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Rechtsprechung
   BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 36/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,449
BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 36/75 (https://dejure.org/1976,449)
BAG, Entscheidung vom 16.06.1976 - 3 AZR 36/75 (https://dejure.org/1976,449)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 36/75 (https://dejure.org/1976,449)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschlußfristen - Kündigung - Angestellter des öffentlichen Dienstes - Zustimmung des Personalrates - Nachträgliche Zustimmung - Heilung - Nichtigkeit der Kündigung - Erneute Kündigung - Erneute Zustimmung - Erhebung der Kündigungsschutzklage - Annahmeverzug - Angebot ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 544 (Ls.)
  • DB 1976, 2405
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62

    Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung …

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 36/75
    Die Erhebung der Kündigungsschutzklage kann für Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers eine tarifliche Ausschlußfrist dann wahren, wenn dafür eine formlose Geltendmachung genügt (BAG 14, 156 [162] = AP Nr. 23 zu § 615 BGB).

    1. Der geltend gemachte Gehaltsanspruch steht dem Kläger, wie das Landesarbeitsgericht zuteffend angenommen hat, nach § 615 Satz 1 BGB dem Grunde nach deshalb zu, weil das beklagte Land mit der Erhebung der Kündigungsschutzklage in Annahmeverzug 12 - gekommen ist (vgl. BAG 14, 156 [1583 = -AP Nr. 23 zu. § 615 BGB).

    Es wäre formal, bei der Kündigungsschutz klage anzunehmen, sie genüge, um den Arbeitgeber wegen der Gehaltsansprüche in Annahmeverzug zu versetzen, reiche aber für die formfreie Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist nicht aus (BAG 14, 156 [162] = AP Nr. 23 zu § 615 BGB).

  • BAG, 08.01.1970 - 5 AZR 124/69

    Fälligkeit von Lohnansprüchen eines Zeitlohnarbeiters - schriftliche …

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 36/75
    b) Soweit eine tarifliche Ausechlußklausel, wie im vorliegenden Pall § 70 Abs. 1 BAT, eine schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen verlangt, hat der Pünfte Senat bisher es für höchst zweifelhaft bezeichnet, ob in einem solchen Pall bereits eine Kündigungsschutzklage die Ausschlußfrist für Gehaltsansprüche wahren kann (BAG 22, 241 [243 f.] = AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschluß fristen [zu 2a der Gründe]).

    In dem Urteil vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - [demnächst] AP Nr. 56 zu § 4 TVG Ausschluß fristen [zu 2a der Gründe] -, das dem erkennenden Senat erst nach Beendigung der mündlichen Verhandlung in der vorliegenden Sache und anläßlich der Abfassung der Entscheidungsgründe bekannt geworden ist, hat der Pünfte Senat seine in BAG 22, 241 [243 f.] = AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 2a der Gründe]) geäußerten Bedenken preisgegeben; er hat zu einer Ausschlußfrist aus dem Rahmentarif-Abkommen im Hamburger Groß- und Außenhandel den Standpunkt vertreten, eine Kündigungsschutzklage genüge - je nach der Lage des Palles - auch, wenn eine Ausschluß- 13 frist schriftliche Geltendmachung der Gehaltsansprüche verlange.

  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75

    Streitwertrevision - Änderung des vom Arbeitsgericht festgestzten Streitwertes - …

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 36/75
    vom Ausgang des Kündigungsschutzprozesses abhängig und deshalb sei er mit dem Inhalt angegriffen, daß er nicht bestehen könne, falls die Kündigungsschutzklage unbegründet sei (vgl. auch das heute ergangene Urteil des Senats vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - [demnächst] AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision [zu I 2 der Gründe]).
  • BAG, 20.04.1955 - 2 AZR 68/55

    Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung in DM West

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 36/75
    vom Ausgang des Kündigungsschutzprozesses abhängig und deshalb sei er mit dem Inhalt angegriffen, daß er nicht bestehen könne, falls die Kündigungsschutzklage unbegründet sei (vgl. auch das heute ergangene Urteil des Senats vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - [demnächst] AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision [zu I 2 der Gründe]).
  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 941/08

    Tarifentgelterhöhung - Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und …

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 36/75
    b) Soweit eine tarifliche Ausechlußklausel, wie im vorliegenden Pall § 70 Abs. 1 BAT, eine schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen verlangt, hat der Pünfte Senat bisher es für höchst zweifelhaft bezeichnet, ob in einem solchen Pall bereits eine Kündigungsschutzklage die Ausschlußfrist für Gehaltsansprüche wahren kann (BAG 22, 241 [243 f.] = AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschluß fristen [zu 2a der Gründe]).
  • BAG, 16.06.1976 - 5 AZR 224/75

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage - …

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 36/75
    In dem Urteil vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - [demnächst] AP Nr. 56 zu § 4 TVG Ausschluß fristen [zu 2a der Gründe] -, das dem erkennenden Senat erst nach Beendigung der mündlichen Verhandlung in der vorliegenden Sache und anläßlich der Abfassung der Entscheidungsgründe bekannt geworden ist, hat der Pünfte Senat seine in BAG 22, 241 [243 f.] = AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 2a der Gründe]) geäußerten Bedenken preisgegeben; er hat zu einer Ausschlußfrist aus dem Rahmentarif-Abkommen im Hamburger Groß- und Außenhandel den Standpunkt vertreten, eine Kündigungsschutzklage genüge - je nach der Lage des Palles - auch, wenn eine Ausschluß- 13 frist schriftliche Geltendmachung der Gehaltsansprüche verlange.
  • BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren …

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 36/75
    Sind mehrere Ansprüche betroffen, so muß zu jeden einzelnen Anspruch dargelegt werden, warum die Entscheidung des Berufungsgerichts für unrichtig gehalten wird (BAG 2, 58 = AP Nr. 2 zu § 554 ZPO).
  • BAG, 09.03.1966 - 4 AZR 87/65

    Kündigung - Kündigungstermin - Lohnausfall - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 36/75
    Der Vierte Senat hat in AP Nr. 31 zu § 4 TVG Ausschlußfristen diese Frage dahinstehen lassen, jedoch angenommen, eine Kündigungsschutzklage reiche jedenfalls nicht aus, um eine Ausschlußfrist zu wahren, die die gerichtliche Geltendmachung des Gehaltsanspruchs für die Zeit nach dem Kündigungstermin verlangt.
  • BVerwG, 22.09.1967 - VII P 14.66

    Betriebliche Mitbestimmung bei der Aufstellung von Dienstplänen der Bundesbahn - …

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 36/75
    "Beabsichtigt" ist eine Kündigung dann, wenn Erwägungen und Vorbereitungen zu einem zielgerichteten Willen zur Kündigung führen (BVerwGE 27, 367 [368 f.];… Pischer-Goeres in Fürst, Gesamtkommentar öffentliches Dienstrecht, Bd. V, K § 69 Rn. 9; Germeimann, PersVG Berlin, § 79 Hn. 19" Windscheid, Die Personalvertretung 1972, 81).
  • BAG, 04.03.1976 - 2 AZR 15/75

    Divergenzrevision - Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung eines …

    Auszug aus BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 36/75
    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Möglichkeit' der Heilung einer Kündigung, die wegen unterbliebener vor heriger Zustimmung des Betriebsrats ungültig ist, aus ähnlichen Erwägungen abgelehnt (vgl. das Urteil des Zweiten Senats vom 4. März 1976 - 2 AZR 15/75 - [demnächst] AP Nr. 5 zu § 103 BetrVC 1972 [zu 2 a der Gründe], mit umfangreichen Nachweisen).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

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  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93

    Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag

    Die Angriffe in der Revisionsbegründung betreffen diesen Teil der angefochtenen Entscheidung auch nicht mittelbar, denn die Frage der Zulässigkeit des Feststellungsantrags hängt in keiner Weise von der Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung ab (vgl. nur BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision, zu I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 16. Juni 1976 - 3 AZR 36/75 - AP Nr. 57 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05

    Tarifliche Ausschlussfristen - Kündigungsschutzklage

    Die Ausschlussfrist wahrende Wirkung der Kündigungsschutzklage kann nur dann für den Arbeitgeber "den gleichen Mahn-, Warn- und Verständigungseffekt (haben) wie ein Mahnschreiben" (BAG 16. Juni 1976 - 3 AZR 36/75 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 57), wenn die vom Erfolg der Kündigungsschutzklage abhängige Forderung für den Arbeitgeber nach Grund und Höhe prinzipiell bekannt ist (zB BAG 9. August 1990 - 2 AZR 579/89 - AP BGB § 615 Nr. 46 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 88).
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