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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.07.2016 - 3 B 31.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23493
BVerwG, 22.07.2016 - 3 B 31.16 (https://dejure.org/2016,23493)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.2016 - 3 B 31.16 (https://dejure.org/2016,23493)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 2016 - 3 B 31.16 (https://dejure.org/2016,23493)
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  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Begehren der Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau einer Betriebswerkstatt an einer Bahnstrecke um zusätzliche Lärmschutzauflagen; Darlegung einer Abweichung von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG); Abstellung auf die tatsächlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines …

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2016 - 3 B 31.16
    Das in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO konkretisierte Rücksichtnahmegebot verlangt eine einzelfallbezogene Sichtweise (BVerwG, Urteil vom 23. September 1999 - 4 C 6.98 - BVerwGE 109, 314 ).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2016 - 3 B 31.16
    Rn. 5 1. Dass das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 - (BVerwGE 84, 322) zur Unbeachtlichkeit von Fremdkörpern bei der Beurteilung der Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB oder dem Beschluss vom 12. September 2007 - 7 B 24.07 - (juris) zur Bildung von Zwischenwerten nach Nr. 6.7 TA Lärm abweicht, hat die Beschwerde allerdings nicht schlüssig dargelegt.
  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92

    Teiluntersagung des Betriebes einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage - …

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2016 - 3 B 31.16
    Zwar ist eine Wohnnutzung gegenüber solchen Immissionen rechtlich nicht geschützt, die nur deshalb erheblich belästigen oder die Gesundheit gefährden, weil sie Wohnräume durch ein baurechtlich nicht genehmigtes und nicht genehmigungsfähiges Fenster erreichen (BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - 7 C 6.92 - BVerwGE 91, 92 ; vgl. auch den im vorliegenden Verfahren ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Januar 2016 S. 4).
  • BVerwG, 12.09.2007 - 7 B 24.07

    Rechtmäßigkeit eines immissionsschutzrechtlichen Änderungsbescheids zur …

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2016 - 3 B 31.16
    Rn. 5 1. Dass das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 - (BVerwGE 84, 322) zur Unbeachtlichkeit von Fremdkörpern bei der Beurteilung der Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB oder dem Beschluss vom 12. September 2007 - 7 B 24.07 - (juris) zur Bildung von Zwischenwerten nach Nr. 6.7 TA Lärm abweicht, hat die Beschwerde allerdings nicht schlüssig dargelegt.
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2016 - 3 B 31.16
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts liegt nur vor, wenn sich die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat (…BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juni 2008 - 9 BN 3.08 - juris Rn. 2 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.06.2008 - 9 BN 3.08

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache im Fall …

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2016 - 3 B 31.16
    Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts liegt nur vor, wenn sich die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat (BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juni 2008 - 9 BN 3.08 - juris Rn. 2 …und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2017 - 5 S 1475/16

    Imbissgaststätte als nach der TA Lärm schutzbedürftiger Raum

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 22.7.2016 - 3 B 31.16 - das Senatsurteil vom 7.10.2015 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

    Rn. 134 (1) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aus Gründen des Grundrechtsschutzes - Abwehr von Gesundheitsgefährdungen (vgl. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) sowie unzumutbarer Eingriffe in das Eigentum (vgl. Art. 14 Abs. 1 GG) - eine Zumutbarkeitsschwelle ("grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle") von 60 dB(A) nachts entwickelt worden (vgl. den die Sache zurückweisenden Beschluss des BVerwG vom 22.7.2016 - 3 B 31.16 - Abdruck Rn. 8 = juris Rn. 8;… weiterhin etwa Beschluss vom 30.7.2013 - 7 B 40.12 - juris Rn. 10).

    Rn. 144 (3) Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Beschluss vom 22.7.2016 (- 3 B 31.16 - Abdruck Rn. 8 = juris Rn. 8), mit dem es die Sache an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen hat, darauf hingewiesen, dass eine Vorbelastung, die die grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle überschreite, der bauplanungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der nach Süden ausgerichteten Wohnräume nach § 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 8 und § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO nicht von vornherein entgegenstehe; das in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO konkretisierte Rücksichtnahmegebot verlange eine einzelfallbezogene Sichtweise (Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 23.9.1999 - 4 C 6.98 - BVerwGE 109, 314, 321).

    Rn. 158 Der Streitwert für das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof wird gemäß § 63 Abs. 2 Satz 1, § 52 Abs. 1 GKG i. V. m. der Empfehlung in Nr. 34.2.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (abgedruckt z. B. in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, unter § 163) auf 60.000 Euro festgesetzt (vgl. bereits den Streitwertbeschluss des Senats vom 7.10.2015 im Verfahren 5 S 2020/13 sowie die Streitwertfestsetzung des Bundesverwaltungsgerichts für das Beschwerdeverfahren im Beschluss vom 22.7.2016 im Verfahren 3 B 31.16).

  • BVerwG, 13.12.2018 - 3 A 17.15

    Ausbau der Bahnstrecke Oberhausen - Emmerich: Bundesverwaltungsgericht weist …

    Daher ist eine baurechtlich nicht genehmigte und auch nicht genehmigungsfähige Wohnnutzung gegenüber Immissionen rechtlich nicht geschützt (BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - 7 C 6.92 - BVerwGE 91, 92 ; Beschluss vom 22. Juli 2016 - 3 B 31.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:220716B3B31.16.0] - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 11.07.2019 - 3 B 15.18

    Anspruch auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses um …

    Die auf dessen Ergänzung um weitere Schallschutzauflagen zugunsten des Grundstücks gerichtete Klage hat der Verwaltungsgerichtshof - nach erster Klageabweisung und Zurückverweisung der Sache durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 3 B 31.16 - juris) - mit Urteil vom 23. November 2017 erneut abgewiesen.

    Entsprechendes gilt für ältere Lärmkarten, die dem Senat im Beschwerdeverfahren BVerwG 3 B 31.16 vorlagen.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2025 - 5 S 1288/23

    Einhaltung der Klagebegründungsfrist des § 6 UmwRG; Anspruch auf teilweise …

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hob das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 22. Juli 2016 - 3 B 31.16 - das Senatsurteil vom 7. Oktober 2015 auf und verwies und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurück, da nicht hinreichend ermittelt gewesen sei, ob sich im Haus des Klägers schutzbedürftige Wohnräume mit nach Süden ausgerichteten öffnungsfähigen Fenstern befunden hätten.
  • BVerwG, 11.07.2019 - 3 B 50.18

    Entscheidung über einen Antrag auf Urteilsergänzung durch Gerichtsbescheid

    Der Verwaltungsgerichtshof hat die auf Planergänzung gerichtete Klage - nach Zurückverweisung der Sache durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 3 B 31.16 - juris) - mit Urteil vom 23. November 2017 erneut abgewiesen.
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