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   BGH, 16.05.2017 - 3 StR 65/17   

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https://dejure.org/2017,22164
BGH, 16.05.2017 - 3 StR 65/17 (https://dejure.org/2017,22164)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2017 - 3 StR 65/17 (https://dejure.org/2017,22164)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - 3 StR 65/17 (https://dejure.org/2017,22164)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 33 Abs. 2 Satz 1 BtMG, § 354 Abs. 1 StPO, § 74 Abs. 1 StGB, § 33 Abs. 2 BtMG, § 74 StGB, § 473 Abs. 1, 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Einziehungsentscheidung (hier: Einziehung von Rauschgift/Marihuana)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Einziehungsentscheidung (hier: Einziehung von Rauschgift/Marihuana)

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; BtMG § 33 Abs. 2 S. 1
    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Einziehungsentscheidung (hier: Einziehung von Rauschgift/Marihuana)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 277/11

    Einziehung von Betäubungsmitteln; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - 3 StR 65/17
    Voraussetzung der Einziehung nach dieser Vorschrift ist, dass die Betäubungsmittel Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat sind (BGH, Beschlüsse vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, NJW 2002, 1810, 1811 mwN; vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11, juris Rn. 2).

    Da der Ausspruch über die Einziehung insoweit nur wegen einer Gesetzesverletzung bei Anwendung des Gesetzes auf die dem Urteil zugrunde liegenden Feststellungen aufzuheben ist, entscheidet der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO in der Sache selbst dahin, dass die Anordnung der Einziehung in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang entfällt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11, juris Rn. 3; vom 29. November 2016 - 3 StR 374/16, juris Rn. 2).

  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01

    Bewertungseinheiten; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - 3 StR 65/17
    Voraussetzung der Einziehung nach dieser Vorschrift ist, dass die Betäubungsmittel Gegenstand der von der Anklage umschriebenen und vom Gericht festgestellten Tat sind (BGH, Beschlüsse vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, NJW 2002, 1810, 1811 mwN; vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11, juris Rn. 2).
  • BGH, 28.10.2008 - 3 StR 409/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubter Anbau von

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - 3 StR 65/17
    Der von der Strafkammer herangezogene § 33 Abs. 2 BtMG tritt nicht an die Stelle des § 74 StGB; vielmehr dehnt er die Möglichkeit der Einziehung lediglich auf die so genannten Beziehungsgegenstände der Straftat aus, worunter regelmäßig insbesondere die Betäubungsmittel selbst fallen (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 409/08, juris Rn. 9).
  • BGH, 29.11.2016 - 3 StR 374/16

    Rechtsfehlerhafte Einziehungsanordnung

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - 3 StR 65/17
    Da der Ausspruch über die Einziehung insoweit nur wegen einer Gesetzesverletzung bei Anwendung des Gesetzes auf die dem Urteil zugrunde liegenden Feststellungen aufzuheben ist, entscheidet der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO in der Sache selbst dahin, dass die Anordnung der Einziehung in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang entfällt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 3 StR 277/11, juris Rn. 3; vom 29. November 2016 - 3 StR 374/16, juris Rn. 2).
  • BGH, 22.11.2018 - 1 StR 325/18

    Einziehung von Tatmitteln

    Eine Einziehung nach § 33 S. 1 BtMG oder als Tatobjekt kommt auf dieser Grundlage nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2002 - 3 StR 491/01, NJW 2002, 1810 (1811) m.w.N.; und vom 16. Mai 2017 - 3 StR 65/17).
  • BGH, 14.11.2018 - 3 StR 450/18

    Teilweise Aufhebung der Einziehungsanordnung

    Angesichts des Umstands, dass die Drogen, welche der Beschwerdeführer als Kurier lediglich zu transportieren hatte, diesem bereits in den Socken eingepackt übergeben wurden (UA S. 7), erscheint zweifelhaft, ob insoweit die Voraussetzungen des § 74 Abs. 3 StGB vorliegen; § 74a Nr. 1 StGB, auf den § 33 S. 2 BtMG verweist, gilt nur für Betäubungsmittel als Tatobjekte, nicht aber für Tatmittel (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 65/17; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 33 Rn. 355 ff.), zu denen auch Verpackungen zählen (vgl. Weber, BtMG, 5. Aufl., § 33 Rn. 316).
  • BGH, 12.02.2021 - 6 StR 9/21

    Einziehung von Tatmitteln; Adhäsionsverfahren (Beginn des Zinslaufs)

    Der Senat schließt aus, dass in einer neuen Hauptverhandlung insoweit weitergehende Feststellungen getroffen werden könnten; er lässt daher diese Einziehungsanordnung entsprechend § 354 Abs. 1 StPO entfallen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2017 - 3 StR 65/17; vom 29. November 2016 - 3 StR 374/16).
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