Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 31.01.2023 - 3 A 22/23.A |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
AsylG § 71a; AsylG § 78 Abs. 3; VwVfG § 51 Abs. 1
Asylbewerber; rechtliches Gehör; Zweitantrag; gerichtliche Würdigung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung des Antrags eines angeblich aufgrund seiner Homosexualität in seinem Heimatland verfolgten Pakistani auf Zulassung der Berufung in einem Asylverfahren wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs
- rechtsportal.de
Ablehnung des Antrags eines angeblich aufgrund seiner Homosexualität in seinem Heimatland verfolgten Pakistani auf Zulassung der Berufung in einem Asylverfahren wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs
Verfahrensgang
- VG Dresden, 15.11.2022 - 2 K 1643/21
- OVG Sachsen, 31.01.2023 - 3 A 22/23.A
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 29.08.2017 - 2 BvR 863/17
Stattgebender Kammerbeschluss: erhöhte Schutzbedürftigkeit einer Familie mit …
Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2023 - 3 A 22/23
Der Gehörsanspruch schützt grundsätzlich nicht davor, dass das Gericht dem Vortrag der Beteiligten in materiell-rechtlicher Hinsicht nicht die aus deren Sicht gebotene Bedeutung beimisst (BVerfG, Beschl. v. 29. August 2017 - 2 BvR 863/17 -, juris Rn. 15). - BVerwG, 29.01.2019 - 5 B 25.18
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; zweckentfremdungsrechtliches …
Auszug aus OVG Sachsen, 31.01.2023 - 3 A 22/23
Dagegen kann von einer Überraschungsentscheidung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht Tatsachen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, in einer Weise würdigt oder aus ihnen Schlussfolgerungen zieht, die nicht den subjektiven Erwartungen eines Prozessbeteiligten entsprechen oder von ihm für unrichtig gehalten werden (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Januar 2019 - 5 B 25.18 -, juris Rn. 13).
- OVG Sachsen, 22.05.2026 - 3 A 599/25
Durchsuchung; Beweisverwertungsverbot; Amtstierarzt; vernünftiger Grund; …
Rn. 60 Ein Gehörsverstoß in Form einer unzulässigen Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (…SächsOVG, Beschl. v. 22. Juni 2018 - 3 B 184/18 -, juris Rn. 5 m. w. N., und Beschl. v. 31. Januar 2023 - 3 A 22/23.A -, juris Rn. 8). - OVG Sachsen, 14.01.2026 - 3 A 551/25
Zu den Darlegungsanforderungen bei Geltendmachung einer Gruppenverfolgung (hier: …
Rn. 33 Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (…SächsOVG, Beschl. v. 22. Juni 2018 - 3 B 184/18 -, juris Rn. 5 m. w. N., und Beschl. v. 31. Januar 2023 - 3 A 22/23.A -, juris Rn. 8). - OVG Sachsen, 16.03.2026 - 3 A 173/26
Überraschungsentscheidung; Vorhalt; Widerspruch; Grundsatz rechtlichen Gehörs
Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (…SächsOVG, Beschl. v. 22. Juni 2018 - 3 B 184/18 -, juris Rn. 5 m. w. N., und Beschl. v. 31. Januar 2023 - 3 A 22/23.A -, juris Rn. 8).
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