Rechtsprechung
| BVerwG, 01.12.2006 - 3 B 40.06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist für einen Antrag auf Zulassung der Berufung; Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 27.01.2006 - 11 B 05.3134
- BVerwG, 01.12.2006 - 3 B 40.06
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 28.08.2009 - 3 B 40/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
VersammlG a F § 15 Abs. 1; VersammlG § 15 Abs. 2
Versammlungsrecht; Gefahrenprognose; Anscheinsgefahr - Judicialis
- rechtsportal.de
Rechtmäßigkeit einer wegen des Skandierens der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" durchgeführten Versammlungsauflösung; Vorliegen einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch das Skandieren einer Parole; Erfüllung des Straftatbestands des § 86a Abs. 1 ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer wegen des Skandierens der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" durchgeführten Versammlungsauflösung; Vorliegen einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch das Skandieren einer Parole; Erfüllung des Straftatbestands des § 86a Abs. 1 ...
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 24.11.2005 - 3 K 1735/01
- OVG Sachsen, 28.08.2009 - 3 B 40/06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
Auszug aus OVG Sachsen, 28.08.2009 - 3 B 40/06
Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit wird in der Regel angenommen, wenn eine strafbare Verletzung dieser Schutzgüter droht (BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985, BVerfGE 69, 315).Eine bloße Gefährdung der öffentlichen Ordnung, d.h. von ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird, rechtfertigt demgegenüber im allgemeinen ein Versammlungsverbot nicht (BVerfG vom 26.1.2001 NJW 2001, 1409/1410; BVerfG vom 14.5.1985, a. a. O.).
- BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05
Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Auszug aus OVG Sachsen, 28.08.2009 - 3 B 40/06
Die Weisung der Staatsanwaltschaft sei auch nicht rechtswidrig gewesen, da zum Zeitpunkt ihres Erlasses die Frage der Strafbarkeit der Parole noch umstritten gewesen und erst durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.7.2005 (3 StR 60/05) geklärt worden sei.Das Skandieren der in Rede stehenden Parole war unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 28.7.2005, NJW 2005, 3223) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. 7.11.2008, EuGRZ 2008, 769 und Beschl. v. 1.6.2006, NJW 2006, 3050), der sich der Senat mit Urteil vom 13.7.2009 (3 B 137/06) angeschlossen hat, nicht nach § 86a StGB strafbar.
- BVerfG, 04.01.2002 - 1 BvQ 1/02
Einstweiliger Rechtsschutz - Verbotsverfügung - Rechtsextremismus - …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.08.2009 - 3 B 40/06
Bis zur ablehnenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs seien beide Ansichten vertreten worden, wobei selbst das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 4.1.2002 (NVwZ 2002, 714) die Strafbewehrtheit angenommen habe.Dem von dem Beklagten zitierten und im Verfahren der einstweiligen Anordnung ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4.1.2002 (NVwZ 2002, 714) wäre selbst dann nichts anderes zu entnehmen, wenn sich die dortige Einschätzung, wonach die strafrechtliche Würdigung in der Verbotsverfügung und den gerichtlichen Entscheidungen nicht offensichtlich fehlsam seien, auf das Skandieren der hier streitigen Parole bezogen hätte.
- OVG Sachsen, 13.07.2009 - 3 B 137/06
Versammlung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Marschieren in Blöcken; …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.08.2009 - 3 B 40/06
Das Skandieren der in Rede stehenden Parole war unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (…Urt. v. 28.7.2005, NJW 2005, 3223) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. 7.11.2008, EuGRZ 2008, 769 und Beschl. v. 1.6.2006, NJW 2006, 3050), der sich der Senat mit Urteil vom 13.7.2009 (3 B 137/06) angeschlossen hat, nicht nach § 86a StGB strafbar.Zwar hat der Senat in dem Rufen der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung erblickt, da die Idealisierung und Verherrlichung einer Organisation des nationalsozialistischen Regimes in dieser Form auf allgemeine Empörung stößt, die Angehörigen von Opfern in ihren Gefühlen verletzt und durch das hiermit verbundene Wachrufen der Schrecken des vergangenen totalitären und unmenschlichen Regimes andere Bürger einschüchtert (vgl. Senatsurt. v. 13.7.2009, 3 B 137/06).
- BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
Glorifizierung von Rudolf Heß
Auszug aus OVG Sachsen, 28.08.2009 - 3 B 40/06
Denn der Begriff der unmittelbaren Gefährdung in § 15 Abs. 1 VersG stellt besondere Anforderungen an die zeitliche Nähe des Schadenseintritts und damit auch strengere Anforderungen an den Wahrscheinlichkeitsgrad in dem Sinne, dass ein zum Eingriff berechtigender Sachverhalt (erst) vorliegt, wenn der Eintritt eines Schadens, hier die Verwirklichung des Straftatbestandes nach § 86a StGB, mit hoher Wahrscheinlichkeit, d.h. "fast mit Gewissheit" zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.6.2008, BVerwGE 131, 216 unter Bezug auf BVerwG, Beschl. v. 21.8.1985, Buchholz 402.44 Nr. 6 S. 12 m. w. N.). - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus OVG Sachsen, 28.08.2009 - 3 B 40/06
Das Verwaltungsgericht hat das für die Zulässigkeit der Klage erforderliche Fortsetzungsfeststellungsinteresse mit zutreffender Begründung bejaht, weil das Grundrecht der Versammlungsfreiheit stets die Möglichkeit nachträglichen Rechtsschutzes gebietet, wenn seine Ausübung durch ein Versammlungsverbot tatsächlich unterbunden oder - wie hier - die Versammlung aufgelöst worden ist (BVerfG, Urt. v. 3.3.2004, NJW 2004, 2510). - BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag
Auszug aus OVG Sachsen, 28.08.2009 - 3 B 40/06
Eine bloße Gefährdung der öffentlichen Ordnung, d.h. von ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird, rechtfertigt demgegenüber im allgemeinen ein Versammlungsverbot nicht (BVerfG vom 26.1.2001 NJW 2001, 1409/1410;… BVerfG vom 14.5.1985, a. a. O.). - BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03
Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Auszug aus OVG Sachsen, 28.08.2009 - 3 B 40/06
Das Skandieren der in Rede stehenden Parole war unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (…Urt. v. 28.7.2005, NJW 2005, 3223) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. 7.11.2008, EuGRZ 2008, 769 und Beschl. v. 1.6.2006, NJW 2006, 3050), der sich der Senat mit Urteil vom 13.7.2009 (3 B 137/06) angeschlossen hat, nicht nach § 86a StGB strafbar. - BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08
Verbot der Demonstration vom 8. November 2008 in Aachen aufgehoben
Auszug aus OVG Sachsen, 28.08.2009 - 3 B 40/06
Das Skandieren der in Rede stehenden Parole war unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (…Urt. v. 28.7.2005, NJW 2005, 3223) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. 7.11.2008, EuGRZ 2008, 769 und Beschl. v. 1.6.2006, NJW 2006, 3050), der sich der Senat mit Urteil vom 13.7.2009 (3 B 137/06) angeschlossen hat, nicht nach § 86a StGB strafbar.
- VG Hamburg, 04.05.2022 - 21 K 264/18
Zur Absperrung des Zugangs zu der Elbinsel Entenwerder zur Errichtung eines …
Rn. 94 Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit setzt eine Sachlage voraus, die bei ungehindertem Geschehensablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit, das heißt "fast mit Gewissheit" (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.6.2008, 6 C 21.07, juris, Rn. 14; OVG Magdeburg, Beschl. v. 13.2.2012, 3 L 257/10, juris, Rn. 12; OVG Koblenz, Beschl. v. 27.5.2011, 7 B 10627/11, juris, Rn. 4; OVG Bautzen, Urt. v. 28.8.2009, 3 B 40/06, juris, Rn. 17; Ullrich/von Coelln/Heusch, Handbuch Versammlungsrecht, 2021, Rn. 628; siehe auch BT-Drs. - VG Hamburg, 25.02.2022 - 3 K 1611/18
Erfolgreiche Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines durch …
Rn. 46 Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit setzt eine Sachlage voraus, die bei ungehindertem Geschehensablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit, das heißt "fast mit Gewissheit" (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.6.2008, 6 C 21.07, juris Rn. 14; OVG Magdeburg, Beschl. v. 13.2.2012, 3 L 257/10, juris Rn. 12; OVG Koblenz, Beschl. v. 27.5.2011, 7 B 10627/11, juris Rn. 4; OVG Bautzen, Urt. v. 28.8.2009, 3 B 40/06, juris Rn. 17; Ullrich/von Coelln/Heusch, Handbuch Versammlungsrecht, 2021, Rn. 628; siehe auch BT-Drs. - OVG Sachsen, 27.01.2014 - 3 E 1/14
Versammlung, Auflagen, Streitwert
Rn. 5 Davon ausgehend ist in versammlungsrechtlichen Streitigkeiten der Auffangstreitwert in Höhe von 5.000,00 EUR zugrunde zu legen, denn das Interesse an der Verwirklichung der durch Art. 8 GG geschützten Versammlungsfreiheit ist wirtschaftlich nicht bewertbar (SächsOVG, Urt. v. 28. August 2009 - 3 B 40/06 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 11. Dezember 2013 - 10 C 13.904 -, juris;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 20. März 2013 - 7 A 11277/12 -, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".