Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 26.01.2006 - 3 A 55/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Haftung für im Jahre 2001 angefallene Ausreise- und Abschiebekosten.
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AuslG § 82 Abs. 2; BGB § 133, BGB § 157
Verpflichtungserklärung, Abschiebungskosten, Erstattungsanspruch, zeitliche Begrenzung, Auslegung, Willenserklärung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 26.01.2006 - 3 A 55/04
- OVG Niedersachsen, 05.06.2007 - 11 LC 88/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97
Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß § …
Auszug aus VG Braunschweig, 26.01.2006 - 3 A 55/04
Die von ihr gewünschte Unterscheidung zwischen dem Zeitraum der Haftung für den Lebensunterhalt und der Haftung für die Abschiebungskosten hätte sicherlich auch bei der Fassung bzw. beim Ausfüllen des amtlichen Formulars berücksichtigt werden können (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. vom 24.11.1998 - 1 C 33/97, BVerwGE 108, 1 ff). - BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 11.14
Ausländer; Kostenerstattung; Zurückschiebung; Kosten der Zurückschiebung; …
Auszug aus VG Braunschweig, 26.01.2006 - 3 A 55/04
Für die Anfechtungsklage gegen den Leistungsbescheid vom 08.05.2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22.01.2004 über die Kosten der im April 2001 durchgeführten Abschiebung ist mangels anders lautender Übergangsbestimmungen auf die bisherige Rechtslage nach dem Ausländergesetz abzustellen (BVerwG, Urt. v. 14. Juni 2005 - BVerwG 1 C 11.14 -). - VG München, 16.01.2002 - M 23 K 01.4677
Auszug aus VG Braunschweig, 26.01.2006 - 3 A 55/04
Auch wenn sie sich geirrt hätte, handelte es sich nur um einen unbeachtlichen Motivirrtum, da sie - wie sich aus ihrem eigenen Vorbringen ergibt - den Sinn und Zweck der Verpflichtungserklärung jedenfalls erkannt hatte (vgl. VG München, Urt. v. 16.01.2002 - M 23 K 01.4677 - zitiert nach Juris). - VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 83/03
Abschiebungskosten; Ausreisekosten; Verpflichtungserklärung; …
Auszug aus VG Braunschweig, 26.01.2006 - 3 A 55/04
Vielmehr ist sie so gestaltet, dass die zeitliche Beschränkung gleichermaßen sowohl für die Kosten für den Lebensunterhalt nach § 84 AuslG als auch für die Ausreise- und Abschiebekosten nach den §§ 82 und 83 AuslG gelten kann (vgl. hierzu ebenso die 6. Kammer des erkennenden Gerichts im Urteil vom 17.12.2003 - 6 A 83/03 -, a. A. offenbar die 8. Kammer des erk. Gerichts - Urt. v. 16.12.2005 - 8 A 361/03 -).
- VG Braunschweig, 01.06.2006 - 3 A 192/05
Asyl; Asylbewerber; Auslegung; Empfängerhorizont; Formular; Haftung; …
In einem solchen Fall kommt es maßgeblich jedenfalls auch darauf an, wie der Erklärende seine Aussage hat verstehen dürfen; verbleiben Unklarheiten, gehen diese zu Lasten des Formularverwenders (…§ 305c Abs. 2 BGB analog, vgl. für alles Vorstehende: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.02.2006 - 11 S 1857/05 rech. In Juris; vgl. auch nicht rechtskräftiges Urteil der erkennenden Kammer v. 26.01.2006 - 3 A 55/04 -).
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Rechtsprechung
| VG Göttingen, 11.05.2006 - 3 A 55/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ventilanbohrschelle als Bestandteil von Trinkwasserhausanschluss.
- juris (Volltext/Leitsatz)
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