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| BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 335/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 27.06.1977 - 5 Ca 1693/77
- ArbG Gelsenkirchen, 15.08.1977 - 5 Ca 1693/77
- LAG Hamm, 08.02.1978 - 11 Sa 1233/77
- BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 335/78
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- ArbG Kiel, 16.06.1965 - 1b Ca 65/65
Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 335/78
Die Umdeutung eines fehlerhaften Lehrverhältnisses in ein Arbeitsverhältnis verbietet sich wegen des grundsätzlichen und praktischen Unterschieds zwischen Ausbildungsverhältnis und Arbeitsverhältnis (Siebert, BB 1953, 503 (zustimmende Anmerkung zu LAG Mannheim) LAG Düsseldorf DB 1954, 932; LAG Hamm, DB 1965, 1599).Ausnahmsweise steht dem Lehrling Hilfsarbeiterlohn nach § 612 BGB dann zu, wenn er nicht im üblichen Rahmen wie ein Lehrling ausgebildet, sondern in Wirklichkeit nach Art und Umfang seiner Arbeit wie ein Hilfsarbeiter beschäftigt worden ist (vgl. Siebert, BB 1953, 503; LAG Hamm, DB 1965, 1599).
- BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76
Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als …
Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 335/78
Entscheidungsreife für das Revisionsgericht ist in derartigen Fällen ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn die erforderlichen tatsächlichen Fest stellungen getroffen sind, die eine abschließende Entscheidung gestatten (BGHZ 46, 281 [284]; BGH NJW 1978, 2031 [2032], zu II 2 b der Gründe;… Stein-Jonas-Grunsky, aaO, § 536 Anm. I 2 a; vgl. ferner BAG 18, 29 [38 f.] = AP Nr. 11 zu § 565 ZPO [Bl. 4 unten, Bl. 4 R, Bl. 5] mit zustimmender Anmerkung von Bötticher) . - BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64
Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme …
Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 335/78
Entscheidungsreife für das Revisionsgericht ist in derartigen Fällen ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn die erforderlichen tatsächlichen Fest stellungen getroffen sind, die eine abschließende Entscheidung gestatten (BGHZ 46, 281 [284]; BGH NJW 1978, 2031 [2032], zu II 2 b der Gründe;… Stein-Jonas-Grunsky, aaO, § 536 Anm. I 2 a; vgl. ferner BAG 18, 29 [38 f.] = AP Nr. 11 zu § 565 ZPO [Bl. 4 unten, Bl. 4 R, Bl. 5] mit zustimmender Anmerkung von Bötticher) .
- BAG, 25.11.1976 - 2 AZR 751/75
Angabe der Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben - Wirksamkeitsvoraussetzung - …
Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 335/78
Zwar muß nach § 111 Abs. 2 ArbGG 1953 bei Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden "aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis" im Bereich des Handwerks vor der Inanspruchnahme der Arbeitsgerichte zunächst der von der zuständigen Handwerksinnung gebildete Ausschuß für Lehrlingsstreitigkeiten angerufen werden; das Verfahren vor dem Ausschuß ist Prozeßvoraussetzung (BAG AP Nr. 4 zu § 15 BBiG [zu A I 1 der Gründe]; BAG 27, 279 [28l] = AP Nr. 2 zu § 111 ArbGG 1953 [zu I 1 der Gründe];… Grunsky, ArbGG, 3. Aufl., § 111 Rdnr. 3). - BGH, 03.12.1951 - III ZR 119/51
Feststellungsklage bei Tötung eines Kindes
Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 335/78
des Schadenseintritts besteht (BGHZ 4, 133 [135]; BGH NJW 1961, 1165 f.;… Stein-Jonas-Schumann/Leipold, ZPO, 19. Aufl., § 256 Anm. II 4 [m.w.N.]) . - BAG, 10.06.1976 - 3 AZR 412/75
Lehrverhältnis - Verletzung der Ausbildungspflicht - Schadensersatz - Entgangener …
Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 335/78
Verletzt der Ausbildende seine Ausbildungspflicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BBiG, schuldet er dem Auszubildenden Ersatz des daraus entstehenden Schadens, etwa des entgangenen Verdienstes zwischen einer mißlungenen Abschlußprüfung und der erfolgreichen Wiederholungsprüfung (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 10. Juni 1976 - 3 AZR 412/75 - = AP Nr. 2 zu § 6 BBiG). - BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 602/74
Arbeitsverhältnis: Streit um die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung …
Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 335/78
Zwar muß nach § 111 Abs. 2 ArbGG 1953 bei Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden "aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis" im Bereich des Handwerks vor der Inanspruchnahme der Arbeitsgerichte zunächst der von der zuständigen Handwerksinnung gebildete Ausschuß für Lehrlingsstreitigkeiten angerufen werden; das Verfahren vor dem Ausschuß ist Prozeßvoraussetzung (BAG AP Nr. 4 zu § 15 BBiG [zu A I 1 der Gründe]; BAG 27, 279 [28l] = AP Nr. 2 zu § 111 ArbGG 1953 [zu I 1 der Gründe];… Grunsky, ArbGG, 3. Aufl., § 111 Rdnr. 3). - BAG, 16.02.1978 - 3 AZR 723/76
Vergütung für höherwertige Dienstleistung
Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 335/78
Zu dem gleichen Ergebnis führt in derartigen Fällen die entsprechende Anwendung des § 612 BGB (vgl. das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 16. Februar 1978 - 3 AZR 723/76 - = AP Nr. 31 zu § 612 BGB, m.w.N.). - BAG, 18.10.1961 - 1 AZR 437/60
Innungsausschuß für Lehrlingsstreitigkeiten - Erhebung der arbeitsgerichtlichen …
Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 335/78
Einer solchen Anrufung bedarf es jedoch nicht, wenn das Ausbildungsverhältnis im Zeitpunkt der Klageerhebung bereits beendet ist und es sich daher nicht mehr um eine Streitigkeit "aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis" handelt (BAG 11, 333 [336 ff.] = AP Nr. 1 zu § 111 ArbGG 1953 [zu 4 der Gründe] m.w.N.). - BAG, 10.12.1965 - 4 AZR 161/65
Lehrlingsausbilder - Gehaltsrahmenabkommen - Begriffsbestimmung für Meister - …
Auszug aus BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 335/78
Entscheidungsreife für das Revisionsgericht ist in derartigen Fällen ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn die erforderlichen tatsächlichen Fest stellungen getroffen sind, die eine abschließende Entscheidung gestatten (BGHZ 46, 281 [284]; BGH NJW 1978, 2031 [2032], zu II 2 b der Gründe;… Stein-Jonas-Grunsky, aaO, § 536 Anm. I 2 a; vgl. ferner BAG 18, 29 [38 f.] = AP Nr. 11 zu § 565 ZPO [Bl. 4 unten, Bl. 4 R, Bl. 5] mit zustimmender Anmerkung von Bötticher) . - BGH, 09.03.1961 - VII ZR 145/60
Einordnung des Unvermögenes eines Unternehmers i.R.e. Architektenvertrags als …
- BAG, 20.03.1958 - 2 AZR 300/55
Feststellungsklage - Prozeßvoraussetzung - Feststellungsinteresse - Begründetheit …
- ArbG Bonn, 08.07.2021 - 1 Ca 308/21
Anspruch auf Tarifentgelt eines Auszubildenden bei fehlender Ausbildung durch den …
Die Umdeutung eines fehlerhaften Ausbildungsverhältnisses in ein Arbeitsverhältnis verbietet sich wegen des grundsätzlichen und praktischen Unterschieds zwischen Ausbildungsverhältnis und Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 5. März 1981 - 3 AZR 335/78 - juris; LAG Baden-Württemberg 1. März 2002 - 18 Sa 9/02 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 1. Januar 2008 - 9 Sa 587/07 - juris).Rn. 33 b) Darüber hinaus kann einem Auszubildenden ausnahmsweise das Entgelt eines ungelernten Arbeitnehmers nach § 612 BGB in entsprechender Anwendung zustehen, wenn er nicht im üblichen Rahmen wie ein Auszubildender ausgebildet, sondern in Wirklichkeit nach Art und Umfang seiner Arbeit wie eine ungelernte Kraft beschäftigt worden ist (BAG 5. März 1981 - 3 AZR 335/78 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 22. August 2011 - 8 Ta 165/11 - juris; LAG Baden-Württemberg 1. März 2002 - 18 Sa 9/02 - juris).
Rn. 35 d) Die vorstehend wiedergegebenen Erwägungen des LAG Rheinland-Pfalz stehen aus Sicht der erkennenden Kammer einer analogen Heranziehung der Vorschrift des § 612 BGB - wie sie durch das BAG bereits im Jahr 1981 (BAG 5. März 1981 - 3 AZR 335/78 - juris) vertreten und in einer jüngeren Entscheidung zum Praktikumsverhältnis (BAG 10. Februar 2015 - 9 AZR 289/13 - juris) bestätigt wurde - im Streitfall nicht entgegen.
- BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 497/01
Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über höhere Übergangsversorgung - …
Nach § 256 Abs. 1 ZPO ist das Feststellungsinteresse zu bejahen, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts besteht (BAG 5. März 1981 - 3 AZR 335/78 - nv., zu 8 a der Gründe; BGH 3. Dezember 1951 - III ZR 119/51 - BGHZ 4, 133; 9. März 1961 - VII ZR 145/50 - NJW 1961, 1165 f.). - LAG Niedersachsen, 15.09.2008 - 9 Sa 525/07
Voraussetzungen für eine Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes …
Nach § 256 Abs. 1 ZPO ist das Feststellungsinteresse zu bejahen, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts besteht (BAG vom 12.12.2003 - 8 AZR 497/01- AP Nr. 25 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG 5. März 1981 - 3 AZR 335/78 - nv., zu 8 a der Gründe; BGH 3. Dezember 1951 - III ZR 119/51 - BGHZ 4, 133; 9. März 1961 - VII ZR 145/50 - NJW 1961, 1165 f.). - LAG Baden-Württemberg, 01.03.2002 - 18 Sa 9/02
Berufsausbildung - Vergütungsansprüche des Auszubildenden bei angeblich …
Selbst wenn die Kammer zu Gunsten des Klägers im Anschluss an die Feststellungen des Arbeitsgerichts berufsrechtliche Mängel (keine unverzügliche Aushändigung der Vertragsniederschrift und des Ausbildungsplanes, § 4 Abs. 3 BBiG; keine ausdrückliche schriftliche Bekanntgabe des Ausbilders, § 3 Nr. 2 des Berufsausbildungsvertrages i. V. m. § 6 Nr. 2 BBiG etc.) unterstellt, wurde dadurch der Ausbildungsvertrag nicht etwa nichtig und in ein Arbeitsverhältnis umdeutbar, sondern nur fehlerhaft mit der Folge, dass der Berufsausbildungsvertrag jederzeit gelöst werden konnte (BAG, Urteil v. 05.03.1981 - 3 AZR 335/78 - nicht veröffentlicht; LAG Düsseldorf, DB 1954, 932; LAG Hamm, DB 1965, 1599).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil v. 04.10.1972 - 4 AZR 475/71 - AP Nr. 2 zu § 24 BAT; Urteil v. 16.02.1978 - 3 AZR 723/76 - AP Nr. 31 zu § 612 BGB; Urteil v. 05.03.1981 - 3 AZR 335/78 - a. a. O.; Urteil v. 07.07.1993 - 5 AZR 488/92 - EzBBiB § 612 Nr. 18) hat ein Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung von § 612 BGB Anspruch auf eine Vergütung, die seiner tatsächlichen Arbeitsleistung entspricht, wenn er auf Veranlassung des Arbeitgebers oder mit seiner Billigung faktisch höherwertige Dienste verrichtet, als dies dem Rahmen seines Arbeitsvertrages entspricht.
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