Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Abschnitt 3 - Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (§§ 15 - 21) |
(1) 1Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. 2Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
(2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
(3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.
(4) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vor Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm oder ihr nach Absatz 1 zusteht, kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen.
Rechtsprechung zu § 17 BEEG
117 Entscheidungen zu § 17 BEEG in unserer Datenbank:
- LAG Niedersachsen, 17.05.2022 - 10 Sa 954/21
Zwingende Geltung des § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG zur Kürzung des gesetzlichen und ...
Zum selben Verfahren:
- BAG - 9 AZR 207/22 (anhängig)
Urlaubsabgeltung (Verhältnis von § 17 Abs. 1 BEEG zu § 26 Abs. 2c TVöD)
- BAG - 9 AZR 207/22 (anhängig)
- BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 362/18
Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen
Zum selben Verfahren:
- ArbG Detmold, 09.03.2017 - 1 Ca 359/16
Kürzung von Urlaubsansprüchen während der Elternzeit/ Europarechtskonformität von ...
- LAG Hamm, 31.01.2018 - 5 Sa 625/17
Europarechtskonformität der Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Inanspruchnahme von ...
- ArbG Detmold, 09.03.2017 - 1 Ca 359/16
- LAG Baden-Württemberg, 16.09.2021 - 4 Sa 62/20
Urlaubsanspruch - Kürzung - Elternzeit - rechtsgeschäftliche Erklärung - ...
- BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 495/17
Elternzeit - Kürzung des Urlaubsanspruchs
Zum selben Verfahren:
- LAG Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 9 Sa 10/17
Mehrere aufeinander folgende Elternzeiten - Urlaubsverfall bei unterbliebener ...
- LAG Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 9 Sa 47/19
Elternzeit - Urlaub - Verfall - Abgeltung
- LAG Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 9 Sa 10/17
- BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 341/21
AGB-Kontrolle - Verfallklausel
§ 17 BEEG in Nachschlagewerken
- § 17 BEEG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Elternzeit