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Rechtsprechung
   BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 462/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5935
BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 462/02 (https://dejure.org/2003,5935)
BAG, Entscheidung vom 17.06.2003 - 3 AZR 462/02 (https://dejure.org/2003,5935)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - 3 AZR 462/02 (https://dejure.org/2003,5935)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Auslegung eines Begleitschreibens zu einer Rentenauskunft nach § 2 Abs. 6 BetrAVG; Einstandspflicht des Trägers der gesetzlichen Insolvenzsicherung nach § 7 Abs. 2 BetrAVG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Willenserklärung - Verteilung der Darlegungslast - Gesetzliche Insolvenzsicherung - Eintritt des Sicherungsfalls der Insolvenz der Arbeitgeberin vor dem Versorgungsfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Arbeitsvertragsrecht - Auslegung eines Begleitschreibens zu einer Rentenauskunft nach § 2 Abs. 6 BetrAVG; Einstandspflicht des Trägers der gesetzlichen Insolvenzsicherung nach § 7 Abs. 2 BetrAVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2004, 608
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (11)

  • BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72

    Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe - …

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 462/02
    Dabei ist die Frage, ob eine Erklärung als Willenserklärung oder als Mitteilung anzusehen ist, nach dem Maßstab des § 133 BGB zu beurteilen (BAG 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP BGB § 133 Nr. 36 = EzA BGB § 133 Nr. 7).

    Dabei sind Willenserklärungen nach §§ 133, 157 BGB so auszulegen, wie sie der Empfänger auf Grund des aus der Erklärung erkennbaren Willens unter Berücksichtigung der Verkehrssitte und der Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und unter Berücksichtigung aller ihm bekannten Begleitumstände vernünftigerweise verstehen durfte (BAG 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - aaO; 9. Dezember 1997 - 1 AZR 330/97 - AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 62).

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 462/02
    Erforderlich ist weiterhin, daß der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, daß sein Verhalten als Willenserklärung aufgefaßt werden konnte, und daß der Erklärungsempfänger es tatsächlich so verstanden hat (BAG 4. September 1985 - 7 AZR 262/83 - BAGE 49, 290, 296 f.; BGH 21. November 1996 - IX ZR 159/95 - NJW 1997, 516, zu III der Gründe).
  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 695/96

    Auskunft nach § 2 Abs. 6 BetrAVG - Näherungsverfahren

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 462/02
    Als reine Wissenserklärung konnte sie keine Bindungswirkung entfalten (BAG 8. November 1983 - 3 AZR 511/81 - AP BetrAVG § 2 Nr. 3 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 4; 9. Dezember 1997 - 3 AZR 695/96 - BAGE 87, 250).
  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 330/97

    Protokollnotiz zu Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 462/02
    Dabei sind Willenserklärungen nach §§ 133, 157 BGB so auszulegen, wie sie der Empfänger auf Grund des aus der Erklärung erkennbaren Willens unter Berücksichtigung der Verkehrssitte und der Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und unter Berücksichtigung aller ihm bekannten Begleitumstände vernünftigerweise verstehen durfte (…BAG 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - aaO; 9. Dezember 1997 - 1 AZR 330/97 - AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 62).
  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83

    Gehaltserhöhungsanspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 462/02
    Erforderlich ist weiterhin, daß der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, daß sein Verhalten als Willenserklärung aufgefaßt werden konnte, und daß der Erklärungsempfänger es tatsächlich so verstanden hat (BAG 4. September 1985 - 7 AZR 262/83 - BAGE 49, 290, 296 f.; BGH 21. November 1996 - IX ZR 159/95 - NJW 1997, 516, zu III der Gründe).
  • BAG, 08.11.1983 - 3 AZR 511/81

    Auskunft - Abstraktes Schuldanerkenntnis - DeklaratorischesSchuldanerkenntnis

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 462/02
    Als reine Wissenserklärung konnte sie keine Bindungswirkung entfalten (BAG 8. November 1983 - 3 AZR 511/81 - AP BetrAVG § 2 Nr. 3 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 4; 9. Dezember 1997 - 3 AZR 695/96 - BAGE 87, 250).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 196/99

    Schlüssige Aufhebung des bisherigen beim Abschluß eines anderen Arbeitsvertrags …

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 462/02
    Vielmehr durfte der Kläger 1984 aus dem Erklärungsverhalten der Arbeitgeberin nicht darauf schließen, die Arbeitgeberin habe sich unabhängig von der materiellen Rechtslage entsprechend dem Auskunftsschreiben binden wollen (BAG 16. März 2000 - 2 AZR 196/99 -, zu 2 b aa der Gründe).
  • BAG, 17.04.1970 - 1 AZR 302/69

    Vergleich - Auslegung eines Generalverzichts - Typische Vertragsklausel - …

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 462/02
    Sinngemäß ist die Überprüfung durch das Revisionsgericht darauf beschränkt, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt sind (BAG 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP BGB § 276 Verschulden bei Vertragsabschluß Nr. 5), ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet worden ist (BAG 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP BGB § 133 Nr. 32) oder ob eine gebotene Auslegung völlig unterlassen worden ist (BAG 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 21).
  • LAG Köln, 02.05.2002 - 6 Sa 58/02

    Betriebliche Altersversorgung, Versorgungsauskunft, Zusage

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 462/02
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 2. Mai 2002 - 6 Sa 58/02 - aufgehoben.
  • BAG, 27.06.1963 - 5 AZR 383/62

    Willenserklärung - Ermittlung des Inhalts - Auslegung - Gesetzliche …

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 462/02
    Sinngemäß ist die Überprüfung durch das Revisionsgericht darauf beschränkt, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt sind (BAG 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP BGB § 276 Verschulden bei Vertragsabschluß Nr. 5), ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet worden ist (BAG 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP BGB § 133 Nr. 32) oder ob eine gebotene Auslegung völlig unterlassen worden ist (BAG 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 21).
  • BAG, 04.03.1961 - 5 AZR 169/60

    Gewährung einer Weihnachtsgratifikation - Verbindliche Ankündigung - Ableitung …

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener …

    Der Kläger konnte aufgrund dieser Schreiben nicht davon ausgehen, dass sich die Beklagte unabhängig von der materiellen Rechtslage entsprechend dem Inhalt der Schreiben binden wollte (vgl. auch BAG 17. Juni 2003 - 3 AZR 462/02 - zu III 3 der Gründe; 23. April 2002 - 3 AZR 224/01 - zu B II der Gründe, BAGE 101, 122).
  • BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11

    Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer …

    Erforderlich ist weiterhin, dass der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden konnte, und dass der Erklärungsempfänger es tatsächlich so verstanden hat (vgl. BAG 17. Juni 2003 - 3 AZR 462/02 - zu III 1 der Gründe mwN, EzA BetrAVG § 2 Nr. 20).
  • BAG, 27.03.2018 - 4 AZR 151/15

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Das Revisionsgericht überprüft, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt sind, ob dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet oder ob eine gebotene Auslegung völlig unterlassen worden ist (BAG 17. Juni 2003 - 3 AZR 462/02 - zu III 1 der Gründe mwN).
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