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   OLG Köln, 16.04.2020 - 3 U 225/19   

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https://dejure.org/2020,12649
OLG Köln, 16.04.2020 - 3 U 225/19 (https://dejure.org/2020,12649)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.04.2020 - 3 U 225/19 (https://dejure.org/2020,12649)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. April 2020 - 3 U 225/19 (https://dejure.org/2020,12649)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz bei verspäteter Post

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verspätete Zustellung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wer für die Samstagszustellung ein erhöhtes Porto bezahlt, der darf sich auch darauf verlassen, dass die Sendung zeitig zugestellt wird

  • versr.de (Kurzinformation)

    Ein verspäteter Brief kann teuer werden - auch für die Post

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Ausschlussfrist raus - Post muss Schadensersatz zahlen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Ein verspäteter Brief kann teuer werden - auch für die Post, Porto: 23 Euro, Schaden: 18.000 Euro

  • datev.de (Kurzinformation)

    Ein verspäteter Brief kann teuer werden - auch für die Post

  • anwaltverein.de (Kurzinformation)

    Post muss Kundin wegen verspäteter Zustellung eines von ihr aufgegebenen Briefes 18.000 Euro Schadensersatz zahlen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Post haftet für verspäteten Brief mit Schaden iHv. 18.000,- EUR

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Post haftet für Schaden wegen verspäteter Zustellung eines Briefes

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz: Verspätete Briefzustellung kostet Post 18.000,- Euro

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Deutsche Post stellt Brief zu spät zu: 18.000 Euro Schadensersatz

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei verspäteter Zustellung durch die Post

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    18.000 Euro Schadenersatz für verspäteten Brief

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    18.000 Euro Schadenersatz für verspäteten Brief

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 165/95

    Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende des

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.2020 - 3 U 225/19
    Insoweit ist der Beklagten zwar zuzugeben, dass das Bundesarbeitsgericht ursprünglich die Auffassung vertreten hat, dass Urlaub, der auf Grund einer ersten Elternzeit nach § 17 Abs. 2 BErzGG übertragen wurde, gem. § 7 Abs. 3 BUrlG mit Ablauf des auf die erste Elternzeit folgenden Urlaubsjahres entfalle und zwar auch dann, wenn dieser übertragene Urlaub wegen einer weiteren Elternzeit nicht in Anspruch genommen werden kann (BAG, Urt. v. 21.10.1997 - 9 AZR 267/96 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 75; Urt. v. 23.04.1996 - 9 AZR 165/95 - BAGE 83, 29, zu I 2 und 3 der Gründe).

    Dem liegt die Erwägung zu Grunde, dass § 17 Abs. 2 BEEG sicherstellen soll, dass die Inanspruchnahme von Elternzeit nicht zum Verfall des Erholungsurlaubs führt (BAG, Urt. v. 23.04.1996 - 9 AZR 165/95 - BAGE 83, 29, zu I 2 der Gründe).

  • BGH, 30.06.1964 - VI ZR 81/63

    Verdienstausfall eines Beamten

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.2020 - 3 U 225/19
    Für diesen Berechnungsweg wird geltend gemacht, dass es der aus § 249 BGB abgeleitete Grundsatz der konkreten Schadensberechnung gebiete, den Berechnungsfaktor "Steuern und Beiträge" mit seiner konkreten, nach dem Unfall häufig veränderten Größe einzusetzen (vgl. etwa BGH, BGHZ 42, 76, 78 ff; BGH, Urt. v. 26.02.1980 - VI ZR 2/79 - VersR 1980, 529 u. v. 29.09.1987 - VI ZR 293/86 - VersR 1988, 183).

    Das gemeinsame Ziel beider Berechnungswege ist die Ermittlung des "wahren", des "wirklichen" Schadens (vgl. BGHZ 42, 76, 84; BGH, Urt. v. 23.06.1965 - III ZR 185/62 - aaO).

  • BGH, 23.06.1965 - III ZR 185/62

    Bemessung des einem verletzten Arbeitnehmer zu ersetzenden Erwerbsschadens

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.2020 - 3 U 225/19
    Für diese Berechnungsmethode wird im Wesentlichen angeführt, dass die Lohnbezüge in ihrer Gesamtheit wirtschaftlich das Einkommen des Geschädigten darstellten, dass dieser Berechnungsweg für alle Fälle des Verdienstausfalls - gleichgültig, ob es um den Verdienstausfall von Beamten, Selbständigen oder sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern mit und ohne Lohnfortzahlung gehe - in gleicher Weise anwendbar sei und sich im Einzelfall als praktikabler als eine auf das fiktive Nettoeinkommen abstellende Berechnung erweise (vgl. etwa BGH, Urt. v. 23.06.1965 - III ZR 185/62 - VersR 1965, 793, Urt. v. 13.07.1967 - III ZR 94/66 - VersR 1967, 1095, 1097, Urt. v. 18.06.1973 - III ZR 155/70 - VersR 1973, 1028, 1030 u. Urt. v. 19.09.1974 - III ZR 73/72 - VersR 1975, 37, 40).

    Das gemeinsame Ziel beider Berechnungswege ist die Ermittlung des "wahren", des "wirklichen" Schadens (vgl. BGHZ 42, 76, 84; BGH, Urt. v. 23.06.1965 - III ZR 185/62 - aaO).

  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

    Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.2020 - 3 U 225/19
    Die Elternzeit eines Arbeitnehmers, die zu einer Suspendierung der Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis führt, wirkt sich nicht urlaubschädlich aus (vgl. BAG, Urt. v. 19.05.2015 - 9 AZR 725/13 - Rn. 11, BAGE 151, 360), solange der Arbeitgeber das in § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG normierte Kürzungsrecht nicht ausgeübt hat, wofür eine empfangsbedürftige rechtsgeschäftliche Erklärung erforderlich ist (BAG, Urt. v. 19.03.2019 - 9 AZR 495/17, juris).
  • BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17

    Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.2020 - 3 U 225/19
    Diese Auslegung hat es in einer weiteren Entscheidung bestätigt, in der es ausschließlich darauf abstellte, dass der wegen einer vorherigen Elternzeit übertragene Urlaub bei Eintritt in die neue Elternzeit noch nicht verfallen war (BAG, Urt. v. 23.01.2018 - 9 AZR 200/17 -, BAGE 161, 347-355, Rn. 19).
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17

    Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.2020 - 3 U 225/19
    Die Elternzeit eines Arbeitnehmers, die zu einer Suspendierung der Hauptleistungspflichten im Arbeitsverhältnis führt, wirkt sich nicht urlaubschädlich aus (vgl. BAG, Urt. v. 19.05.2015 - 9 AZR 725/13 - Rn. 11, BAGE 151, 360), solange der Arbeitgeber das in § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG normierte Kürzungsrecht nicht ausgeübt hat, wofür eine empfangsbedürftige rechtsgeschäftliche Erklärung erforderlich ist (BAG, Urt. v. 19.03.2019 - 9 AZR 495/17, juris).
  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 52/15

    Urlaub - Verfall - Beschäftigungsverbot - Elternzeit

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.2020 - 3 U 225/19
    § 17 Abs. 2 BEEG bezeichnet hierbei nicht einen besonderen Übertragungszeitraum, sondern bestimmt das für die Fristberechnung maßgebliche Urlaubsjahr iSd. § 7 Abs. 3 BUrlG (vgl. BAG, Urt. v. 15.12.2015 - 9 AZR 52/15 - Rn. 19, 22, BAGE 154, 1).
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.2020 - 3 U 225/19
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht aber bereits im Jahr 2008 (BAG, Urt. v. 20.05.2008 - 9 AZR 219/07 -, BAGE 126, 352-363, Rn. 19) aufgegeben.
  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 880/06

    Ausgleichsquittung - negatives Anerkenntnis

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.2020 - 3 U 225/19
    Steht fest, dass eine Forderung entstanden ist, verbietet dieser Umstand im Allgemeinen die Annahme, der Gläubiger habe sein Recht einfach wieder aufgegeben wollen (vgl. BAG, Urt. v. 07.11.2007 - 5 AZR 880/06 - Rn. 22, BAGE 124, 349).
  • BFH, 20.07.2018 - IX R 25/17

    Entschädigung wegen Erwerbsunfähigkeit bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsschaden,

    Auszug aus OLG Köln, 16.04.2020 - 3 U 225/19
    Erhält ein im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses Erwerbsloser vom Schädiger beispielsweise Ersatz für den verletzungsbedingt erlittenen Erwerbsschaden gem. § 842 BGB, kommt es für die Anwendung von § 24 Nr. 1 a EStG darauf an, ob mit der Zahlung steuerbare und steuerpflichtige Einnahmen ersetzt werden sollen (sog. Verdienstausfall) oder der Anspruch auf steuerfreie Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld (§ 3 Nr. 2 a EStG) oder das Arbeitslosengeld II erfolgt (BFH, Urt. v. 20.7.2018 - IX R 25/17, DStR 2018, 2327).
  • BFH, 21.01.2004 - XI R 40/02

    Entschädigung wegen Körperverletzung

  • BGH, 19.09.1974 - III ZR 73/72

    Geltendmachung von Nutzungsausfall für die Zeit eines Krankenhausaufenthalts

  • BGH, 18.05.1965 - VI ZR 262/63

    Erwerbsschaden bei Fortzahlung des Arbeitseinkommens; Berechnung des "normativen

  • BGH, 26.02.1980 - VI ZR 2/79

    Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen des Schadenfalls

  • LG Bonn, 22.11.2019 - 17 O 53/18
  • BAG, 21.10.1997 - 9 AZR 267/96

    Verfall von Urlaub nach erneutem Erziehungsurlaub

  • BGH, 29.09.1987 - VI ZR 293/86

    Berechnung des Verdienstausfallschadens im Wege der Nettolohnmethode; Berechnung

  • BAG, 21.07.1978 - 6 AZR 1/77

    Beendetes Arbeitsverhältnis - Gesetzlicher Abgeltungsanspruch - Rechtswirksamer

  • BGH, 18.06.1973 - III ZR 155/70

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Kausalzusammenhangs zwischen Unfall und

  • BFH, 13.04.1976 - VI R 216/72

    Unfallbogen - Schmerzensgeld - Tagegeld - Versicherung - Arbeitgeber - Lohnsteuer

  • BFH, 29.10.1959 - IV 235/58 U

    Entschädigung wegen entgehender und entgangener Einnahmen - Entschädigung für

  • BGH, 13.07.1967 - III ZR 94/66

    Schadensersatz wegen unzureichender Sicherung eines Gehwegs - Verletzung der

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