoß, Zuwiderhandlung, Vertragsstrafe, Arzneimittel,

    Vielmehr werden die angesprochenen Verkehrskreise naheliegend annehmen, dass bei der Werbenden die Fotoarbeiten gut und sicher aufgehoben sind (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 10. Dezember 1998 - 3 U 134/98, Rn. 74 ff.).
  • OLG Stuttgart, 18.06.1999 - 2 U 11/99

    Unzulässige Förderung fremden Wettbewerbs zum Nachteil eines Dritten durch ein

    Zudem bestehen hier keine Anhaltspunkte dafür, daß über die Mitgliedschaft dieses Verbands hier nur künstlich die Voraussetzungen für eine Klagebefugnis der Klägerin geschaffen werden sollen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. A., Kap. 30 Rn. 30c sowie OLG Frankfurt, WRP 1999, 349 - Branchenfremde Mitglieder).
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