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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.11.2014 - 3 U 26/13   

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OLG Brandenburg, 25.11.2014 - 3 U 26/13 (https://dejure.org/2014,37814)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.11.2014 - 3 U 26/13 (https://dejure.org/2014,37814)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. November 2014 - 3 U 26/13 (https://dejure.org/2014,37814)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    GmbHG §§ 30, 43, 64; InsO 17, 19
    Haftung, Personengesellschaft, Scheingesellschafter, Scheinsozietät, Übergang Rechte und Pflichten, Vertragsübernahme

Verfahrensgang

  • LG Potsdam - 12 O 456/12
  • OLG Brandenburg, 25.11.2014 - 3 U 26/13
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 14.07.1995 - X B 346/94

    Ordnungsmäßigkeit eines Ausfertigungsvermerks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2014 - 3 U 26/13
    Der Zusatz "als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle" ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dagegen nicht zwingend (vergl. BGH, Beschluss vom 11.01.1961, IV ZB 312/60, VersR 1961, 325; BGH, Beschluss vom 23.09.1992, I ZB 2/92, MDR 1993, 383), sofern die Identität der unterzeichnenden Person ohne weiteres festgestellt werden kann und der Zustellungsempfänger sich, wie es hier der Fall ist, aufgrund der Angaben im Ausfertigungsvermerk jederzeit, etwa durch eine Rückfrage bei Gericht, darüber Gewissheit verschaffen kann, ob die Ausfertigung von einer dazu legitimierten Person erstellt worden ist (BGH, Beschluss vom 23.09.1992, I ZB 2/92, MDR 1993, 383; BFH, Beschluss vom 14.07.1995, X B 346/94).
  • BFH, 02.09.1999 - IV B 91/98

    Gerichtliche Zustellung; Gegenstand des Klagebegehrens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2014 - 3 U 26/13
    Im Übrigen ist bereits der Umstand, dass der hier streitgegenständliche Beglaubigungsvermerk das Gerichtssiegel trägt, ein hinreichender Hinweis darauf, dass er von einem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gefertigt wurde, denn nur der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle ist zur Führung des Gerichtssiegels berechtigt (BFH, Beschluss vom 02.09.1999, IV B 91/98).
  • BGH, 11.01.1961 - IV ZB 312/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2014 - 3 U 26/13
    Der Zusatz "als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle" ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dagegen nicht zwingend (vergl. BGH, Beschluss vom 11.01.1961, IV ZB 312/60, VersR 1961, 325; BGH, Beschluss vom 23.09.1992, I ZB 2/92, MDR 1993, 383), sofern die Identität der unterzeichnenden Person ohne weiteres festgestellt werden kann und der Zustellungsempfänger sich, wie es hier der Fall ist, aufgrund der Angaben im Ausfertigungsvermerk jederzeit, etwa durch eine Rückfrage bei Gericht, darüber Gewissheit verschaffen kann, ob die Ausfertigung von einer dazu legitimierten Person erstellt worden ist (BGH, Beschluss vom 23.09.1992, I ZB 2/92, MDR 1993, 383; BFH, Beschluss vom 14.07.1995, X B 346/94).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZB 2/92

    Wirksamkeit der Urteilszustellung bei abweichendem Ausfertigungsvermerk

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2014 - 3 U 26/13
    Der Zusatz "als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle" ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dagegen nicht zwingend (vergl. BGH, Beschluss vom 11.01.1961, IV ZB 312/60, VersR 1961, 325; BGH, Beschluss vom 23.09.1992, I ZB 2/92, MDR 1993, 383), sofern die Identität der unterzeichnenden Person ohne weiteres festgestellt werden kann und der Zustellungsempfänger sich, wie es hier der Fall ist, aufgrund der Angaben im Ausfertigungsvermerk jederzeit, etwa durch eine Rückfrage bei Gericht, darüber Gewissheit verschaffen kann, ob die Ausfertigung von einer dazu legitimierten Person erstellt worden ist (BGH, Beschluss vom 23.09.1992, I ZB 2/92, MDR 1993, 383; BFH, Beschluss vom 14.07.1995, X B 346/94).
  • BGH, 18.03.1997 - XI ZR 34/96

    Zulässigkeit und Wirkung einer vorprozessual getroffenen internationalen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2014 - 3 U 26/13
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes (Urteil vom 18.03.1997, XI ZR 34/96, NJW 1997, 2885) in der Berufungsinstanz ausnahmsweise der Rechtsstreit auf einen weiteren Beklagten ausgedehnt werden, wenn die Verweigerung der Zustimmung des neuen Beklagten rechtsmissbräuchlich ist.
  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2014 - 3 U 26/13
    Die Berufungsinstanz ist eine Rechtmittelinstanz, d.h. prozessuale Handlungsformen wie Klageerweiterung - änderung und häufung ebenso wie Widerklage und Aufrechnung können immer nur Teil einer Berufung oder Anschlussberufung sein (BGH, Urteil vom 07.12.2007, V ZR 210/06, NJW 2008, 1954; OLG München, Urteil vom 15.07.2011, 10 U 4408/09 m.w.N.).
  • BGH, 23.09.2008 - VIII ZR 85/08

    Beginn des Fristenlaufs für die Einlegung der Anschlussberufung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2014 - 3 U 26/13
    Eine fristsetzende Verfügung des Vorsitzenden bedarf, worauf der Kläger zutreffend hinweist, der Zustellung durch Übergabe einer beglaubigten Abschrift der richterlichen Verfügung (§ 329 Abs. 2 Satz 2 ZPO); für die Frist des § 521 Abs. 2 Satz 1 ZPO zur schriftlichen Berufungserwiderung gilt nichts anderes (BGH, Beschluss vom 23.09.2008, VIII ZR 85/08, NJW 2009, 515).
  • OLG Brandenburg, 03.05.2012 - 10 U 6/11

    Ausgleichszahlung unter getrennten nichtehelichen Lebenspartnern: Anforderungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2014 - 3 U 26/13
    Die Berufung der Widerklägerin d... gegen die Abweisung der Widerklage hat das Brandenburgische Oberlandesgericht mit Urteil vom 03.05.2012 (10 U 6/11) zurückgewiesen.
  • OLG München, 15.07.2011 - 10 U 4408/09

    Umstellung des Klageantrags auf Zahlung an den Nebenintervenienten als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.11.2014 - 3 U 26/13
    Die Berufungsinstanz ist eine Rechtmittelinstanz, d.h. prozessuale Handlungsformen wie Klageerweiterung - änderung und häufung ebenso wie Widerklage und Aufrechnung können immer nur Teil einer Berufung oder Anschlussberufung sein (BGH, Urteil vom 07.12.2007, V ZR 210/06, NJW 2008, 1954; OLG München, Urteil vom 15.07.2011, 10 U 4408/09 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 13.02.2019 - 7 U 160/17

    Auslegung eines Vertragsverhältnisses als Treuhandvereinbarung

    Auf die Berufung der Klägerin ist das Urteil des Landgerichts Potsdam durch Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 06.05.2014 (Az.: 3 U 26/13) abgeändert und die Klage ist abgewiesen worden.

    2.1) Die Klägerin ist keine Scheingesellschaft und ist - anders als der Beklagte meint - im Berufungsurteil im Vorprozess (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Az.: 3 U 26/13, Anlage K 9, Bl. 19 ff. d.A.) auch nicht als Scheingesellschaft behandelt worden.

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.07.2013 - I-3 U 26/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19969
OLG Hamm, 29.07.2013 - I-3 U 26/13 (https://dejure.org/2013,19969)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.07.2013 - I-3 U 26/13 (https://dejure.org/2013,19969)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Juli 2013 - I-3 U 26/13 (https://dejure.org/2013,19969)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Facharzt für Allgemeinmedizin, Schweinegrippe, Lungenentzündung, versäumte Krankenhauseinweisung, Diagnosefehler, falsche Medikation

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Facharzt für Allgemeinmedizin, Schweinegrippe, Lungenentzündung, versäumte Krankenhauseinweisung, Diagnosefehler, falsche Medikation

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht sofort erkannte Schweinegrippe

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Arzthaftung - Schweinegrippe mit Lungenentzündung nicht frühzeitig diagnostiziert

  • lto.de (Kurzinformation)

    Arzthaftung - Nichterkennen von Schweinegrippe kein Haftungsfall

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Hausarztes wegen nicht frühzeitig diagnostizierter Schweinegrippe

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schweinegrippe nicht erkannt - Mediziner diagnostizierte zunächst eine normale Grippe: Behandlungsfehler?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Arzthaftungsanspruch wegen verspäteter stationärer Krankenhauseinweisung eines zunächst unerkannt an "Schweinegrippe" erkrankten Patienten

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Urteil zu Behandlungsfehler - Hausarzt muss Schweinegrippe nicht erkennen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arzt erkennt Schweinegrippe nicht - keine Haftung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schweinegrippe mit Lungenentzündung nicht frühzeitig diagnostiziert - Hausarzt haftet nicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hausarzt haftet nicht für nicht frühzeitig diagnostizierte Schweinegrippe mit Lungenentzündung - Oberlandesgericht Hamm stellt keine fehlerhafte Behandlung des Hausarztes fest

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