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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 22.07.2024 - 3 B 1261/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,29597
VGH Hessen, 22.07.2024 - 3 B 1261/23 (https://dejure.org/2024,29597)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.07.2024 - 3 B 1261/23 (https://dejure.org/2024,29597)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Juli 2024 - 3 B 1261/23 (https://dejure.org/2024,29597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    2001/55/EG Art 5 Abs 1 RL, 2001/55/EG Art 6 Abs 2 RL, 2001/55/EG Art 7 Abs 1 RL, § 24 Abs 1 AufenthaltsG, § 32 a AsylG, (EU) 2022/382 Art 2 Durchführungsbeschluss
    Auswirkungen eines Asylantrags auf die Durchführung eines aufenthaltsrechtlichen Verfahrens nach § 24 AufenthG (Fortentwicklung der Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 18. April 2024 - 3 B 575/23 -).

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 24 Abs. 1
    Ableiten eines Anspruchs eines Vertriebenen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (20)

  • VGH Hessen, 03.11.2023 - 3 B 745/23

    Einreise mit einem Schengen-Visum berechtigt nicht zur Einholung einer …

    Auszug aus VGH Hessen, 22.07.2024 - 3 B 1261/23
    Die Beschwerdebegründung muss, um dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu genügen, erkennen lassen, aus welchen rechtlichen und tatsächlichen Gründen die gerichtliche Ausgangsentscheidung unrichtig sein soll und geändert werden muss (VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 6; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023 - 13 S 473/23 -, juris Rn. 3; OVG Bremen…, Beschluss vom 28. April 2023 - 1 B 77/23 -, juris Rn. 7; OVG Münster…, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 12 B 1233/04 -, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 2023, a.a.O.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023, a.a.O.; VGH München…, Beschluss vom 30. November 2022 - 11 CS 22.2195 -, juris Rn. 14).

    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 2023, a.a.O.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2023 - 13 S 473/23

    Frist zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Hessen, 22.07.2024 - 3 B 1261/23
    Die Beschwerdebegründung muss, um dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu genügen, erkennen lassen, aus welchen rechtlichen und tatsächlichen Gründen die gerichtliche Ausgangsentscheidung unrichtig sein soll und geändert werden muss (VGH Kassel…, Beschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 6; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Juni 2023 - 13 S 473/23 -, juris Rn. 3; OVG Bremen…, Beschluss vom 28. April 2023 - 1 B 77/23 -, juris Rn. 7; OVG Münster…, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 12 B 1233/04 -, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (VGH Kassel…, Beschluss vom 3. November 2023, a.a.O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Juni 2023, a.a.O.; VGH München…, Beschluss vom 30. November 2022 - 11 CS 22.2195 -, juris Rn. 14).

    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (VGH Kassel…, Beschluss vom 3. November 2023, a.a.O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Juni 2023, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 30.17

    Unwirksame Asylantragsrücknahme im Dublin-Verfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 22.07.2024 - 3 B 1261/23
    Der betroffene Ausländer hat insofern kein Wahlrecht zwischen einer Prüfung durch die Ausländerbehörde und einer Prüfung durch das Bundesamt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2019 - 1 C 30.17 -, juris Rn. 22;… Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - juris Rn. 53).

    Werden zielstaatsbezogene Gefahren geltend gemacht, die grundsätzlich (auch) in den Anwendungsbereich des § 13 AsylG fallen, so liegt tatsächlich ein materiell-rechtlicher Asylantrag vor und der Ausländer ist, sofern es keinen gesetzlichen Vorrang des aufenthaltsrechtlichen Verfahrens nach § 24 AufenthG gegenüber dem Asylverfahren gäbe, auch mit seinem gesamten Vorbringen, d. h. auch in Bezug auf mögliche Abschiebungsverbote, auf das Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu verweisen (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2019 - 1 C 30.17 -, juris Rn. 24).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2023 - 18 B 285/23

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG ; Geltungsbereich …

    Auszug aus VGH Hessen, 22.07.2024 - 3 B 1261/23
    § 24 Abs. 1 AufenthG findet ausschließlich auf Vertriebene Anwendung, die nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2001/55/EG für die Mitgliedstaaten verbindlich durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 begünstigt werden (so zutreffend OVG Münster, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 18 B 285/23 -, juris Rn. 19 ff.; VG Berlin…, Beschluss vom 18. März 2024 - 24 L 331/23 -, juris Rn. 13 …und Beschluss vom 6. März 2024 - 24 L 311/23 -, juris Rn. 18; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. Juli 2023 - 22 L 1063/23 -, juris Rn. 43; VG Darmstadt, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 5 L 89/23.DA -, juris).

    Der Geltungsbereich des § 24 Abs. 1 AufenthG vermag daher (nur) solche Ausländer zu erfassen, denen - vorbehaltlich der nationalen Erklärung der Aufnahmekapazität (Art. 25 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 2001/55/EG) - auf Grund eines Beschlusses des Rates nach Art. 5 der Richtlinie 2001/55/EG verbindlich vorübergehender Schutz gewährt worden ist (zutreffend OVG Münster, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 18 B 285/23 -, juris Rn. 19 ff.).

  • VGH Hessen, 18.04.2024 - 3 B 575/23

    Auswirkungen eines Asylantrags auf die Durchführung eines aufenthaltsrechtlichen …

    Auszug aus VGH Hessen, 22.07.2024 - 3 B 1261/23
    Das aufenthaltsrechtliche Verfahren wird unter Ausschluss der asylverfahrensspezifischen Gründe zunächst weitergeführt, da die Ausländerbehörde klären muss, ob die geltend gemachten Gründe - unabhängig von dem Asylgesuch - geeignet sind, zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG zu führen (Fortentwicklung der Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 18. April 2024 - 3 B 575/23 -).

    Hierbei ist dem unionsrechtlichen Kriterium der Dauerhaftigkeit hinreichend Rechnung zu tragen, das bei der nationalen Prüfung des Vorliegens eines Abschiebungsverbots keine Berücksichtigung findet (so bereits VGH Kassel, Beschluss vom 18. April 2024 - 3 B 575/23 -).

  • BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21

    Grundsätzlich kein Abschiebungsschutz bei Existenzsicherung für absehbare Zeit …

    Auszug aus VGH Hessen, 22.07.2024 - 3 B 1261/23
    Nicht entscheidend ist hingegen, ob das Existenzminimum eines Ausländers in dessen Herkunftsland nachhaltig oder gar auf Dauer sichergestellt ist (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10/21 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20

    Verlust eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts erfordert ermessensgerechte …

    Auszug aus VGH Hessen, 22.07.2024 - 3 B 1261/23
    Der betroffene Ausländer hat insofern kein Wahlrecht zwischen einer Prüfung durch die Ausländerbehörde und einer Prüfung durch das Bundesamt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. Februar 2019 - 1 C 30.17 -, juris Rn. 22; Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - juris Rn. 53).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2022 - 11 S 1467/22

    Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung / Erwerbstätigkeitserlaubnis für …

    Auszug aus VGH Hessen, 22.07.2024 - 3 B 1261/23
    C 126 I vom 31. März 2022, Seite 1 ff.]; vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 27. März 2024 - 3 B 1831/23 - unveröffentlicht; VGH Mannheim, Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 11 S 1467/22 -, juris Rn. 30).
  • VG Düsseldorf, 18.07.2023 - 22 L 1063/23

    Richtlinie 2001/55/EG, Massenzustrom, vorübergehender Schutz

    Auszug aus VGH Hessen, 22.07.2024 - 3 B 1261/23
    § 24 Abs. 1 AufenthG findet ausschließlich auf Vertriebene Anwendung, die nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2001/55/EG für die Mitgliedstaaten verbindlich durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 begünstigt werden (so zutreffend OVG Münster…, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 18 B 285/23 -, juris Rn. 19 ff.; VG Berlin…, Beschluss vom 18. März 2024 - 24 L 331/23 -, juris Rn. 13 …und Beschluss vom 6. März 2024 - 24 L 311/23 -, juris Rn. 18; VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Juli 2023 - 22 L 1063/23 -, juris Rn. 43; VG Darmstadt, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 5 L 89/23.DA -, juris).
  • OVG Hamburg, 25.03.2024 - 6 Bs 119/23

    Aufenthaltstitel für Ausländer, die sich zu Beginn des russischen Angriffs in der …

    Auszug aus VGH Hessen, 22.07.2024 - 3 B 1261/23
    Weder die Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 noch der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 sehen im Übrigen vor, dass die Frage des Vorliegens einer sicheren Rückkehrmöglichkeit maßgeblich oder gar ausschließlich danach zu beantworten wäre, zu welchem Land der Ausländer die engste Bindung hat (vgl. hierzu auch OVG Hamburg, Beschluss vom 25. März 2024 - 6 Bs 119/23 -, juris Rn. 33 ff.).
  • VG Darmstadt, 10.02.2023 - 5 L 89/23
  • VGH Bayern, 19.10.2023 - 19 ZB 23.1183

    Zulässigkeit einer auch generalpräventiv begründeten Ausweisung eines langjährig …

  • VG Berlin, 06.03.2024 - 24 L 311.23

    Einstweiliger Rechtschutz bei Abschiebung

  • VG Berlin, 18.03.2024 - 24 L 331.23
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2024 - 2 M 60/23

    Keine Aufenthaltserlaubnis für drittstaatsangehörige Geflüchtete aus der Ukraine …

  • VGH Hessen, 18.03.2024 - 3 B 1784/23

    Berücksichtigung der Vorgaben des Art. 5 RL 2008/115/EG bei Erlass einer …

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02

    Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag

  • VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.2195

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2004 - 12 B 1233/04

    Anforderungen an das Begründungserfordernis der Beschwerde

  • OVG Bremen, 28.04.2023 - 1 B 77/23

    Formale Anforderungen an die Beschwerde; Gewährung von Akteneinsicht in einer …

  • VGH Hessen, 21.04.2026 - 3 B 535/25

    Zum Ausschluss des Rechtsanspruchs auf vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus …

    Diese Norm erfasst Vertriebene, denen aufgrund des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 (ABl. L 71 vom 4. März 2022, Seite 1 ff.) nach Art. 5 Abs. 1 der Massenzustrom-Richtlinie vorübergehender Schutz gewährt worden ist (Senatsbeschluss vom 22. Juli 2024 - 3 B 1261/23 -, juris Rn. 22 ff.).
  • VG Düsseldorf, 18.06.2025 - 24 K 7223/24
    Rn. 25 Vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 22. Juli 2024 - 3 B 1261/23 -, Rn. 23, juris.
  • VG Kassel, 02.10.2025 - 4 L 440/25

    Vertriebenen-Begriff im Sinne der Massenzustrom-Richtlinie

    Diese Voraussetzungen erfüllen die Antragsteller, die als ukrainische Staatsangehörige vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten (vgl. zur unmittelbaren Verbindlichkeit von Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 des Durchführungsbeschlusses: Hess. VGH, Beschluss vom 22. Juli 2024 - 3 B 1261/23 -, juris, Rn. 28 ).
  • VG Bayreuth, 10.11.2025 - B 6 S 25.1104

    Abschiebungsschutz, Einordnung als Vertriebener im Sinne der …

    Rn. 39 Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass die Antragstellerin, die als ukrainische Staatsangehörige vor dem 24.02.2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatte, die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt (vgl. zur unmittelbaren Verbindlichkeit von Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 des Durchführungsbeschlusses: HessVGH, B.v. 22.7.2024 - 3 B 1261/23 - juris Rn. 28).
  • VG Kassel, 08.05.2026 - 4 L 126/26

    Temporärer Schutzstatus in einem anderen EU-Mitgliedstaat

    Diese Voraussetzungen erfüllt der Antragsteller, der als ukrainischer Staatsangehöriger vor dem 24. Februar 2022 seinen Aufenthalt in der Ukraine hatte (vgl. zur unmittelbaren Verbindlichkeit von Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 des Durchführungsbeschlusses: Hess. VGH, Beschluss vom 22. Juli 2024 - 3 B 1261/23 -, juris, Rn. 28 ).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2025 - 13 ME 193/25

    Aufenthaltserlaubnis; Asylantrag; Ukraine; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis …

    Nach dem Länderrundschreiben des BMI vom 5. September 2022, Nr. 4.4 (S. 8 f.) ist diese zielstaatsbezogene Voraussetzung - abweichend von den sonst geltenden allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen (vgl. hierzu zuletzt den Senatsbeschl. v. 14.11.2023 - 13 ME 177/23 -, juris m.w.N.) - in einem Verfahren "sui generis" von der Ausländerbehörde zu ergründen, wobei die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG als Maßstab herangezogen werden können (…vgl. auch OVG Sachsen, Beschl. v. 6.9.2023 - 3 B 141/23 -, juris Rn. 5;… OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.1.2024 - 2 M 60/23 -, juris Rn. 26; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.7.2024 - 18 B 1063/23 -, juris Rn. 61 und VGH Hessen, Beschl. v. 22.7.2024 - 3 B 1261/23 -, juris Rn. 35 m.w.N.).
  • VG Kassel, 22.07.2026 - 4 L 945/26

    Vorübergehender Schutz nach der Massenzustrom-Richtlinie in einem anderen Staat

    Diese Voraussetzungen erfüllen die Antragsteller, die als ukrainische Staatsangehörige vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten (vgl. zur unmittelbaren Verbindlichkeit von Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 des Durchführungsbeschlusses: Hess. VGH, Beschluss vom 22. Juli 2024 - 3 B 1261/23 -, juris, Rn. 28 ).
  • VG Kassel, 30.04.2026 - 4 L 905/26

    Bereitschaft zur Aufnahme nach der Massenzustromsrichtlinie

    Diese Voraussetzungen erfüllt der Antragsteller, der als ukrainischer Staatsangehöriger vor dem 24. Februar 2022 seinen Aufenthalt in der Ukraine hatte (vgl. zur unmittelbaren Verbindlichkeit von Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 des Durchführungsbeschlusses: Hess. VGH, Beschluss vom 22. Juli 2024 - 3 B 1261/23 -, juris, Rn. 28 ).
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