Rechtsprechung
   BVerwG, 11.03.2015 - 3 B 4.15, 3 B 4.15 (3 C 5.15)   

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https://dejure.org/2015,5184
BVerwG, 11.03.2015 - 3 B 4.15, 3 B 4.15 (3 C 5.15) (https://dejure.org/2015,5184)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.2015 - 3 B 4.15, 3 B 4.15 (3 C 5.15) (https://dejure.org/2015,5184)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 2015 - 3 B 4.15, 3 B 4.15 (3 C 5.15) (https://dejure.org/2015,5184)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Treffens von betriebsregelnden Anordnungen zum Zwecke des Lärmschutzes in einem Planfeststellungsbeschluss nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (18 AEG)

  • rewis.io

    Eisenbahnanlage; betriebsregelnde Anordnung zum Lärmschutz; Revisionszulassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; AEG § 18
    Voraussetzungen des Treffens von betriebsregelnden Anordnungen zum Zwecke des Lärmschutzes in einem Planfeststellungsbeschluss nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (18 AEG )

  • datenbank.nwb.de

    Eisenbahnanlage; betriebsregelnde Anordnung zum Lärmschutz; Revisionszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung;

    Auszug aus BVerwG, 11.03.2015 - 3 B 4.15
    Das Revisionsverfahren kann im Anschluss an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 2013 - 7 A 28.12 - Gelegenheit zur weiteren Klärung der Frage bieten, ob und unter welchen Voraussetzungen betriebsregelnde Anordnungen zum Zwecke des Lärmschutzes in einem Planfeststellungsbeschluss nach § 18 AEG getroffen werden dürfen.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2015 - 3 B 4.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,45931
OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2015 - 3 B 4.15 (https://dejure.org/2015,45931)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2015 - 3 B 4.15 (https://dejure.org/2015,45931)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 3 B 4.15 (https://dejure.org/2015,45931)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 15a Abs 4 S 1 Alt 1 AufenthG 2004, § 15a Abs 1 S 6 AufenthG 2004
    Länderübergreifende Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Auswirkungen des Einigungspapiers Oranienplatz

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 15a AufenthG
    Länderübergreifenden Verteilung; unerlaubt eingereister Ausländer; Aufenthaltszweck; Daueraufenthalt; zwingender Grund; "Einigungspapier Oranienplatz"; keine verbindliche Zusage, von der Verteilung abzusehen; Auslegung; Integrationsbemühungen; gebundene Entscheidung; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Berlin, 04.11.2014 - 24 L 293.14

    Teilnehmer des Einigungspapiers Oranienplatz können einer erstmaligen Verteilung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2015 - 3 B 4.15
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streit-akte, die Streitakte im Verfahren VG 24 L 293.14 sowie den Verwaltungsvorgang des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
  • OVG Bremen, 10.02.2021 - 2 B 335/20

    Umverteilung nach § 15a AufenthG; Erwerb der deutschen Staatsangehörig-keit durch

    Offenbleiben kann, ob an dieser Rechtsprechung im Hinblick auf abweichende Auffassungen anderer Gerichte (vgl. OVG NW, Beschl. v. 25.01.2018 - 18 B 1537/17, juris Rn. 7 ff.; OVG Bln-Bbg, Urt. v. 08.12.2015 - 3 B 4/15, juris Rn. 25 ff., insbes.
  • OVG Bremen, 23.06.2021 - 2 B 203/21

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Verhältnis von

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ist ihr ausdrücklich entgegengetreten (vgl. Beschl. v. 25.01.2018 - 18 B 37/17, juris Rn. 7 ff.); das Bundesverwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg haben einen ohne vorherige Vorspracheverpflichtung erlassenen Verteilungsbescheid ohne nähere Begründung für rechtmäßig gehalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.08.2016 - 1 B 44/16, juris Rn. 6 f. und OVG Bln-Bbg, Urt. v. 08.12.2015 - 3 B 4.15, juris Rn. 31).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2019 - 8 ME 76/19

    Zwingender Grund; Haushaltsgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; grenznaher

    Zwingende Gründe liegen im Allgemeinen nur dann vor, wenn eine Verteilung nach § 15a AufenthG zu ähnlich gewichtigen Nachteilen führt, wie sie im Fall eines bei einem in Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK eingreifenden Auseinanderreißens einer ehelichen oder familiären Gemeinschaft entstehen würden (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 8.12.2015 - OVG 3 B 4.15 -, juris Rn. 25).
  • VG Berlin, 30.04.2021 - 19 L 2.21

    Duldung, unerlaubte Einreise, Verteilungsverfahren, Vaterschaft, örtliche

    Allein der faktische Aufenthalt des Antragstellers in Berlin begründet nicht die Zuständigkeit der örtlichen Ausländerbehörde (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2015 - OVG 3 B 4.15 - juris, Leitsatz Nr. 2, Rn. 24).
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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 23.02.2015 - 3 B 4/15   

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https://dejure.org/2015,75178
VG Osnabrück, 23.02.2015 - 3 B 4/15 (https://dejure.org/2015,75178)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 23.02.2015 - 3 B 4/15 (https://dejure.org/2015,75178)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 23. Februar 2015 - 3 B 4/15 (https://dejure.org/2015,75178)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG München, 27.07.2017 - M 17 K 17.321

    Untersagung einer angezeigten gewerblichen Alttextilsammlung

    Zudem sei in gerichtlichen Entscheidungen festgestellt worden, dass Träger der von der Klägerin angezeigten gewerblichen Sammlungen tatsächlich die D ... GmbH sei und die Klägerin lediglich zur Umgehung des gegenüber der D ... GmbH ausgesprochenen Sammlungsverbotes vorgeschoben worden sei (VG Osnabrück, B.v. 23.2.2015 - 3 B 4/15; NdsOVG, B.v. 22.5.2015 - 7 ME 15/15).
  • VG Greifswald, 09.04.2015 - 3 B 1261/14

    Wirkungen einer Rückwirkungsanordnung bezüglich der Stammsatzung

    Am 29. Dezember 2014 hat sie in Ansehung des Bescheides vom 13. November 2014 zum Az. 3 A 1359/14 Anfechtungsklage erhoben und zum Az. 3 B 4/15 um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.
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