Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Abschnitt 3 - Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (§§ 15 - 21) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (https://dejure.org/gesetze/BEEG/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 19 BEEG
10 Entscheidungen zu § 19 BEEG in unserer Datenbank:
- LAG Thüringen, 28.06.2023 - 1 Sa 163/22
Zahlung einer Vertragsstrafe - Rückzahlung von Weiterbildungskosten
- BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R
Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung - ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - L 9 AL 82/11
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zulässigkeit des Eintritts einer Sperrzeit nach ...
- LSG Hessen, 02.09.2011 - L 9 AL 120/11
Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2021 - 7 Sa 245/20
Elternzeit - Urlaubsanspruch - Kürzungsbefugnis des Arbeitgebers
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2013 - L 15 AS 32/13
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2008 - 5 Sa 99/08
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Klausel zu einem Verzicht auf die Beendigung ...
- LAG Düsseldorf, 24.01.2011 - 14 Sa 1399/10
Fortbestehen der Elternzeit für das dritte Jahr ohne Zustimmung der Arbeitgeberin
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2009 - 11 Sa 147/09
Vertretung einer GmbH durch einen abberufenen Geschäftsführer - Publizität des ...
- BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13
Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit
§ 19 BEEG in Nachschlagewerken
- § 19 BEEG wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Elternzeit
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 19 BEEG:
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
- Personelle Angelegenheiten
- Personelle Einzelmaßnahmen
- § 102 (Mitbestimmung bei Kündigungen)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Allgemeiner Kündigungsschutz
- §§ 4 ff. (Anrufung des Arbeitsgerichtes)