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Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2008

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 23.11.2009 - 3 B 269/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21723
OVG Sachsen, 23.11.2009 - 3 B 269/08 (https://dejure.org/2009,21723)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.11.2009 - 3 B 269/08 (https://dejure.org/2009,21723)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. November 2009 - 3 B 269/08 (https://dejure.org/2009,21723)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 58 Abs. 3; AsylVfG § 56 Abs. 3, § 80
    Freiwillige Ausreise; länderübergreifende Umverteilung; Unanfechtbarkeit gem. § 80 AsylVfG

  • Judicialis

    AufenthG § 58 Abs. 3; ; AsylVfG § 56 Abs. 3; ; AsylVfG § 80

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung zur Gestattung einer freiwilligen Ausreise mit dem Bus bei Unanfechtbarkeit eines ablehnenden verwaltungsgerichtlichen Beschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweilige Anordnung zur Gestattung einer freiwilligen Ausreise mit dem Bus bei Unanfechtbarkeit eines ablehnenden verwaltungsgerichtlichen Beschlusses

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2005 - 19 B 2364/03

    D (A), abgelehnte Asylbewerber, Duldung, räumliche Beschränkung, Umverteilung, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.11.2009 - 3 B 269/08
    Ob anderes dann gilt, wenn der Ausländer die Ermöglichung seines Aufenthalts aus asylverfahrensunabhängigen Gründen in ein anderes Bundesland begehrt, also einen Anschlussaufenthalt erstrebt, der mit dem Betreiben des Asylverfahrens in keinem Zusammenhang mehr steht (so OVG NW, Beschl. v. 27.11.2005, InfAuslR 2006, 64), kann offen bleiben.
  • VGH Bayern, 09.04.2008 - 4 CS 08.503

    Gewerbesteuerfestsetzung; Einwendungen gegen Feststellung der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.11.2009 - 3 B 269/08
    Geht die Beschwerdebegründung auch nur auf eine die angefochtene Entscheidung selbstständig tragende Erwägung nicht ein, kann sie schon aus diesem Grund keinen Erfolg haben (std. Rspr., vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.2008 - 4 CS 08.503 - zitiert nach JURIS m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 01.12.2009 - 3 B 561/07

    Tankstelle; Begriff; grundsätzliche Bedeutung; Entscheidungserheblichkeit

    Geht die Antragsbegründung auch nur auf eine die Entscheidung selbstständig tragende Erwägung nicht ein, kann sie schon aus diesem Grund keinen Erfolg haben (std. Rspr., vgl. zuletzt zu § 146 Abs. 4 Satz 4 VwGO Senatsbeschl. v. 23.11.2009 - 3 B 269/08 -).
  • VG Augsburg, 20.12.2010 - Au 6 K 10.1520
    Zwar gilt die räumliche Beschränkung nach § 56 Abs. 3 Satz 2 AsylVfG auch nach Abschluss des Asylverfahrens fort (vgl. BayVGH vom 23.4.2008, Az. 19 C 08.10120, juris, RdNrn. 4 f.; BayVGH vom 15.5.2009, Az. 10 C 09.880, juris, RdNr. 6; OVG Berlin-Brandenburg vom 2.12.2009, Az. OVG 3 S 120.08, juris, RdNrn. 11 f.; SächsOVG vom 23.11.2009, Az. 3 B 269/08, juris, RdNr. 7; a. A. unter Hinweis auf den Fortfall des spezifischen asylverfahrensrechtlichen Aufenthaltszwecks VG Osnabrück vom 27.11.2009, Az. 5 A 72/09, juris, RdNrn.

    Erst anschließend könne die nunmehr örtlich zuständige Ausländerbehörde die nach § 60 a, § 61 Abs. 1 Satz 1 AufenthG erforderliche und räumlich neu gefasste Duldung erteilen (vgl. BayVGH vom 23.4.2008, Az. 19 C 08.10120, juris, RdNrn. 4 f.; BayVGH vom 15.5.2009, Az. 10 C 09.880, juris, RdNr. 6; OVG Berlin-Brandenburg vom 2.12.2009, Az. OVG 3 S 120.08, juris, RdNrn. 11 f.; SächsOVG vom 23.11.2009, Az. 3 B 269/08, juris, RdNr. 7).

  • VG Augsburg, 17.12.2010 - Au 6 K 10.1520

    Länderübergreifende Umverteilung; örtliche Zuständigkeit

    Erst anschließend könne die nunmehr örtlich zuständige Ausländerbehörde die nach § 60a, § 61 Abs. 1 Satz1 AufenthG erforderliche und räumlich neu gefasste Duldung erteilen (vgl. BayVGH vom 23.4.2008, Az. 19 C 08.10120, juris, RdNrn. 4 f.; BayVGH vom 15.5.2009, Az. 10 C 09.880, juris, RdNr. 6; OVG Berlin-Brandenburg vom 2.12.2009, Az. OVG 3 S 120.08, juris, RdNrn. 11 f.; SächsOVG vom 23.11.2009, Az. 3 B 269/08, juris, RdNr. 7).
  • VG Augsburg, 17.12.2010 - Au 6 K 10.1847

    Länderübergreifende Umverteilung; örtliche Zuständigkeit; Abtrennung und …

    Erst anschließend könne die nunmehr örtlich zuständige Ausländerbehörde die nach § 60a, § 61 Abs. 1 Satz1 AufenthG erforderliche und räumlich neu gefasste Duldung erteilen (vgl. BayVGH vom 23.4.2008, Az. 19 C 08.10120, juris, RdNrn. 4 f.; BayVGH vom 15.5.2009, Az. 10 C 09.880, juris, RdNr. 6; OVG Berlin-Brandenburg vom 2.12.2009, Az. OVG 3 S 120.08, juris, RdNrn. 11 f.; SächsOVG vom 23.11.2009, Az. 3 B 269/08, juris, RdNr. 7).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2008 - L 3 B 269/08 U RG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,29524
LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2008 - L 3 B 269/08 U RG (https://dejure.org/2008,29524)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.06.2008 - L 3 B 269/08 U RG (https://dejure.org/2008,29524)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juni 2008 - L 3 B 269/08 U RG (https://dejure.org/2008,29524)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Anhörungsrüge innerhalb der Frist von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Anwendung der nicht gesetzlich geregelten Gegenvorstellung neben der seit dem 01. Januar 2005 geltenden Anhörungsrüge; Statthaftigkeit einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.11.2000 - 5 B 65.00

    Prozessrecht - Gegenvorstellung; Frist; Frist für Erhebung einer …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2008 - L 3 B 269/08
    Jedenfalls ist eine Gegenvorstellung nur statthaft, wenn sie innerhalb der auch für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde nach § 93 Abs. 1 Satz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BverfGG) geltenden Monatsfrist erhoben wird (Beschluss des BSG vom 18. Februar 1992 - 10 BAr 8/91 - zitiert nach juris; Beschluss des BVerwG vom 20. November 2000 in NJW 2001, S. 1294 ff).
  • BSG, 10.11.2006 - B 9a SB 61/06 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Vertretungszwang bei Gegenvorstellung im …

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2008 - L 3 B 269/08
    Es ist bereits zweifelhaft, ob die nicht gesetzlich geregelte Gegenvorstellung neben der seit dem seit dem 01. Januar 2005 geltenden Anhörungsrüge überhaupt noch zur Anwendung kommen kann (…vgl. BSG SozR 4-1500 § 178 a Nr. 3, 5, 6 m. w. N.; Beschluss des BSG vom 10. November 2006 - B 9a SB 61/06 B - zitiert nach juris; Meyer-Ladewig in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. A. 2005, § 178 a RN 1; Berchtold in Hennig, SGG, § 178 a RdNr. 100 ff; Wenner/Terdenge/Krauß, Grundzüge der Sozialgerichtsbarkeit, 3. A. 2005, RdNr. 819).
  • BSG, 18.02.1992 - 10 BAr 8/91
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2008 - L 3 B 269/08
    Jedenfalls ist eine Gegenvorstellung nur statthaft, wenn sie innerhalb der auch für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde nach § 93 Abs. 1 Satz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BverfGG) geltenden Monatsfrist erhoben wird (Beschluss des BSG vom 18. Februar 1992 - 10 BAr 8/91 - zitiert nach juris;… Beschluss des BVerwG vom 20. November 2000 in NJW 2001, S. 1294 ff).
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