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Rechtsprechung
   BAG, 12.01.1978 - 3 AZR 57/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1746
BAG, 12.01.1978 - 3 AZR 57/76 (https://dejure.org/1978,1746)
BAG, Entscheidung vom 12.01.1978 - 3 AZR 57/76 (https://dejure.org/1978,1746)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 1978 - 3 AZR 57/76 (https://dejure.org/1978,1746)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung - Zahlung der Karenzentschädigung - Vorleistungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2215
  • DB 1978, 1039
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 16.05.1969 - 3 AZR 137/68

    Wettbewerbsabrede

    Auszug aus BAG, 12.01.1978 - 3 AZR 57/76
    Im übrigen hätte das gar nicht ausdrücklich betont werden müssen.Nach der Rechtsprechung des Senats sind die Grundsätze des § 74- c HGB auch dann anwendbar, wenn darauf in einer Wettbewerbsklausel nicht ausdrücklich verwiesen wird (BAG 22, 6 [12] = AP Nr. 23 zu § 133 f GewO [unter II 4 der Gründe]).

    Daraus er gibt sich ein Leistungsverweigerungsrecht zugunsten des Arbeitgebers: Solange der auskunftspflichtige Arbeitnehmer die geschuldeten Angaben nicht mitgeteilt hat, muß der Arbeitgeber keine KarenzentSchädigung zahlen (BAG 22, 6[16] = AP Nr. 23 zu § 133 f GewO [unter III 4 der Gründe]; Schlegelberger- Schr der, HGB, 5« Aufl., § 74- c Anm. 8 ; Würdinger, in Großkommentar zum HGB, 3 . Aufl., § 74 c Anm. 6).

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13

    Wettbewerbsverbot - Entschädigung nach Ermessen

    Rn. 43 IV. Dem Beklagten steht kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 1 BGB iVm. § 74c Abs. 2 HGB zu (vgl. dazu BAG 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - zu A II der Gründe, BAGE 112, 376; 12. Januar 1978 - 3 AZR 57/76 -).
  • LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15

    Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich erhaltener Vergütungen …

    Solange der auskunftspflichtige Arbeitnehmer die geschuldeten Angaben nicht mitgeteilt hat, muss der Arbeitgeber keine Karenzentschädigung zahlen (BAG v. 12.01.1978 - 3 AZR 57/76, juris).
  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 379/94

    Bestehen eines Zurückbehaltungsrecht wegen mangelnder Auskunft über …

    Hat der Arbeitnehmer die verlangte Auskunft nicht erteilt, kann der Arbeitgeber die Zahlung hinsichtlich des gesamten Annahmeverzugszeitraums solange verweigern, bis er die Auskunft erhält (BAG Urteil vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28, 33 [BAG 29.07.1993 - 2 AZR 110/93] = AP Nr. 52 zu § 615 BGB; BAG Versäumnisurteil vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 748/77 - AP Nr. 16 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG Urteil vom 2. Juni 1987 - 3 AZR 626/85 - BAGE 55, 309, 316 = AP Nr. 13 zu § 74 c HGB; BAG Urteil vom 16. Mai 1969 - 3 AZR 137/68 - BAGE 22, 6, 16 = AP Nr. 23 zu § 133 f GewO); die Zahlungsklage ist als z.Zt. unbegründet abzuweisen (…BAG Urteil vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28, 33 [BAG 29.07.1993 - 2 AZR 110/93] = AP, a.a.O.;… BAG Urteil vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 748/77 - AP, a.a.O., zu II 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 12. Januar 1978 - 3 AZR 57/76 - AP Nr. 8 zu § 74 c HGB).
  • BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 626/85

    Arbeitslosengeld - Anrechnung - Karenzentschädigung - Wettbewerbsverbot - …

    Solange der Arbeitnehmer die Auskunft nicht oder nicht ausreichend erteilt hat, kann der Arbeitgeber die Zahlung der Karenzentschädigung verweigern (BAGE 22, 6, 16 = AP Nr. 23 zu § 133 f GewO, zu III 4 der Gründe; Urteil vom 12. Januar 1978 - 3 AZR 57/76 - AP Nr. 8 zu § 74 c HGB, zu 2 der Gründe).
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