Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 03.11.2004 - 3 B 66/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Versammlungsverbot in Form einer Allgemeinverfügung; Castortransport
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 15 Abs. 1 VersG; § 80 Abs. 5 VwGO; Art. 8 GG
Gefahrenprognose in einer Allgemeinverfügung zur Beschränkung von öffentlichen Versammlungen; Grundsätze des polizeilichen Notstandes; Entwicklung der Gefährdungen bei Castortransporten in den vergangenen Jahre - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gefahrenprognose in einer Allgemeinverfügung zur Beschränkung von öffentlichen Versammlungen; Grundsätze des polizeilichen Notstandes; Entwicklung der Gefährdungen bei Castortransporten in den vergangenen Jahre
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rav-polizeirecht.de
(Kurzinformation)
Polizeilicher Notstand - Versammlungsverbot
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 03.11.2004 - 3 B 66/04
- OVG Niedersachsen, 06.11.2004 - 11 ME 322/04
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegenüber einem für sofort …
Auszug aus VG Lüneburg, 03.11.2004 - 3 B 66/04
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 26. März 2001 (- 1 BvQ 15/01 -, NJW 2001, 1411) zu der Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin vom 10. März 2001 für den Castortransport im März 2001 festgestellt, dass die damals vorhanden gewesenen erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die Beschränkungen der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 2 GG gerechtfertigt haben. - BVerfG, 12.03.1998 - 1 BvR 2165/96
Bußgeld wegen Blockade auf Bahnanlagen im Zusammenhang mit "Castor-Transport"
Auszug aus VG Lüneburg, 03.11.2004 - 3 B 66/04
Der Verstoß gegen die EBBO ist nicht durch das Versammlungsrecht gerechtfertigt (BVerfG, Beschluss v. 12.3.1998 - 1 BvR 2165/96 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01 -, bestätigt durch Beschluss des Nds. OVG v. 26.2.2004 - 11 LA 239/03 -). - OVG Niedersachsen, 26.02.2004 - 11 LA 239/03
Auflösung; Bahngleis; Betretungsrecht; Blockade; Castor; Castor-Transport; …
Auszug aus VG Lüneburg, 03.11.2004 - 3 B 66/04
Der Verstoß gegen die EBBO ist nicht durch das Versammlungsrecht gerechtfertigt (BVerfG, Beschluss v. 12.3.1998 - 1 BvR 2165/96 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01 -, bestätigt durch Beschluss des Nds. OVG v. 26.2.2004 - 11 LA 239/03 -). - VG Lüneburg, 02.09.2004 - 3 A 236/03
Versammlungsverbot in Form einer Allgemeinverfügung; Castortransport
Auszug aus VG Lüneburg, 03.11.2004 - 3 B 66/04
Hiervon ausgehend hat die Kammer (u. a.) in dem Urteil vom 2. September 2004 in dem Verfahren 3 A 236/03 für die Castortransporte der vergangenen Jahre drei "Besonderheiten" herausgestellt, die zusammen die Annahme eines solchen (vom Bundesverfassungsgericht in der genannten Entscheidung so bezeichneten) polizeilichen Notstandes rechtfertigen:. - VG Lüneburg, 10.07.2003 - 3 A 265/01
Bahnanlage; Demonstration; Eisenbahnstrecke; Gleis; Kundgebung; Schiene; …
Auszug aus VG Lüneburg, 03.11.2004 - 3 B 66/04
Der Verstoß gegen die EBBO ist nicht durch das Versammlungsrecht gerechtfertigt (BVerfG, Beschluss v. 12.3.1998 - 1 BvR 2165/96 - Urteil der Kammer v. 10.7.2003 - 3 A 265/01 -, bestätigt durch Beschluss des Nds. OVG v. 26.2.2004 - 11 LA 239/03 -).
- OVG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 LC 138/06
Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Versammlungsrechts anlässlich eines …
Durch Beschluss vom 3. November 2004 (3 B 66/04) gab das Verwaltungsgericht dem Antrag teilweise statt.Die Untersagungsverfügung vom 5. November 2004 sei im Hinblick auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 3. November 2004 (3 B 66/04) rein vorsorglich ergangen.
Die für die Gefahrenprognose tragenden Erkenntnisse und Anhaltspunkte sind in den Verwaltungsvorgängen enthalten (vgl. Anlagen zur Allgemeinverfügung/Beiakte B) bzw. im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Allgemeinverfügung (3 B 66/04 und 11 ME 322/04) von der Bezirksregierung Lüneburg dargelegt worden.
Soweit der Bescheid vom 5. November 2004 entsprechend der vom Verwaltungsgericht im vorläufigen Rechtsschutzverfahren mit Beschluss vom 3. November 2004 (3 B 66/04) ausgesprochenen Verpflichtung auf eine individuelle Gefahrenprognose gestützt worden ist, bedarf diese keiner Überprüfung.
- VG Lüneburg, 16.03.2006 - 3 A 143/04
Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Versammlungsrechtes bei einem …
Daraufhin traf das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 3. November 2004 im Verfahren 3 B 66/04 folgende Entscheidung:.(2.) Hinsichtlich unangemeldeter Versammlungen bis zum 7. November 2004, 24 Uhr, gilt, was die Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 3. November 2004 im Verfahren 3 B 66/04 ausgeführt hat:.
Insoweit gilt für die Klage, was die Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 3. November 2004 im Verfahren 3 B 66/04 im Zusammenhang mit dem Widerspruch ausgeführt hat:.
- OVG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 LC 141/06
Beschränkungen des Versammlungsrechts anlässlich des Castor-Transports 2004 …
Rn. 6 Durch Beschluss vom 3. November 2004 (3 B 66/04) gab das Verwaltungsgericht einem Antrag der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Allgemeinverfügung teilweise statt.Die für die Gefahrenprognose tragenden Erkenntnisse und Anhaltspunkte sind in den Verwaltungsvorgängen enthalten (vgl. Anlagen zur Allgemeinverfügung/Beiakte B) bzw. im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Allgemeinverfügung (3 B 66/04 und 11 ME 322/04) von der Bezirksregierung Lüneburg dargelegt worden.
Soweit die Bezirksregierung Lüneburg den auf den Antrag der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 3. November 2004 (3 B 66/04) hinsichtlich der teilweisen Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Allgemeinverfügung zum Anlass genommen hat, das mit Bescheid vom 5. November 2004 ausgesprochene Versammlungsverbot auf eine individuelle Gefahrenprognose zu stützen, bedarf diese keiner Überprüfung.
- VG Lüneburg, 18.11.2005 - 3 B 80/05
Verbot einer Versammlung auf Grund einer zuvor ergangenen …
Einen solchen Regelungscharakter hat das Schreiben nicht (vgl. zu diesem Problemkreis schon Beschl. d. Kammer vom 3. November 2004 - 3 B 66/04 - S. 9). - VG Schleswig, 22.02.2005 - 3 A 340/01
Rechtmäßigkeit der Erhebung für die Kosten eines Bundesgrenzschutzeinsatzes; …
Die Kammer teilt deshalb nicht die Auffassung des Verwaltungs- und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, nach der Versammlungen auf Schienenwegen grundsätzlich unzulässig seien, da die Blockade von Schienenwegen nicht durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gedeckt sei (…OVG Lüneburg, Urt. v. 26.02.2004 - 11 ZA 239/03VG = NVwZ-RR 2004, 575 (575) [VGH Baden-Württemberg 18.12.2003 - 1 S 2211/02] ; VG Lüneburg, Beschl. v. 3.11.2004 - 3 B 66/04 , juris;… Urt. v. 10.07.2003 - 3 A 265/01).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 66.04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen der Voraussetzungen für eine Zulassung der Revison wegen Divergenz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 22.03.2004 - 15 K 945/02
- BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 66.04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 13.99
Militärisch genutzte Liegenschaften; Inanspruchnahme durch DDR-Behörden; Nutzung …
Auszug aus BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 66.04
Danach hatte die Beigeladene bis zum maßgeblichen Stichtag, dem 25. Dezember 1993, zwar mit der Beräumung und Sicherung des Geländes - mithin mit einer Zwischennutzung - begonnen, dagegen sei das weitergehende Konzept, das nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2000 (- BVerwG 4 C 13.99 - BVerwGE 112, 274) eine dem materiellen Recht entsprechende Entscheidung nach Anhörung der in ihrer Planungshoheit betroffenen Beschwerdeführerin voraussetzt, am Stichtag noch nicht zum Tragen gekommen. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 66.04
Auf die Frage, ob und in welcher Beziehung von der Revision ein solcher Erfolg zu erwarten ist, muss im Rahmen der Darlegungspflicht wenigstens durch die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Vordergerichts von Bedeutung war, als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird, eingegangen werden (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 6. März 2003 - 3 B 115.02 -). - BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94
Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer …
Auszug aus BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 66.04
Der Vortrag, dass dies fehlerhaft geschehen sein soll, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342, S. 55).
- BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95
Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 66.04
Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (Beschluss vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 18). - BVerwG, 24.10.2002 - 3 C 42.01
Sondervermögen Deutsche Reichsbahn; Restitutionsanspruch des Alteigentümers; …
Auszug aus BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 66.04
Abgesehen davon, dass mit Urteil vom 24. Oktober 2002 (- BVerwG 3 C 42.01 - BVerwGE 117, 125 ) ohnehin eine Klarstellung hinsichtlich dieses Beschlusses erfolgt ist, lässt sich der vom Verwaltungsgericht vermeintlich aufgestellte Rechtssatz, der die Abweichung begründen soll, der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht entnehmen. - BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 115.02
Pflicht zur Darlegung eines Grundes zwecks Zulassung einer Revision - Genaue …
Auszug aus BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 66.04
Auf die Frage, ob und in welcher Beziehung von der Revision ein solcher Erfolg zu erwarten ist, muss im Rahmen der Darlegungspflicht wenigstens durch die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Vordergerichts von Bedeutung war, als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird, eingegangen werden (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 6. März 2003 - 3 B 115.02 -). - BVerwG, 11.11.1998 - 3 B 140.98
Offene Vermögensfragen - Voraussetzungen des Restitutionsausschlußgrundes nach § …
Auszug aus BVerwG, 02.12.2004 - 3 B 66.04
Die Beschwerdeführerin macht eine Abweichung vom Beschluss des Senats vom 11. November 1998 (- BVerwG 3 B 140.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 21) geltend.
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Rechtsprechung
| VG Halle, 14.09.2004 - 3 B 66/04 |
Verfahrensgang
- VG Halle, 14.09.2004 - 3 B 66/04
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2005 - 3 M 10/05
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