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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.2009 - 3 ARs 24/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9688
BGH, 17.02.2009 - 3 ARs 24/08 (https://dejure.org/2009,9688)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2009 - 3 ARs 24/08 (https://dejure.org/2009,9688)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 3 ARs 24/08 (https://dejure.org/2009,9688)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 36 PUAG; Art. 44 GG; § 18 PUAG; § 29 PUAG; § 30 PUAG
    BND-Untersuchungsausschuss; Erledigung der Hauptsache; fortbestehendes Rechtsschutzinteresse

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    PUAG § 18; ; PUAG § 36 Abs. 1; ; GG Art. 44 Abs. 1 S. 1; ; GG Art. 44 Abs. 2 S. 1; ; StPO § 244 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Anordnungen des Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestags zur Aushändigung von Handakten eines Zeugen des Ausschusses; Aushändigungsanspruch des Vorsitzenden gegenüber dem Zeugen während einer Unterbrechung und nach ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnungen des Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestags zur Aushändigung von Handakten eines Zeugen des Ausschusses; Aushändigungsanspruch des Vorsitzenden gegenüber dem Zeugen während einer Unterbrechung und nach ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - 3 ARs 24/08
    Rn. 20 Ein nachträgliches Rechtsschutzinteresse des Betroffenen kommt nur in Fällen der Wiederholungsgefahr, der fortwirkenden Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff, sowie bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen in Betracht, in denen sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 96, 27, 40; BVerfG NJW 2003, 1514).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - 3 ARs 24/08
    Rn. 22 Die Rechtsgrundlage für das Beweiserhebungsrecht des Untersuchungsausschusses bildet Artikel 44 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 77, 1, 40 f., 48).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02

    Erledigung einer Durchsuchungsanordnung nach Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - 3 ARs 24/08
    Rn. 20 Ein nachträgliches Rechtsschutzinteresse des Betroffenen kommt nur in Fällen der Wiederholungsgefahr, der fortwirkenden Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff, sowie bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen in Betracht, in denen sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 96, 27, 40; BVerfG NJW 2003, 1514).
  • BGH, 27.01.2021 - StB 44/20

    Befugnis zur Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht …

    Insofern ist der Senat zur Entscheidung berufen, da eine Rechtsstreitigkeit unter Beteiligung eines Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages vorliegt und eine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts nicht begründet ist (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 3 ARs 24/08, 10 11 12 BGHR PUAG § 36 Zuständigkeit 1 Rn. 15; Prehn, NVwZ 2013, 1581, 1583 f.;… Waldhoff/Gärditz, PUAG, 2015, § 36 Rn. 20).

    Funktionell ist der Senat mangels einer speziellen Kompetenzzuweisung an den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs zuständig (s. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 3 ARs 24/08, BGHR PUAG § 36 Zuständigkeit 1 Rn. 16).

    Die Kostenentscheidung beruht auf der entsprechenden Anwendung des § 154 Abs. 1 VwGO (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2020 - 3 ARs 14/20, juris Rn. 24; vom 17. Februar 2009 - 3 ARs 24/08, juris Rn. 26).

  • BGH, 27.01.2021 - StB 43/20

    Entbindungen von der Schweigepflicht gegenüber dem …

    Insofern ist der Senat zur Entscheidung berufen, da eine Rechtsstreitigkeit unter Beteiligung eines Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages vorliegt und eine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts nicht begründet ist (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 3 ARs 24/08, BGHR PUAG § 36 Zuständigkeit 1 Rn. 15; Prehn, NVwZ 2013, 1581, 1583 f.;… Waldhoff/Gärditz, PUAG, 2015, § 36 Rn. 20).

    Funktionell ist der Senat mangels einer speziellen Kompetenzzuweisung an den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs zuständig (s. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 3 ARs 24/08, BGHR PUAG § 36 Zuständigkeit 1 Rn. 16).

    Die Kostenentscheidung beruht auf der entsprechenden Anwendung des § 154 Abs. 1 VwGO (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2020 - 3 ARs 14/20, juris Rn. 24; vom 17. Februar 2009 - 3 ARs 24/08, juris Rn. 26).

  • BGH, 17.11.2020 - 3 ARs 14/20

    Wirecard-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages: Vorführung eines …

    Der Senat ist gemäß § 36 Abs. 1 PUAG zur Entscheidung berufen, da es um eine Rechtsstreitigkeit aus einem Untersuchungsverfahren des Deutschen Bundestags geht und eine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts nicht begründet ist (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 3 ARs 24/08, juris Rn. 15; BT-Drucks. 14/5790 S. 21; Prehn, NVwZ 2013, 1581, 1583 f.;… Waldhoff/Gärditz, PUAG, 2015, § 36 Rn. 20).

    Funktionell ist der Senat mangels einer speziellen Kompetenzzuweisung an den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs zuständig (s. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 3 ARs 24/08, juris Rn. 16).

    b) Bereits aus den dargelegten Gründen kommt die Aufhebung des Termins zur Zeugenvernehmung im Wege einstweiligen Rechtsschutzes nicht in Betracht, ungeachtet der Frage, ob und gegebenenfalls nach welchen Vorschriften der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung statthaft ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 3 ARs 24/08, juris Rn. 18).

    Die Kostenentscheidung beruht auf der entsprechenden Anwendung des § 154 Abs. 1 VwGO (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 3 ARs 24/08, juris Rn. 26).

  • BGH, 27.01.2021 - StB 48/20

    Befugnis zur Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht …

    Insofern ist der Senat zur Entscheidung berufen, da eine Rechtsstreitigkeit unter Beteiligung eines Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages vorliegt und eine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts nicht begründet ist (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 3 ARs 24/08, BGHR PUAG § 36 Zuständigkeit 1 Rn. 15; Prehn, NVwZ 2013, 1581, 1583 f.;… Waldhoff/Gärditz, PUAG, 2015, § 36 Rn. 20).

    Funktionell ist der Senat mangels einer speziellen Kompetenzzuweisung an den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs zuständig (s. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 3 ARs 24/08, BGHR PUAG § 36 Zuständigkeit 1 Rn. 16).

    Die Kostenentscheidung beruht auf der entsprechenden Anwendung des § 154 Abs. 1 VwGO (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2020 - 3 ARs 14/20, juris Rn. 24; vom 17. Februar 2009 - 3 ARs 24/08, juris Rn. 26).

  • BGH, 23.07.2025 - StB 65/24

    Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines …

    Hierunter fällt die Überprüfung der Ausschussarbeit im Einzelnen, zum Beispiel bezüglich der Erhebung bestimmter Beweise, insbesondere soweit es um eine dem Ablauf eines Strafprozesses vergleichbare Ordnung des Untersuchungsverfahrens im engeren Sinne geht (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 2 BvE 3/14, BVerfGE 138, 45 Rn. 37;… BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2021 - StB 44/20, NJW 2021, 1022 Rn. 11 f.; vom 17. November 2020 - 3 ARs 14/20, NStZ-RR 2021, 22;… vom 17. August 2010 - 3 ARs 23/10, NJW 2010, 3251 Rn. 12; vom 17. Februar 2009 - 3 ARs 24/08, BGHR PUAG § 36 Zuständigkeit 1 Rn. 14 f.;… Schwerdtfeger, in: Hilf/Kämpfer/Schwerdtfeger (Hrsg.), PUAG, 2024, § 29 Rn. 46;… Unger, in: Huber/Voßkuhle (Hrsg.), GG, 8. Aufl., Art. 44 Rn. 117).

    Denn die Zuständigkeiten des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs sind im Untersuchungsausschussgesetz einzeln aufgezählt und damit abschließend geregelt; sie sind einer analogen Anwendung nicht zugänglich (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2021 - StB 44/20, NJW 2021, 1022 Rn. 12; vom 17. November 2020 - 3 ARs 14/20, NStZ-RR 2021, 22; vom 17. Februar 2009 - 3 ARs 24/08, BGHR PUAG § 36 Zuständigkeit 1 Rn. 16;… s. insofern auch Peters, Untersuchungsausschussrecht, 2. Aufl., Rn. 689;… Schomburg, in: Hilf/Kämpfer/Schwerdtfeger (Hrsg.), PUAG, 2024, § 36 Rn. 30;… Schwerdtfeger, in: Hilf/Kämpfer/Schwerdtfeger (Hrsg.), PUAG, 2024, § 29 Rn. 46).

    Rn. 55 Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung von § 154 Abs. 1 VwGO und § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2020 - 3 ARs 14/20, juris Rn. 24; vom 17. Februar 2009 - 3 ARs 24/08, juris Rn. 26).

  • BGH, 17.08.2010 - 3 ARs 23/10

    Keine Vernehmungsgegenüberstellung mit Minister Dr. Freiherr zu Guttenberg

    Einer entsprechenden Anwendung der VwGO (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 18. Juli 2006 - 3 ARs 27/06 und Beschluss vom 17. Februar 2009 - 3 ARs 24/08) steht im vorliegenden Fall entgegen, dass sich der Untersuchungsausschuss und eine Minderheit seiner Mitglieder als Beteiligte gegenüberstehen.
  • BGH, 26.03.2009 - 3 ARs 6/09

    Antrag der Oppositionsmitglieder des Irak-Untersuchungsausschusses auf Beschwerde …

    Ein im Sinne eines besonderen Fortsetzungsfeststellungsinteresses ausreichender Anlass, die Rechtslage in abstrakter Form festzustellen (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 17. Februar 2009 - 3 ARs 24/08), besteht auch mit Blick auf die von dem Antragsgegner zu 1. vorgebrachte Wiederholungsgefahr und das geltend gemachte "Rehabilitationsinteresse" nicht; diesen Gesichtspunkten kommt hier allenfalls ein geringes Gewicht zu.

    Einer entsprechenden Anwendung der VwGO (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 18. Juli 2006 - 3 ARs 27/06 und Beschl. vom 17. Februar 2009 - 3 ARs 24/08) steht im vorliegenden Fall entgegen, dass sich der Untersuchungsausschuss und eine Minderheit seiner Mitglieder als Beteiligte gegenüberstehen.

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