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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 18.04.2024 - 3 B 575/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,16986
VGH Hessen, 18.04.2024 - 3 B 575/23 (https://dejure.org/2024,16986)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.04.2024 - 3 B 575/23 (https://dejure.org/2024,16986)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. April 2024 - 3 B 575/23 (https://dejure.org/2024,16986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    Art 5 Abs 1 EGRL 55/2001, Art 6 Abs 2 EGRL 55/2001, § 24 Abs 1 AufenthG, Art 2 Abs 3 EUBes 2022/382, Art 1 EUBes 2023/2409, Art 7 Abs 1 EGRL 55/2001, § 32a Abs 1 AsylVfG 1992
    Auswirkungen eines Asylantrags auf die Durchführung eines aufenthaltsrechtlichen Verfahrens nach § 24 AufenthG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 24 Abs. 1
    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage eines Asylsuchenden gegen die Ablehnung seines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • VGH Hessen, 03.11.2023 - 3 B 745/23

    Einreise mit einem Schengen-Visum berechtigt nicht zur Einholung einer …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.04.2024 - 3 B 575/23
    Rn. 7 Die Beschwerdebegründung muss, um dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu genügen, erkennen lassen, aus welchen rechtlichen und tatsächlichen Gründen die gerichtliche Ausgangsentscheidung unrichtig sein soll und geändert werden muss ( VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 6 ; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023 - 13 S 473/23 -, juris Rn. 3; OVG Bremen…, Beschluss vom 28. April 2023 - 1 B 77/23 -, juris Rn. 7; OVG Münster…, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 12 B 1233/04 -, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 2023, a.a.O.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023, a.a.O.; VGH München…, Beschluss vom 30. November 2022 - 11 CS 22.2195 -, juris Rn. 14).

    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 2023, a.a.O.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023, a.a.O.).

    Lässt der Beschwerdeführer eine tragende Begründung des Verwaltungsgerichts unangefochten, so hat er nicht dargelegt, weshalb die Entscheidung zu ändern sein soll (VGH Kassel, Beschluss vom 3. November 2023, a.a.O. und Beschluss vom 25. Juli 2023 - 3 B 403/23 -, unveröffentlicht; VGH Mannheim…, Beschluss vom 12. April 2002 - 7 S 653/02 -, juris Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2023 - 13 S 473/23

    Frist zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Hessen, 18.04.2024 - 3 B 575/23
    Rn. 7 Die Beschwerdebegründung muss, um dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu genügen, erkennen lassen, aus welchen rechtlichen und tatsächlichen Gründen die gerichtliche Ausgangsentscheidung unrichtig sein soll und geändert werden muss ( VGH Kassel…, Beschluss vom 3. November 2023 - 3 B 745/23 -, juris Rn. 6 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Juni 2023 - 13 S 473/23 -, juris Rn. 3; OVG Bremen…, Beschluss vom 28. April 2023 - 1 B 77/23 -, juris Rn. 7; OVG Münster…, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 12 B 1233/04 -, juris Rn. 3 m.w.N.).

    Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (VGH Kassel…, Beschluss vom 3. November 2023, a.a.O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Juni 2023, a.a.O.; VGH München…, Beschluss vom 30. November 2022 - 11 CS 22.2195 -, juris Rn. 14).

    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (VGH Kassel…, Beschluss vom 3. November 2023, a.a.O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Juni 2023, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 30.17

    Unwirksame Asylantragsrücknahme im Dublin-Verfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 18.04.2024 - 3 B 575/23
    Der betroffene Ausländer hat insofern kein Wahlrecht zwischen einer Prüfung durch die Ausländerbehörde und einer Prüfung durch das Bundesamt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2019 - 1 C 30.17 -, juris Rn. 22;… Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - juris Rn. 53).

    Rn. 24 Werden zielstaatsbezogene Gefahren geltend gemacht, die - wie vorliegend eine Verfolgung wegen exilpolitischer Betätigung - grundsätzlich (auch) in den Anwendungsbereich des § 13 AsylG fallen, so liegt tatsächlich ein materiell-rechtlicher Asylantrag vor und der Ausländer wäre, sofern es keinen gesetzlichen Vorrang des aufenthaltsrechtlichen Verfahrens nach § 24 AufenthG gegenüber dem Asylverfahren gäbe, auch mit seinem gesamten Vorbringen, d. h. auch in Bezug auf mögliche Abschiebungsverbote, auf das Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu verweisen (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2019 - 1 C 30.17 -, juris Rn. 24).

  • BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20

    Verlust eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts erfordert ermessensgerechte …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.04.2024 - 3 B 575/23
    Der betroffene Ausländer hat insofern kein Wahlrecht zwischen einer Prüfung durch die Ausländerbehörde und einer Prüfung durch das Bundesamt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. Februar 2019 - 1 C 30.17 -, juris Rn. 22; Urteil vom 16. Dezember 2021 - 1 C 60.20 - juris Rn. 53).
  • VGH Bayern, 19.10.2023 - 19 ZB 23.1183

    Zulässigkeit einer auch generalpräventiv begründeten Ausweisung eines langjährig …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.04.2024 - 3 B 575/23
    Rn. 23 Ein Antragsteller ist mit seinem Vorbringen zielstaatsbezogener Gefahren, die ihrer Art nach objektiv geeignet sind, eine Anerkennung als Asylberechtigter oder eine Zuerkennung internationalen Schutzes zu begründen (materielles Asylbegehren im Sinne von § 13 Abs. 1 AsylG), auf das Asylverfahren vor dem Bundesamt zu verweisen (VGH München, Beschluss vom 19. Oktober 2023 - 19 ZB 23.1183 -, juris Rn. 34).
  • BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21

    Grundsätzlich kein Abschiebungsschutz bei Existenzsicherung für absehbare Zeit …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.04.2024 - 3 B 575/23
    Nicht entscheidend ist hingegen, ob das Existenzminimum eines Ausländers in dessen Herkunftsland nachhaltig oder gar auf Dauer sichergestellt ist (BVerwG, Urteil vom 21. April 2022 - 1 C 10/21 -, juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2022 - 11 S 1467/22

    Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung / Erwerbstätigkeitserlaubnis für …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.04.2024 - 3 B 575/23
    C 126 I vom 31. März 2022, Seite 1 ff.]; vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 27. März 2024 - 3 B 1831/23 - unveröffentlicht; VGH Mannheim, Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 11 S 1467/22 -, juris Rn. 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2023 - 18 B 285/23

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG ; Geltungsbereich …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.04.2024 - 3 B 575/23
    Rn. 13 Der Senat muss im vorliegenden Verfahren nicht entscheiden, ob § 24 Abs. 1 AufenthG ausschließlich auf Vertriebene Anwendung findet, die nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2001/55 EG für die Mitgliedstaaten verbindlich durch den Durchführungsbeschluss begünstigt werden (so OVG Münster, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 18 B 285/23 - juris Rn. 19 ff.; VG Berlin…, Beschluss vom 6. März 2024 - 24 L 311/23 -, juris Rn. 18; VG Darmstadt, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 5 L 89/23.DA - juris), oder ob auch Drittstaatsangehörige mit einem befristeten Aufenthaltsrecht aus der Ukraine - wie der Antragsteller - erfasst werden, hinsichtlich der die Mitgliedstaaten nach § 2 Abs. 3 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 entscheiden können, ob sie den Beschluss anwenden.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02

    Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag

    Auszug aus VGH Hessen, 18.04.2024 - 3 B 575/23
    Lässt der Beschwerdeführer eine tragende Begründung des Verwaltungsgerichts unangefochten, so hat er nicht dargelegt, weshalb die Entscheidung zu ändern sein soll (VGH Kassel…, Beschluss vom 3. November 2023, a.a.O. und Beschluss vom 25. Juli 2023 - 3 B 403/23 -, unveröffentlicht; VGH Mannheim, Beschluss vom 12. April 2002 - 7 S 653/02 -, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.2195

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.04.2024 - 3 B 575/23
    Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (VGH Kassel…, Beschluss vom 3. November 2023, a.a.O.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 21. Juni 2023, a.a.O.; VGH München, Beschluss vom 30. November 2022 - 11 CS 22.2195 -, juris Rn. 14).
  • VG Darmstadt, 10.02.2023 - 5 L 89/23
  • VG Berlin, 06.03.2024 - 24 L 311.23

    Einstweiliger Rechtschutz bei Abschiebung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2024 - 2 M 60/23

    Keine Aufenthaltserlaubnis für drittstaatsangehörige Geflüchtete aus der Ukraine …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2004 - 12 B 1233/04

    Anforderungen an das Begründungserfordernis der Beschwerde

  • OVG Bremen, 28.04.2023 - 1 B 77/23

    Formale Anforderungen an die Beschwerde; Gewährung von Akteneinsicht in einer …

  • VGH Hessen, 22.07.2024 - 3 B 1261/23

    Auswirkungen eines Asylantrags auf die Durchführung eines aufenthaltsrechtlichen …

    Das aufenthaltsrechtliche Verfahren wird unter Ausschluss der asylverfahrensspezifischen Gründe zunächst weitergeführt, da die Ausländerbehörde klären muss, ob die geltend gemachten Gründe - unabhängig von dem Asylgesuch - geeignet sind, zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG zu führen (Fortentwicklung der Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 18. April 2024 - 3 B 575/23 -).

    Hierbei ist dem unionsrechtlichen Kriterium der Dauerhaftigkeit hinreichend Rechnung zu tragen, das bei der nationalen Prüfung des Vorliegens eines Abschiebungsverbots keine Berücksichtigung findet (so bereits VGH Kassel, Beschluss vom 18. April 2024 - 3 B 575/23 -).

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