Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 08.06.2009 - 3 B 23/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
StVO § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anordnung verkehrsrechtlicher Lärmschutzmaßnahmen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
Verfahrensgang
- VG Dresden, 20.12.2007 - 14 K 2390/07
- OVG Sachsen, 08.06.2009 - 3 B 23/09
- OVG Sachsen, 08.06.2009 - 3 B 23/08
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84
Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2009 - 3 B 23/09
Nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO hat der in seinen öffentlich-rechtlich geschützten Individualinteressen (insbesondere Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 GG) Betroffene regelmäßig nur einen auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten Anspruch auf verkehrsregelnde Maßnahmen (BVerwG, Urt. v. 4.6.1986, BVerwGE 74, 234).Auch dabei ist freilich auf die Umstände des Einzelfalls, insbesondere die gebietsbezogene Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Anlieger sowie das Vorhandensein bzw. Fehlen einer bereits gegebenen Lärmvorbelastung abzustellen (BVerwG, Urt. v. 4.6.1986, a. a. O.;… möglicherweise strenger: BayVGH, Urt. v. 9.2.2007, a. a. O.).
- BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 18.07
Autobahnmaut; Maut; Mautflucht; Mautausweichverkehr; erhebliche Auswirkungen …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2009 - 3 B 23/09
Im Anwendungsbereich des § 45 1 Satz 2 Nr. 3 StVO bestimmt kein gesetzlich festgelegter Lärmpegel die Grenze der Zumutbarkeit; auch die in § 2 Abs. 1 Nr. 2 16. BImschV aufgeführten Grenzwerte von 59 dB (A) tags/49 dB (A) nachts können daher als Orientierungspunkte zur Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze durch Lärmbelastung herangezogen werden (BVerwG, Urt. v. 13.3.2008, BVerwGE 130, 383;… BVerwG Urt. v. 22.12.1993, NJW 1994, 2037; BayVGH, 26.11.1998, BayVBl. 1999, 371; BayVGH, Beschl. v. 9.2.2007 - 11 ZB 05, 1872 - zitiert nach JURIS). - BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92
Zur Ausnahmegenehmigung von einem Verkehrsverbot für einen Gewerbebetrieb
Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2009 - 3 B 23/09
Im Anwendungsbereich des § 45 1 Satz 2 Nr. 3 StVO bestimmt kein gesetzlich festgelegter Lärmpegel die Grenze der Zumutbarkeit; auch die in § 2 Abs. 1 Nr. 2 16. BImschV aufgeführten Grenzwerte von 59 dB (A) tags/49 dB (A) nachts können daher als Orientierungspunkte zur Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze durch Lärmbelastung herangezogen werden (…BVerwG, Urt. v. 13.3.2008, BVerwGE 130, 383; BVerwG Urt. v. 22.12.1993, NJW 1994, 2037; BayVGH, 26.11.1998, BayVBl. 1999, 371; BayVGH, Beschl. v. 9.2.2007 - 11 ZB 05, 1872 - zitiert nach JURIS). - OVG Sachsen, 08.06.2009 - 3 B 23/08
Zur Anordnung verkehrsrechtlicher Lärmschutzmaßnahmen im einstweiligen …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2009 - 3 B 23/09
Az.: 3 B 23/08.
- OVG Sachsen, 31.05.2018 - 3 A 655/17
Klageänderung; Auslegung; Ermessen; Geschwindigkeitsbeschränkung; Bundesstraße
Rn. 33 Die Beklagte hat daher im Ergebnis sein Auswahlermessen unzutreffend ausgeübt, weil es das Gewicht der bei der Abwägung heranzuziehenden Belange falsch bewertet und unzulänglich in die Abwägung eingestellt hat (vgl. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 8. Juni 2009 - 3 B 23/09 -, juris Rn. 2 ff.). - OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 1 N 104.17
Anspruch auf Einführung verkehrsbeschränkender Maßnahmen; ermessensfehlerfreie …
Selbst bei Überschreiten der im Fall des Klägers gemessenen Lärmimmissionen nimmt die obergerichtliche Rechtsprechung regelmäßig nur eine Verpflichtung der Behörde zur fehlerfreien Ermessensausübung an, nicht aber eine Ermessensreduzierung "auf Null", die zum Ergreifen konkreter Verkehrsbeschränkungen bzw. einer entsprechenden gerichtlichen Verpflichtung führen könnte (vgl. bereits BVerwG…, Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234-241, juris Rn. 12 ff. ; Senatsbeschluss vom 3. Juli 2013 - OVG 1 S 41.13 - [n.v.] BA, S. 3 f.; OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Juni 2009 - 3 B 23/09 - juris Rn. 2 ff. ; VGH München…, Beschluss vom 23. Juni 2008 - 11 CE 08.745 u.a. - juris Rn. 19; OVG Münster…, Urteil vom 1. Juni 2005 - 8 A 2350/04 - juris Rn. 34; grundsätzlich auch OVG Schleswig…, Urteil vom 9. November 2017 - 2 LB 22/13 - juris Rn. 131 ff. , jeweils m.w.N.). - VG Neustadt, 11.01.2017 - 4 L 1167/16
Vorerst kein Einbahnstraßenverkehr in der Kaiserslauterer Straße in Bad Dürkheim
In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO auf Erlass einer verkehrsregelnden Anordnung ist ein Anspruch des Betroffenen nur dann gegeben, wenn die begehrte Verkehrsregelung - hier die Einführung einer Einbahnstraßenregelung - als einzige richtige Behördenentscheidung in Betracht kommt und dabei jede andere verkehrsregelnde Maßnahme ermessensfehlerhaft und unzumutbar wäre (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 8. Juni 2009 - 3 B 23/09 -, juris). - VG Hamburg, 18.01.2016 - 15 E 5340/15
Anspruch auf verkehrslärmmindernde und abgasmindernde Maßnahmen
Ein solcher Bescheidungsanspruch ist im gerichtlichen Eilverfahren regelmäßig nicht durchsetzbar (vgl. z.B. Sächs. OVG, Beschluss vom 8.6.2009, 3 B 23/09, juris Rn. 2).. - OVG Sachsen, 13.08.2010 - 1 B 152/10
Anordnungsanspruch, Bescheidungsantrag
Zudem ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Rechtsverhältnissen, denen eine Ermessensentscheidung zugrunde liegt, auch nur möglich, wenn insoweit das Ermessen aufNull reduziert wäre, mithin die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis an den Antragsteller als einzige richtige Behördenentscheidung in Betracht kommt (vgl. in diesem Zusammenhang auch SächsOVG, Beschl. v. 8.6.2009, - 3 B 23/09 - BayVGH, Beschl. v. 12.12.2007, BayVBl. 2008, 276).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 06.05.2009 - 3 B 23.09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2009 - 9 A 820/09
- BVerwG, 06.05.2009 - 3 B 23.09
- BVerwG, 02.06.2009 - 3 B 30.09
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 02.06.2009 - 3 B 30.09 Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 6. Mai 2009 - BVerwG 3 B 23.09 (3 PKH 5.09 ) - wird verworfen.
- VG Berlin, 03.12.2010 - 2 K 108.10
Weitere Strafzahlung gegen NPD in Höhe von 33.000 Euro rechtmäßig
Über die von ihr gegen das Urteil eingelegte Berufung (OVG 3 B 23.09) habe das OVG Berlin-Brandenburg noch nicht entscheiden.
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