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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.02.2011 - 3 B 2.11, 3 B 2.11 (3 C 12.11)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26103
BVerwG, 16.02.2011 - 3 B 2.11, 3 B 2.11 (3 C 12.11) (https://dejure.org/2011,26103)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.2011 - 3 B 2.11, 3 B 2.11 (3 C 12.11) (https://dejure.org/2011,26103)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - 3 B 2.11, 3 B 2.11 (3 C 12.11) (https://dejure.org/2011,26103)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Subventionsgewährung durch Landesförderbank; Verwaltungsakt; Verlautbarung gegenüber Hausbank des Zuwendungsempfängers; Revisionszulassung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 35 VwVfG
    Subventionsgewährung durch Landesförderbank; Verwaltungsakt; Verlautbarung gegenüber Hausbank des Zuwendungsempfängers; Revisionszulassung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Subventionsgewährung durch Landesförderbank; Verwaltungsakt; Verlautbarung gegenüber Hausbank des Zuwendungsempfängers; Revisionszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 3 B 2.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9150
OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 3 B 2.11 (https://dejure.org/2012,9150)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.03.2012 - 3 B 2.11 (https://dejure.org/2012,9150)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. März 2012 - 3 B 2.11 (https://dejure.org/2012,9150)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Ausweisung bei öffentlichem Billigen oder Werben für terroristische Taten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 55 Abs 2 Nr 8a AufenthG
    Ermessensausweisung; öffentliches Billigen oder Werben für terroristische Taten; irakischer Staatsangehöriger aus Dänemark; Vortragstätigkeit im Bundesgebiet; Besetzung des Irak; Aktualität; veränderte Sachlage; Abzug der amerikanischen Truppen; Generalprävention; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 8 a
    Ermessensausweisung, Terrorismus, Irak, veränderte Sachlage, Generalprävention, Ermessensfehler, radikale Islamisten, Islamisten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Berlin - 35 A 304.06
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 3 B 2.11
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03

    Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 3 B 2.11
    So sieht das Bundesverfassungsgericht bei der Überprüfung zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Sanktionen die Meinungsfreiheit als verletzt an, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legt, ohne vorher andere mögliche Deutungen, die nicht völlig fern liegen, mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2002 - 1 BvR 232/97 -, NJW 2003, 660; Beschluss vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, NJW 2008, 2907).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 3 B 2.11
    Rn. 31 Unabhängig von alledem bedürfte eine weiterhin auf § 55 Abs. 2 Nr. 8a AufenthG gestützte Ausweisung, deren Tatsachengrundlage nunmehr nach dem Truppenabzug allein insoweit erheblich reduziert worden ist und die sich allein darauf stützte, dass sich der Kläger gegen irakische Einrichtungen wendet, einer erneuten Ermessensausübung (zu den Anforderungen an nachträgliche Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren s. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 1 C 14/10 -, juris).
  • BVerfG, 12.11.2002 - 1 BvR 232/97

    Volksverhetzung durch diskreditierende Äußerungen gegenüber "Türken"

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 3 B 2.11
    So sieht das Bundesverfassungsgericht bei der Überprüfung zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Sanktionen die Meinungsfreiheit als verletzt an, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legt, ohne vorher andere mögliche Deutungen, die nicht völlig fern liegen, mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2002 - 1 BvR 232/97 -, NJW 2003, 660; Beschluss vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, NJW 2008, 2907).
  • BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05

    Anforderungen an die Begründung von Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 3 B 2.11
    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf § 55 Abs. 2 Nr. 8a AufenthG hinreichend belastbare Feststellungen und eine genaue Zuordnung der Fakten zu den einzelnen Merkmalen der Ermächtigungsgrundlage fordert (BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2005 - 2 BvR 485/05 -, juris).
  • OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 128/05

    Aufenthalt, Ägypten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 3 B 2.11
    Hierzu zählen auch Selbstmordattentate (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 1 B 128/05 -, juris Rn. 26).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 3 B 16.09

    Ausweisung; Regelausweisung; Ermessensausweisung; Imam; Predigt; terroristische …

    Rn. 30 Bei terroristischen Taten im Sinne von § 55 Abs. 2 Nr. 8a AufenthG handelt es sich um bewaffnete und planmäßig vorbereitete schwere Gewaltanschläge gegen eine unbegrenzte Vielzahl von Personen aus dem Untergrund zur Verbreitung von allgemeiner Unsicherheit und Schrecken mit dem Ziel, die bestehenden politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse zu ändern (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2012 - OVG 3 B 2.11 -, juris Rn. 37).

    Dabei muss es sich um in der Vergangenheit liegende Taten handeln, während für eine Tat wirbt, wer mit der Absicht handelt, die Bereitschaft eines anderen zu wecken oder zu stärken, eine in der Zukunft liegende, nicht notwendigerweise konkretisierte Tat zu begehen oder zu fördern (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2012 - OVG 3 B 2.11 -, juris Rn. 38).

    Zu beachten ist insoweit, dass § 55 Abs. 2 Nr. 8a AufenthG bei mehrdeutigen Äußerungen im Hinblick auf die durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Meinungsfreiheit auszulegen ist und andere mögliche, nicht völlig fern liegende Deutungen als die vom Gericht zugrunde gelegte zuvor mit schlüssigen Gründen auszuschließen sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2012 - OVG 3 B 2.11 -, juris Rn. 28 m. w. N.).

    Da der Tatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 8a AufenthG Äußerungen und Handlungen erfasst, die das friedliche Zusammenleben gefährden, muss die Störung zudem aktuell sein, also einen Bezug zur Gegenwart haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2012 - OVG 3 B 2.11 -, juris Rn. 25; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 7 A 10165/09 -, juris Rn. 32;… zum Ganzen auch Discher in: GK-AufenthG § 55 Rn. 1081 ff.).

  • VG Freiburg, 02.07.2021 - 10 K 1661/19

    Ausweisung eines Hasspredigers

    Die Störung muss aktuell sein, das heißt einen Bezug zur Gegenwart haben (vgl. OVG Berl.-Brandenbg., Urt. v. 19.03.2012 - OVG 3 B 2.11 -, juris Rn. 25;… VG Berlin, Urt. v. 22.04.2008 - 35 A 397.07 -, juris Rn. 65).

    Wie der Kläger den Begriff verwendet hat, erschließt sich nicht eindeutig, da jeder aggressiv-kriegerische Zusammenhang fehlt (vgl. OVG Berl.-Brandenbg., Urt. v. 19.03.2012 - OVG 3 B 2.11 -, juris) bzw. ein solcher nur assoziativ herzustellen ist.

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2022 - 13 ME 367/21

    Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses durch …

    Die Störung muss aktuell sein, das heißt einen Bezug zur Gegenwart haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.3.2012 - OVG 3 B 2.11 -, juris Rn. 25 (zu § 55 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a AufenthG a.F.)).
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