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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.04.2018 - 3 B 45.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,11566
BVerwG, 04.04.2018 - 3 B 45.16 (https://dejure.org/2018,11566)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.2018 - 3 B 45.16 (https://dejure.org/2018,11566)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 2018 - 3 B 45.16 (https://dejure.org/2018,11566)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 20 Abs. 3, Art. 101 Abs. 1 Satz 2; GVG § 21e Abs. 3; VwGO § 138 Nr. 1
    Abstraktionsprinzip; Begründungsanforderungen; Bemessungsfaktoren; Besetzungsrüge; Bestimmtheitsgebot; Dokumentation; Gebührenrahmen; Geschäftsverteilung; Grundsatzrüge; Präsidiumsbeschluss; Umverteilung anhängiger Verfahren; ausgelaufenes Landesrecht; Änderung des ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Geschäftsverteilungsregelung über die Umverteilung bereits anhängiger Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 21e Abs 3 GVG, § 138 Nr 1 VwGO
    Geschäftsverteilungsregelung über die Umverteilung bereits anhängiger Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Änderung der Geschäftsverteilung im laufenden Geschäftsjahr; Zuweisung der ausschließlich bereits anhängigen Verfahren an einen anderen Spruchkörper; Bestimmen der umverteilten Sachen nach allgemeinen und abstrakten Merkmalen; Gebührenzuschläge für amtliche ...

  • doev.de PDF

    Geschäftsverteilungsregelung über die Umverteilung bereits anhängiger Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung der Geschäftsverteilung im laufenden Geschäftsjahr; Zuweisung der ausschließlich bereits anhängigen Verfahren an einen anderen Spruchkörper; Bestimmen der umverteilten Sachen nach allgemeinen und abstrakten Merkmalen; Gebührenzuschläge für amtliche ...

  • datenbank.nwb.de

    Geschäftsverteilungsregelung über die Umverteilung bereits anhängiger Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 82
  • DÖV 2018, 636
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 229/09

    Garantie des gesetzlichen Richters (Zulässigkeit einer Änderung eines …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2018 - 3 B 45.16
    Auch die die gesetzlichen Bestimmungen ergänzenden Regelungen über die Geschäftsverteilung in den jährlich aufzustellenden Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte, die die Zuständigkeit der jeweiligen Spruchkörper festlegen und diesen die erforderlichen Richter zuweisen (vgl. § 21e Abs. 1 GVG), müssen im Voraus generell-abstrakt die Zuständigkeit der Spruchkörper und die Zuweisung der einzelnen Richter regeln, damit die einzelne Sache "blindlings" aufgrund allgemeiner, vorab festgelegter Merkmale an den berufenen Richter gelangt (sog. Abstraktionsprinzip, BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1990 - 3 C 19.88 - Buchholz 300 § 21e GVG Nr. 19 S. 3; BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 229/09 - NJW 2009, 1734 Rn. 24, jeweils m.w.N.).

    Vielmehr muss das Recht des Verfahrensbeteiligten auf den gesetzlichen Richter mit dem rechtsstaatlichen Gebot einer funktionstüchtigen Rechtspflege und dem verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatz zu einem angemessenen Ausgleich gebracht werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 229/09 - NJW 2009, 1734 Rn. 26 m.w.N.).

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG steht dem jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Neuregelung generell gilt - zum Beispiel mehrere anhängige Verfahren und eine unbestimmte Vielzahl künftiger, gleichartiger Fälle erfasst - und nicht aus sachwidrigen Gründen geschieht (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. März 2009 - 2 BvR 229/09 - NJW 2009, 1734 Rn. 27 …und vom 20. Februar 2018 - 2 BvR 2675/17 - juris Rn. 19, jeweils m.w.N.; BGH…, Beschluss vom 25. März 2015 - 5 StR 70/15 - NStZ 2015, 658 Rn. 9).

    In Ausnahmefällen ist auch eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans zulässig, die ausschließlich bereits anhängige Verfahren betrifft, wenn nur so dem verfassungsrechtlichen Gebot effektiven Rechtsschutzes in angemessener Zeit Rechnung getragen werden kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 229/09 - a.a.O.; BGH…, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 5 StR 613/13 - NStZ 2014, 287 Rn. 8 m.w.N.).

    Zusätzlich müssen die Gründe für die Umverteilung dargelegt und dokumentiert werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 229/09 - a.a.O.; BGH…, Urteil vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08 - BGHSt 53, 268 Rn. 11 und 17 ff. …und Beschluss vom 10. Juni 2014 - 3 StR 57/14 - juris Rn. 21;… Kissel/Mayer, GVG, 8. Aufl. 2015, § 21e Rn. 99).

    Der Zweck des Begründungs- und Dokumentationserfordernisses, den Anschein einer willkürlichen Zuständigkeitsverschiebung auszuschließen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 229/09 - NJW 2009, 1734 Rn. 27), ist damit erfüllt.

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 4 LB 21/15

    Gebühren für Fleischuntersuchungen - Unbestimmtheit der Gebührenregelung

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2018 - 3 B 45.16
    Rn. 2 Mit Beschluss vom 11. November 2015 ließ der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zu; das Berufungsverfahren erhielt das Aktenzeichen 4 LB 21/15.

    "Der zu Beginn des Geschäftsjahres zuständige Senat übernimmt jeweils die anhängigen Verfahren mit Ausnahme der Verfahren 2 LB 22/13; 4 LB 21/15, 4 LB 22/15 und aus dem Sachgebiet 'Sonstiges' (Sachgebietsnummer 17 00); diese verbleiben in den bisherigen Senaten." (S. 18, Ziffer V, zweiter Absatz).

    Davon ausgenommen war unter anderem das Verfahren 4 LB 21/15, das im bisherigen Senat verblieb (Ziffer V zweiter Absatz des Geschäftsverteilungsplans).

    Rn. 18 Nach der Auskunft der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts vom 2. Februar 2018 zur Jahresgeschäftsverteilung 2016 hatte das Präsidium beschlossen, die umverteilten Verfahren aus dem 3. Senat - sofern noch nicht erledigt - in der Zuständigkeit des 4. Senats (4 LB 21/15 und 4 LB 22/15) bzw. des 2. Senats (2 LB 22/13) zu belassen, weil sie weitgehend gefördert gewesen seien und ihre Rückverteilung in den 3. Senat nicht nur die mit der Umverteilung bewirkte Entlastung zunichte gemacht hätte, sondern auch nicht absehbar gewesen wäre, wann die Verfahren dort einer Erledigung hätten zugeführt werden können.

    Danach erweist sich auch die spezielle Zuweisung des Verfahrens 4 LB 21/15 als unschädlich.

  • BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 19.88

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2018 - 3 B 45.16
    Rn. 14 a) Für die Beurteilung, welcher Spruchkörper zuständig ist, ist auf den Geschäftsverteilungsplan abzustellen, der im Zeitpunkt der streitigen Sachentscheidung gilt (BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 1984 - 9 C 67.82 - Buchholz 300 § 21e GVG Nr. 12 S. 10 und vom 18. Oktober 1990 - 3 C 19.88 - Buchholz 300 § 21e GVG Nr. 19 S. 1;… Beschluss vom 3. Juni 1992 - 4 B 91.92 - juris Rn. 2).

    Auch die die gesetzlichen Bestimmungen ergänzenden Regelungen über die Geschäftsverteilung in den jährlich aufzustellenden Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte, die die Zuständigkeit der jeweiligen Spruchkörper festlegen und diesen die erforderlichen Richter zuweisen (vgl. § 21e Abs. 1 GVG), müssen im Voraus generell-abstrakt die Zuständigkeit der Spruchkörper und die Zuweisung der einzelnen Richter regeln, damit die einzelne Sache "blindlings" aufgrund allgemeiner, vorab festgelegter Merkmale an den berufenen Richter gelangt (sog. Abstraktionsprinzip, BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1990 - 3 C 19.88 - Buchholz 300 § 21e GVG Nr. 19 S. 3;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 229/09 - NJW 2009, 1734 Rn. 24, jeweils m.w.N.).

    Rn. 16 Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbietet nicht, bereits anhängige Sachen durch den jährlichen Geschäftsverteilungsplan einem anderen Spruchkörper zuzuweisen (BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 1984 - 9 C 67.82 - Buchholz 300 § 21e GVG Nr. 12 S. 12 f. und vom 18. Oktober 1990 - 3 C 19.88 - Buchholz 300 § 21e GVG Nr. 19 S. 3 f.;… Beschluss vom 28. April 1989 - 8 C 65.88 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 67.82

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung eines Verwaltungsgerichts - …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2018 - 3 B 45.16
    Rn. 14 a) Für die Beurteilung, welcher Spruchkörper zuständig ist, ist auf den Geschäftsverteilungsplan abzustellen, der im Zeitpunkt der streitigen Sachentscheidung gilt (BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 1984 - 9 C 67.82 - Buchholz 300 § 21e GVG Nr. 12 S. 10 und vom 18. Oktober 1990 - 3 C 19.88 - Buchholz 300 § 21e GVG Nr. 19 S. 1;… Beschluss vom 3. Juni 1992 - 4 B 91.92 - juris Rn. 2).

    Rn. 16 Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbietet nicht, bereits anhängige Sachen durch den jährlichen Geschäftsverteilungsplan einem anderen Spruchkörper zuzuweisen (BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 1984 - 9 C 67.82 - Buchholz 300 § 21e GVG Nr. 12 S. 12 f. und vom 18. Oktober 1990 - 3 C 19.88 - Buchholz 300 § 21e GVG Nr. 19 S. 3 f.;… Beschluss vom 28. April 1989 - 8 C 65.88 - juris Rn. 4).

    Die Anknüpfung an Eingangszeitraum und Rechtsgebiet sind zulässige, abstrakte Kriterien für eine Umverteilungsregelung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1984 - 9 C 67.82 - Buchholz 300 § 21e GVG Nr. 12 S. 12 f. …und Beschluss vom 28. April 1989 - 8 C 65.88 - juris Rn. 4).

  • BGH, 25.03.2015 - 5 StR 70/15

    Besetzungsrüge (Änderung der Geschäftsverteilung im laufenden Geschäftsjahr; …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2018 - 3 B 45.16
    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG steht dem jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Neuregelung generell gilt - zum Beispiel mehrere anhängige Verfahren und eine unbestimmte Vielzahl künftiger, gleichartiger Fälle erfasst - und nicht aus sachwidrigen Gründen geschieht (…BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. März 2009 - 2 BvR 229/09 - NJW 2009, 1734 Rn. 27 …und vom 20. Februar 2018 - 2 BvR 2675/17 - juris Rn. 19, jeweils m.w.N.; BGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 5 StR 70/15 - NStZ 2015, 658 Rn. 9).

    In Verbindung mit den Erläuterungen der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts vom 2. Februar 2018 und den ergänzenden Unterlagen ermöglicht der Präsidiumsbeschluss die Prüfung seiner Rechtmäßigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 5 StR 70/15 - NStZ 2015, 658 Rn. 12 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.04.1989 - 8 C 65.88

    Frist für die Begründung der Revision - Anforderungen an einen Schriftsatz zur …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2018 - 3 B 45.16
    Rn. 16 Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbietet nicht, bereits anhängige Sachen durch den jährlichen Geschäftsverteilungsplan einem anderen Spruchkörper zuzuweisen (BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 1984 - 9 C 67.82 - Buchholz 300 § 21e GVG Nr. 12 S. 12 f. und vom 18. Oktober 1990 - 3 C 19.88 - Buchholz 300 § 21e GVG Nr. 19 S. 3 f.; Beschluss vom 28. April 1989 - 8 C 65.88 - juris Rn. 4).

    Die Anknüpfung an Eingangszeitraum und Rechtsgebiet sind zulässige, abstrakte Kriterien für eine Umverteilungsregelung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1984 - 9 C 67.82 - Buchholz 300 § 21e GVG Nr. 12 S. 12 f. und Beschluss vom 28. April 1989 - 8 C 65.88 - juris Rn. 4).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2017 - 2 LB 22/13

    Klage gegen Verkehrslärmbelästigung in einem Kurgebiet

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2018 - 3 B 45.16
    "Der zu Beginn des Geschäftsjahres zuständige Senat übernimmt jeweils die anhängigen Verfahren mit Ausnahme der Verfahren 2 LB 22/13; 4 LB 21/15, 4 LB 22/15 und aus dem Sachgebiet 'Sonstiges' (Sachgebietsnummer 17 00); diese verbleiben in den bisherigen Senaten." (S. 18, Ziffer V, zweiter Absatz).

    Rn. 18 Nach der Auskunft der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts vom 2. Februar 2018 zur Jahresgeschäftsverteilung 2016 hatte das Präsidium beschlossen, die umverteilten Verfahren aus dem 3. Senat - sofern noch nicht erledigt - in der Zuständigkeit des 4. Senats (4 LB 21/15 und 4 LB 22/15) bzw. des 2. Senats (2 LB 22/13) zu belassen, weil sie weitgehend gefördert gewesen seien und ihre Rückverteilung in den 3. Senat nicht nur die mit der Umverteilung bewirkte Entlastung zunichte gemacht hätte, sondern auch nicht absehbar gewesen wäre, wann die Verfahren dort einer Erledigung hätten zugeführt werden können.

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 4 LB 22/15

    Unbestimmtheit der Gebühren für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2018 - 3 B 45.16
    "Der zu Beginn des Geschäftsjahres zuständige Senat übernimmt jeweils die anhängigen Verfahren mit Ausnahme der Verfahren 2 LB 22/13; 4 LB 21/15, 4 LB 22/15 und aus dem Sachgebiet 'Sonstiges' (Sachgebietsnummer 17 00); diese verbleiben in den bisherigen Senaten." (S. 18, Ziffer V, zweiter Absatz).

    Rn. 18 Nach der Auskunft der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts vom 2. Februar 2018 zur Jahresgeschäftsverteilung 2016 hatte das Präsidium beschlossen, die umverteilten Verfahren aus dem 3. Senat - sofern noch nicht erledigt - in der Zuständigkeit des 4. Senats (4 LB 21/15 und 4 LB 22/15) bzw. des 2. Senats (2 LB 22/13) zu belassen, weil sie weitgehend gefördert gewesen seien und ihre Rückverteilung in den 3. Senat nicht nur die mit der Umverteilung bewirkte Entlastung zunichte gemacht hätte, sondern auch nicht absehbar gewesen wäre, wann die Verfahren dort einer Erledigung hätten zugeführt werden können.

  • BVerfG, 23.12.2016 - 2 BvR 2023/16

    Geschäftsverteilung und Garantie des gesetzlichen Richters (nachträgliche …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2018 - 3 B 45.16
    Damit sollen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtssuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Dezember 2016 - 2 BvR 2023/16 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.02.2018 - 2 BvR 2675/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: Änderung der Geschäftsverteilung auch für bereits …

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2018 - 3 B 45.16
    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG steht dem jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Neuregelung generell gilt - zum Beispiel mehrere anhängige Verfahren und eine unbestimmte Vielzahl künftiger, gleichartiger Fälle erfasst - und nicht aus sachwidrigen Gründen geschieht (…BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. März 2009 - 2 BvR 229/09 - NJW 2009, 1734 Rn. 27 und vom 20. Februar 2018 - 2 BvR 2675/17 - juris Rn. 19, jeweils m.w.N.; BGH…, Beschluss vom 25. März 2015 - 5 StR 70/15 - NStZ 2015, 658 Rn. 9).
  • BGH, 09.04.2009 - 3 StR 376/08

    Besetzungsrüge; Einrichtung einer Hilfsstrafkammer (Zuweisung von Geschäften nach …

  • BGH, 07.01.2014 - 5 StR 613/13

    Anforderungen an die Begründung für eine Geschäftsverteilungsänderung im …

  • BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09

    Gesetzlicher Richter; fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Änderung der …

  • BVerwG, 28.05.2014 - 5 B 4.14

    Eigenständige Regelungsbefugnis der Länder bezüglich der Förderung von …

  • BFH, 23.11.2011 - IV B 30/10

    Verfahrensfehler bei Verstoß gegen den gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan - …

  • BGH, 10.06.2014 - 3 StR 57/14

    Zu Unrecht als verspätet abgelehnter Besetzungseinwand (gesetzlicher Richter; …

  • BVerwG, 30.11.2004 - 1 B 48.04

    Schlüssige Darlegung der Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des …

  • BVerwG, 24.07.2000 - 10 B 4.99

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 07.01.2004 - 1 B 141.03

    Beschwerde wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung eines Berufungsgerichts; …

  • BVerwG, 29.06.1984 - 6 C 35.83
  • BVerwG, 03.06.1992 - 4 B 91.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 7.12

    Geflügel; Puten; Schlachtgeflügel; Schlachttier- und Fleischuntersuchung; …

  • BVerwG, 20.12.2007 - 3 C 50.06

    Fleischuntersuchung; Fleischuntersuchungsgebühren; Gemeinschaftsgebühr; …

  • BVerwG, 26.04.2012 - 3 C 20.11

    Schlachttier- und Fleischuntersuchung; Fleischhygienegebühr; Bemessung von …

  • BVerwG, 18.02.2016 - 3 B 10.15

    Vermittlungsentgelt bei Einsätzen im Rettungsdienst nach § 6 Abs. 3 RettDG BW …

  • BVerwG, 20.12.2012 - 3 B 35.12

    Revisionszulassung; Auslegung von irrevisiblem Landesrecht

  • BVerwG, 26.07.2005 - 6 B 24.05

    Bundesrecht; Eingreifen; Ersatzschule; Ersatzschule; Existenzminimum; …

  • BVerwG, 26.11.2009 - 6 B 33.09

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage bzgl. der Einordnung eines …

  • BVerwG, 01.06.2010 - 3 B 9.10

    Grundsatzrevision bei auslaufendem Recht; Anforderungen an den Traditionsnachweis …

  • BVerwG, 26.02.2002 - 6 B 63.01

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) …

  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund …

    So prüft das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung des Gerichtspräsidiums, die von einer Überlastung eines Spruchkörpers im Sinne von § 21e Abs. 3 Satz 1 GVG ausgeht, nur darauf, ob sie auf unvertretbaren, sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (BVerwG, Beschlüsse vom 4. April 2018 - 3 B 45.16, NVwZ 2019, 82 Rn. 23 sowie 3 B 46.16, juris Rn. 24).
  • BGH, 17.07.2025 - VI ZR 178/25

    Nichtigkeitsbeschwerden wegen Besetzung des VIa. Zivilsenats ("Dieselsenats") …

    Rn. 18 aa) Mit Ausnahme der Frage, ob die Geschäftsverteilung generell-abstrakten Regelungen folgt, ist die Annahme der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 21e Abs. 3 Satz 1 GVG durch das Gerichtspräsidium nur dann zu beanstanden, wenn es diese unter Berücksichtigung der Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat und seine Entscheidung objektiv willkürlich erscheint (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. April 2022 - StB 13/22, StV 2022, 799 Rn. 25 mwN; BVerwG, NVwZ 2019, 82 Rn. 23).
  • BGH, 21.04.2022 - StB 13/22

    Gesetzlicher Richter: Voraussetzungen der Einrichtung eines Hilfssenats und …

    Rn. 25 Wie der Senat bereits ausgeführt hat, sprechen - mit Ausnahme der Frage, ob eine generell-abstrakte Regelung vorliegt - allerdings gewichtige Gründe dafür, die Annahme der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 21e Abs. 3 Satz 1 GVG durch das Gerichtspräsidium nur dann zu beanstanden, wenn es diese unter Berücksichtigung der Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat und seine Entscheidung objektiv willkürlich erscheint (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 StR 10/20, juris Rn. 40 ff.;… zustimmend Zöller/Lückemann, ZPO, 34. Aufl., § 21e GVG Rn. 44, 52; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 4. April 2018 - 3 B 45.16, NVwZ 2019, 82 Rn. 23 sowie 3 B 46.16, juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 22.02.2022 - 6 ZB 22.30173

    Kein Verstoß gegen gesetzlichen Richter bei Änderung der Geschäftsverteilung

    Rn. 3 Für die Beurteilung, welcher Spruchkörper zuständig ist, ist auf den Geschäftsverteilungsplan abzustellen, der im Zeitpunkt der streitigen Sachentscheidung - hier: 24. November 2021 - gilt (BVerwG, B.v. 4.4.2018 - 3 B 45.16 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Zusätzlich müssen die Gründe für die Umverteilung dargelegt und dokumentiert werden (vgl. BVerwG, B.v. 4.4.2018 - 3 B 45.16 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Der Zweck des Begründungs- und Dokumentationserfordernisses, den Anschein einer willkürlichen Zuständigkeitsverschiebung auszuschließen (vgl. BVerwG, B.v. 4.4.2018 - 3 B 45.16 - juris Rn. 25 m.w.N.), ist jedenfalls erfüllt.

  • BGH, 20.04.2021 - StB 13/21

    Staatsschutzverfahren: Änderung des Jahresgeschäftsverteilungspläne der …

    Es dürfen jedoch nicht einzelne ausgesuchte Verfahren zugewiesen werden (s. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1990 - 3 C 19.88, NJW 1991, 1370, 1371;… Beschlüsse vom 15. Juli 2010 - 4 BN 13.10, juris Rn. 14; vom 4. April 2018 - 3 B 45.16, NVwZ 2019, 82 Rn. 16; BFH…, Beschluss vom 23. November 2011 - IV B 30/10, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 2.19

    Gebot des gesetzlichen Richters; Geschäftsverteilungsplan; Spruchkörper; …

    Allerdings setzt Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG voraus, dass die umzuverteilenden Verfahren nach allgemeinen, abstrakten und objektiven Merkmalen bestimmt werden; unzulässig ist es, lediglich einzelne ausgesuchte Verfahren zuzuweisen (BVerwG, Beschluss vom 4. April 2018 - 3 B 45.16 - Buchholz 300 § 21e GVG Nr. 23 Rn. 16 und BFH…, Beschluss vom 23. November 2011 - IV B 30/10 - BFH/NV 2012, 431 Rn. 6).
  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1717

    Zur ausreichenden Darlegung von Zulassungsgründen, Tierhaltungs- und …

    Da der Beschluss sämtliche Verfahren aus dem Rechtsgebiet "0526 Tierschutz" der 8. Kammer der 9. Kammer zugewiesen hat, ist das Abstraktionsprinzip gewahrt (BVerwG, B.v. 4.4.2018 - 3 B 45.16 - juris Rn. 15 f.;… BayVGH, B.v. 6.6.2019 - 8 ZB 19.30033 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1720

    Tierhaltung, Verwaltungsgericht, Berufungszulassung, Duldungsanordnung, …

    Da der Beschluss sämtliche Verfahren aus dem Rechtsgebiet "0526 Tierschutz" der 8. Kammer der 9. Kammer zugewiesen hat, ist das Abstraktionsprinzip gewahrt (BVerwG, B.v. 4.4.2018 - 3 B 45.16 - juris Rn. 15 f.;… BayVGH, B.v. 6.6.2019 - 8 ZB 19.30033 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 16.09.2021 - 13a ZB 21.30046

    Geschäftsverteilung nach dem Rotationsprinzip - Problematik der gleichzeitig …

    Auch die die gesetzlichen Bestimmungen ergänzenden Regelungen über die Geschäftsverteilung in den jährlich aufzustellenden Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte, die die Zuständigkeit der jeweiligen Spruchkörper festlegen und diesen die erforderlichen Richter zuweisen (vgl. § 21e Abs. 1 GVG), müssen im Voraus generell-abstrakt die Zuständigkeit der Spruchkörper und die Zuweisung der einzelnen Richter regeln, damit die einzelne Sache "blindlings" aufgrund allgemeiner, vorab festgelegter Merkmale an den berufenen Richter gelangt (sog. Abstraktionsprinzip; siehe zum Ganzen: BVerwG, B.v. 4.4.2018 - 3 B 45.16 - BayVBl 2018, 748 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Rn. 5 Für die Beurteilung, welcher Spruchkörper zuständig ist, ist auf den Geschäftsverteilungsplan abzustellen, der im Zeitpunkt der streitigen Sachentscheidung gilt bzw. gegolten hat (BVerwG, B.v. 4.4.2018 - 3 B 45.16 - juris Rn. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.07.2025 - 3 BN 11.24

    Normkontrollantrag; Klarstellung zu Anforderungen der Antragsbefugnis

    Damit erweist sich auch die für die Umverteilung der Verfahren angegebene Begründung als ausreichend; sie ermöglicht die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Senatsbeschlusses und wird ihrem Zweck gerecht, den Anschein einer willkürlichen Zuständigkeitsverschiebung auszuschließen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 4. April 2018 - 3 B 45.16 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 28.07.2025 - 3 BN 12.24
  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1726

    Anfechtungsklage, Duldungspflicht, Berufungszulassung, Tierschutzrecht, …

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1725

    Duldungsanordnung, Tierschutzrecht, Fortsetzungsfeststellungsklage, Veräußerung …

  • BGH, 17.07.2025 - VI ZR 194/25
  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1716

    Klageabweisung, Berufungszulassung, Tierschutzrecht, Befangenheitsantrag, …

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1719

    Duldungsanordnung, Berufungszulassung, Tierschutzrecht, Befangenheitsgesuch, …

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1723

    Berufungszulassung, Fortsetzungsfeststellungsklage, Duldungspflicht, …

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1718

    Katzenhaltung, Verwaltungsgericht, Schadensersatz, Berufungszulassung, …

  • VGH Bayern, 17.12.2025 - 23 ZB 22.1721

    Berufungszulassung, Schadensersatzanspruch, Feststellungsklage, Unzulässigkeit, …

  • VGH Bayern, 06.06.2019 - 8 ZB 19.30033

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Grundsatzbedeutung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2025 - 4 LZ 12/25

    Unzulässigkeit des Asylantrags bei Entscheidung des Bundesamts in der Sache; …

  • BGH, 20.04.2021 - StB 14/21
  • BGH, 20.04.2021 - StB 15/21
  • BSG, 12.12.2024 - B 12 KR 1/24 BH
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