Rechtsprechung
| OVG Brandenburg, 13.01.2004 - 3 B 274/03.NE |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BauNVO § 11; ; BauGB § ... 1 Abs. 6; ; BauGB § 11; ; BauGB § 11 Abs. 2; ; BauGB § 12 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 12 Abs. 3 Satz 1; ; BauGB § 12 Abs. 3 Satz 2; ; BauGB § 36; ; BauGB § 14 Abs. 1; ; BauGB § 14 Abs. 2; ; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 47 Abs. 6; ; BVerfGG § 32
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauleitplanung: Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ist die Veränderungssperre gültig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre; Veränderungssperre als Sicherungsmittel; Versagung der Errichtung von Windkraftanlagen
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 386
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93
Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer …
Auszug aus OVG Brandenburg, 13.01.2004 - 3 B 274/03
Das schließt es aus, bereits ein detailliertes und abgewogenes Planungskonzept zu fordern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 4 NB 40.93 - Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 23).Darüber hinaus ist die Veränderungssperre als Sicherungsmittel ungeeignet, wenn der Bauleitplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind, oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1993, - 4 NB 40.93 -, a.a.O.).
- BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74
Zulässigkeit, Erneuerung und
Auszug aus OVG Brandenburg, 13.01.2004 - 3 B 274/03
Da die Veränderungssperre die Gemeinde nach der gesetzgeberischen Zielsetzung in die Lage versetzen soll, planerische Vorstellungen umzusetzen, ist es auch nicht erforderlich, dass die Planung bereits einen Stand erreicht hat, der nahezu den Abschluss des Verfahrens ermöglicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - IV C 39.74 - BVerwGE 51, 121). - BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89
Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs
Auszug aus OVG Brandenburg, 13.01.2004 - 3 B 274/03
Es genügt vielmehr, dass sich aus dem Planaufstellungsbeschluss oder weiteren Verfahrensschritten wenigstens ansatzweise ersehen lässt, was Inhalt des zukünftigen Bebauungsplans sein soll (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 1990 - 4 B 191.89 - Buchholz 406.11 § 15 BauGB Nr. 6 und vom 27. April 1992 - 4 NB 11.92 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 5).
- BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 27.93
Verwaltungsprozeßrecht: Befugnis zum Antrag auf Normenkontrolle durch …
Auszug aus OVG Brandenburg, 13.01.2004 - 3 B 274/03
Für die Bejahung einer Antragsbefugnis genügt es bereits, dass der Antragsteller einen Bauantrag mit Zustimmung der Grundstückseigentümer gestellt hat, denn damit wird nicht nur die Beachtlichkeit und Ernsthaftigkeit des Begehrens unterstrichen, sondern auch eine ausreichende Beziehung zur Bodennutzung und zum Grundeigentum hergestellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1994 - 4 NB 27.93 - UPR 1994, 308, 309). - BVerwG, 09.08.1991 - 4 B 135.91
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Wirksamkeit einer Veränderungssperre …
Auszug aus OVG Brandenburg, 13.01.2004 - 3 B 274/03
Unzulässig ist die Veränderungssperre jedoch, wenn sich der Inhalt der beabsichtigten Planung im Zeitpunkt ihres Erlasses noch in keiner Weise absehen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. August 1991 - 4 B 135.91 - Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 17). - BVerwG, 27.04.1992 - 4 NB 11.92
Verwaltungsprozeßrecht: Veränderungssperre als Streitgegenstand eines …
Auszug aus OVG Brandenburg, 13.01.2004 - 3 B 274/03
Es genügt vielmehr, dass sich aus dem Planaufstellungsbeschluss oder weiteren Verfahrensschritten wenigstens ansatzweise ersehen lässt, was Inhalt des zukünftigen Bebauungsplans sein soll (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 1990 - 4 B 191.89 - Buchholz 406.11 § 15 BauGB Nr. 6 und vom 27. April 1992 - 4 NB 11.92 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 5). - BVerwG, 28.05.2001 - 3 B 28.01
Zur grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage, ob der Widerruf einer im Rahmen …
Auszug aus OVG Brandenburg, 13.01.2004 - 3 B 274/03
Auf die Frage, ob darüber hinaus auch die Folgenabwägung zu Ungunsten der Antragstellerin ausgefallen wäre, kommt es bei dieser Sachlage - ausnahmsweise - nicht mehr an (vgl. Beschluss des Senats vom 4. November 2002 - 3 B 28/01.NE -). - BVerwG, 15.03.2004 - 3 B 116.03
Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Vergleichbarkeit …
Auszug aus OVG Brandenburg, 13.01.2004 - 3 B 274/03
Die Streitwertfestsetzung findet ihre Grundlage in § 20 Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG); hinsichtlich der Höhe des Streitwerts hat sich der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung in vergleichbaren Verfahren orientiert (vgl. Beschluss vom 24. September 2003 - 3 B 116/03.NE -). - OVG Brandenburg, 16.12.2003 - 3 B 241/03
Voraussetzungen für eine Veränderungssperre
Auszug aus OVG Brandenburg, 13.01.2004 - 3 B 274/03
Hierbei kommt der Frage der Rechtsgültigkeit der im Normenkontrollverfahren angefochtenen Satzung grundsätzlich keine Bedeutung zu, es sei denn, dass die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Norm bereits bei summarischer Prüfung offensichtlich ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 16. Dezember 2003 - 3 B 241/03.NE -).
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2005 - 2 S 111.05
Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre; Aufstellung eines Bebauungsplans …
Es sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag später aber in der Hauptsache Erfolg hätte, mit den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag aber in der Hauptsache später erfolglos bliebe (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 18. Juli 1995 - OVG 2 A 4.95 - BRS 57 Nr. 62; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 13. Januar 2004 - 3 B 274/03 - NVwZ-RR 2005, 386 f.).Der Frage der Rechtsgültigkeit der im Normenkontrollverfahren angefochtenen Satzung kommt bei dieser Abwägung grundsätzlich keine Bedeutung zu, es sei denn, dass die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Norm offensichtlich ist (vgl. etwa BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 26. März 2003 - 1 BvR 112/03 - BVerfGE 108, 45, 49;… OVG Berlin, a.a.O.; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 13. Januar 2004, a.a.O., S. 387).
- OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03
Bebauungsplan für Windkraftanlagen; Bebauungsplan; Sondergebiet; Windkraftanlage; …
Dieses kann fehlen, wenn der Antrag dem Antragsteller nichts nützen würde, weil die Erteilung der beantragten bauaufsichtlichen Genehmigung oder des Bauvorbescheides ungeachtet des umstrittenen Bebauungsplans offensichtlich nicht in Betracht kommt (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 13. Januar 2004 - 3 B 274/03.NE - nicht veröffentlicht). - OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2021 - 10 A 25.19
Normenkontrollverfahren gegen die Satzung über eine Veränderungssperre
Mit ihnen wird ein Mindestmaß an Planung lediglich gleichsam "formal" mitgeteilt (vgl. dazu OVG Brandenburg, Beschluss vom 13. Januar 2004 - 3 B 274/03.NE -, juris Rn. 23), ohne dass dem konkret etwas entnommen werden könnte.
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