Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 30.10.2015 - 3 B 277/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
Abs. 1 Nr. 1 GrStG; § 34 Abs. 2 GrStG; § 258 AO
Kausalität zwischen öffentlichem Erhaltungsinteresse und Unrentierlichkeit; Mitwirkungspflichten; vorläufige Einstellung der Vollstreckung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 11.08.2015 - 1 L 511/15
- OVG Sachsen, 30.10.2015 - 3 B 277/15
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 08.07.1998 - 8 C 23.97
Grundsteuererlaß; Denkmalschutz; Unrentabilität; Kausalitätserfordernis zwischen …
Auszug aus OVG Sachsen, 30.10.2015 - 3 B 277/15
Rn. 6 2. Das Verwaltungsgericht hat unter zutreffender Heranziehung der Rechtsprechung hierzu (BVerwG, Urt. v. 8. Juli 1998 - 8 C 23/97 -, juris Rn. 28 ff. m. w. N.;… SächsOVG, Beschl. v. 16. Oktober 2012 - 3 A 325/12 -, Rn. 16, n. v.) derzeit die Erfüllung der Voraussetzungen eines Erlassanspruchs nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 GrStG und damit einen Anordnungsanspruch verneinen können. - VGH Baden-Württemberg, 14.11.2005 - 2 S 1884/03
Zum Inhalt eines Berufungsantrages - Zum Anspruch auf Erlass der Grundsteuer …
Auszug aus OVG Sachsen, 30.10.2015 - 3 B 277/15
Es ist Sache des Antragstellers, im Rahmen seines Erlassantrags gemäß § 34 Abs. 2 GrStG und in dem sich möglicherweise anschließenden Gerichtsverfahren die Angaben zu machen, die eine Prüfung der Voraussetzungen eines Erlasses nach § 32 GrStG erst ermöglichen (VGH BW, Urt. v. 14. November 2015 - 2 S 1884/03 -, juris Rn. 37 m. w. N.;… BVerwG a. a. O. Rn. 36). - OVG Sachsen, 23.12.2009 - 5 B 449/06
Auszug aus OVG Sachsen, 30.10.2015 - 3 B 277/15
Die Vorschrift begründet einen Anordnungsanspruch gemäß § 123 VwGO, wenn sich - wie vorgetragen - die Vollstreckung als unzulässige Rechtsausübung darstellt, weil der Betrag der Vollstreckung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sogleich zurückgezahlt werden müsste und sich der Antragsteller als Vollstreckungsschuldner der Grundsteuerforderung darauf berufen kann, dass er einen Erlassantrag gestellt hat und die Voraussetzungen hierfür vorliegen (SächsOVG, Beschl. v. 23. Dezember 2009 - 5 B 449/06 - , juris Rn. 28 m. w. N.).
- VG Neustadt, 13.07.2020 - 3 K 209/20
Grundsteuererlass für Kulturdenkmal wegen Unrentabilität
Das erkennende Gericht ist in einem Streit wegen Erlasses von Grundsteuerforderungen indessen nicht verpflichtet, die denkmalschutzrechtlichen Bindungen oder die baulichen Möglichkeiten ohne derartige Bindungen von sich aus gemäß § 86 Abs. 1 VwGO weiter aufzuklären; dies im Einzelnen vorzutragen ist Sache des Eigentümers (BVerwG…, Urteil vom 5.5.2015, a.a.O.;… Urteil vom 8.7.1989, a.a.O.; OVG Sachsen, Beschluss vom 30.10.2015 - 3 B 277/15 - VGH Bayern, Beschluss vom 7.7.2014 - 4 ZB 13.1567 -). - VG Schleswig, 29.09.2023 - 4 A 127/20
Zum "Einschreiben"; Grundsteuererlass für Kulturdenkmal
Es ist dabei Sache des Antragstellers, für jede Aufwendung darzulegen, inwieweit sie durch den Denkmalschutz des Grundbesitzes veranlasst war (vgl. auch OVG Bautzen, Beschluss vom 30. Oktober 2015 - 3 B 277/15 - juris Rn. 7 m.w.N.).
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