Rechtsprechung
| VG Göttingen, 15.05.2002 - 3 A 3193/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Theologieprofessor; Änderung des Aufgabenbereichs
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art 4 Abs 1 GG; Art 5 Abs 3 GG; Art 140 GG; Art 137 Abs 1 WRV; Art 137 Abs 3 WRV
Aufgabenbereich; Beanstandung; Kirchenaustritt; Lossagung; Professor; Staatsamt; Theologieausbildung; Theologieprofessor; Vertretung; Verwaltungsakt; Änderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 15.05.2002 - 3 A 3193/00
- OVG Niedersachsen, 08.06.2004 - 5 LB 344/03
- BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 31.04
- BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- OVG Niedersachsen, 14.02.2000 - 5 M 4574/99
Aufgabenbereich; Aufgabengebiet; Aufgabenänderung; Bekenntnisbindung; …
Auszug aus VG Göttingen, 15.05.2002 - 3 A 3193/00
Die das Fach, das ein Professor in Forschung, Lehre und Weiterbildung zu vertreten hat, betreffende Änderung der wahrzunehmenden Aufgaben stellt einen Verwaltungsakt dar (im Anschluss an Nds. OVG, Beschluss vom 14.2.2000 - 5 M 4574/99 - und - 5 M 520/00 -, NVwZ 2000, 954).Die hiergegen vom Kläger erhobenen Rechtsmittel blieben erfolglos (Nds. OVG, Beschluss vom 14.2.2000 - 5 M 4574/99 - und - 5 M 520/00 -, NVwZ 2000, 954 = NdsVBl.
2000, 117 = DVBl. 2000, 713 = DÖD 2000, 113 = DÖV 2000, 513 = Nds. Rpfl.
2000, 177 = ZevKR 45, 545 = Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, ES/E IV Nr. 22).
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, die Gerichtsakte des vorangegangenen einstweiligen Rechtsschutzverfahrens 3 B 3242/99 (VG Göttingen) sowie 5 M 4574/99 - 5 M 520/00 (Nds. OVG) und die Verwaltungsvorgänge der Beklagten, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
Die auf Änderung der Dienstaufgaben des Klägers als Professor gerichtete Maßnahme der Beklagten stellt sich aus den im Beschluss des Nds. OVG vom 14.2.2000 - 5 M 4574/99 - und - 5 M 520/00 - (NVwZ 2000, 954 = NdsVBl. 2000, 117 = DVBl. 2000, 713 = DÖD 2000, 113 = DÖV 2000, 513 = Nds. Rpfl.
2000, 177 = ZevKR 45, 545 = Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, ES/E IV Nr. 22) genannten Gründen, denen die Kammer folgt, als Verwaltungsakt dar.
Nach der im rechtwissenschaftlichen Schrifttum und in der Rechtsprechung nahezu einhellig vertretenen Auffassung folgt das Institut des konfessionsgebundenen Staatsamtes aus der staatskirchenrechtlichen Lage und ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.2.2000, a.a.O.).
- VG Göttingen, 08.11.1999 - 3 B 3242/99
Festlegung der Dienstaufgaben eines Hochschullehrers; Vorliegen einer …
Auszug aus VG Göttingen, 15.05.2002 - 3 A 3193/00
Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Göttingen mit Beschluss vom 8.11.1999 - 3 B 3242/99 - ab (ZevKR 45, 428).Hinsichtlich weiterer Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, die Gerichtsakte des vorangegangenen einstweiligen Rechtsschutzverfahrens 3 B 3242/99 (VG Göttingen) sowie 5 M 4574/99 - 5 M 520/00 (Nds. OVG) und die Verwaltungsvorgänge der Beklagten, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
- BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70
Universitätsgesetz Hamburg
Auszug aus VG Göttingen, 15.05.2002 - 3 A 3193/00
Gegen die Verfassungsmäßigkeit einer derartigen Bestimmung bestehen selbst dann keine Bedenken, wenn von ihr auch bei Inkrafttreten bereits bestehende Ausstattungszusagen erfasst werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 8.2.1977 - 1 BvR 79, 278, 282/70 -, BVerfGE 43, 242/282 - zu § 78 HamburgUnivG).
- BVerwG, 18.07.1996 - 6 C 10.94
Keine Katholische Volltheologie als Studiengang an der Universität Frankfurt
Auszug aus VG Göttingen, 15.05.2002 - 3 A 3193/00
Damit ist das "ureigene legitime Interesse" der Kirche, Stellen in bekenntnisgebundenen Studiengängen mit entsprechend qualifizierten Personen zu besetzen, welche die Lehre der Kirche auf wissenschaftlichem Niveau repräsentieren (BVerwG, Urteil vom 18.7.1996 - 6 C 10.94 -, NJW 1996, 3287/3288), auch für die Theologische Fakultät an der Universität Göttingen durch den Staat anerkannt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1996 - 25 A 3079/93
Berufungsvereinbarung
Auszug aus VG Göttingen, 15.05.2002 - 3 A 3193/00
Da eine Organisationsentscheidung einer Universität, die in die durch eine Bleibezusage garantierte personelle Ausstattung eines Professors eingreift, keinen Verwaltungsakt darstellt, ist ein Erfüllungsanspruch aus einer Bleibezusage im Wege der allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 27.11.1996 - 25 A 3079/93 -, NVwZ-RR 1997, 475; VG Karlsruhe, Urteil vom 29.4.1998 - 7 K 2768/97 -). - VG Karlsruhe, 29.04.1998 - 7 K 2768/97
Organisationsentscheidungen einer Universität als öffentlich-rechtliche …
Auszug aus VG Göttingen, 15.05.2002 - 3 A 3193/00
Da eine Organisationsentscheidung einer Universität, die in die durch eine Bleibezusage garantierte personelle Ausstattung eines Professors eingreift, keinen Verwaltungsakt darstellt, ist ein Erfüllungsanspruch aus einer Bleibezusage im Wege der allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 27.11.1996 - 25 A 3079/93 -, NVwZ-RR 1997, 475; VG Karlsruhe, Urteil vom 29.4.1998 - 7 K 2768/97 -).
- BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06
Wissenschaftsfreiheit in der Theologie
gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 2005 - BVerwG 2 C 31.04 -, b) das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2004 - 5 LB 344/03 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 15. Mai 2002 - 3 A 3193/00 -, soweit in diesem Urteil die Klage gegen die Änderung der Dienstaufgaben des Beschwerdeführers abgewiesen wurde, d) den Widerspruchsbescheid der G.-Universität G. vom 28. März 2000 - R 1/L ... -, soweit darin der Widerspruch gegen die Verpflichtung des Beschwerdeführers, künftig das Fach "Geschichte und Literatur des frühen Christentums" in Lehre, Forschung und Weiterbildung an der G.-Universität zu vertreten, zurückgewiesen wurde, e) den Bescheid der G.-Universität G. vom 17. Dezember 1998 - P - .
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