Rechtsprechung
   OLG Bremen, 07.02.2011 - 3 U 61/10   

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OLG Bremen, 07.02.2011 - 3 U 61/10 (https://dejure.org/2011,7731)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07.02.2011 - 3 U 61/10 (https://dejure.org/2011,7731)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - 3 U 61/10 (https://dejure.org/2011,7731)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Schadensberechnung auf Gutachtenbasis; Verweis auf eine freie Fachwerkstatt

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - fiktive Schadensberechnung und Schadensminderungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2; BGB § 254 Abs. 2
    Höhe der Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Schadensberechnung auf Gutachtenbasis; Verweis auf eine freie Fachwerkstatt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wann kann die Versicherung den Geschädigten an eine freie Werkstatt verweisen?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Verweis auf freie Werkstatt nicht immer unzumutbar

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Zur fiktiven Reparaturkostenabrechnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reparatur in freier Werkstatt kann bei späteren Schadensfällen Nachteile bringen

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    OLG Bremen bejaht Verweisungsrecht - Reparatur war dem Geschädigten zumutbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1175
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.2011 - 3 U 61/10
    Der Aspekt, dass der Kläger fiktiv abrechne, auf den das Landgericht abgestellt habe, habe nicht zu Lasten des Klägers gehen dürfen, denn auch in der Grundsatzentscheidung des BGH vom 20.10.2009 (BGH, NJW 2010, 606 ff.) sei eine fiktive Abrechnung erfolgt.

    Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (BGH, NJW 2010, 606).

    Mit seinem Grundsatzurteil vom 20.10.2009 (BGH, NJW 2010, 606 ff.), hat der BGH eine differenzierte Betrachtungsweise für geboten erachtet, die sowohl dem Interesse des Geschädigten an einer Totalreparation als auch dem Interesse des Schädigers an einer Geringhaltung des Schadens angemessen Rechnung trägt (BGH, a.a.O.).

    Will der Schädiger mithin den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, muss der Schädiger darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht (BGH, NJW 2010, 606; BGH, NJW 2010, 2118 ff., 2119; BGH, NJW 2010, 2725 ff., 2726; BGH, NJW 2010, 2727; BGH, NJW 2010, 2941).

    Dies kann etwa auch dann der Fall sein, wenn der Geschädigte konkret darlegt, dass er sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen oder - im Fall der konkreten Schadensberechnung - sein besonderes Interesse an einer solchen Reparatur durch die Reparaturrechnung belegt (BGH, NJW 2010, 606).

    Das Fahrzeug des Klägers ist älter als drei Jahre und fällt daher unter die vom BGH in der Grundsatzentscheidung vom 20.10.2009 (BGH, NJW 2010, 606 ff.) genannte Frist.

  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.2011 - 3 U 61/10
    Will der Schädiger mithin den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, muss der Schädiger darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht (BGH, NJW 2010, 606; BGH, NJW 2010, 2118 ff., 2119; BGH, NJW 2010, 2725 ff., 2726; BGH, NJW 2010, 2727; BGH, NJW 2010, 2941).

    Hier- zu wäre er jedoch angesichts des substantiierten Vortrags der Beklagten zur Gleichwertigkeit verpflichtet gewesen (vgl. BGH, NJW 2010, 2118).

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.2011 - 3 U 61/10
    Bereits in seinem Urteil vom 29.4.2003 (NJW 2003, 2086 ff., 2087) hat der BGH allerdings ausgeführt, dass der Geschädigte, der mühelos eine ohne Weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, sich auf diese verweisen lassen muss.

    Rechnet der Geschädigte - konkret oder fiktiv - die Kosten der Instandsetzung als Schaden ab und weist er die Erforderlichkeit der Mittel durch eine Reparaturkostenrechnung oder durch ein ordnungsgemäßes Gutachten eines Sachverständigen nach, hat der Schädiger die Tatsachen darzulegen und zu beweisen, aus denen sich ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB ergibt (BGH, NJW 2003, 2086 ff., 2088).

  • BGH, 13.07.2010 - VI ZR 259/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.2011 - 3 U 61/10
    Will der Schädiger mithin den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, muss der Schädiger darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht (BGH, NJW 2010, 606; BGH, NJW 2010, 2118 ff., 2119; BGH, NJW 2010, 2725 ff., 2726; BGH, NJW 2010, 2727; BGH, NJW 2010, 2941).
  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 337/09

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis unter

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.2011 - 3 U 61/10
    Will der Schädiger mithin den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, muss der Schädiger darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht (BGH, NJW 2010, 606; BGH, NJW 2010, 2118 ff., 2119; BGH, NJW 2010, 2725 ff., 2726; BGH, NJW 2010, 2727; BGH, NJW 2010, 2941).
  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 302/08

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.2011 - 3 U 61/10
    Will der Schädiger mithin den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, muss der Schädiger darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht (BGH, NJW 2010, 606; BGH, NJW 2010, 2118 ff., 2119; BGH, NJW 2010, 2725 ff., 2726; BGH, NJW 2010, 2727; BGH, NJW 2010, 2941).
  • OLG Koblenz, 16.04.2009 - 6 U 574/08

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Neuwagen mit Tageszulassung:

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.2011 - 3 U 61/10
    Eine solche Bestimmung über den Fristbeginn liegt auch deshalb nahe, da die Fahrzeuge nach der Erstzulassung aus dem vom Hersteller noch zu überblickenden und zu überwachenden Bereich ausscheiden (BGH, NJW 1999, 3267 ff., 3268; OLG Koblenz, NJW 2009, 3519).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 44/97

    EG-Neuwagen I - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.2011 - 3 U 61/10
    Eine solche Bestimmung über den Fristbeginn liegt auch deshalb nahe, da die Fahrzeuge nach der Erstzulassung aus dem vom Hersteller noch zu überblickenden und zu überwachenden Bereich ausscheiden (BGH, NJW 1999, 3267 ff., 3268; OLG Koblenz, NJW 2009, 3519).
  • AG Flensburg, 08.01.2013 - 62 C 131/12

    Schadensersatzprozess nach Kfz-Unfall: Abrechnung von Reparaturkosten auf

    Legt der Schädiger konkrete Umstände dar, aus denen sich die technische Gleichwertigkeit der benannten Werkstatt mit einer markengebunden Fachwerkstatt ergibt, genügt ein pauschales Bestreiten nicht, um die Gleichwertigkeit der Vergleichswerkstatt streitig zu stellen (Wenker, VersR 2012, 290 [292]; vgl. OLG Düsseldorf, U. v. 27.03.2012, I-1 U 139/11, 1 U 139/11 Tz. 57 (juris); OLG Bremen, U. v. 07.02.2011, 3 U 61/10, Tz. 15 (juris)).
  • LG Bochum, 01.07.2011 - 5 S 6/11

    Haftungsquote bei einem Verkehrsunfall wird nach den Verursachungsbeiträgen und

    Hierzu wäre sie jedoch angesichts des substantiierten Vorbringens der Beklagten zur Gleichwertigkeit verpflichtet gewesen (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 07.02.2011, 3 U 61/10; BGH, NJW 2010, 2118, 2119).
  • AG Essen, 10.07.2012 - 11 C 151/12

    Durchführen der Reparatur eines KfZ in einer freien Werkstatt als Bestandteil der

    Hierzu wäre er jedoch angesichts des substantiierten Vortrags der Beklagten zur Gleichwertigkeit verpflichtet gewesen (OLG Bremen NJW-RR 2011, 1175).
  • LG Potsdam, 28.11.2014 - 12 O 4/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere Reparaturmöglichkeit

    Wählt der Geschädigte den vorbeschriebenen Weg der Schadensberechnung und genügt er damit bereits dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, so begründen besondere Umstände, wie das Alter des Fahrzeugs oder seine Laufleistung, keine weitere Darlegungslast des Geschädigten (vgl. auch OLG Bremen, NJW-RR 2011, 1175).
  • AG Flensburg, 17.11.2012 - 62 C 131/12

    Erstattungsfähigkeit von erforderlichen Kfz-Reparaturkosten im Sinne des § 249

    Legt der Schädiger konkrete Umstände dar, aus denen sich die technische Gleichwertigkeit der benannten Werkstatt mit einer markengebunden Fachwerkstatt ergibt, genügt ein pauschales Bestreiten nicht, um die Gleichwertigkeit der Vergleichswerkstatt streitig zu stellen (Wenker, VersR 2012, 290 [292]; vgl. OLG Düsseldorf, U. v. 27.03.2012, I-1 U 139/11, 1 U 139/11 Tz. 57 ([...]); OLG Bremen, U. v. 07.02.2011, 3 U 61/10, Tz. 15 ([...])).
  • AG Siegburg, 12.02.2014 - 124 C 203/13

    Reparatur in Markenwerkstatt

    VVenn das dem Schädiger, hier der Beklagten, gelungen ist, kann jedoch der Verweis auf eine freie Werkstatt immer noch unzulässig sein, wenn das geschädigte Fahrzeug neu bzw. neuwertig ist, also in der Regel bis zu drei Jahre alt ist oder das Fahrzeug markenwerkstattgepflegt ist (vgl. OLG Bremen ZfS 2011, 322).
  • AG Dachau, 19.07.2011 - 3 C 926/10
    Hierzu wäre er jedoch nach dem substantiierten Vortrag der Beklagten verpflichtet gewesen (OLG Bremen, Urteil vom 9.2.2011-3 U 61/10).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.12.2010 - 3 U 61/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19107
OLG Brandenburg, 22.12.2010 - 3 U 61/10 (https://dejure.org/2010,19107)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.12.2010 - 3 U 61/10 (https://dejure.org/2010,19107)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - 3 U 61/10 (https://dejure.org/2010,19107)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung einer unentgeltlichen Zuwendung von einer gemischten Schenkung

  • rechtsportal.de

    BGB § 516 Abs. 1
    Abgrenzung einer unentgeltlichen Zuwendung von einer gemischten Schenkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 374/94

    Gegenstand einer gemischten Schenkung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2010 - 3 U 61/10
    Eine solche liegt vor, wenn bei einem einheitlichen Vertrag, bei dem der Wert der Leistung des einen dem Wert der Leistung des anderen nur zu einem Teil entspricht, die Vertragsparteien dies wissen und übereinstimmend wollen (s. BGH NJW-RR 1996, S. 754).

    24 Bei einem auffallenden, groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kann im Einzelfall auf den subjektiven Tatbestand einer Schenkung geschlossen werden (s. BGH NJW-RR 1996, S. 754).

  • BGH, 19.01.1999 - X ZR 42/97

    Berücksichtigung vermögensmindernder Aufwendungen des Beschenkten vor Zugang der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2010 - 3 U 61/10
    Sofern die Sanierung bereits vor der Übertragung erfolgt ist, hätte der Beklagte seiner Schwiegermutter seinerseits unentgeltlich ohne Rechtsgrund eine Zuwendung zukommen lassen, die Gegenansprüche des Beklagten ausgelöst hätte, die er nunmehr wiederum dem Kläger entgegenhalten könnte (s. insoweit BGH, NJW 1999, S. 1626).
  • BGH, 07.04.1989 - V ZR 252/87

    Übernahme dinglicher Belastungen bei Schenkung eines Grundstücks; Versorgung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2010 - 3 U 61/10
    Das ist dann der Fall, wenn der Wert der Gegenleistung weniger als die Hälfte des effektiven Werts des Geschenks beträgt (BGH, NJW 1989, S. 2122; 1999, S. 1626).
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 48/96

    Ausgleichsansprüche wegen Vertiefung eines Grundstücks; Begriff der alternativen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.12.2010 - 3 U 61/10
    Soweit der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Urt. v. 04.07.1997 - VZR 48/96, NJW-RR 1997, S. 1374, die alternative Geltendmachung zweier Ansprüche zulässt, folgt daraus nichts anderes.
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 10.01.2012 - L 3 U 61/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6576
LSG Bayern, 10.01.2012 - L 3 U 61/10 (https://dejure.org/2012,6576)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.01.2012 - L 3 U 61/10 (https://dejure.org/2012,6576)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - L 3 U 61/10 (https://dejure.org/2012,6576)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    (Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - durchschnittlicher JAV - Neuberechnung - Qualifizierung zu einer höherwertigen Tätigkeit - späterer Nachteil - Verrechnung mit einer gesetzlichen Altersrente gem § 93 Abs 3 SGB 6 - Drucker - Betriebswirt - ...

  • Wolters Kluwer

    Höhe des Jahresarbeitsverdienstes als Bemessungsgrundlage für die Verletztenrente eines Offsetdruckers nach einem Arbeitsunfall u. anschließender beruflicher Qualifizierung zum Betriebswirt

  • rechtsportal.de

    Höhe des Jahresarbeitsverdienstes für die Berechnung einer Verletztenrente eines Offsetdruckers nach einer beruflichen Qualifizierung zum Betriebswirt nach dem Arbeitsunfall

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine nachtägliche Korrektur der Verletztenrente bei Zusammentreffen mit Altersrente - Nachteile aufgrund von Anrechnungsvorschriften im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung müssen nicht von gesetzlicher Unfallversicherung ausgeglichen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 467 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Festsetzung des Jahresverdienstes - erhebliche

    Auszug aus LSG Bayern, 10.01.2012 - L 3 U 61/10
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat vielmehr in ständiger Rechtsprechung mit Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R (SGb 2011, 637-638) bestätigt, dass bei der Überprüfung des JAV die Fähigkeiten, die Ausbildung, die Lebensstellung und die Tätigkeit des Versicherten im Zeitpunkt des Versicherungsfalls (!) zu berücksichtigen sind.

    Nur wenn besondere Umstände vorliegen, die sich auf diesen maßgeblichen Zeitraum auswirken und die eine erhebliche Unbilligkeit der Regelberechnung begründen (z.B. unterwertige Beschäftigung, Verdienstausfall innerhalb der Jahresfrist z.B. durch unbezahlten Urlaub), kann eine Korrektur des JAV wegen Unbilligkeit angezeigt sein (BSG, Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R a.a.O. mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 03.12.2002 - B 2 U 23/02 R und BSG, Urteil vom 30.10.1991- 2 RU 61/90).

  • BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die

    Auszug aus LSG Bayern, 10.01.2012 - L 3 U 61/10
    Dieser liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn der Bestand an geschützten vermögenswerten Rechten in der Hand des Grundrechtsinhabers aufgrund einer gesetzlichen oder auf einem Gesetz beruhenden Maßnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt vermindert wird (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.03.2011 - 1 BvR 591/08 und 1 BvR 593/08 zu der ähnlich gelagerten Problematik der leistungsmindernden Anrechnung von Verletztenrenten auf "Hartz-IV-Leistungen").
  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 23/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Witwenrente - Jahresarbeitsverdienst - Härte -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.01.2012 - L 3 U 61/10
    Nur wenn besondere Umstände vorliegen, die sich auf diesen maßgeblichen Zeitraum auswirken und die eine erhebliche Unbilligkeit der Regelberechnung begründen (z.B. unterwertige Beschäftigung, Verdienstausfall innerhalb der Jahresfrist z.B. durch unbezahlten Urlaub), kann eine Korrektur des JAV wegen Unbilligkeit angezeigt sein (BSG, Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R a.a.O. mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 03.12.2002 - B 2 U 23/02 R und BSG, Urteil vom 30.10.1991- 2 RU 61/90).
  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90

    Streit über die Höhe des für die Witwenrente maßgeblichen

    Auszug aus LSG Bayern, 10.01.2012 - L 3 U 61/10
    Nur wenn besondere Umstände vorliegen, die sich auf diesen maßgeblichen Zeitraum auswirken und die eine erhebliche Unbilligkeit der Regelberechnung begründen (z.B. unterwertige Beschäftigung, Verdienstausfall innerhalb der Jahresfrist z.B. durch unbezahlten Urlaub), kann eine Korrektur des JAV wegen Unbilligkeit angezeigt sein (BSG, Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R a.a.O. mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 03.12.2002 - B 2 U 23/02 R und BSG, Urteil vom 30.10.1991- 2 RU 61/90).
  • BVerfG, 18.02.1988 - 1 BvR 1017/87

    Verfassungsmäßigkeit der Übergangsgeldkürzung nach RVO § 568 Abs 8

    Auszug aus LSG Bayern, 10.01.2012 - L 3 U 61/10
    Denn unabhängig von der Frage, ob Ansprüche auf eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, die allein durch Beiträge der Arbeitgeber finanziert wird (vgl. § 723 Abs. 1 RVO; § 51 Abs. 1 SGB VII), überhaupt vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) umfasst werden (offen gelassen: BVerfG, Beschluss vom 18.02.1988 - 1 BvR 1017/87), wird der Kläger vorliegend nicht in seinem Grundrecht auf Schutz des Eigentums verletzt.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2018 - L 6 U 3686/17
    Ebenso sehen die Härtevorschriften nach einhelliger Rechtsprechung keine Änderung des JAV für nach dem Versicherungsfall neu begonnene oder gar nur fiktive Ausbildungen oder Tätigkeiten vor (Bayerisches LSG, Urteil vom 10. Januar 2012 - L 3 U 61/10 -, juris, Rz. 23).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2009 - L 14/3 U 61/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,115345
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2009 - L 14/3 U 61/10 (https://dejure.org/2009,115345)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.12.2009 - L 14/3 U 61/10 (https://dejure.org/2009,115345)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Dezember 2009 - L 14/3 U 61/10 (https://dejure.org/2009,115345)
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Volltextveröffentlichung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2009 - L 14/3 U 61/10
    Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl. hierzu BSG vom 12. Mai 2009 - B 2 U 12/08 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 33, Rdnr. 13 m. w. N.).
  • BSG, 08.12.1998 - B 2 U 36/97 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - gemischte Tätigkeit - Werbung - humanitäre

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2009 - L 14/3 U 61/10
    Der Senat stimmt dem SG zu, wenn dieses unter Heranziehung der vom BSG entwickelten Grundsätze zur gemischten Tätigkeit (vgl. außer der bereits zitierten Entscheidung, a. a. O., Rdnr. 16, auch BSG vom 8. Dezember 1998 - B 2 U 36/97 R -, Rdnr. 22, zitiert nach Juris).
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