Rechtsprechung
| BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 22/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kapitalzahlung - Versorgungszusage - Abfindung - Gesetzlicher Insolvenzschutz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 611 ff.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 21.03.1984 - 3 Ca 7718/83
- LAG Köln, 28.11.1984 - 4 Sa 587/84
- BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 22/85
Papierfundstellen
- BAGE 53, 131
- ZIP 1987, 1204
- NZA 1987, 456
- VersR 1987, 699
- BB 1987, 1390
- JR 1987, 396
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (3)
- BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 312/84
Bevorrechtigung rückständiger Rentenansprüche im Konkurs
Auszug aus BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 22/85
Ob eine betriebliche Altersversorgung zugesagt ist, entscheidet sich allein danach, welcher Zweck mit der Zusage verfolgt wird: Soll der Arbeitnehmer im Alter oder bei Invalidität, also nach seinem Ausscheiden aus dem Berufs- oder aus dem Erwerbsleben, oder sollen seine Hinterbliebenen zusätzlich durch Leistungen des Arbeitgebers versorgt werden, so handelte es sich um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes (vgl. BT-Drucks. 7/1281 S. 19; BAGE 34, 242, 245 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - BAGE 51, 51).Der Insolvenzschutz steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien; daher können auch dessen Merkmale nicht abbedungen werden (vgl. auch hierzu Urteil des Senats vom 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 -).
- BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 805/79
Betriebsrenten - Gewinnbeteiligung - Betriebliche Altersversorgung - Gutschrift - …
Auszug aus BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 22/85
Auf die Versorgungsform kommt es nicht an; außer rentenförmigen Leistungen können auch Kapitalzuwendungen und selbst Gutschriften von Gewinnbeteiligungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen (BAGE 34, 242, 245 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe; Blomeyer/Otto, BetrAVG, Einl. Rz 10 f., 243;… Höfer/Abt, BetrAVG, Bd. I, 2. Aufl., ArbGr Rz 19, 24).Ob eine betriebliche Altersversorgung zugesagt ist, entscheidet sich allein danach, welcher Zweck mit der Zusage verfolgt wird: Soll der Arbeitnehmer im Alter oder bei Invalidität, also nach seinem Ausscheiden aus dem Berufs- oder aus dem Erwerbsleben, oder sollen seine Hinterbliebenen zusätzlich durch Leistungen des Arbeitgebers versorgt werden, so handelte es sich um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes (vgl. BT-Drucks. 7/1281 S. 19; BAGE 34, 242, 245 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - BAGE 51, 51).
- BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 645/84
Berücksichtigung von Tantiemen bei der Berechnung der Rentenhöhe - Verhälnis …
Auszug aus BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 22/85
Durch diese Zwecksetzung unterscheidet sich die betriebliche Altersversorgung von sonstigen Zuwendungen, etwa Leistungen zur Vermögensbildung oder zur Überbrückung einer erwarteten Arbeitslosigkeit (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 645/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 501/21
Betriebliche Altersversorgung - Kapitalwahlrecht - Ersetzung
Außer Zusagen auf rentenförmige Leistungen können auch einmalige Kapitalzuwendungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen (…BAG 20. September 2015 - 3 AZR 411/15 - Rn. 15, BAGE 156, 196; 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 - zu I 3 a der Gründe; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - zu I 1 der Gründe, BAGE 53, 131). - BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
Außer Zusagen auf rentenförmige Leistungen können auch einmalige Kapitalzuwendungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen (BAG 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 - zu I 3 a der Gründe; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - zu I 1 der Gründe, BAGE 53, 131). - BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 313/02
Betriebliche Altersversorgung - Insolvenzschutz
Dies ergibt sich bereits daraus, daß selbst einmalige Kapitalzuwendungen und Gutschriften von Gewinnbeteiligungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen können, wenn sie dem gesetzlich vorgesehenen Versorgungszweck dienen (BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - BAGE 34, 242, 245; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - BAGE 53, 131, 135;… Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. Einleitung Rn. 10;… ErfK/Steinmeyer 3. Aufl. § 1 BetrAVG Rn. 3).b) Die bisherige Rechtsprechung des Senats ist demgegenüber ohne weiteres auch dann von einer insolvenzgeschützten Leistung der betrieblichen Altersversorgung ausgegangen, wenn das Versprochene im Falle des Todes des Arbeitnehmers an die Erben auszuzahlen war (BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - BAGE 34, 242; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - BAGE 53, 131).
- BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 315/02
Begriff der betrieblichen Altersversorgung; Abgrenzung zur Übergangsversorgung
Durch diese Zwecksetzung unterscheidet sich betriebliche Altersversorgung von sonstigen Zuwendungen, etwa Leistungen zur Vermögensbildung oder zur Überbrückung einer erwarteten Arbeitslosigkeit (st. Rspr. des Senats, vgl. 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - BAGE 34, 242; 24. Juni 1986 - 3 AZR 645/84 - BAGE 52, 226; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - BAGE 53, 131; 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - AP BetrAVG § 7 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 35; 26. Juni 1990 - 3 AZR 641/88 - BAGE 65, 215; 10. März 1992 - 3 AZR 153/91 - AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 17 = EzA BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 3; 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - BAGE 90, 120). - BGH, 15.07.2002 - II ZR 192/00
"Hotel Adlon"; Wiederaufleben der Priorität eines Unternehmenskennzeichens nach …
b) § 3 Abs. 2 BetrAVG verlangt in jedem Falle, daß die Abfindung dem Barwert der nach § 2 BetrAVG bemessenen künftigen Versorgungsleistung im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses entspricht; eine hiervon zu Ungunsten des Dienstverpflichteten abweichende Abfindungsregelung ist - auch wenn sie in einem Prozeßvergleich getroffen wird - unwirksam (im Anschluß an BAGE 53, 131, 137).Die Gesetzesvorschrift verlangt in jedem Falle, daß die Abfindung dem Barwert der nach § 2 BetrAVG bemessenen künftigen Versorgungsleistung im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entspricht (BAGE 53, 131, 137); eine hiervon abweichende Abfindungsregelung ist - auch wenn sie durch einen Prozeßvergleich getroffen wird - gemäß § 134 BGB nichtig, da § 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG generell einzelvertragliche Regelungen verbietet, durch die von den Mindestbedingungen des BetrAVG zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden soll (…BAGE 53 aaO; vgl. auch BAG AP Nr. 82 zu § 17 BetrAVG m.w.N.).
§ 3 Abs. 2 BetrAVG verlangt in jedem Falle, daß die Abfindung dem Barwert der nach § 2 BetrAVG bemessenen künftigen Versorgungsleistung im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entspricht (vgl. BAGE 53, 131, 137); für dessen Ermittlung sind die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik, die Rechnungsgrundlagen und der Rechnungszinsfuß gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG zwingend vorgeschrieben (…vgl. Blomeyer/Otto, BetrAVG 2. Aufl. § 3 Rdn. 105 m.w.N.).
- BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11
Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag
Versorgung sind alle Leistungen, die den Lebensstandard des Arbeitnehmers oder seiner Hinterbliebenen im Versorgungsfall verbessern sollen (…vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 23;… 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 133, 289; 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 - zu I 3 a der Gründe). Außer Zusagen auf rentenförmige Leistungen können auch einmalige Kapitalzuwendungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen (…BAG 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 - aaO; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - zu I 1 der Gründe, BAGE 53, 131; 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 51, 51). Es genügt, dass der Versorgungszweck die Leistung und deren Regelung prägt. - BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89
Zusage einer Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden
Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch vom Bundesgerichtshof geteilt wird (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 411/86 - AP Nr. 45 zu § 7 BetrAVG ; BAGE 34, 242, 245 f. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG , zu I 1 der Gründe; 51, 51, 56 = AP Nr. 18 zu § 59 KO , zu II 2 a der Gründe; 53, 131 = AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG , zu I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 2. August 1983 - 3 AZR 370/81 - AP Nr. 19 zu § 7 BetrAVG , zu 2 a der Gründe; BGH Urteil vom 16. März 1981 - II ZR 222/79 - AP Nr. 10 zu § 7 BetrAVG , zu II der Gründe; BGH Urteil vom 28. September, 1981 - II ZR 181/80 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG , zu V der Gründe).Durch diese Zwecksetzung unterscheidet sich die betriebliche Altersversorgung von sonstigen Zuwendungen, etwa Leistungen zur Vermögensbildung, zur Überbrückung einer Arbeitslosigkeit und Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes (BAG Urteil vom 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - BAGE 53, 131 = AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG , zu I 1 der Gründe).
- BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07
Hinterbliebenenversorgung - Wertgleichheit - Angemessenheit - Gleichbehandlung - …
Dass es sich - wie hier - um Kapitalleistungen handelt, steht dem nicht entgegen (vgl. BAG 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - zu I 1 der Gründe, BAGE 53, 131). - LAG Köln, 08.03.2016 - 12 Sa 689/15
Treuegeld; Betriebsrente; Eingriff 3. Stufe; Ausschlussfrist; Verjährung
Außer Zusagen auf rentenförmige Leistungen können auch einmalige Kapitalzuwendungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen (…BAG 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 - aaO; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - zu I 1 der Gründe, BAGE 53, 131; 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 51, 51). - FG Hamburg, 31.10.2012 - 3 K 24/12
Erbschaftsbesteuerung des Bezugs betrieblicher Altersversorgung durch …
Es komme vielmehr darauf an, dass der Versorgungszweck zur Absicherung eines biometrischen Risikos die Leistung und ihre Regelung präge; dazu sei es nicht notwendig, dass eine Zusage ausschließlich dem Versorgungszweck diene, vielmehr könnten einzelne Regelungen ohne Versorgungscharakter die rechtliche Einordnung einer Zusage als betriebliche Altersversorgung nicht beeinflussen (BAG vom 30. Oktober 1980 3 AZR 805/79, BAGE 34, 242; vom 30. September 1986 3 AZR 22/85, BAGE 53, 131).Rn. 85 bb) Diese Ansicht des BAG wird im Übrigen dadurch gestützt, dass insbesondere die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung stets die bei der betrieblichen Altersversorgung bestehende Formenvielfalt betont und Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen weitreichenden Gestaltungsspielraum zugestanden hat, der dem Arbeitgeber erlaubt, die Reichweite seiner Zusage nach seinen eigenen betrieblichen Erfordernissen und den bestehenden Versorgungsinteressen zu bestimmen (BAG vom 30. Oktober 1980 3 AZR 805/79, BAGE 34, 242, Gewinnbeteiligung; vom 30. September 1986 3 AZR 22/85, BAGE 53, 131, Kapitalzusage; Bundessozialgericht -BSG- vom 30. Januar 1997 12 RK 17/96, Deutsches Steuerrecht -DStR- 1997, 1418, Abschluss einer Direktversicherung bei jedem Lebensversicherer; Landesarbeitsgericht -LAG- Hamm vom 22. Juni 2010 9 Sa 1261/09M, Juris, Jeweiligkeitsklausel).
- FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 14/07
Steuerfreiheit der monatlichen und der vom Reingewinn bestimmten …
- BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 69/93
Anrechnung von ZVK-Leistungen auf Betriebsrente
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 410/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- LAG Hamm, 02.11.1992 - 19 Sa 809/92
Sterbegeld; Betriebliche Altersversorgung; Tarifvertrag; Hinterbliebene; …
- BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 411/86
Versicherungspflicht bezüglich vorzeitiger Kündigung durch den Arbeitgeber …
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 412/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 354/91
Anspruch auf Kapitalbetrag als Leistung der betrieblichen Altersversorgung bei …
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 414/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 415/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 413/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 195/16
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- ArbG Arnsberg, 23.11.2020 - 2 Ca 483/20
Betriebliche Altersversorgung, Kapitalwahlrecht
- LAG München, 11.03.1997 - 8 Sa 350/96
Betriebliche Altersversorgung: Zusage der "beamtengleichen" Versorgung
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