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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 11.05.2020 - 3 B 23/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,10074
VG Osnabrück, 11.05.2020 - 3 B 23/20 (https://dejure.org/2020,10074)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 11.05.2020 - 3 B 23/20 (https://dejure.org/2020,10074)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 11. Mai 2020 - 3 B 23/20 (https://dejure.org/2020,10074)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Fitnessstudio in Bad Iburg darf vorläufig öffnen - Nds. Corona-Verordnung steht nicht entgegen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fitnessstudio in Niedersachsen darf vorläufig öffnen

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung; …

    Auszug aus VG Osnabrück, 11.05.2020 - 3 B 23/20
    Dem System des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes kann nämlich nicht entnommen werden, dass außerhalb des § 47 VwGO die Überprüfung von Rechtsetzungsakten ausgeschlossen sein soll (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.Januar.2006 - 1 BvR 541/02 -, juris, Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Januar 2010, - BVerG 8 C 19/09 -, juris, Rn. 25).

    Wird - wie vorliegend - im Rahmen einer - noch zu erhebenden - Feststellungsklage geltend gemacht, eine Norm sei wegen eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht unwirksam oder wegen entgegenstehenden vorrangigen Unionsrechts unanwendbar, so ist bei Normen, die nicht "selfexecuting" sind, d. h. aus sich heraus ohne jeden behördlichen Vollzug unmittelbar Rechte und Pflichten begründen, eine Feststellungsklage gegen die für den Normvollzug zuständige Verwaltungsbehörde zu richten, anderenfalls unmittelbar gegen den Normgeber (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010, - BVerwG 8 C 19.09 -, juris; BVerwG, Urteil vom 23. August 2007, - BVerwG 7 C 13.06 -, NVwZ 2007, 1311 ff.; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 07. Juni 2010, - 11 LB 473/09 -, Rn. 31, juris).

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2020 - 13 MN 77/20

    Corona; Fitnessstudio; Infektionsschutzrecht; Normenkontrolleilantrag; …

    Auszug aus VG Osnabrück, 11.05.2020 - 3 B 23/20
    (aa) In der Sache geht die Kammer indes zunächst in grundsätzlicher Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 16. April 2020, - 13 MN 77/20 -, juris) davon aus, dass die Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit § 32 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG -) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) auf einer hinreichenden und verfassungsgemäßen und insbesondere hinreichend bestimmten Rechtsgrundlage beruht, dass das handelnde Ministerium für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung zum Erlass der Verordnung zuständig war und diese Verordnung formell ordnungsgemäß zustande gekommen ist.

    Mit dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht geht die Kammer zwar insoweit ebenfalls davon aus, dass die sachliche Rechtfertigung eines Verbotstatbestandes im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG nicht allein anhand des infektionsschutzrechtlichen Gefahrengrades der betroffenen Tätigkeit zu beurteilen ist, sondern dass vielmehr auch alle sonstigen relevanten Belange zu berücksichtigen sind, etwa die Auswirkungen der Ge- und Verbote für die betroffenen Unternehmen und Dritte und auch öffentliche Interessen an der uneingeschränkten Aufrechterhaltung bestimmter unternehmerischer Tätigkeiten (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. April 2020,- 13 MN 77/20 -, Rn. 31, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - 13 B 238/17

    Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Europarecht

    Auszug aus VG Osnabrück, 11.05.2020 - 3 B 23/20
    Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) kann auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Gestalt einer vorläufigen Feststellung zur vorläufigen Sicherung des in der Hauptsache im Wege der allgemeinen Feststellungsklage nach § 43 VwGO geltend gemachten sachlichen Begehrens geboten sein (BVerfG…, Beschluss vom 5. Mai 1987, - 2 BvR 104/87 -, juris, Rn. 41 ; BverfG, Beschluss vom 18. Dezember 1985, - 2 BvR 1167/84, u.a. ., juris, Rn 77; Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschluss vom 22. Juni 2017, - 13 B 238/17 -, juris, Rn. 13; SaarlOVG…, Beschluss vom 23. November 2016, - 1 D 308/16 ­, juris Rn. 13; ThürOVG…, Beschluss vom 5. Juni 2014, - 1 EO 106/14 -, juris Rn. 39; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 4. April 2012, - 8 ME 49/12 -, juris Rn. 21; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 12. März 2010, - 11 CE 09.2712 -, juris, Rn. 28; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 27. Oktober 2005, - 4 S 1830/05 -, juris, Rn. 2;… Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 123 Rn. 9).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus VG Osnabrück, 11.05.2020 - 3 B 23/20
    Der Gleichheitssatz gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1951, - 2 BvG 1/51 -, juris Rn. 18; BVerfG…, Beschluss vom 15. Juli 1988, - 1 BvR 1554/89 u.a. -, juris, Rn. 63).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung …

    Auszug aus VG Osnabrück, 11.05.2020 - 3 B 23/20
    Dementsprechend ist mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 22. März 2012, - BVerwG 3 C 16.11 -, juris, Rn. 94) davon auszugehen, dass der Exekutive ein verwaltungsgerichtlich überprüfbares Ermessen eingeräumt ist (Art. 19 Abs. 4 GG), das materiell dadurch beschränkt ist, dass die getroffenen Maßnahmen "notwendige Schutzmaßnahmen" in dem Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG sein müssen, als auch dadurch, dass das Ermessen durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz begrenzt wird.
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus VG Osnabrück, 11.05.2020 - 3 B 23/20
    Der Gleichheitssatz gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG…, Urteil vom 23. Oktober 1951, - 2 BvG 1/51 -, juris Rn. 18; BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1988, - 1 BvR 1554/89 u.a. -, juris, Rn. 63).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht; …

    Auszug aus VG Osnabrück, 11.05.2020 - 3 B 23/20
    Wird - wie vorliegend - im Rahmen einer - noch zu erhebenden - Feststellungsklage geltend gemacht, eine Norm sei wegen eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht unwirksam oder wegen entgegenstehenden vorrangigen Unionsrechts unanwendbar, so ist bei Normen, die nicht "selfexecuting" sind, d. h. aus sich heraus ohne jeden behördlichen Vollzug unmittelbar Rechte und Pflichten begründen, eine Feststellungsklage gegen die für den Normvollzug zuständige Verwaltungsbehörde zu richten, anderenfalls unmittelbar gegen den Normgeber (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010, - BVerwG 8 C 19.09 -, juris; BVerwG, Urteil vom 23. August 2007, - BVerwG 7 C 13.06 -, NVwZ 2007, 1311 ff.; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 07. Juni 2010, - 11 LB 473/09 -, Rn. 31, juris).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 8 ME 49/12

    Unzumutbarkeit zum Abwarten des Verwaltungsaktes oder des Verwaltungshandelns als …

    Auszug aus VG Osnabrück, 11.05.2020 - 3 B 23/20
    Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) kann auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Gestalt einer vorläufigen Feststellung zur vorläufigen Sicherung des in der Hauptsache im Wege der allgemeinen Feststellungsklage nach § 43 VwGO geltend gemachten sachlichen Begehrens geboten sein (BVerfG…, Beschluss vom 5. Mai 1987, - 2 BvR 104/87 -, juris, Rn. 41 ; BverfG, Beschluss vom 18. Dezember 1985, - 2 BvR 1167/84, u.a. ., juris, Rn 77; Nordrhein-Westfälisches OVG…, Beschluss vom 22. Juni 2017, - 13 B 238/17 -, juris, Rn. 13; SaarlOVG…, Beschluss vom 23. November 2016, - 1 D 308/16 ­, juris Rn. 13; ThürOVG…, Beschluss vom 5. Juni 2014, - 1 EO 106/14 -, juris Rn. 39; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 4. April 2012, - 8 ME 49/12 -, juris Rn. 21; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 12. März 2010, - 11 CE 09.2712 -, juris, Rn. 28; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 27. Oktober 2005, - 4 S 1830/05 -, juris, Rn. 2;… Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 123 Rn. 9).
  • BVerwG, 25.03.2009 - 8 C 1.09

    Rechtsverhältnis; feststellungsfähig; streitig; konkret; Annahmeverbot; …

    Auszug aus VG Osnabrück, 11.05.2020 - 3 B 23/20
    Zwischen den Beteiligten des Rechtsverhältnisses muss zudem ein Meinungsstreit bestehen, aus dem heraus sich eine Seite berühmt, ein bestimmtes Tun oder Unterlassen der anderen Seite verlangen zu können (BVerwG, Urteil vom 25. März 2009, - 8 C 1.09 -, juris, Rn. 15).
  • OVG Hamburg, 30.04.2020 - 5 Bs 64/20

    Coronavirus-Eindämmungsverordnung: Beschränkung der Verkaufsfläche von …

    Auszug aus VG Osnabrück, 11.05.2020 - 3 B 23/20
    Soweit demgegenüber in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertreten wird, dass dem Verordnungsgeber im Rahmen der Ausübung seines Verordnungsermessens im Hinblick auf die volatile tatsächliche Lage ein erheblicher Spielraum eingeräumt sei, der nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegen könne (OVG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2020, 5 Bs 64/20, abzurufen unter https://justiz.hamburg.de/contentblob/13889120/76b3ce734c587bb1e3b13f50c6f7dbb1/data/5bs64- 20a.pdf, S. 9; VG Hamburg…, Beschluss vom 05. Mai 2020 ­ 7 E 1804/20 ­, Rn. 97, juris), überträgt dies unzulässig unter Verkennung der genannten verfassungsrechtlichen Implikationen die (allein diesem zustehende) Einschätzungsprärogative des parlamentarisch legitimierten Gesetzgebers auf die lediglich mittelbar demokratisch legitimierte Exekutive.
  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

  • BVerfG, 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59

    Rentenverzögerung

  • BVerwG, 10.12.1996 - 7 AV 11.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Örtliche Zuständigkeit des VG für Anfechtungsklage gegen …

  • VG Hamburg, 05.05.2020 - 7 E 1804/20

    Überwiegend erfolgreicher Eilantrag eines Unternehmens des großflächigen …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2005 - 4 S 1830/05

    Kein Anordnungsanspruch gegen die Entscheidung des Präsidiums eines Gerichts bei …

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 11 LB 473/09

    Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen zum Vollzug …

  • BVerfG, 05.05.1987 - 2 BvR 104/87

    Bundesverfassungsgericht - Bindungswirkung - Effektiver Rechtsschutz - …

  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 11 CE 09.2712

    Einstweilige Feststellungsanordnung der Inlandsgültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis

  • OVG Thüringen, 05.06.2014 - 1 EO 106/14

    Abwahl des Präsidenten einer Hochschule

  • OVG Saarland, 23.11.2016 - 1 D 308/16

    Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die dem …

  • VG Osnabrück, 04.02.2022 - 3 B 4/22

    Bestimmtheit; Corona; Covid-19 Virus; Genesenennachweis; Verfassungswidrigkeit

    Dem schließt sich die Kammer wie schon in ihrer bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 11. Mai 2020 - 3 B 23/20 -, juris) überzeugt an.
  • OVG Niedersachsen, 14.05.2020 - 13 MN 156/20

    Allgemeiner Gleichheitssatz; Ansteckungsgefahr; Corona-Virus; einstweilige …

    Rn. 37 Dies zugrunde gelegt, ist in der unterschiedlichen Behandlung von Fitnessstudios gegenüber Restaurant- und Friseurbetrieben kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu sehen (a.A. VG Osnabrück, Beschl. v. 11. Mai 2020 - 3 B 23/20 -, S. 10 f. des Beschlussabdrucks).
  • VG Hamburg, 22.05.2020 - 2 E 2045/20

    Erfolgloser Eilantrag betreffend die Frage, ob es sich bei einem Studio, in dem …

    Insbesondere kann hieraus nicht geschlossen werden, dass innerhalb des vom natürlichen Sprachverständnis abgesteckten Rahmens wiederum nur solche Einrichtungen und Aktivitäten erfasst werden sollen, in denen oder bei denen regelmäßig eine besondere Vielzahl von Personen bestimmungsgemäß zusammenkommt (so i.E. VG München, Beschl. v. 11.5.2020, a.a.O., für den anderslautenden § 11 Satz 1 der bayerischen 4. IfSMV).

    Hiernach ist das von der Antragstellerin betriebene EMS-Studio … in Hamburg ein Fitnessstudio im Sinne der HmbSARS-CoV EindämmungsVO (…ebenso für EMS-Studios: OVG Münster, Beschl. v. 24.4.2020, a.a.O.;… a.A. VG Hannover, Beschl. v. 20.5.2020, a.a.O.; VG München, Beschl. v. 11.5.2020, a.a.O. - jeweils zu den anwendbaren landesrechtlichen Vorschriften).

    Schließlich erscheint der Kammer auch mit Blick auf womöglich unterschiedliche Infektionsgefahren bei dem Betrieb "durchschnittlicher" Fitnessstudios und dem streitgegenständlichen EMS-Studio eine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs von § 5 Abs. 3 Nr. 26 HmbSARS-CoV EindämmungsVO nicht geboten (in der Sache wohl anders VG München, Beschl. v. 11.5.2020, a.a.O.).

    Soweit die von der Antragstellerin angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück (Beschl. v. 11.5.2020, 3 B 23/20, n.v.), die angesichts der Entscheidung des OVG Lüneburg (…Beschl. v. 14.5.2020, a.a.O.) überholt sein dürfte, eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung bejaht, weil das Infektionsrisiko bei Gaststättenbesuchen nicht geringer, sondern durch eine zwangsläufiges und regelmäßiges Unterschreiten des Sicherheitsabstands durch das gastronomische Personal höher sei als bei einem Fitnessstudio mit Hygienekonzept, vernachlässigt dies die spezifisch erhöhte Ansteckungsgefahr durch infektiöse Aerosole in Fitnessstudios.

  • VG Hamburg, 13.05.2020 - 20 E 2029/20

    Überwiegend erfolgreicher Eilantrag eines Fitnessstudios gegen die aus der …

    Vielmehr hat der Verordnungsgeber durch die Öffnungsmöglichkeit der anderen Gewerbebetriebe zu erkennen gegeben, dass auch Tätigkeiten, bei denen der Mindestabstand denklogisch regelmäßig unterschritten werden muss, um den Kunden bedienen zu können (v.a. Friseure, Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege und Gaststätten) zulässig sein können, wenn sie von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden (vgl. zur vergleichbaren Rechtslage in Niedersachsen: VG Osnabrück, Beschl. v. 11.5.2020, 3 B 23/20, juris - Pressemitteilung).
  • OVG Niedersachsen, 14.05.2020 - 13 MN 162/20

    Corona; Fitnessstudio; Normenkontrolleilantrag; Schutzmaßnahme, notwendige

    Rn. 40 Dies zugrunde gelegt, ist in der unterschiedlichen Behandlung von Fitnessstudios gegenüber Restaurant- und Friseurbetrieben kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu sehen (a.A. VG Osnabrück, Beschl. v. 11. Mai 2020 - 3 B 23/20 -, S. 10 f. des Beschlussabdrucks).
  • VG Hamburg, 19.05.2020 - 3 E 2054/20

    Erfolgreicher Eilantrag einer Spielhalle gegen die aus der Corona-Verordnung …

    Die Kammer verkennt nicht, dass dem Verordnungsgeber bei der Beurteilung komplexer Gefahrenlagen, wie sie bei der aktuellen Corona-Pandemie gegeben ist, ein weiter Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Einschätzung der geeigneten, erforderlichen und gebotenen Maßnahmen zukommt (…OVG Hamburg, Beschl. v. 30.4.2020, 5 Bs 64/20, juris Rn. 21;… vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.5.2020, 13 MN 156/20, juris Rn. 37; krit. VG Osnabrück, Beschl. v. 11.5.2020, 3 B 23/20, abrufbar unter https://www.fitnessmanagement.de/fileadmin/user_upload/Bilder_news/2020/05_mai/13_bis_14/Entscheidung_Osnabrueck_11.05.2020.pdf, letzter Abruf: 19.5.2020).
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