Weitere Entscheidung unten: LSG Hessen, 26.11.2013

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 70/11   

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https://dejure.org/2012,4030
OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 70/11 (https://dejure.org/2012,4030)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.03.2012 - 3 U 70/11 (https://dejure.org/2012,4030)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. März 2012 - 3 U 70/11 (https://dejure.org/2012,4030)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 76 BBG; § 46 Abs. 3 BeamtVG; § 17 StVG
    Zulässigkeit des Regresses des Dienstherrn gegen einen öffentlich-rechtlichen Bediensteten nach einem Verkehrsunfall auf einem Kasernengelände; Begriff der anderen Person i.S. von § 46 Abs. 3 BeamtVG

  • verkehrslexikon.de

    Zum Regress des Dienstherrn gegen einen anderen öffentlich-rechtlich Bediensteten nach Unfall auf einem Kasernengelände

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Regresses des Dienstherrn gegen einen öffentlich-rechtlichen Bediensteten nach einem Verkehrsunfall auf einem Kasernengelände; Begriff der anderen Person i.S. von § 46 Abs. 3 BeamtVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 76; BeamtVG § 46 Abs. 3; StVG § 17
    Zulässigkeit des Regresses des Dienstherrn gegen einen öffentlich-rechtlichen Bediensteten nach einem Verkehrsunfall auf einem Kasernengelände; Begriff der anderen Person i.S. von § 46 Abs. 3 BeamtVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkehrsunfallauf dem Kasernengelände und der Regreß des Dienstherrn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Unfall auf dem Kasernengelände und der Regress des Dienstherrn

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 08.02.1972 - VI ZR 173/70

    Die Haftungsbeschränkung des SVG § 91 a gilt auch für den Soldaten, der bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 70/11
    Der Halter des unfallverursachenden Fahrzeugs, der nicht im öffentlichen Dienst tätig ist, ist eine andere Person im Sinne von § 46 Abs. 3 BeamtVG, auch wenn der Fahrer öffentlich-rechtlich Bediensteter (hier: Soldat) ist (Abgrenzung zu BGH VersR 1972, 491; NJW 1963, 654).

    Ebenso ist unstreitig, dass der Unfall auf dem Bundeswehrgelände, mithin außerhalb des allgemeinen Verkehrs stattfand, weil der Stützpunkt nicht für den allgemeinen Verkehr freigegeben ist (vgl. zum Begriff BGHZ 121, 131; VersR 1972, 491; 1964, 530; 1964, 270; Groeper/Tegethoff, in: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, § 46 BeamtVG, Rn. 20b ff. m. w. N.).

    Das ist höchstrichterlich entschieden (BGH, VersR 1972, 491; NJW 1963, 654; BAG VersR 1973, 736; vgl. auch OLGR Naumburg 1995, 177).

    Der hinter der Bestimmung stehende Gedanke der Fürsorgepflicht des Dienstherrn sowie der weitere Zweck, eine Störung des Rechtsfriedens (anders ausgedrückt des "Betriebsfriedens) im fraglichen Bereich (hier das Kasernengelände) zu vermeiden (vgl. BGH, VersR 1972, 491, Juris Rn. 18), verwirklicht sich in dieser Konstellation nicht.

  • BGH, 13.10.1970 - VI ZR 31/69

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall; Übergang

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 70/11
    Soweit Battis (ebenda) unter Verweis auf eine Entscheidung des BGH (NJW 1971, 240) die Auffassung vertritt, der Dienstherr müsse sich generell nicht die von dem Beamten ersparten häuslichen Aufwendungen im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen, ergibt sich diese Annahme nicht aus der zitierten höchstrichterlichen Entscheidung.

    Die Kongruenz zwischen den von der Klägerin erbrachten Unfallfürsorgeleistungen und den eingewandten ersparten Aufwendungen (vgl. BGH NJW 1984, 2628; 1971, 240) ist im vorliegenden Fall nicht zweifelhaft.

  • BGH, 06.12.1977 - VI ZR 172/76

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für die Verletzung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 70/11
    Die zitierte Fundstelle im Schrifttum (Plagemann, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Aufl., 30. Kapitel, Rn. 163 m. w. N.) bezieht sich auf Soldaten, die ohnehin an der (unentgeltlichen) Gemeinschaftsverpflegung in der Kaserne teilnehmen und insoweit keine Aufwendungen ersparen (vgl. BGH VersR 1978, 251).

    Das wird entgegen Battis auch in der von ihm zitierten Entscheidung selbst ausdrücklich so ausgeführt (a. a. O.; vgl. auch BGH VersR 1978, 251).

  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 288/96

    Regreß eines Sozialversicherungsträgers wegen übergegangener

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 70/11
    Zu der bisherigen Fassung von § 46 Abs. 2 BeamtVG wurde vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die gegenteilige Auffassung vertreten (BGHZ 136, 78 = NJW 1997, 2883; BGHZ 106, 13; 6,3; VersR 1985, 763 jeweils m. w. N.).

    Denn die Bestimmung habe den Zweck, die dem Beamten zustehenden Ansprüche auf Unfallfürsorge zu umreißen, nicht aber Regelungen darüber zu treffen, ob und von wem dem Dienstherrn die Aufwendungen für die Unfallfürsorge zu erstatten sind (BGHZ 136, 78, Juris Rn. 12 m. w. N.).

  • BGH, 29.01.1963 - VI ZR 67/62
    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 70/11
    Der Halter des unfallverursachenden Fahrzeugs, der nicht im öffentlichen Dienst tätig ist, ist eine andere Person im Sinne von § 46 Abs. 3 BeamtVG, auch wenn der Fahrer öffentlich-rechtlich Bediensteter (hier: Soldat) ist (Abgrenzung zu BGH VersR 1972, 491; NJW 1963, 654).

    Das ist höchstrichterlich entschieden (BGH, VersR 1972, 491; NJW 1963, 654; BAG VersR 1973, 736; vgl. auch OLGR Naumburg 1995, 177).

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 70/11
    Abzustellen ist auf den sogenannten "Idealfahrer", der in seiner Fahrweise auch die Erkenntnisse berücksichtigt, die nach allgemeiner Erfahrung geeignet sind, Gefahrensituationen von vorneherein zu vermeiden (vgl. BGHZ 117, 337).
  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 70/11
    Insoweit kommen allerdings auch Schuldgesichtspunkte mit zum Tragen (BGH NZV 2005, 249; König, ebenda, m. w. N.).
  • BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04

    Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 70/11
    Bei der gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 2 StVG vorzunehmenden Abwägung zur Ermittlung des jeweiligen Haftungsanteils entscheidet in erster Linie das Maß der Verursachung, also das Gewicht der von den Beteiligten gesetzten Schadensursachen so, wie sie sich beim konkreten Unfall ausgewirkt haben (BGH NJW 2006, 896; König, a. a. O., § 17 StVG, Rn. 4 m. w. N.).
  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84

    Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 70/11
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Ersparnis von Aufwendungen infolge des Unfallereignisses liegt grundsätzlich bei dem Schädiger (BGH NJW-RR 2004, 79; 1992, 1397; NJW 1985, 1539).
  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 70/11
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Ersparnis von Aufwendungen infolge des Unfallereignisses liegt grundsätzlich bei dem Schädiger (BGH NJW-RR 2004, 79; 1992, 1397; NJW 1985, 1539).
  • BGH, 03.04.1984 - VI ZR 253/82

    Rückgriff des Sozialversicherungsträgers wegen Krankenhauskosten

  • OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Vorteilsausgleich bei einer

  • BGH, 03.10.1978 - 4 StR 263/78

    Zum Be- und Entladen in zweiter Reihe

  • OLG Oldenburg, 06.08.1993 - Ss 285/93

    Halten des nicht verlassenen Fahrzeugs; Nichtbenutzung der Parkscheibe; Parkplatz

  • BGH, 23.06.1992 - XI ZR 247/91

    Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzanspruch gegen Auskunftgeber bei

  • OLG Köln, 11.06.1992 - 12 U 240/91

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung auf einem Werksparkplatz

  • BGH, 23.04.1985 - VI ZR 91/83

    Gesamtschuldnerausgleich bei Schmerzensgeldanspruch eines durch Dienstunfall

  • BVerfG, 08.01.1992 - 2 BvL 9/88

    Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung für Beamte bei Dienstunfall

  • BGH, 24.04.1952 - III ZR 78/51

    Unfallansprüche eines Beamten

  • BGH, 14.01.1993 - III ZR 33/88

    Bindung der Gerichte an Entscheidung der Verwaltungsbehörde über Dienstunfall

  • BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 10/69

    Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung im SVG

  • BGH, 17.11.1988 - III ZR 202/87

    Beschränkung der Versorgungsansprüche eines Soldaten bei gesetzlichem

  • BGH, 08.05.1973 - VI ZR 148/72

    Arbeitsunfall bei Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr

  • OLG Naumburg, 07.04.1995 - 6 U 20/95

    Ausübung des Wehrdienstes bei Einkaufsfahrt während der Wachbereitschaft -

  • BGH, 14.01.1964 - VI ZR 88/62
  • BGH, 23.01.1964 - III ZR 15/63

    Der Unfall des Soldaten mit dem Privat-Pkw im Kasernengelände ist

  • VG Hannover, 01.11.2017 - 7 A 444/17

    Enge Straße

    Dementsprechend muss ein Haltender grundsätzlich eine Fahrbahnbreite von etwa 3, 00 m zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand freihalten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 28.09.2015 - 6 B 14.606 -, juris Rn 24; VG Schwerin, Urt. v. 14.09.2016 - 7 A 31/16 SN -, juris Rn 20; VG Halle, Urt. v. 30.08.2012 - 3 A 20/11 -, juris Rn 21; OLG Oldenburg, Urt. v. 21.03.2012 - 3 U 70/11 -, juris Rn 51; OVG Münster, Beschl. v. 30.08.2010 - 15 A 646/07 -, juris Rn 25; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 12 StVO Rn. 22).
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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 26.11.2013 - L 3 U 70/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38424
LSG Hessen, 26.11.2013 - L 3 U 70/11 (https://dejure.org/2013,38424)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.11.2013 - L 3 U 70/11 (https://dejure.org/2013,38424)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. November 2013 - L 3 U 70/11 (https://dejure.org/2013,38424)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei arbeitnehmerähnlichen Tätigkeiten am Bau; Abgrenzung zu unternehmerähnlichen Tätigkeit bei der Bedienung eines eigenen Baufahrzeugs; Selbsthilfe bei der Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein sozialrechtlicher Unfallversicherungsschutz bei Tätigkeiten auf einem Baugrundstück über eine gewisse Zeitdauer in annähernd gwerblichem Umfang und mit gewissen Gefahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Hessen, 28.06.2011 - L 3 U 134/09

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.11.2013 - L 3 U 70/11
    Eine Ablehnung des Versicherungsschutzes aus § 2 Abs. 2 SGB VII kann auch nicht - wie die Beklagte allerdings im Vorverfahren meinte - damit begründet werden, dass die Tätigkeit des Klägers als unversicherte Gefälligkeitsleistung aus freundschaftlicher Verbundenheit zu dem Zeugen Dr. D. anzusehen wäre (vgl. hierzu LSG Hessen, Urt. v. 28.06.2011, L 3 U 134/09, juris, Rn. 19 m. w. N.).

    Für die Abgrenzung der Arbeitnehmerähnlichkeit und der Unternehmerähnlichkeit kommt es auf das Gesamtbild der Tätigkeit an (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 28.06.2011, L 3 U 134/09, juris, Rn. 19).

    § 2 Abs. 2 SGB VII will Versicherungsschutz auch in den Fällen gewähren, in denen selbst bei vorübergehenden Tätigkeiten die Grundstruktur eines Beschäftigungsverhältnisses vorliegt (LSG Hessen, Urt. v. 28.06.2011, L 3 U 134/09, juris, Rn. 19).

    Denn ein hoher Gefährdungsgrad der verrichteten Tätigkeit spricht eher gegen ein arbeitnehmerähnliches Tätigwerden (LSG Hessen, Urt. v. 28.06.2011, L 3 U 134/09, juris, Rn. 19).

    § 2 Abs. 2 SGB VII will keine allgemeine Volksversicherung und keine Versicherung aus Billigkeitsgründen schaffen (LSG Hessen, Urt. v. 28.06.2011, L 3 U 134/09, juris, Rn. 19, m. w. N.).

  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.11.2013 - L 3 U 70/11
    Auszugehen ist - mit gewissen Abstrichen - von der Abgrenzung zwischen Beschäftigtem und Unternehmer, wobei eine Tätigkeit als Wie-Beschäftigter nicht alle Merkmale eines Beschäftigtenverhältnisses im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV und eine unternehmerähnliche Tätigkeit nicht alle Merkmale eines Unternehmers erfüllen muss (LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.02.2011, L 4 U 164/12, juris, Rn. 26; vgl. für § 539 Abs. 2 RVO BSG, Urt. v. 31.05.2005, B 2 U 35/04 R, juris, Rn. 17).

    Während das Hauptmerkmal einer Beschäftigung die persönliche Abhängigkeit ist, welche wiederum insbesondere durch die Tätigkeit nach Weisung und die Eingliederung in den Betrieb gekennzeichnet wird (§ 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV), ist eine unternehmerische (selbstständige) Tätigkeit durch die Selbstbestimmtheit, insbesondere die freie Verfügung über die eigene Arbeitskraft, das Tragen des Unternehmensrisikos sowie eine eigene Betriebsstätte und eigene Betriebsmittel geprägt (vgl. BSG, Urt. v. 31.05.2005, B 2 U 35/04 R, juris, Rn. 15).

    Eine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit des Tätigen vom Unternehmer ist jedoch keine notwendige Voraussetzung für eine Wie-Beschäftigung (BSG, Urt. v. 31.05.2005, B 2 U 35/04, juris, Rn. 17; Krasney, NZS 1999, 577, 578), weil bei deren Vorliegen in der Regel bereits von einer Beschäftigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII auszugehen ist (in diesem Sinne Niedermeyer, NZS 2010, 312, 313).

    Die selbstständige Beschaffung der erforderlichen Arbeitsmittel bzw. das Eigentum hieran spricht für eine unternehmerische Tätigkeit (BSG, Urt. v. 31.05.2005, B 2 U 35/04 R, juris, Rn. 18; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.02.2011, L 4 U 164/12, juris, Rn. 28), wenn auch hieraus allein noch nicht zwingend auf eine solche geschlossen werden kann (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20.03.2013, L 8 U 27/11, juris, Rn. 32).

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2013 - L 8 U 27/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigung

    Auszug aus LSG Hessen, 26.11.2013 - L 3 U 70/11
    Die selbstständige Beschaffung der erforderlichen Arbeitsmittel bzw. das Eigentum hieran spricht für eine unternehmerische Tätigkeit (BSG, Urt. v. 31.05.2005, B 2 U 35/04 R, juris, Rn. 18; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.02.2011, L 4 U 164/12, juris, Rn. 28), wenn auch hieraus allein noch nicht zwingend auf eine solche geschlossen werden kann (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20.03.2013, L 8 U 27/11, juris, Rn. 32).

    Während in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis die Entlohnung die Hauptleistung des Arbeitgebers ist, auf die freiwillig grundsätzlich nicht verzichtet wird, ist es bei der Leistung eines Unternehmers weniger atypisch, diese im Einzelfall auch mal ohne konkrete Gegenleistung in Geld zu erbringen, wenn sich der Unternehmer hiervon andere Vorteile (wie z. B. den Aufbau einer dauerhaften Geschäftsbeziehung) verspricht (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 23.02.2012, L 2 U 223/05, juris, Rn. 30; a. A. offenbar LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20.03.2013, L 8 U 27/11, juris, Rn. 31).

    Der Kläger konnte also für seinen Arbeitserfolg alleine geradestehen (vgl. dazu LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20.03.2013, L 8 U 27/11, juris, Rn. 30).

  • BSG, 11.08.1988 - 2 RU 73/87

    Voraussetzungen des Unfallversicherungsschutzes - Bau eines Familienheimes im

    Auszug aus LSG Hessen, 26.11.2013 - L 3 U 70/11
    Eine Anerkennung des Wohnhauses des Zeugen Dr. D. als öffentlich geförderten Wohnraum durch einen Bescheid der zuständigen Behörde, der das Gericht hinsichtlich der objektiven Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 16 SGB VII insoweit grundsätzlich binden würde (vgl. BSG, Urt. v. 11.08.1988, 2 RU 73/87, juris, Rn. 22), ist nicht ergangen.

    Zwar steht es dem Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 16 SGB VII nicht entgegen, dass zum Unfallzeitpunkt kein Antrag auf Förderung gestellt worden war und offenbar (noch) nicht die Absicht des Bauherrn bestand, eine entsprechende Förderung zu beantragen (vgl. für § 82 des Zweiten Wohnbaugesetzes BSG, Urt. v. 11.08.1988, 2 RU 73/87, juris, Rn. 24 ff.).

    Ebenfalls dahinstehen kann, ob der Wert der durch Selbsthilfe gegenüber den üblichen Unternehmerkosten ersparte Betrag weniger als 1, 5% der Gesamtkosten abgedeckt hat und bereits deshalb ein Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 16 SGB VII ausscheidet (für § 539 Abs. 1 Nr. 15 Reichsversicherungsordnung - RVO - BSG, Urt. v. 11.08.1988, 2 RU 73/87, juris, Rn. 29).

  • OLG Hamm, 10.10.2005 - 2 U 223/05

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 26.11.2013 - L 3 U 70/11
    Einem Arbeitnehmer in abhängiger Beschäftigung wird in der Regel das notwendige Werkzeug gestellt (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 23.02.2012, L 2 U 223/05, juris, Rn. 28).

    Während in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis die Entlohnung die Hauptleistung des Arbeitgebers ist, auf die freiwillig grundsätzlich nicht verzichtet wird, ist es bei der Leistung eines Unternehmers weniger atypisch, diese im Einzelfall auch mal ohne konkrete Gegenleistung in Geld zu erbringen, wenn sich der Unternehmer hiervon andere Vorteile (wie z. B. den Aufbau einer dauerhaften Geschäftsbeziehung) verspricht (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 23.02.2012, L 2 U 223/05, juris, Rn. 30; a. A. offenbar LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20.03.2013, L 8 U 27/11, juris, Rn. 31).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2009 - L 31 U 369/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - privater Helfer -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.11.2013 - L 3 U 70/11
    Dem Zweck der Gewährung von Unfallversicherungsschutz durch § 2 Abs. 1 Nr. 16 SGB VII würde es aber widersprechen, diesen auch dann zu gewähren, wenn vom Bauherrn die jeweiligen Einkommensgrenzen (vgl. § 9 WoFG) überschritten wurden und er daher nicht mehr wegen geringen Einkommens auf Selbsthilfe bei der Verwirklichung des Bauvorhabens angewiesen war (vgl. für die Eigenheimzulage LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22.01.2009, L 31 U 369/08, juris, Rn. 26).

    Ob der Zeuge Dr. D. allerdings nie die Absicht gehabt hat, die Anerkennung seines Vorhabens nach dem Wohnraumförderungsgesetz zu beantragen, sodass auch kein sozialer Wohnungsbau entstehen konnte, der durch beitragsfreien Unfallversicherungsschutz unterstützt werde könnte (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22.01.2009, L 31 U 369/08, juris, Rn. 23), musste der Senat nicht ermitteln.

  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 8/01 R

    Unfallversicherungsrecht - Beitragspflicht - Abgrenzung - arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 26.11.2013 - L 3 U 70/11
    Zwar setzt ein Unternehmen in der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. §§ 121 Abs. 1, 136 Abs. 3 Nr. 1 SGB VII) eine planmäßige, für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten voraus, die auf ein einheitliches Ziel gerichtet sind und mit einer gewissen Regelmäßigkeit ausgeübt werden (BSG, Urt. v. 05.03.2002, B 2 U 8/01 R, juris, Rn. 19).
  • LSG Bayern, 11.12.2007 - L 3 U 299/06

    Anspruch auf Feststellung des Vorliegens eines Arbeitsunfalls; Umfang des

    Auszug aus LSG Hessen, 26.11.2013 - L 3 U 70/11
    Für eine unternehmerähnliche Tätigkeit spricht auch, dass die Arbeiten des Klägers eher Werkvertragscharakter als Dienstvertragscharakter hatten (vgl. LSG Bayern, Urt. v. 11.12.2007, L 3 U 299/06, juris, Rn. 26; Keller, NZS 2001, 188, 192 f.).
  • BSG, 23.04.1987 - 2 RU 29/86
    Auszug aus LSG Hessen, 26.11.2013 - L 3 U 70/11
    Ob man eine ausreichende Regelmäßigkeit und Häufigkeit in Bezug auf eine unternehmerähnliche Tätigkeit bereits dann als gegeben ansieht, wenn sich der Handelnde regelmäßig, aber nur einmal im Jahr betätigt (in diesem Sinne Keller, NZS 2001, 188, 192, unter Hinweis auf BSG, Urt. v. 23.04.1987, 2 RU 29/86), kann damit offen bleiben.
  • BSG, 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.11.2013 - L 3 U 70/11
    Der Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 SGB VII erfordert eine ernsthafte, einem fremden Unternehmen zu dienen bestimmte und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte und in der Regel verrichtet wird, die in einem fremden Unternehmen dafür eingestellt sind (BSG, Urt. v. 27.03.2012, B 2 U 5/11 R, juris, Rn. 56).
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 27/91

    Eigenleistungen am Bau und gesetzliche Unfallversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 3 U 99/12
    Der Zeuge K. verfügte nicht über dieselbe Sachkunde wie der Kläger; ein Weisungsverhältnis scheidet bei dieser Sachlage regelmäßig aus (vgl hierzu BSG, Urteil vom 31. Mai 2005 aaO, Rn 18; Hessisches LSG, Urteil vom 26. November 2013 - L 3 U 70/11, Rn 49 nach juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 2 U 223/09, Rn 29 nach juris; Bieresborn in: jurisPK-SGB VII, 2. Aufl 2014, § 2 SGB VII Rn 403; Ricke in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 83. EL 2014, SGB VII, § 2 Rn 107c mwN).

    (6) Für eine Arbeitnehmerähnlichkeit spricht vorliegend allenfalls der Umstand, dass dem Kläger der überwiegende Teil des zur Ausführung der Arbeiten notwendigen Werkzeugs seitens des Bauherrn gestellt worden ist bzw werden sollte (vgl hierzu Hessisches LSG, Urteil vom 26. November 2013 - L 3 U 70/11, Rn 48 mwN).

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