Rechtsprechung
| BVerwG, 11.03.2015 - 3 B 4.15, 3 B 4.15 (3 C 5.15) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Eisenbahnanlage; betriebsregelnde Anordnung zum Lärmschutz; Revisionszulassung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 18 AEG 1994, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Eisenbahnanlage; betriebsregelnde Anordnung zum Lärmschutz; Revisionszulassung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 18 AEG 1994, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Eisenbahnanlage; betriebsregelnde Anordnung zum Lärmschutz; Revisionszulassung - Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Treffens von betriebsregelnden Anordnungen zum Zwecke des Lärmschutzes in einem Planfeststellungsbeschluss nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (18 AEG)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; AEG § 18
Voraussetzungen des Treffens von betriebsregelnden Anordnungen zum Zwecke des Lärmschutzes in einem Planfeststellungsbeschluss nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (18 AEG ) - datenbank.nwb.de
Eisenbahnanlage; betriebsregelnde Anordnung zum Lärmschutz; Revisionszulassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - 1 K 17/13
- BVerwG, 11.03.2015 - 3 B 4.15, 3 B 4.15 (3 C 5.15)
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2016 - 1 K 17/13
- BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 5.15
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12
Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung; …
Auszug aus BVerwG, 11.03.2015 - 3 B 4.15
Das Revisionsverfahren kann im Anschluss an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 2013 - 7 A 28.12 - Gelegenheit zur weiteren Klärung der Frage bieten, ob und unter welchen Voraussetzungen betriebsregelnde Anordnungen zum Zwecke des Lärmschutzes in einem Planfeststellungsbeschluss nach § 18 AEG getroffen werden dürfen.
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2015 - 3 B 4.15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 15a Abs 4 S 1 Alt 1 AufenthG 2004, § 15a Abs 1 S 6 AufenthG 2004
Länderübergreifende Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Auswirkungen des Einigungspapiers Oranienplatz - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 15a AufenthG
Länderübergreifenden Verteilung; unerlaubt eingereister Ausländer; Aufenthaltszweck; Daueraufenthalt; zwingender Grund; "Einigungspapier Oranienplatz"; keine verbindliche Zusage, von der Verteilung abzusehen; Auslegung; Integrationsbemühungen; gebundene Entscheidung; ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 04.11.2014 - 24 L 293.14
- VG Berlin, 25.03.2015 - 24 K 253.14
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2015 - 3 B 4.15
- BVerwG, 22.08.2016 - 1 B 44.16
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- VG Berlin, 04.11.2014 - 24 L 293.14
Umverteilung von Ausländern: Verteilung eines Teilnehmers des "Einigungspapiers …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2015 - 3 B 4.15
Rn. 20 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakte, die Streitakte im Verfahren VG 24 L 293.14 sowie den Verwaltungsvorgang des Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
- OVG Bremen, 10.02.2021 - 2 B 335/20
Umverteilung nach § 15a AufenthG; Erwerb der deutschen Staatsangehörig-keit durch …
Offenbleiben kann, ob an dieser Rechtsprechung im Hinblick auf abweichende Auffassungen anderer Gerichte (vgl. OVG NW, Beschl. v. 25.01.2018 - 18 B 1537/17, juris Rn. 7 ff.; OVG Bln-Bbg, Urt. v. 08.12.2015 - 3 B 4/15, juris Rn. 25 ff., insbes. - OVG Bremen, 23.06.2021 - 2 B 203/21
Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Verhältnis von …
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ist ihr ausdrücklich entgegengetreten (…vgl. Beschl. v. 25.01.2018 - 18 B 37/17, juris Rn. 7 ff.); das Bundesverwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg haben einen ohne vorherige Vorspracheverpflichtung erlassenen Verteilungsbescheid ohne nähere Begründung für rechtmäßig gehalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.08.2016 - 1 B 44/16, juris Rn. 6 f. und OVG Bln-Bbg, Urt. v. 08.12.2015 - 3 B 4.15, juris Rn. 31). - VG Schleswig, 24.04.2026 - 11 B 3/26
Ausweisung eines syrischen Straftäters, der über einen subsidiären Schutzstatus …
Allein der faktische Aufenthalt begründet keine Zuständigkeit der örtlichen (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 08.12.2015 - OVG 3 B 4.15 -, juris Rn. 24). - OVG Niedersachsen, 28.10.2019 - 8 ME 76/19
Zwingender Grund; Haushaltsgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; grenznaher …
Zwingende Gründe liegen im Allgemeinen nur dann vor, wenn eine Verteilung nach § 15a AufenthG zu ähnlich gewichtigen Nachteilen führt, wie sie im Fall eines bei einem in Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK eingreifenden Auseinanderreißens einer ehelichen oder familiären Gemeinschaft entstehen würden (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 8.12.2015 - OVG 3 B 4.15 -, juris Rn. 25). - VG Berlin, 30.04.2021 - 19 L 2.21
Duldung, unerlaubte Einreise, Verteilungsverfahren, Vaterschaft, örtliche …
Allein der faktische Aufenthalt des Antragstellers in Berlin begründet nicht die Zuständigkeit der örtlichen Ausländerbehörde (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2015 - OVG 3 B 4.15 - juris, Leitsatz Nr. 2, Rn. 24).
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