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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 18.11.2013 - 3 B 331/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,50826
OVG Sachsen, 18.11.2013 - 3 B 331/13 (https://dejure.org/2013,50826)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18.11.2013 - 3 B 331/13 (https://dejure.org/2013,50826)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 18. November 2013 - 3 B 331/13 (https://dejure.org/2013,50826)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 31 Abs. 4, § 84 Abs. 2 S. 1
    Einstweiliger Rechtsschutz, rückwirkende Rücknahme einer befristeten Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 Abs 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, Versagung der Verlängerung gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2014 - 11 S 1886/14

    Familiennachzug: Aufenthaltstitel an Scheinvater

    Ob in einer solchen Konstellation vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO (so BremOVG…, Beschluss vom 22.11.2010 - 1 B 154/10 - juris Rn. 13) oder nach § 123 VwGO (so etwa SächsOVG, Beschluss vom 18.11.2013 - 3 B 331/13 - juris Rn. 5;… GK-AufenthG, § 81 Rn. 61 f.) zu gewähren ist und ob es bei der Frage nach dem statthaften Rechtsschutz ggfs. eine Rolle spielen kann, dass die Geltungsdauer der zurückgenommenen Aufenthaltserlaubnisse bei Erlass des angefochtenen Bescheids längst abgelaufen und die Ausreisepflicht daher nicht unmittelbar durch deren Rücknahme, sondern durch die Ablehnung der beantragten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ausgelöst worden ist, bedarf im vorliegenden Fall keiner Klärung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 18 B 1083/17

    Erlöschen der Fortbestandsfiktion gemäß und des vorläufigen Rechtsschutzes nach …

    Rn. 4 Vgl. in diesem Sinne auch Sächs.OVG, Beschluss vom 18. November 2013 - 3 B 331/13 -, juris Rn. 5.
  • VG Schleswig, 06.03.2026 - 11 B 11/26

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis

    Der Ausländer ist daher für die Dauer des Suspensiveffekts so zu behandeln, als gälte die Fiktionswirkung fort (…VGH Mannheim, Beschl. v. 11.05.2021 - 11 S 2891/20 -, juris Rn. 12 - 15 m.V.a. VGH Mannheim, Beschl. v. 20.11.2007 - 11 S 2364/07 -, juris Rn. 3;… VGH München, Beschl. v. 16.03.2009 - 10 CS 08.2871 -, juris Rn. 12;… so im Ergebnis auch OVG Münster, Beschl. v. 20.12.2018 - 18 B 1083/17 -, juris Rn. 7 ff.; a.A. OVG Bautzen, Beschl. v. 18.11.2013 - 3 B 331/13 -, juris Rn. 5;… VG Köln, Beschl. v. 14.08.2017 - 12 L 3011/16 -, juris Rn. 27;… Hailbronner, in: Hailbronner, Ausländerrecht - Kommentar, 01.03.2024, § 81 AufenthG Rn. 95a m.V.a. VG München, Beschl. v. 20.09.2005 - M 23 S 05.2470 -, juris Rn. 30).

    Sein Verlängerungsantrag ist daher als Antrag auf Neuerteilung zu beurteilen (OVG Bautzen, Beschl. v. 18.11.2013 - 3 B 331/13 -, juris Rn. 5).

  • VG Bayreuth, 14.04.2026 - B 6 S 26.202

    Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis unter Sofortvollzugsanordnung, Fehlen eines …

    Zu den von § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG umfassten Verwaltungsakten gehört auch die Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis (SächsOVG, B.v. 18.11.2013 - 3 B 331/13 - juris Rn. 5).
  • VG Schleswig, 11.08.2023 - 1 B 13/23
    Zu den von § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG umfassten Verwaltungsakten gehört auch die Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. November 2013 - 3 B 331/13 -, Rn. 5, juris).
  • OVG Sachsen, 23.09.2021 - 3 A 408/21

    Sperrwirkung; Ausreise; Beweiswürdigung; familiäre Lebensgemeinschaft

    Die Verlängerung eines zum Zweck des Familiennachzugs unabhängigen Aufenthaltsrechts für ein Jahr gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG ist nur in dem Jahr nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft möglich (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. November 2013 - 3 B 331/13 -, juris Rn. 6).
  • VG Köln, 14.08.2017 - 12 L 3011/16
    Rn. 27 Vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 18. November 2013 - 3 B 331/13 -.
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