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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 05.06.2012 - 3 B 823/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13872
VGH Hessen, 05.06.2012 - 3 B 823/12 (https://dejure.org/2012,13872)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.06.2012 - 3 B 823/12 (https://dejure.org/2012,13872)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Juni 2012 - 3 B 823/12 (https://dejure.org/2012,13872)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 13 Abs 4 EGRL 2008/115, Art 15 Abs 3 EGL 2005/85, § 114 ZPO, § 29 Abs 3 AufenthG, § 25 Abs 3 AufenthG
    Prozesskostenhilfe und Rückführungsrichtlinie

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    RL 2008/115/EG Art. 13, AufenthG § 25 Abs. 3, AufenthG § 29 Abs. 3, AufenthG § 25 Abs. 5, AufenthG § 29 Abs. 3, AufenthG § 5 Abs. 2 Nr. 1, AufenthG § 2 Abs. 3
    Prozesskostenhilfe, Rückführungsrichtlinie, eheliche Lebensgemeinschaft, eigenständiges Aufenthaltsrecht, eheunabhängiges Aufenthaltsrecht, nachziehender Ehegatte, Ehegattennachzug, Sicherung des Lebensunterhalts, Achtung des Familienlebens, Familiennachzug, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht eines Nachziehenden bei alleiniger Möglichkeit des Lebens in einer Ehe im Bundesgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Familieneinheit und humanitärer Aufenthaltstitel für Ehegatten. Sicherung des Lebensunterhaltes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht eines Nachziehenden bei alleiniger Möglichkeit des Lebens in einer Ehe im Bundesgebiet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 741
  • DÖV 2012, 739
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 04.11.1996 - 1 B 189.96

    Ausländerrecht - Begriff der "sonstigen Mittel" i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 3 AuslG

    Auszug aus VGH Hessen, 05.06.2012 - 3 B 823/12
    Die Ermittlung des Unterhaltsbedarfs, die sich früher an dem notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des § 12 BSHG orientierte, der wiederum - vorbehaltlich der Besonderheiten des Einzelfalles - durch die Regelsätze nach § 22 BSHG konkretisiert wurde (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 4. November 1996 - BVerwG 1 B 189.96 - Buchholz 402.240 § 17 AuslG 1990 Nr. 7), richtet sich seit der Änderung des Rechts der Sozial- und Arbeitslosenhilfe vom 1. Januar 2005 bei erwerbsfähigen Ausländern nach den entsprechenden Bestimmungen des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs - SGB II. Dies gilt grundsätzlich auch für die Berechnung des zur Verfügung stehenden Einkommens, das nach den Regelungen in § 11 SGB II zu ermitteln ist.
  • VG Mainz, 07.11.2018 - 4 L 1068/18

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; besondere Härte; humanitärer Grund; …

    Die Kammer geht daher davon aus, dass die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG auch dann in Betracht kommt, wenn es - wie hier - um den Schutz von Ehe und Familie geht (so auch: HessVGH, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 3 B 823/12 -, juris Rn. 13 [ohne Begründung]; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 O 126/11 -, juris Rn. 13 [ohne Begründung]; OVG NRW…, Urteil vom 16. November 2010 - 17 A 2434/07 -, juris Rn. 25 ff.; HambOVG…, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 Bs 5/06 -, juris Rn. 8;… a.A.: Maaßen/Kluth, in: BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 19. Edition, Stand: 1. August 2018, § 25 Rn. 136.1;… einschränkend: VGH BW, Beschlüsse vom 18. November 2009 - 13 S 2002/09 -, juris Rn. 43…, vom 10. März 2009 - 11 S 2990/08 -, juris Rn. 29; offengelassen: BayVGH…, Beschluss vom 6. November 2013 - 10 C 12.2355 -, juris Rn. 5).
  • VG Hannover, 22.07.2021 - 12 B 6051/20

    Familiennachzug; humanitäre Gründe; Umgehung; Visumsverfahren

    Ein dringender humanitärer Grund liege insbesondere vor, wenn die Familieneinheit auf absehbare Zeit nur im Bundesgebiet hergestellt werden könne (Bundestags-Drucksache 15/420, S. 81; zum letzteren auch Hessischer VGH, Beschl. v. 05.06.2012 - 3 B 823/12 -, juris Rn. 8).
  • VG Bayreuth, 15.05.2019 - B 6 E 19.217

    Eilantrag auf Unterlassung aufenthaltsbeendender Maßnahmen während des …

    Ein humanitärer Grund i.S. des § 29 Abs. 3 Satz 1 AufenthG ist anzunehmen, wenn die Herstellung der Familieneinheit aus zwingenden persönlichen Gründen unmöglich ist, weil dem Stammberechtigten hinsichtlich seines Herkunftslandes ein Abschiebungsverbot zuerkannt wurde und nicht alle Familienmitglieder über ein Daueraufenthaltsrecht in einem Drittstaat verfügen (VGH Kassel, B. v. 05.06.2012 - 3 B 823/12- InfAuslR 2012, 318/319).

    Dazu reicht es nicht bereits aus, dass der Stammberechtigte einen Aufenthaltstitel gemäß § 25 Abs. 3 AufenthG besitzt (VGH Kassel, B. v. 05.06.2012 - 3 B 823/1 - InfAuslR 2012, 318/320).

  • VGH Bayern, 06.11.2013 - 10 C 12.2355

    Möglicher Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis zu humanitären Zwecken neben …

    Rn. 5 Nach der Auffassung mehrerer Oberverwaltungsgerichte schließt jedoch § 29 Abs. 3 AufenthG die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG zum Schutz von Ehe und Familie nicht aus (…vgl. VGH BW, U.v. 18.4.2007 -11 S 1035/06 - juris Rn. 35 f.; HessVGH, B.v. 5.6.2012 - 3 B 823/12 - juris Rn. 14;… OVG Hamburg, B.v. 31.5.2006 - 1 Bs 5/06 - juris Rn. 8), so dass diese vom Senat (und auch vom Bundesverwaltungsgericht) noch nicht entschiedene Frage als offen anzusehen ist.
  • VG Berlin, 26.04.2021 - 1 K 30.19
    Solche humanitären Gründe für einen Familiennachzug können darin liegen, dass die Familie des Stammberechtigten auf Dauer nur im Bundesgebiet vereint leben kann (vgl. BT-Drs. 15/420, 81; VGH Kassel, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 3 B 823/12, juris).
  • VG Augsburg, 28.01.2014 - Au 1 K 13.1832

    Verhältnis zur Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zum Ehegatten, der im …

    Eine "Sperrwirkung" der Regelungen §§ 27 ff. AufenthG, von der die Beklagte ausgeht und die die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG ausschließen würde, ist deshalb zu verneinen (ebenso ohne weitere Begründung: OVG LSA, B.v. 25.10.2011 - 2 O 126/11 - juris Rn. 13 ff. und HessVHG, B.v.5.6.2012 - 3 B 823/12 - juris Rn. 13 jeweils für den Fall der hilfsweisen Antragstellung auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 29 Abs. 3 und nach § 25 Abs. 5 AufenthG).
  • VG Berlin, 15.07.2025 - 1 K 335.24
    Ein humanitärer Grund kann insbesondere vorliegen, wenn die Familieneinheit auf absehbare Zeit nur im Bundesgebiet hergestellt werden kann (VGH Mannheim…, Urteil vom 18. April 2007 - 11 S 1035/06 - juris Rn. 35; VGH Kassel, Beschluss vom 5. Juni 2012 - 3 B 823/12 - juris 2. Ls.).
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