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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 04.10.2007 - 3 BS 128/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16293
OVG Sachsen, 04.10.2007 - 3 BS 128/06 (https://dejure.org/2007,16293)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.10.2007 - 3 BS 128/06 (https://dejure.org/2007,16293)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - 3 BS 128/06 (https://dejure.org/2007,16293)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwVfG § 28, § 45 Abs. 1 Nr. 3; GewO § 33c Abs. 1, § 33i Abs. 1; SpielV § 6a, § 9 Abs. 2, § 13 Abs. 1 Nr. 7

  • Judicialis

    VwVfG § 28; ; VwVfG § 45 Abs. 1 Nr. 3; ; GewO § 33c Abs. 1; ; GewO § 33i Abs. 1; ; SpielV § 6a; ; SpielV § 9 Abs. 2; ; SpielV § 13 Abs. 1 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörung; Spielhallenerlaubnis; Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Glücksspiel; Bauartzulassung; Jackpot; sonstige Gewinnchance

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Den Geldgewinn nur am Gerät anzeigende Spielgeräte als erlaubnisfähige Geldspielgeräte i.S.v. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO); Betriebsuntersagung für die Spielgeräte "Casino-Life" und "LAS VEGAS Jackpot-System" einschließlich "Jackpot Lotto Zusatzzahl"; Verbot von mit ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05

    Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.10.2007 - 3 BS 128/06
    Die im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, GewArch 2006, 123 ff.) zutreffend auf § 33i Abs. 1 Satz 2 der Gewerbeordnung (GewO) gestützten Verfügungen in Form von nachträglichen Auflagen zu der gemäß § 33i Abs. 1 Satz 1 GewO der Antragstellerin erteilten Spielhallenerlaubnis sind deshalb zumindest bei summarischer Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren rechtlich nicht zu beanstanden.

    Sind danach die von der Antragstellerin aufgestellten "Casino-Life"-Geräte erlaubnispflichtig, aber nicht erlaubnisfähig, waren sie in der betriebenen Form bereits vor Inkrafttreten der aktuellen Spielverordnung verboten (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, GewArch 2006, 123 ff.) und sind es nunmehr nach der Regelung des § 6a Satz 1 Buchst. b SpielV mangels Bauartzulassung nach den §§ 4, 5, 13 oder 14 SpielV bzw. mangels Erlaubnisfreiheit nach § 5a SpielV auch ausdrücklich, weil auf Grundlage ihres Spielergebnisses Gewinne in Geld ausgezahlt werden.

  • VGH Hessen, 16.01.2007 - 8 TG 1753/06

    Zur Zuständigkeit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für die Durchführung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.10.2007 - 3 BS 128/06
    Da vorliegend mehrere Spielgeräte in Streit stehen und nicht ersichtlich ist, welchen Gewinnausfall deren Entfernung aus der Spielhalle verursacht, lehnt sich der Senat dabei an die Nrn. 1.5 und 54.2.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit i.d.F. vom 7./8.7.2004 (…abgedruckt bei Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, Anh § 164 RdNr. 14) an, wonach für eine einfache Gewerbeuntersagung ein Streitwert von mindestens 15.000,00 EUR anzunehmen und dieser wegen der Vorläufigkeit des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens zu halbieren ist (ebenso: HessVGH, Beschl. v. 16.1.2007, GewArch 2007, 290 ff.; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 8.5.2006, GewArch 2007, 38 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 6 B 10359/06

    Gewerberecht - Bauartzulassung für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.10.2007 - 3 BS 128/06
    Da vorliegend mehrere Spielgeräte in Streit stehen und nicht ersichtlich ist, welchen Gewinnausfall deren Entfernung aus der Spielhalle verursacht, lehnt sich der Senat dabei an die Nrn. 1.5 und 54.2.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit i.d.F. vom 7./8.7.2004 (…abgedruckt bei Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, Anh § 164 RdNr. 14) an, wonach für eine einfache Gewerbeuntersagung ein Streitwert von mindestens 15.000,00 EUR anzunehmen und dieser wegen der Vorläufigkeit des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens zu halbieren ist (ebenso: HessVGH, Beschl. v. 16.1.2007, GewArch 2007, 290 ff.; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 8.5.2006, GewArch 2007, 38 f.).
  • OVG Hamburg, 18.12.2006 - 3 Bs 218/05

    Die auf § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO beruhende sofortige Vollziehbarkeit eines …

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.10.2007 - 3 BS 128/06
    Im Übrigen wäre wegen der bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gegebenen Heilungsmöglichkeit (§ 45 Abs. 2 VwVfG) ohnehin zweifelhaft, ob allein eine fehlende Anhörung die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs rechtfertigen könnte (verneinend: OVG Hamburg, Beschl. v. 18.12.2006, DÖV 2007, 392 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2006 - 4 B 1019/06

    Schließung einer Spielhalle aufgrund der Ausübung von sog. Jackpot-Verlosungen; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.10.2007 - 3 BS 128/06
    Denn auch dann wird dem Spieler an diesem Geldspielgerät über die erlaubte Gewinnmöglichkeit hinaus kostenlos - praktisch als Werbemaßnahme zum Zwecke des Heranführens und Bindens an das Geldspielgerät - eine sonstige Gewinnchance eingeräumt, die geeignet ist, den Spielanreiz und damit die Spielsucht über das Maß dessen hinaus zu steigern, das vom Geldspielgerät bauartbedingt und damit erlaubterweise ohnehin schon ausgeht (ebenso, aber noch weiter gehend für vollständig getrennt von Geldspielgeräten kostenlos durchgeführte Jackpotverlosungen in einer Spielhalle: OVG NW, Beschl. v. 18.12.2006, NVwZ-RR 2007, 249 f. m.w.N.).
  • FG Hamburg, 13.11.2024 - 3 K 119/22

    Spielvergnügungsteuer: Zur Besteuerung von Geldspielgeräten ohne …

    Rn. 68 (a) Für die Einstufung als Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit kommt es nach einhelliger Auffassung nicht darauf an, ob der Gewinn unmittelbar am Gerät in Geld ausgeschüttet wird oder der Geräteaufsteller oder ein Dritter den Gewinn auszahlt (OVG Sachsen, Beschluss vom 4. Oktober 2017, 3 BS 128/06, juris, Rn. 10; VG Stade…, Beschluss vom 9. Mai 2005, 6 B 635/05, juris, Rn. 11; VG Oldenburg…, Beschluss vom 13. August 2003, 12 B 1906/03, juris, Rn. 20; AG Sigmaringen…, Urteil vom 9. März 2010, 5 OWi 15 Js 5680/09, juris, Rn. 12;… Hahn in: Korte/Repkewitz/Schulze-Werner, GewO, Stand Februar 2011, § 33c Rn. 6;… Meßerschmidt in: BeckOK GewO, 61. Edition, Stand 1. Dezember 2023, § 33c Rn. 5;… Ennuschat in: Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl. 2020, § 33c Rn. 16;… Ambs/Lutz in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 251. EL März 2024, § 33c GewO Rn. 3a).

    Hiervon geht im Übrigen auch die Begründung zu § 13 Nr. 8 (früher § 13 Nr. 7) SpielV aus, wonach durch diese Verordnungsvorschrift geregelt werden soll, dass Geldspielgeräte nur dann zulassungsfähig sind, wenn unter anderem die Geldausgabe und die Gewinnauszahlung unmittelbar am Geldspielgerät erfolgen (…BR-Drs. 655/05, S. 26, zu Nr. 7; dazu ausführlich OVG Sachsen, Beschluss vom 4. Oktober 2017, 3 BS 128/06, juris, Rn. 10); damit wird vorausgesetzt, dass auch solche Spielgeräte von § 33c GewO erfasst werden, bei denen die Gewinnausschüttung nicht unmittelbar am Gerät erfolgt.

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