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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 08.01.2010

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.2009 - 3 B 8.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7076
BVerwG, 09.03.2009 - 3 B 8.09 (https://dejure.org/2009,7076)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.2009 - 3 B 8.09 (https://dejure.org/2009,7076)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 2009 - 3 B 8.09 (https://dejure.org/2009,7076)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    EV Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7; VZOG § 11 Abs. 1 Satz 1
    Vermögenszuordnungsrecht; Gemeinden in der DDR; Körperschaft des öffentlichen Rechts; selbständige Gebietskörperschaft; juristische Person; demokratischer Zentralismus; örtliche Staatsorgane.

  • Bundesverwaltungsgericht

    EV Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7
    Gemeinden in der DDR; Körperschaft des öffentlichen Rechts; Vermögenszuordnungsrecht; demokratischer Zentralismus; juristische Person; selbständige Gebietskörperschaft; örtliche Staatsorgane

  • Judicialis

    VwGO § 132 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Beendigung der Existenz der Gemeinden in der DDR spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952; Restitution eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    EV Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7; VZOG § 11 Abs. 1 Satz 1
    Vermögenszuordnungsrecht; Gemeinden in der DDR; Körperschaft des öffentlichen Rechts; selbständige Gebietskörperschaft; juristische Person; demokratischer Zentralismus; örtliche Staatsorgane

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2
    Vermögenszuordnungsrecht: Beendigung der Existenz der Gemeinden in der DDR spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 611
  • DVBl 2009, 795
  • DÖV 2009, 547
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.03.1997 - 3 C 14.96

    Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Umfang der restituierbaren …

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2009 - 3 B 8.09
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Gemeinden in der DDR mit Inkrafttreten des Gesetzes vom 23. Juli 1952 (GBl DDR S. 613) als selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts zu existieren aufgehört haben (Urteil vom 13. März 1997 - BVerwG 3 C 14.96 - Buchholz 428.2 § 1a VZOG Nr. 6; Urteil vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23; Urteil vom 30. September 1999 - BVerwG 3 C 35.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 24; Beschluss vom 21. November 2002 - BVerwG 3 B 120.02 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 46).

    Die von der Klägerin gerügte Abweichung des angegriffenen Urteils von dem Urteil des Senats vom 13. März 1997 (a.a.O.) liegt nicht vor.

  • BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 12.98

    Restitution, öffentliche; Rechtsnachfolge; Funktionsnachfolge; Umgemeindung; …

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2009 - 3 B 8.09
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Gemeinden in der DDR mit Inkrafttreten des Gesetzes vom 23. Juli 1952 (GBl DDR S. 613) als selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts zu existieren aufgehört haben (Urteil vom 13. März 1997 - BVerwG 3 C 14.96 - Buchholz 428.2 § 1a VZOG Nr. 6; Urteil vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23; Urteil vom 30. September 1999 - BVerwG 3 C 35.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 24; Beschluss vom 21. November 2002 - BVerwG 3 B 120.02 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 46).
  • BVerwG, 21.11.2002 - 3 B 120.02

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Volkseigentum trotz Grundbucheintrag; …

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2009 - 3 B 8.09
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Gemeinden in der DDR mit Inkrafttreten des Gesetzes vom 23. Juli 1952 (GBl DDR S. 613) als selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts zu existieren aufgehört haben (Urteil vom 13. März 1997 - BVerwG 3 C 14.96 - Buchholz 428.2 § 1a VZOG Nr. 6; Urteil vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23; Urteil vom 30. September 1999 - BVerwG 3 C 35.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 24; Beschluss vom 21. November 2002 - BVerwG 3 B 120.02 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 46).
  • BVerwG, 30.09.1999 - 3 C 35.98

    Öffentliche Restitution; Unentgeltlichkeit; Rückübertragungsanspruch von …

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2009 - 3 B 8.09
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Gemeinden in der DDR mit Inkrafttreten des Gesetzes vom 23. Juli 1952 (GBl DDR S. 613) als selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts zu existieren aufgehört haben (Urteil vom 13. März 1997 - BVerwG 3 C 14.96 - Buchholz 428.2 § 1a VZOG Nr. 6; Urteil vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23; Urteil vom 30. September 1999 - BVerwG 3 C 35.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 24; Beschluss vom 21. November 2002 - BVerwG 3 B 120.02 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 46).
  • VG Cottbus, 14.08.2012 - 1 K 1080/08

    Vermögenszuordnungsrecht

    Rn. 54 Der Vermögenswert ist dem Zentralstaat unentgeltlich spätestens - das Verwaltungsgericht Meiningen stellt im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 28. September 1995 (…BVerwG 7 C 57.94 - juris Rn. 17 - zur Überführung früheren Reichsvermögens in Volkseigentum) mit Urteil vom 27. November 2006 (…1 K 596/01.Me - juris Rn. 19) darauf ab, dass bereits mit § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens vom 15. Dezember 1950 (GBl. S. 1201) alle Vermögenswerte der ehemaligen selbstständigen Gebietskörperschaften und Anstalten der DDR, also auch der damals noch existierenden Länder, in Volkseigentum übernommen worden seien - mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR vom 23. Juli 1952 (GBl. S. 613) zur Verfügung gestellt worden, indem es in Volkseigentum überführt wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09. März 2009 - BVerwG 3 B 8.09 - BA S. 3 ff.; Beschl. v. 21. November 2002 - BVerwG 3 B. 120.02 - BA S. 3;… Urt. v. 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - juris Rn. 16).

    Danach ist davon auszugehen, dass die Gemeinden der DDR - nichts anderes gilt für die Länder - bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes als selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts zu existieren aufgehört haben (BVerwG, etwa Beschl. v. 09. März 2009 - BVerwG 3 B 8.09 - BA S. 3 m. w. N. …und Urt. v. 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - juris Rn.16 ).

  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 18.09

    Öffentliche Restitution; öffentlich-rechtliche Körperschaft; Gebietskörperschaft; …

    Rn. 10 Die Klärung dieser Frage erübrigt sich nicht deswegen, weil die Stadt M. in der Gestalt der Klägerin nach wie vor existiert; denn spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (GBl. DDR S. 613) haben alle Gemeinden in der DDR als selbständige Körperschaften zu existieren aufgehört (vgl. Beschluss vom 9. März 2009 - BVerwG 3 B 8.09 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 64), und die nach der Wende durch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR - Kommunalverfassung - vom 17. Mai 1990 (GBl. DDR I S. 255) neu begründeten Gebietskörperschaften sind mit den früheren Gemeinden weder identisch noch können sie - streng genommen - als Rechtsnachfolger qualifiziert werden (Urteil vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 23 unter Berufung auf BTDrucks 12/6228 S. 110).
  • VG Berlin, 23.09.2021 - 29 K 8.21

    Vermögenszuordnung für in West-Berlin belegene Vermögenswerte

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (GBl. DDR S. 613) alle Kreise und Gemeinden in der DDR als selbständige Körperschaften zu existieren aufgehört haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 2009 - BVerwG 3 B 8.09 -, Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 64 = juris Rn. 4 f.) und dem entsprechend nicht mehr fähig waren, Eigentum innezuhaben.

    Die vom Bundesverwaltungsgericht angesprochene, hinsichtlich der Gemeinden zunächst unterlassene förmliche Umsetzung (Beschluss vom 9. März 2009 a.a.O. Rn. 5) wurde schließlich durch die Gemeinsame Anweisung des Ministers der Finanzen und des Ministers des Innern über die Berichtigung der Grundbücher und Liegenschaftskataster für Grundstücke des ehem.

  • VG Berlin, 28.07.2016 - 29 K 138.14

    Vermögenszuordnung; Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; …

    Zu diesem Zeitpunkt konnte die Gemeinde kein Eigentum mehr erwerben, weil sie als eigenständige juristische Person nicht mehr existent war; die Gemeinden in der DDR haben mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (GBl. DDR S. 613) als selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts zu existieren aufgehört (BVerwG, Beschluss vom 9. März 2009 - BVerwG 3 B 8.09 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VG Potsdam, 15.05.2017 - 2 L 230/17

    Recht der Landesbeamten

    Rn. 30 vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 2009 - BVerwG 3 B 8.09 - juris Rn. 5.
  • BVerwG, 13.06.2022 - 8 B 52.21

    Klage gegen die Zuordnung eines im ehemaligen Berlin (West) belegenen Grundstücks

    Danach ist geklärt, dass spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (GBl. DDR S. 613) alle Gemeinden in der DDR als selbständige Körperschaften zu existieren aufgehört haben und die durch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR - Kommunalverfassung - vom 17. Mai 1990 (GBl. DDR S. 255) neu begründeten Gebietskörperschaften mit den früheren Gemeinden weder identisch sind noch als Rechtsnachfolger qualifiziert werden können (BVerwG, Beschluss vom 9. März 2009 - 3 B 8.09 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 64 Rn. 4;… Urteil vom 25. Februar 2010 - 3 C 18.09 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 36 Rn. 10, jew. m. w. N.; vgl. auch BGH, Urteile vom 4. November 1994 - LwZR 12/93 - BGHZ 127, 285 und vom 25. Oktober 2005 - XI ZR 353/04 - BGHZ 164, 361 ).
  • VG Berlin, 13.03.2014 - 29 K 260.12

    Zuordnung von Grundstücken im ehemaligen West-Berlin

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (GBl. DDR S. 613) alle Gemeinden in der DDR als selbständige Körperschaften zu existieren aufgehört haben (vgl. Beschluss vom 9. März 2009 - BVerwG 3 B 8.09 -, Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 64), und die nach der Wende durch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR - Kommunalverfassung - vom 17. Mai 1990 (GBl. DDR I S. 255) neu begründeten Gebietskörperschaften mit den früheren Gemeinden weder identisch sind noch sie als Rechtsnachfolger qualifiziert werden können; der in Art. 21 Abs. 3 EV gleichwohl verwendete Begriff "Rechtsnachfolger" ist daher untechnisch zu verstehen und bedurfte der Erläuterung in § 11 Abs. 3 VZOG (BVerwG…, Urteil vom 25. Februar 2010 - 3 C 18/09 -, Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 36 = juris Rdnr. 10 m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 14.12.2010 - 3 A 192/08

    Bodenreform; Enteignung; Realgemeinde

    Denn spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (GBl. DDR S. 613) haben alle Gemeinden in der DDR als selbständige Körperschaften zu existieren aufgehört (BVerwG, Beschl. v. 9.3.2009 - BVerwG 3 B 8.09 -, Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 64), und die nach der Wende durch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR - Kommunalverfassung - vom 17. Mai 1990 (GBl. DDR I S. 255) neu begründeten Gebietskörperschaften sind mit den früheren Gemeinden weder identisch noch können sie - streng genommen - als Rechtsnachfolger qualifiziert werden (…BVerwG, Urt. v. 15.7.1999 - BVerwG 3 C 12.98 -, unter Berufung auf BTDrucks 12/6228 S. 110).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 8/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17663
OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 8/09 (https://dejure.org/2010,17663)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.01.2010 - 3 B 8/09 (https://dejure.org/2010,17663)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Januar 2010 - 3 B 8/09 (https://dejure.org/2010,17663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 123 Abs. 1; AufenthG § 11 Abs. 1 S. 1
    Vorläufiger Rechtsschutz zur Folgenbeseitigung bei bereits vollzogener Abschiebung

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 11 Abs. 1 S. 1, GG Art. 20 Abs. 3, AufenthG § 23 Abs. 1, AufenthG § 104a
    Folgenbeseitigungsanspruch, vorläufiger Rechtsschutz, Abschiebung, Rückkehr, Sperrwirkung, Vorwegnahme der Hauptsache, Bleiberecht, Altfallregelung, Hinauszögern oder Behindern behördlicher Maßnahmen

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Geltendmachung einer Folgebeseitigung wegen einer bereits vor Erlass einer erstinstanzlichen Entscheidung vollzogenen Abschiebung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • OVG Saarland, 24.01.2003 - 9 W 50/02

    D (A), Türken, Syrer, Abschiebung, Vollzug, Rechtswidrigkeit der Abschiebung, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 8/09
    Denn auch in derartigen Fällen kommt Folgenbeseitigung in Form der Ermöglichung der Wiedereinreise durch Zustimmung und darin zugleich liegendem Verzicht auf die Einhaltung der Sperrwirkung Abschiebung in Betracht (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 24.1.2003 - 9 W 50/02 - zitiert nach JURIS).

    Das setzt neben der Glaubhaftmachung der besonderen Eilbedürftigkeit, des sog. Anordnungsgrundes, zudem eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit des Erfolgs in der Hauptsache voraus (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 24.1.2003, a. a. O.; VGH BW, Beschl. v. 11.3.2008, VBlBW 2009, 149).

  • VG Dresden, 19.12.2008 - 3 L 1895/08

    D (A), Abschiebung, Folgenbeseitigungsanspruch, vorläufiger Rechtsschutz …

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 8/09
    Az.: 3 B 8/09 3 L 1895/08.

    Die Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 19. Dezember 2008 - 3 L 1895/08 - werden zurückgewiesen.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 13 S 418/08

    Ermöglichung der Wiedereinreise als Folgenbeseitigung nach rechtswidriger …

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 8/09
    Das setzt neben der Glaubhaftmachung der besonderen Eilbedürftigkeit, des sog. Anordnungsgrundes, zudem eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit des Erfolgs in der Hauptsache voraus (…vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 24.1.2003, a. a. O.; VGH BW, Beschl. v. 11.3.2008, VBlBW 2009, 149).
  • OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 345/08

    Vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; Abschiebung; Folgenbeseitigung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 8/09
    Soweit der Senat mit Beschluss vom 2.10.2009 (3 B 345/08) eine die Folgenbeseitigung ausschließende Sperrwirkung der Abschiebung jedenfalls dann angenommen hat, wenn die die Ausreisepflicht begründende Verfügung unanfechtbar geworden und damit für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 (bzw. Abs. 7) VwGO kein Raum ist, gilt dies dann nicht, wenn - wie vorliegend - die Rückgängigmachung einer Abschiebung nach § 123 VwGO mit der Begründung begehrt wird, dass diese wegen der Missachtung von Duldungsansprüchen rechtswidrig gewesen sei und der Antragsteller durch die Vollzugsfolgen noch andauernd in einem Bleiberecht verletzt würde.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 12 S 2546/22

    Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge …

    Rn. 6 1. Ob eine entsprechende Verpflichtung des Antragsgegners nach § 123 VwGO, eine Abschiebung rückgängig zu machen, d.h. die Wiedereinreise zu ermöglichen, eine Vorwegnahme der Hauptsache darstellt (so etwa VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 11.03.2008 - 13 S 418/08 -, juris Rn. 7; OVG Bremen…, Beschluss vom 19.05.2017 - 1 B 47/17 -, juris Rn. 20; OVG Sachsen, Beschluss vom 08.01.2009 - 3 B 8/09 -, juris Rn. 3), oder ob dies zu verneinen ist, weil lediglich vorübergehend der status quo wiederhergestellt wird, der im Fall des unanfechtbaren (negativen) Abschlusses des Hauptsacheverfahrens wieder rückabgewickelt und der geregelte Zustand durch eine Wiederausreise für die Zukunft rückgängig gemacht werden kann (…so Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 58 Rn. 192 ;… Funke-Kaiser in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Aufl. 2021, § 123 Rn. 59 f.;… Dörig/Hoppe in: Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl. 2020, § 8 Rn. 97), bedarf keiner Entscheidung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2014 - 18 B 104/14

    Abschiebung; Folgenbeseitigungsanspruch; Rückgängigmachung; Rückgängigmachung …

    Rn. 8 Vgl. Sächs. OVG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2011 - 3 B 244/11 -, juris Rn. 5, und vom 8. Januar 2009 - 3 B 8/09 -, juris, Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11. März 2008 - 13 S 418/08 -, juris Rn. 7; OVG Saarl., Beschluss vom 24. Januar 2003 - 9 W 50/02 -, juris, Rn. 26.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2010 - 3 S 26.10

    Herbeiführung der Eilbedürftigkeit durch eigenes vorwerfbares Verhalten

    Dies gilt auch dann, wenn ein Ausländer die Rückgängigmachung einer - vermeintlich - rechtswidrigen Abschiebung im Wege einstweiliger Anordnung erstrebt (vgl. OVG Saarlouis…, Beschluss vom 24. Januar 2003 - 9 W 50/02 -, juris, Rz. 26; VGH Mannheim, Beschluss vom 11. März 2008 - 13 S 418/08, VBlBW 2009, 149; OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Januar 2009 - 3 B 8/09 -, juris, Rz. 3).
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 8 ME 109/10

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 5 S. 2 Alt. 1 …

    Eine derartige Ausnahme kann geboten sein, wenn der Rechtsschutzsuchende eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirken kann oder für ihn ohne eine den geltend gemachten Anspruch vorab befriedigende Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage sein würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.1984 - 1 ER 310.84 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 57; Sächsisches OVG, Beschl. v. 8.1.2009 - 3 B 8/09 -, juris Rn. 3;… OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.7.2007 - 2 M 172/07 -, juris Rn. 3;… Hamburgisches OVG, Beschl. v. 25.11.2003 - 3 Bs 217/03 -, juris Rn. 19).
  • VG Karlsruhe, 15.11.2024 - 13 K 3265/24

    Rückgängigmachung einer Abschiebung

    Rn. 36 Ob eine entsprechende Verpflichtung des Antragsgegners nach § 123 VwGO, eine Abschiebung rückgängig zu machen, das heißt die Wiedereinreise zu ermöglichen, eine Vorwegnahme der Hauptsache darstellt (…so etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.3.2008 - 13 S 418/08 -, juris Rn. 7; OVG Bremen…, Beschluss vom 19.5.2017 - 1 B 47/17 -, juris Rn. 20; SächsOVG, Beschluss vom 8.1.2009 - 3 B 8/09 -, juris Rn. 3), oder ob dies zu verneinen ist, weil lediglich vorübergehend der status quo wiederhergestellt wird, der im Fall des unanfechtbaren (negativen) Abschlusses des Hauptsacheverfahrens wieder rückabgewickelt und der geregelte Zustand durch eine Wiederausreise für die Zukunft rückgängig gemacht werden kann, bedarf keiner Entscheidung.
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2010 - 8 ME 76/10

    Schwerer und unzumutbarer Nachteil bei dem durch eine nur rückwirkende Erteilung …

    Eine derartige Ausnahme kann geboten sein, wenn der Rechtsschutzsuchende eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirken kann oder für ihn ohne eine den geltend gemachten Anspruch vorab befriedigende Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage sein würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.1984 - 1 ER 310.84 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 57; Sächsisches OVG, Beschl. v. 8.1.2009 - 3 B 8/09 -, juris Rn. 3;… OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.7.2007 - 2 M 172/07 -, juris Rn. 3;… Hamburgisches OVG, Beschl. v. 25.11.2003 - 3 Bs 217/03 -, juris Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 17.06.2010 - 3 D 22/09

    Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung, Vorläufiger Rechtsschutz, Vorwegnahme der …

    Sie kann geboten sein, wenn der Rechtsschutzsuchende eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirken kann oder für ihn ohne eine den geltend gemachten Anspruch vorab befriedigende Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage sein würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.1984, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 57; SächsOVG, Beschl. v. 8.1.2009, - 3 B 8/09 - Rn. 3;… OVG LSA, Beschl. v. 23.7.2007, - 2 M 172/07 - Rn. 3;… OVG Hamburg, Beschl. v. 25.11.2003, - 3 BS 217/03 - Rn. 19;… NdsOVG, Beschl. 27.4.2010, - 8 ME 76/10 - Rn. 2; jeweils zitiert nach juris).
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