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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 02.12.2013 - 3 A 242/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43992
OVG Sachsen, 02.12.2013 - 3 A 242/11 (https://dejure.org/2013,43992)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.12.2013 - 3 A 242/11 (https://dejure.org/2013,43992)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Dezember 2013 - 3 A 242/11 (https://dejure.org/2013,43992)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 43, § 113 Abs. 1 S. 4; GlüStV 2008 und 2012 § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 4; SächsGlüStVAG 2008 und 2012

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4; StGB § 284
    Vorliegen eines berechtigten Interesses eines gewerblichen Spielvermittlers an der Feststellung der Berechtigung zur erlaubnisfreien Vermittlung von Lotterien im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen eines berechtigten Interesses eines gewerblichen Spielvermittlers an der Feststellung der Berechtigung zur erlaubnisfreien Vermittlung von Lotterien im Internet

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 40.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2013 - 3 A 242/11
    All diese Änderungen der für die materiell-rechtliche Beurteilung der Erlaubnispflicht erheblichen Vorschriften schließen es aus, von einer im Wesentlichen gleichen Rechtslage auszugehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 - 8 C 40.12 -, juris Rn. 21 m. w. N.).

    Diese Schwelle wird erst mit dem konkreten, personenbezogenen Vorwurf eines schuldhaft-kriminellen Verhaltens überschritten (BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2012 - 8 C 40.12 -, juris Rn. 24 m. w. N.).

    Die Garantien effektiven Rechtsschutzes verlangen nicht einmal in jedem Einzelfall eine Hauptsachentscheidung, geschweige denn einen vollständigen Instanzenzug (BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 - 8 C 40.12 - a. a. O. Rn. 33 f.).

    Der Verwaltungsprozess muss nicht zur Klärung öffentlich-rechtlicher Vorfragen der Staatshaftung fortgeführt werden, wenn der Kläger daraus wegen offenkundigen Fehlens anderer Anspruchsvoraussetzungen keinen Nutzen ziehen könnte (BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 - 8 C 40.12 - Rn. 42 m. w. N.).

    Gegen ein schuldhaftes Verkennen der Kohärenzanforderungen durch den Beklagten spricht nicht zuletzt, dass das Bundesverwaltungsgericht den Erlaubnisvorbehalt noch jüngst (z. B. Urt. v. 16. Mai 2013 - 8 C 40.12 - a. a. O. Rn. 51) für unionsrechtskonform hält, indem es von der Werbepraxis nicht auf mangelnde Kohärenz schließt, sondern allein die Kriterien der hinreichenden Bestimmtheit, der Transparenz und Nichtdiskriminierung sowie der Verfügbarkeit eines wirksamen Rechtsbehelfs prüft und als erfüllt ansieht.

    Als Sachentscheidungsvoraussetzung muss auch das Fortsetzungsfeststellungsinteresse im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 - 8 C 40.12 - a. a. O. Rn. 20 m. w. N.).

    Diese Schwelle wird erst mit dem konkreten, personenbezogenen Vorwurf eines schuldhaft-kriminellen Verhaltens überschritten (BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 - 8 C 40.12 - a. a. O. Rn. 24).

    Denn jedenfalls lassen die Bescheidgründe offen, ob angesichts der umstrittenen und seinerzeit ungeklärten Rechtslage ein Entschuldigungsgrund in Gestalt eines unvermeidbaren Verbotsirrtums vorlag (vgl. ebenso BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 - 8 C 40.12 - a. a. O. Rn. 25).

    Denn nach der im Termin zur mündlichen Verhandlung abgegebenen Erklärung des Vertreters des Beklagten werden Verstöße gegen das Internetvermittlungs- und Werbeverbot bis zum 30. Juni 2012 zukünftig seitens des Freistaates Sachsen nicht als Anhaltspunkt für die Unzuverlässigkeit der Klägerin bei der Bewerbung um eine gewerbliche Spielvermittlungserlaubnis gewertet (vgl. ebenso BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 - 8 C 40.12 - a. a. O. Rn. 26).

    Zur Begründung wird vollumfänglich auf die obigen Ausführungen zu 1.c)dd) verwiesen (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 a. a. O. Rn. 27 bis 41).

    Auf die von der Klägerin insoweit erhobenen Einwände gegen die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 16. Mai 2013 a. a. O. Rn. 47 ff.) kommt es daher nicht an.

  • VG Chemnitz, 03.03.2011 - 3 K 448/09
    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2013 - 3 A 242/11
    Ausfertigung Az.: 3 A 242/11 3 K 448/09.

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 3. März 2011 - 3 K 448/09 - wird insoweit wirkungslos.

    Im Übrigen wird auf die Berufung des Beklagten das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 3. März 2011 - 3 K 448/09 - geändert und die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 3. März 2011 - 3 K 448/09 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

    die Berufung zurückzuweisen und das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 3. März 2011 (3 K 448/09) mit der Maßgabe aufrecht zu erhalten, dass die Klägerin bis zum 30. Juni 2012 im Freistaat Sachsen in der bis zum 31. Dezember 2008 von ihr ausgeübten Weise als Vermittlerin von den in Deutschland behördlich zugelassenen Lotterieprodukten mit nicht mehr als zwei Ziehungen in der Woche (z. B. Lotto 6 aus 49 mit Zusatzlotterien und Sonderauslosungen SKL, NKL, GlücksSpirale und ARD-Fernsehlotterie) bzw. Rubbellose im Internet tätig sein durfte, insbesondere,.

    Rn. 22 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten des Senats und des Verwaltungsgerichts 3 K 448/09 (12 Bände) und 3 K 1139/09 (1 Band) sowie die Verwaltungsakten (4 Aktenordner) verwiesen.

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2013 - 3 A 242/11
    So habe auch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 1. Juni 2011 (8 C 5.10) die hier maßgeblichen Normen des § 4 Abs. 4 und § 5 Abs. 3 GlüStV für europa- und verfassungsrechtskonform bestätigt.

    Darüber hinaus konnte und musste der Beklagte unter Zugrundelegung der Urteile des EuGH vom 8. September 2010 (…- Rs. C-46/08 - a. a. O.) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Juni 2011 (- 8 C 5.10 -, juris) auch eine etwaige Unionsrechtswidrigkeit nicht erkennen.

    Zum anderen hat das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 - a. a. O.) in Kenntnis deren strengerer Anforderungen die Auffassung vertreten, dass das - nicht monopolakzessorische - Internetvermittlungs(- wie auch das Internetwerbe)verbot sowohl mit Art. 12 Abs. 1 GG als auch mit dem bei der Dienstleistungsfreiheit zu beachtenden unionsrechtlichen Kohärenzgebot vereinbar sei.

    Zwar hat in der Folge auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 26. Juni 2012 (- 10 BV 09.2259 -, juris) die Rechtssprechungsgrundsätze zum strukturellen Vollzugsdefizit (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 24. November 2010 - 8 C 14.09 -, juris Rn. 44 und 84) auf das Internetwerbeverbot des § 5 Abs. 3 GlüStV 2008 übertragen und im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Juni 2011 (a. a. O.) unter Zulassung der Divergenzrevision entschieden, dass das Verbot wegen Verletzung des unionsrechtlichen Kohärenzgebots unverhältnismäßig und wegen Anwendungsvorrangs des Unionsrechts unanwendbar sei; Verstöße des Deutschen Lotto- und Totoblocks sowie der Landeslottogesellschaften (darunter auch Lotto Sachsen) gegen das Internetwerbeverbot würden strukturell geduldet, und der Mitgliedsstaat verfolge im Anwendungsbereich der die Dienstleistungsfreiheit beschränkenden Regelung tatsächlich nicht die Ziele, die ihrer Rechtfertigung dienen sollten, sondern suche in Wahrheit fiskalische oder andere Zwecke zu erreichen, die die Beschränkung nicht legitimieren könnten.

    Denn es ist zwar geklärt, dass die Kohärenzanforderungen nicht nur für die Rechtfertigung staatlicher Glücksspielmonopole, sondern allgemein für die Rechtfertigung von Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit gelten; bei der Anwendung dieser Kriterien darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass die Dienstleistungsfreiheit durch die Errichtung eines staatlichen Monopols ungleich stärker beschränkt wird als durch Regelungen, die lediglich bestimmte Vertriebsformen wie die Internetvermittlung verbieten (BVerwG, Urt. v. 1. Juni 2011 - 8 C 5.10 -, juris Rn. 35) oder die nur eine weniger strenge Kontrolle durch einen Erlaubnisvorbehalt vorsehen.

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2013 - 3 A 242/11
    Anders als in den vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Verfahren gegen mit dem staatlichen Monopol begründete Untersagungsverfügungen bildet der Zeitpunkt der unionsgerichtlichen Urteile zu den deutschen Sportwettenmonopolen (EuGH, Urt. v. 8. September 2010 - Rs. C-316/07 u. a., Markus Stoß u. a. - Slg. 2010 I- 8069, - Rs. C-46/08, Carmen Media Group - Slg. 2010 I-8175, und - Rs. C-409/06, Winner Wetten - Slg. 2010 I-8041) im vorliegenden Verfahren keine Zäsur, da die hier maßgeblichen monopolunabhängigen Streitfragen zur Rechtmäßigkeit der Erlaubnispflicht der gewerblichen Spielvermittlung und des Internetvermittlungsverbots hinsichtlich der von der Klägerin früher vermittelten Lotterien mit geringerem Gefährdungspotenzial bis zum 30. Juni 2012 jedenfalls nicht in einem Maß hinreichend geklärt waren, das es rechtfertigen würde, eine schuldhaft fehlerhafte Rechtsanwendung oder einen hinreichend qualifizierten Verstoß des Beklagten gegen Unionsrecht anzunehmen.

    Darüber hinaus konnte und musste der Beklagte unter Zugrundelegung der Urteile des EuGH vom 8. September 2010 (- Rs. C-46/08 - a. a. O.) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Juni 2011 (- 8 C 5.10 -, juris) auch eine etwaige Unionsrechtswidrigkeit nicht erkennen.

    Ebenso hat der EuGH mit Urteil vom 8. September 2010 (- C-46/08 -, juris Rn. 98 ff.) auf die ihm zu § 4 Abs. 4 GlüStV 2008 vorgelegte Frage anerkannt, dass eine Maßnahme, mit der jedes Anbieten von Glücksspielen über das Internet verboten wird, grundsätzlich als geeignet angesehen werden kann, die legitimen Ziele der Vermeidung von Anreizen zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen und der Bekämpfung der Spielsucht sowie des Jugendschutzes zu verfolgen, auch wenn das Anbieten solcher Spiele über herkömmliche Kanäle zulässig bleibt.

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2013 - 3 A 242/11
    Die Klägerin habe trotz des Bescheids der Landesdirektion Chemnitz vom 11. November 2008, mit dem bereits ein im Jahr 2007 von ihr gestellter Antrag auf Erlaubnis für die gewerbliche Spielvermittlung im Internet abgelehnt worden sei, und trotz der von ihr angestrengten Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 14. Oktober 2008 (1 BvR 928/08) im Freistaat Sachsen unerlaubtes Glücksspiel über den Vertriebsweg Internet vermittelt und auf diversen Internetseiten dafür geworben.

    Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 14. Oktober 2008 - 1 BvR 928/08 -) die Verfassungsbeschwerde der Klägerin nicht zur Entscheidung angenommen.

    Denn er durfte sich, solange keine ober- bzw. höchstrichterliche Rechtsprechung zu ihrer Unionsrechtswidrigkeit existiert, was bis zum 30. Juni 2012 nicht der Fall war, an der Entscheidung vom 14. Oktober 2008 (- 1 BvR 928/08 -, juris) orientieren, mit der eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts ihre Vereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bejaht hatte.

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2013 - 3 A 242/11
    (1) Einem Amtswalter ist auch bei fehlerhafter Rechtsanwendung regelmäßig kein 51 Verschulden im Sinne des § 839 BGB vorzuwerfen, wenn seine Amtstätigkeit durch ein mit mehreren rechtskundigen Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht aufgrund einer nicht nur summarischen Prüfung als objektiv rechtmäßig angesehen wird (BVerwG, Urt. v. 17. August 2005, BVerwGE 124, 99).

    Jedenfalls war es für den Beklagten nicht erkennbar, dass die Entscheidungen, an denen er sich orientierte, schon im Ansatzpunkt von einer völlig verfehlten rechtlichen Betrachtung ausgegangen wären (vgl. zu diesem Kriterium BVerwG, Urt. v. 17. August 2005 a. a. O. S. 106 f.) oder auf einer die Werbepraxis verkennenden Tatsachengrundlage beruhen würden.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 17.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2013 - 3 A 242/11
    Der Sache nach handelt es sich dabei um einen Fall des in den jüngsten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2013 (u. a. - 8 C 17.12 -, juris Rn. 41) so genannten Gebots der Binnenkohärenz, wonach der Mitgliedsstaat die unionsrechtlich legitimen Ziele im Anwendungsbereich der die Dienstleistungsfreiheit beschränkenden Regelung tatsächlich verfolgen muss und "nicht scheinheilig" legitime Ziele vorgeben darf, in Wahrheit aber andere - namentlich fiskalische - Ziele anstrebt, die die Beschränkung nicht legitimieren kann.

    Wegen eben jener den vorgeblichen Zielen des Sportwettenmonopols widersprechenden Werbepraxis hat das Bundesverwaltungsgericht daher auch die Binnenkohärenz der Monopolregelung verneint (vgl. Urt. v. 20. Juni 2013 - 8 C 17.12 u. a. - a. a. O.) und deren Unionswidrigkeit festgestellt.

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2013 - 3 A 242/11
    Die Voraussetzungen der Amtshaftung gemäß Art. 34 Satz 1 GG, § 839 BGB oder des unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs (zu dessen Herleitung vgl. EuGH, Urt. v. 19. November 1991 - Rs. C-6/90 und 9/90, Francovich u. a. - Slg. 1991 I-5357 -, Rn. 35) liegen ersichtlich nicht vor.
  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2013 - 3 A 242/11
    Anders als in den vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Verfahren gegen mit dem staatlichen Monopol begründete Untersagungsverfügungen bildet der Zeitpunkt der unionsgerichtlichen Urteile zu den deutschen Sportwettenmonopolen (EuGH, Urt. v. 8. September 2010 - Rs. C-316/07 u. a., Markus Stoß u. a. - Slg. 2010 I- 8069, - Rs. C-46/08, Carmen Media Group - Slg. 2010 I-8175, und - Rs. C-409/06, Winner Wetten - Slg. 2010 I-8041) im vorliegenden Verfahren keine Zäsur, da die hier maßgeblichen monopolunabhängigen Streitfragen zur Rechtmäßigkeit der Erlaubnispflicht der gewerblichen Spielvermittlung und des Internetvermittlungsverbots hinsichtlich der von der Klägerin früher vermittelten Lotterien mit geringerem Gefährdungspotenzial bis zum 30. Juni 2012 jedenfalls nicht in einem Maß hinreichend geklärt waren, das es rechtfertigen würde, eine schuldhaft fehlerhafte Rechtsanwendung oder einen hinreichend qualifizierten Verstoß des Beklagten gegen Unionsrecht anzunehmen.
  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of …

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2013 - 3 A 242/11
    Die Entscheidung bezieht sich gerade auf das von der Klägerin vermittelte Lottospiel mit geringerem Gefährdungspotenzial, das aufgrund seiner relativ niedrigen Ereignisfrequenz im Vergleich etwa zu Geld- oder Glücksspielautomaten oder Kasinospielen zwar unstreitig weniger zu problematischem Spielverhalten beiträgt, jedoch nicht als vollkommen "harmlose" und nicht suchtgefährdende Art des Glücksspiels eingeschätzt werden musste (vgl. BVerfG a. a. O. Rn. 29 f. unter Bezug auf EuGH, Urt. v. 5. März 1996 - Rs. C-46 und 48/93, Brasserie du Pêcheur und Factortame - Slg. 1996 I-1029 Rn. 51 und 55).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland …

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 14.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …

  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage - …

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 13.09

    Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen; …

  • BVerfG, 28.02.2013 - 2 BvR 612/12

    Strafvollzug (Lockerungen; Ausführung zum Sterbebett des Vaters); effektiver …

  • EuGH, 16.07.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und …

  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr. …

  • BVerwG, 27.06.1997 - 8 C 23.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit einer Feststellungsklage im …

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 38.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …

  • BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 3.04

    Schleppen von Kraftfahrzeugen; Ausnahmegenehmigung für das Schleppen von …

  • VGH Bayern, 26.06.2012 - 10 BV 09.2259

    Untersagung von Glücksspielwerbung im Internet; Klageänderung

  • BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

  • EuGH, 11.07.1991 - C-87/90

    Verholen u.a. / Sociale Verzekeringsbank Amsterdam

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2011 - 11 LC 348/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unions- und …

  • VGH Bayern, 24.04.2012 - 10 BV 11.2770

    Feststellungsinteresse wegen Beschränkung unionsrechtlicher Grundfreiheiten

  • BVerwG, 11.03.1993 - 3 C 90.90

    Beiladung - Apothekenpacht - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - …

  • VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08

    Rechtmäßigkeit der Regelungen zum Glücksspiel im Land Berlin

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2011 - 13 B 1135/11

    Überprüfung der Vereinbarkeit der Verbotsregelungen in § 5 Abs. 3, Abs. 4 GlüStV …

  • VG Hannover, 24.11.2008 - 10 A 1017/08

    Endgültiges "Aus" 2009 für Toto+Lotto im Internet?

  • VG Hannover, 14.12.2009 - 10 A 538/09

    Doch noch Lotto im Internet?

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …

  • FG Sachsen, 19.03.2013 - 3 K 1143/09

    Gemeinnützigkeit eines Vereins im Beitrittsgebiet bei Übernahme eines …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 2.14

    Glücksspielrecht; Erlaubnisvorbehalt; Feststellungsklage; Staatshaftungsanspruch

    Schließlich bindet § 8 Abs. 6 GlüStV 2012 erstmals auch die Vermittler in das übergreifende Sperrsystem nach § 23 GlüStV 2012 ein, wobei sich freilich aus § 8 Abs. 2 GlüStV 2012 ergeben dürfte, dass sich dies nur auf die Vermittlung von Lotterien mit besonderem Gefährdungspotenzial und nicht auf die im Dritten Abschnitt geregelten Lotterien mit geringerem Gefährdungspotenzial bezieht (vgl. hierzu bereits Sächsisches OVG, Urteil vom 2. Dezember 2013 - 3 A 242/11 -, Juris, Rdn. 47).

    Rn. 55 a. Die Anforderungen an eine auf einen vergangenen Zeitraum bezogene Feststellungsklage nach § 43 VwGO entsprechen zumindest denen der Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (vgl. BVerwG…, Urteil vom 3. November 1988 - 7 C 115/86 -, Juris Rdn. 26 ["keine strengeren Anforderungen … als nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO…"]; ebenso im Ergebnis OVG Saarland…, Urteil vom 26. November 2013 - 3 A 106/12 -, Juris Rdn. 65 ["nach denselben Kriterien"]; so auch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 20. Mai 2015 - 6 S 494/15 -, Juris Rdn. 25 ["insoweit gilt nichts anderes als zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse mit Blick auf eine Staatshaftungsklage bei (erledigter) sportwettenrechtlicher Untersagungsverfügung"] und Rdn. 56; ebenso der Sache nach Sächsisches OVG, Urteil vom 2. Dezember 2013 - 3 A 242/11 -, Juris Rdn. 49 ff.).

    Rn. 59 Diesen Ausführungen, die auch denen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 2. Dezember 2013 - 3 A 242/11 -, Juris, Rdn. 57) und im Wesentlichen auch denen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (…Urteil vom 20. Mai 2015 - 6 S 494/15 -, Juris Rdn. 48) in den dortigen Verfahren entsprechen, schließt der Senat sich an.

    Das sächsische Oberverwaltungsgericht hat sich in einem vergleichbaren Verfahren mit einem Präjudizinteresse ausführlich sowohl unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung nach Art. 34 Satz 1 GG i.V.m. § 839 BGB (Urteil vom 2. Dezember 2013 - 3 A 242/11 -, Juris Rdn. 68 ff.) als auch unter dem Gesichtspunkt des unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs befasst (…ebd., Rdn. 68 und 78) und dazu das Folgende ausgeführt (…Sächsisches OVG, a.a.O., Rdn. 67 ff.):.

    Das sächsische Oberverwaltungsgericht hat zu dieser - auch dort vorgetragenen - Argumentation überzeugend das Folgende ausgeführt (Urteil vom 2. Dezember 2013 - 3 A 242/11 -, Juris, Rdn. 58 bis 63):.

    Rn. 117 Dem ist - ebenfalls in Übereinstimmung mit dem sächsischen Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 2. Dezember 2013 - 3 A 242/11 -, Juris Rdn. 49 und 47), dem saarländischen Oberverwaltungsgericht (…Urteil vom 26. November 2013 - 3 A 106/12 -, Juris Rdn. 75 ff.) und dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (…Urteil vom 20. Mai 2015 - 6 S 494/15 -, Juris Rdn. 52 ff.) - nicht zu folgen.

    Von daher schließt sich der Senat den Gründen aus der Entscheidung des sächsischen Oberverwaltungsgerichts an, wo es im hier interessierenden Zusammenhang wie folgt heißt (Urteil vom 2. Dezember 2012 - 3 A 242/11 -, Juris Rdn. 51-53; ähnlich VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 20. Mai 2015 - 6 S 494/15 -, Juris Rdn. 49 ff.; OVG Saarland…, Urteil vom 26. November 2013 - 3 A 106/12 -, Juris, Rdn. 82 ff.):.

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1006

    Vermittlung von Lotterien im Internet - Feststellungsinteresse nach Erledigung …

    Denn mit der ursprünglich erhobenen Feststellungsklage wurde nicht die Feststellung der Erlaubnisfreiheit auch für den Fall künftiger, inhaltlich nicht vorhersehbarer Rechtsänderungen begehrt; vielmehr bildeten die seinerzeit gültigen Rechtsnormen des Glücksspielstaatsvertrags 2008 die konkrete Grundlage des zwischen den Beteiligten festzustellenden Rechtsverhältnisses (SächsOVG, U.v. 2.12.2013 - 3 A 242/11 - juris Rn. 44).

    Rn. 40 Bezieht die Klägerin ihre Klage nach § 43 Abs. 1 VwGO auf die Feststellung eines in der Vergangenheit liegenden Rechtsverhältnisses, hängt deren Zulässigkeit nicht - wie im Fall einer unmittelbaren Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO - davon ab, ob sich das ursprüngliche Klagebegehren tatsächlich mit Ablauf des 30. Juni 2012 erledigt hat (vgl. SächsOVG, U.v. 2.12.2013 - 3 A 242/11 - juris Rn. 45; hierzu: II. 1.), so dass diese Frage hier keiner weiteren Erörterung bedarf.

    Die Neuregelung hat das ursprünglich zum Gegenstand der Feststellungsklage erhobene seinerzeitige Rechtsverhältnis beendet bzw. erledigt (vgl. SächsOVG, U.v. 2.12.2013, a.a.O., Rn. 44, 45;… OVG Saarl, U.v. 26.11.2013 - 3 A 106/12 - juris Rn. 56).

    Rn. 62 Zwar gilt für die ab 1. Juli 2012 geltend gemachte Erlaubnisfreiheit, dass die (allgemeine) Erlaubnispflicht der gewerblichen Spielvermittlung durch den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht aufgehoben wurde, sondern im Grundsatz über den 30. Juni 2012 hinaus fortbesteht (SächsOVG, U.v. 2.12.2013 - 3 A 242/11 - juris Rn. 45 bis 47; OVG Hamburg, B.v. 11.8.2016 - 4 Bf 244/13.Z - juris); dementsprechend strebt die Klägerin nach wie vor (nur hilfsweise) eine Vermittlungserlaubnis für den Freistaat Bayern unter Geltung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags (§ 4 Abs. 1, 2 GlüStV) an (vgl. Parallelverfahren 10 BV 13.1005).

    Nach § 5 Abs. 3 Satz 2 GlüStV besteht zudem die Möglichkeit, ausnahmsweise auch die zuvor nach § 5 Abs. 3 GlüStV 2008 verbotene Werbung im Fernsehen oder Internet zuzulassen (vgl. SächsOVG, U.v. 2.12.2013 - 3 A 242/11 - juris Rn. 47).

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1005

    Vermittlung von Lotterien im Internet - Feststellungsinteresse nach Erledigung …

    Weiter besteht nach § 5 Abs. 3 Satz 2 GlüStV die Möglichkeit, ausnahmsweise auch die zuvor nach § 5 Abs. 3 GlüStV 2008 verbotene Werbung im Fernsehen oder Internet zuzulassen (vgl. SächsOVG, U.v. 2.12.2013 - 3 A 242/11 - juris Rn. 47).

    Rn. 39 Damit ist es im Ergebnis für den Eintritt der Erledigung ohne Belang, dass die (allgemeine) Erlaubnispflicht der gewerblichen Spielvermittlung durch den Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht aufgehoben wurde, sondern im Grundsatz fortbesteht (SächsOVG, U.v. 2.12.2013 - 3 A 242/11 - juris Rn. 45 bis 47; OVG Hamburg, B.v. 11.8.2016 - 4 Bf 244/13.Z - juris; VG Bremen, U.v. 17.7.2014 - 5 K 4084/08 - juris, jeweils für eine Feststellungsklage) und die Klägerin nach wie vor (hilfsweise) eine Vermittlungserlaubnis für den Freistaat Bayern unter Geltung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags (§ 4 Abs. 1, 2 GlüStV) anstrebt.

    Inzwischen sind eine Reihe von Oberverwaltungsgerichten der die Fallgruppe des tiefgreifenden Grundrechtseingriffs konkretisierenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - auch im Rahmen erledigter Verpflichtungssowie Feststellungsklagen aus dem Bereich des Glücksspielrechts - gefolgt (…OVG Saarland, U.v. 26.11.2013 - 3 A 106/12 - juris Rn. 86, 98; SächsOVG, U.v. 2.12.2013 - 3 A 242/11 - juris;… VGH BW, U.v. 20.5.2015 - 6 S 494/15 - juris Rn. 55;… OVG BB, U.v. 30.6.2016 - OVG 1 B 2.14 - juris Rn. 105 f.;… VG Bremen, U.v. 17.7.2014 - 5 K 4084/08 - juris Rn. 51 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2015 - 6 S 494/15

    Internetvermittlungsverbot als Unionsrechtsverstoß

    Denn ein solches Interesse kann ausnahmsweise dann begründet werden, wenn ein Kläger - wie hier - mit einer Feststellungsklage zunächst primären Rechtsschutz begehrt hat, sich diese Begehren aber nach Klageerhebung erledigt (vgl. dazu die Parallelentscheidung des OVG Sachsen, Urteil vom 02.12.2013 - 3 A 242/11 -, juris) und der Kläger sich nunmehr auf die Geltendmachung von Ausgleichs- und Ersatzansprüchen verwiesen sieht (BVerwG, Urteil vom 11.03.1993 - 3 C 90/90 -, BVerwGE 92, 172).
  • OVG Sachsen, 23.05.2014 - 3 A 257/12

    Fortsetzungsfeststellungsklage, berechtigtes Interesse, gaststättenrechtlicher …

    Maßgebend ist dabei, ob die kurzfristige, eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage ausschließende Erledigung sich aus der Eigenart des Verwaltungsakts selbst ergibt (…BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 a. a. O, juris Rn. 19, 21; SächsOVG, Urt. v. 2. Dezember 2013 - 3 A 242/11 -, juris Rn. 58 ff.), wie dies beispielsweise bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen (…BVerwG, Urt. v. 26. Februar 1974, BVerwGE 45, 51 [54]), körperlichen Durchsuchungen (…OVG NRW, Urt. v. 10. Juni 1981, NVwZ 1982, 46) oder bei Maßnahmen der Telefonüberwachung (…BVerwG, Urt. v. 17. Oktober 1990, BVerwGE 87, 23 [25]) der Fall sein kann.
  • OVG Sachsen, 03.06.2014 - 5 D 89/13

    Beschwerde gegen die Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe, …

    Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses besteht nur dann, wenn das Rechtsverhältnis über seine Beendigung hinaus anhaltende Wirkung in der Gegenwart äußert (SächsOVG, Urt. v. 2. Dezember 2013 - 3 A 242/11 - BeckRS 2014, 47462 Rn. 30 = juris Rn. 48;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 43 Rn. 34 m. w. N.).
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