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Weitere Entscheidung unten: VG Magdeburg, 20.06.2017

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 03.06.2016 - 3 A 40/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14267
OVG Sachsen, 03.06.2016 - 3 A 40/16 (https://dejure.org/2016,14267)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.06.2016 - 3 A 40/16 (https://dejure.org/2016,14267)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. Juni 2016 - 3 A 40/16 (https://dejure.org/2016,14267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Art. 3 GG Art. 19 Abs. 4 GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG § 2 RBStV
    Rundfunkbeitrag; Vorteilslast; Wohnung; mehrere Wohnungsinhaber; Bestimmtheit; Zweitwohnung; Wirtschaftlichkeit; Grundversorgung; KEF

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • OVG Sachsen, 06.03.2015 - 3 B 305/14

    Heranziehung meherer Beitragsschuldner als Gesamtschuldner, Auswahlermessen

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2016 - 3 A 40/16
    Infolgedessen ist insbesondere eine Benennung aller Wohnungsinhaber in dem Beitragsbescheid nicht erforderlich (SächsOVG, Beschl. v. 6. März 2015 - 3 B 305/14 -, juris Rn. 9 f.;… OVG LSA, Beschl. v. 20. Januar 2016 - 4 L 215/15 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 L 215/15

    Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2016 - 3 A 40/16
    Infolgedessen ist insbesondere eine Benennung aller Wohnungsinhaber in dem Beitragsbescheid nicht erforderlich (…SächsOVG, Beschl. v. 6. März 2015 - 3 B 305/14 -, juris Rn. 9 f.; OVG LSA, Beschl. v. 20. Januar 2016 - 4 L 215/15 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 30.05.2016 - 3 A 558/15

    Rundfunkbeitrag; Steuer; Gleichbehandlung; Rechtsschutzgarantie; Kosten; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2016 - 3 A 40/16
    Denn die anwaltliche Vertretung war für den Beklagten offensichtlich nutzlos (SächsOVG, Beschl. v. 30. Mai 2016 - 3 A 558/15 -, Rn. 20 m. w. N., zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen).
  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2016 - 3 A 40/16
    Der Kläger legt nicht dar, dass in der von ihm angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urt. v. 4. November 1986 - 1 BvF 1/84 -, juris) der Rechtssatz aufgestellt wurde, dass ungeachtet der externen Kontrolle des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten durch die KEF die Angemessenheit der Finanzausstattung der Rundfunkanstalten im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegenüber einem Beitragsbescheid zu überprüfen ist.
  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2016 - 3 A 40/16
    Der Rundfunkbeitrag erfüllt die Voraussetzungen einer Steuer nicht, da er nicht voraussetzungslos erhoben, sondern an das Tatbestandsmerkmal des Innehabens einer Wohnung geknüpft wird, und das Beitragsaufkommen nicht in die Landeshaushalte eingestellt wird, sondern die vorrangige Finanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt (BVerwG, Urt. v. 18. März 2016 - 6 C 6.15 -, juris Rn. 12 ff. m. w. N.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2016 - 3 A 40/16
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinn sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2423/14

    Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2016 - 3 A 40/16
    Solche auf Einzelfälle beschränkten Härten sind nicht zuletzt durch die vom Gesetzgeber in legitimer Weise verfolgten Ziele gerechtfertigt, Ermittlungen in der Privatsphäre möglichst zu vermeiden und den Verwaltungsvollzug in einem Massenverfahren zu erleichtern sowie gegen Umgehungsmöglichkeiten oder Missbrauch abzusichern (OVG NRW, Urt. v. 12. März 2015 - 2 A 2423/14 -, juris Rn. 115 ff. m. w. N.;… OVG LSA, a. a. O. Rn. 15).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2016 - 3 A 40/16
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinn sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10

    Auskunftsverweigerungsrecht; Auskunft; Unterlagen

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2016 - 3 A 40/16
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (SächsOVG, Beschl. v. 28. November 2012 - 3 A 937/10 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2016 - 3 A 40/16
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinn sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Festlegung einer Radwegebenutzungspflicht (hier …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2015 - 2 A 2583/14

    Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkstaatsvertrages sowie Qualifizierung als …

  • OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 A 582/15

    Ruhen des Verfahrens; Aufhebung von Amts wegen; Rundfunkbeitrag; Steuer

    Die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie die Finanzmittel im Detail etwa bei der Gestaltung des Programmangebots eingesetzt werden, liegt in Anbetracht des weiten Gestaltungsermessens bei der Errichtung einer mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG im Einklang stehenden Rundfunkordnung außerhalb des Rechtsschutzauftrags der Verwaltungsgerichte aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (…OVG NRW, Urt. v. 22. Oktober 2015 - 2 A 2583/14 - , juris Rn. 65; zum Vorstehenden insg. SächsOVG, Beschl. v. 3. Juni 2016 - 3 A 40/16 -, juris Rn. 7-12 m. w. N.).

    Dass angesichts dessen eine erneute Befassung mit der von der Klägerin aufgeworfenen Rechtsfolge in einem Berufungsverfahren erforderlich sein sollte, ist nicht ersichtlich (SächsOVG, Beschl. v. 3. Juni 2016 a. a. O. Rn. 18).

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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 20.06.2017 - 3 A 40/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31990
VG Magdeburg, 20.06.2017 - 3 A 40/16 (https://dejure.org/2017,31990)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20.06.2017 - 3 A 40/16 (https://dejure.org/2017,31990)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - 3 A 40/16 (https://dejure.org/2017,31990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.11.2017 - 3 B 44.16

    Revisionszulassung; Auswahlverfahren; Klage eines Mitbewerber

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.06.2017 - 3 A 40/16
    Rn. 6 Mit Beschluss vom 21. März 2016 (Az. 3 B 44/16 MD) hat die Kammer den Beklagten im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Kläger vorläufig die weitere Teilnahme am laufenden Prüfungsverfahren zur Anerkennung als Prüfingenieur für Brandschutz zu gestatten.
  • VG Magdeburg, 11.09.2018 - 3 A 116/16

    Verwaltungsgebühren nach Aufhebung eines Ablehnungsbescheides im mehrstufigen …

    Anlass war vielmehr, dass der Beklagte zu der Einschätzung gelangt ist, dass die Gründe, die den Prüfungsausschuss zu seiner negativen Stellungnahme veranlasst haben, rechtlich nicht geeignet waren, die ablehnende Haltung zu tragen (vgl. hierzu auch das Urteil der Kammer vom 20. Juni 2017 - 3 A 40/16 MD -, juris).
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