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   OVG Sachsen, 12.12.2001 - 3 BS 159/01   

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https://dejure.org/2001,14825
OVG Sachsen, 12.12.2001 - 3 BS 159/01 (https://dejure.org/2001,14825)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.12.2001 - 3 BS 159/01 (https://dejure.org/2001,14825)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 3 BS 159/01 (https://dejure.org/2001,14825)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 6 Abs. 1; EMRK Art 8; VwGO § 80 Abs. 5, § 123 Abs. 1; AuslG § 3, § 17, § 18, § 30, § 31, § 69; DVAuslG § 9 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfallen der Fiktionswirkung bei Fehlen eines gesetzlichen Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mangels Möglichkeit zur Einholung der Erlaubnis nach der Einreise; Statthaftigkeit eines Verfahrens nach § 123 I S.1 VwGO gerichtet auf Aussetzung der Abschiebung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 57 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 17, 18, 30, 31, 69 AuslG; § 9 DVAuslG; Art. 6 GG; Art. 8 EMRK; §§ 80, 123 VwGO
    Aufenthaltserlaubnis - Visum - Ehegatte - vorläufiger Rechtsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 441
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 18.96

    Keine Befreiung von Visumspflicht für erfolglose Asylbewerber

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2001 - 3 BS 159/01
    Damit steht jedoch lediglich ein Ermessensanspruch und nicht ein gesetzlicher Anspruch i.S.v. § 9 Abs. 2 Nr. 1 DVAuslG, der nur bei einem strikten Rechtsanspruch angenommen werden kann, in Rede (siehe dazu: BVerwG, Urt. v. 3.6.1997, NVwZ 1998, 189; OVG Bremen, Beschl. v. 17.1.2000, zitiert nach Juris).
  • VG Hamburg, 29.10.2002 - 8 VG 3547/02

    D (A), Ausländer, Duldung, Schutz von Ehe und Familie, Ehefrau, Unbefristete

    Nach dem Sach- und Erkenntnisstand des vorliegenden Eilverfahrens dürfte es sich im vorliegenden Fall um eine derartig zugespitzte Situation im Sinne der dargelegten Maßstäbe handeln, die ihn deutlich von der Masse der Sachverhalte unterscheidet, in denen einem Ausländer die vorübergehende Rückkehr in sein Heimatland zwecks Beantragung eines Visums abverlangt werden muss (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.11.2001 ­ 3 Bs 159/01 - m.w.N.).

    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung ist schließlich zu berücksichtigen, dass die Antragsgegnerin, sofern der Antragsteller unter Berücksichtigung der erst im vorliegenden Verfahren erfolgten Eheschließung nunmehr die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragen sollte, diesem möglicherweise sogar einen derartigen Aufenthaltstitel erteilen würde, ohne die Durchführung des Visumsverfahrens zu fordern (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OVG Hamburg, Beschl. v. 21.11.2001, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 20.07.2017 - 3 B 118/17

    Einstweilige Anordnung, statthafte Antragsart, ununterbrochener Aufenthalt

    Einstweiliger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO kann jedoch nur gewährt werden, wenn durch die Antragstellung die Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 4 AufenthG vermittelt wird (st. Rspr., vgl. SächsOVG, Beschl. v. 5. März 2008 - 3 BS 278/07 -, juris; zu § 69 Abs. 2 AuslG: Beschl. v. 11. April 2002 - 3 BS 162/01 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 11. Dezember 2001 - 3 BS 159/01 -, juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2003 - 11 ME 117/03

    Abschiebung; Adoptionsverfahren; Aufenthaltserlaubnis; Besuchsvisum; China;

    Der Suspensiveffekt kann allerdings wiederhergestellt werden, wenn durch die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung die Fiktionswirkung des § 69 AuslG ausgelöst worden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 27.2.2002, NVwZ-Beil. 2002, 75; OVG NRW, Beschl. v. 20.2.2001, NWVBl 2001, 302; Sächs. OVG, Beschl. v. 12.12.2001 - 3 BS 159/01 -; Hamb. OVG, Beschl. v. 26.11.1996, FamRZ 1997, 1146).
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