Rechtsprechung
| KG, 27.09.2024 - W 3/24 Kart |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 3 ZPO, § 91 ZPO, § 3a RVG, § 48 Abs 1 S 1 GKG, § 33 Abs 1 GWB
Beschwer der obsiegenden Partei bei zu niedriger Streitwertfestsetzung und die gesetzlichen Gebühren übersteigender Honorarvereinbarung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3 ; GWB § 33 Abs. 1
Festsetzung des Streitwerts i.R.v. Unterlassungsansprüchen als Verband zugunsten seiner Mitglieder
Kurzfassungen/Presse
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Streitwert zu niedrig - Bei Honorarvereinbarung kann sich auch die Partei beschweren
Verfahrensgang
- LG Berlin II, 26.02.2024 - 61 O 101/24
- LG Berlin, 26.02.2024 - 61 O 101/24
- KG, 27.09.2024 - W 3/24 Kar
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BGH, 20.12.2011 - VIII ZB 59/11
Streitwertbeschwerde: Beschwer der Partei bei Festsetzung eines zu niedrigen …
Auszug aus KG, 27.09.2024 - W 3/24
Insbesondere kann eine Partei die Streitwertbeschwerde nicht dazu nutzen, durch die Erhöhung des Streitwerts das finanzielle Risiko der Gegenpartei an der Prozessführung zu steigern (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VIII ZB 59/11, Rn. 6 m.w.N., juris).Rn. 19 Soweit der Bundesgerichtshof allerdings ergänzend ausführt, dass eine Partei die Streitwertbeschwerde nicht dazu nutzen könne, durch die Erhöhung des Streitwerts das finanzielle Risiko der Gegenpartei an der Prozessführung zu steigern (…BGH, a.a.O., Rn. 3, juris; ebenso Beschluss vom 20. Dezember 2011 - VIII ZB 59/11, Rn. 6 m.w.N., juris), hat sich der Senat mit entsprechenden Erwägungen vorsorglich befasst; Anhaltspunkte für ein solches Ausnutzen der Streitwertbeschwerde liegen nicht vor (s.o. I. 2. b).
- OVG Sachsen, 01.03.2006 - 2 E 324/05
Streitwert, Beschwerde, Erhöhung, Honorarvereinbarung
Auszug aus KG, 27.09.2024 - W 3/24
Zugleich hat der BGH allerdings mit Hinweis auf eine Entscheidung des OVG Bautzen (Beschluss vom 1. März 2006 - 2 E 324/05) angedeutet, dass eine Beschwer bei Vorliegen "besonderer Umstände" vorliegen "könnte" (…BGH, a.a.O., Rn. 3).Das OVG hält dabei ausdrücklich nicht für erheblich, dass in diesem Fall das erhöhte Honorar auf einen Gegner abgewälzt werden könne (OVG Bautzen (Beschluss vom 1. März 2006 - 2 E 324/05, Rn. 4, juris).
- OLG Nürnberg, 30.06.2016 - 12 W 913/16
Auszug aus KG, 27.09.2024 - W 3/24
Die bloße Aussicht, freiwillig an die eigenen Bevollmächtigten gezahlte Honorare über eine höhere Kostenerstattung stärker von einem solventen Gegner refinanzieren lassen zu können, begründe noch kein schutzwürdiges Interesse der Partei an einer möglichst hohen Streitwertfestsetzung (so OLG Köln…, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - I-6 W 226/11, Rn. 2, juris m.w.N.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 12 W 913/16, Rn. 21, juris).Rn. 20 Nach Auffassung des Senats kommt in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hinreichend zum Ausdruck, dass die erfolgte Einschränkung (Streitwertbeschwerde könne nicht dafür genutzt werden, das finanzielle Risiko der Gegenpartei an der Prozessführung zu steigern) nicht grundsätzlich gegen die Annahme einer Beschwer im Falle einer Gebührenvereinbarung sprechen soll (so offenbar auch das OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 12 W 913/16 -, Rn. 22, juris im Hinblick auf die genannten Ausführungen des BGH: "Diese Bedenken werden durch den Bundesgerichtshof auch insoweit geteilt, …").
- BGH, 31.03.1993 - XII ZR 67/92
Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung eines im Rahmen einer Stufenklage geltend …
Auszug aus KG, 27.09.2024 - W 3/24
Anzusetzen ist vielmehr nur ein Bruchteil des Leistungsanspruchs, da die Auskunft die Geltendmachung dieses Anspruchs erst vorbereiten und erleichtern soll (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1993 - XII ZR 67/92 -, Rn. 5, juris). - BGH, 24.01.2018 - VII ZB 60/17
Kostenfestsetzungsverfahren: Kostenerstattungspflicht der unterliegenden Partei …
Auszug aus KG, 27.09.2024 - W 3/24
Eine solche Belastung durch eine unzutreffend zu niedrige Streitwertfestsetzung ist im Ausgangspunkt grundsätzlich zu bejahen: Denn die unterliegende Partei trifft keine prozessuale Kostenerstattungspflicht nach § 91 ZPO gegenüber der obsiegenden Partei bezüglich einer von dieser gemäß § 3a RVG vereinbarten Vergütung, soweit diese die gesetzliche Vergütung übersteigt (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2018 - VII ZB 60/17, juris). - BGH, 29.10.2009 - III ZB 40/09
Beschwer einer Partei durch die Festsetzung eines zu niedrigen Streitwertes
Auszug aus KG, 27.09.2024 - W 3/24
Rn. 18 In seinem insofern maßgeblichen Beschluss vom 29. Oktober 2009 hat der Bundesgerichtshof insofern ausgeführt, dass eine Partei durch die Festsetzung eines zu niedrigen Wertes grundsätzlich nicht beschwert ist (Beschluss vom 29. Oktober 2009 - III ZB 40/09 -, Rn. 3, juris). - OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11
Beschwerdebefugnis einer Prozesspartei gegen die zu niedrige Festsetzung des …
Auszug aus KG, 27.09.2024 - W 3/24
Die bloße Aussicht, freiwillig an die eigenen Bevollmächtigten gezahlte Honorare über eine höhere Kostenerstattung stärker von einem solventen Gegner refinanzieren lassen zu können, begründe noch kein schutzwürdiges Interesse der Partei an einer möglichst hohen Streitwertfestsetzung (so OLG Köln, Beschluss vom 18. Oktober 2011 - I-6 W 226/11, Rn. 2, juris m.w.N.; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 12 W 913/16, Rn. 21, juris). - BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95
Verbandsinteresse - Streitwertbemessung
Auszug aus KG, 27.09.2024 - W 3/24
Diese Rechtsprechung beruht gerade auf der Erwägung, dass die Feststellung, ob der Verband im Interesse seiner Mitglieder handelt oder - auch - im Allgemeininteresse tätig wird, vielfach nicht ohne weiteres möglich ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 29. Januar 2019 - KZR 47/15, Rn. 1, juris; Beschluss vom 5. März 1998 - I ZR 185/95, Rn. 6, juris). - BGH, 29.01.2019 - KZR 47/15
Klage eines Interessenverbands nach dem GWB: Streitwertbemessung; Anpassung des …
Auszug aus KG, 27.09.2024 - W 3/24
Diese Rechtsprechung beruht gerade auf der Erwägung, dass die Feststellung, ob der Verband im Interesse seiner Mitglieder handelt oder - auch - im Allgemeininteresse tätig wird, vielfach nicht ohne weiteres möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2019 - KZR 47/15, Rn. 1, juris;… Beschluss vom 5. März 1998 - I ZR 185/95, Rn. 6, juris). - OLG Brandenburg, 14.03.2023 - 6 W 13/23
Festsetzung des Gebührenstreitwertes; Zulässigkeit der Beschwerde bezüglich der …
Auszug aus KG, 27.09.2024 - W 3/24
Rn. 7 Der Senat folgt allerdings der Auffassung, dass eine obsiegende Partei wegen einer aus ihrer Sicht zu niedrigen Streitwertfestsetzung grundsätzlich dann beschwert ist, wenn sie mit ihren Prozessbevollmächtigten eine die gesetzlichen Gebühren übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat (so auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. März 2023 - 6 W 13/23, Rn. 5, juris mwN).
- VGH Bayern, 30.04.2025 - 9 C 24.235
Erfolgreiche Streitwertbeschwerde in einer Streitigkeit über Nebenbestimmungen zu …
Die gegenteilige Sichtweise erscheint auch deswegen unbillig, als dies zu einer Überprivilegierung des unterliegenden Gegners führen könnte, der dann seltener einer Korrektur einer zu niedrigen Streitwertfestsetzung ausgesetzt sein dürfte, wenn die obsiegende Partei schon mangels Beschwer keine Überprüfung veranlassen könnte und ihr Prozessbevollmächtigter hieran aufgrund der geschlossenen Vergütungsvereinbarung kein unmittelbares wirtschaftliches Interesse hat (vgl. KG Berlin, B.v. 27.9.2024 - W 3/24 Kart - juris Rn. 10 ff.). - LG München I, 13.03.2025 - 36 T 346/25
Streitwertfestsetzung, Beschlussanfechtung, Beschlussersetzung, …
Rn. 16 Während das OLG Nürnberg (Beschluss v. 30.06.2016, Az. 12 W 913/16) mit Verweis auf OLG Köln MDR 2012, 185 die erforderliche Beschwer verneint, weil die bloße Aussicht, freiwillig an die eigenen Bevollmächtigten gezahlte Honorare über eine höhere Kostenerstattung stärker von einem solventen Gegner refinanzieren lassen zu können, noch kein schutzwürdiges Interesse der Partei an einer möglichst hohen Streitwertfestsetzung begründe, bejaht das KG Berlin (Beschluss vom 27.09.2024 - W 3/24 Kart, BeckRS 2024, 34525) die erforderliche Beschwer.
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Rechtsprechung
| RG, 22.11.1924 - I 3/24 |
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- RGZ 109, 230
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