Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.10.2006 - 3 BV 03.2366 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (41)
- VGH Bayern, 07.05.2014 - 3 BV 12.2594
§ 62 Abs. 2 LbV und Art. 59 Abs. 2 LlbG verlangen nicht, dass das Gesamturteil …
Allein der Polizeipräsident als Beurteiler ist aufgrund seines Überblicks über sämtliche Beamten einer Besoldungsgruppe seines Bereichs (hier: Beamte der BesGr. A 12) auch im Stande, diese im Verhältnis zueinander objektiv zu bewerten und entsprechend zu reihen (BayVGH B.v. 30.10.2006 - 3 BV 03.2366 - juris Rn. 34).Rn. 31 Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH B.v. 4.2.1998 - 3 B 95.2362; B.v. 30.10.2006 - 3 BV 03.2366; B.v. 30.5.2012 - 3 ZB 11.722; B.v. 27.7.2012 - 3 ZB 10.2053; B.v. 18.12.2013 - 3 ZB 11.47 - jeweils juris).
In einem hinreichend großen und homogenen Verwaltungsbereich sind Richtwerte, die die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar (…BVerwG U.v. 24.11.2005 - 2 C 34.04 - BVerwGE 124, 356 juris Rn. 13;… BayVerfGH E.v. 4.7.2005 - Vf. 85-VI-02 - VerfGHE 58, 161 juris Rn. 22; BayVGH B.v. 30.10.2006 - 3 BV 03.2366 - juris Rn. 30).
Rn. 49 Da die dienstliche Beurteilung auch dem Vergleich des jeweiligen Beamten mit den anderen Beamten seiner Besoldungsgruppe und Laufbahn dient, ist es daher nicht zu bemängeln, wenn vorgegebene Quoten (die allerdings nur als Richtwerte dienen dürfen und geringfügige Abweichungen nach oben und nach unten zulassen müssen) dergestalt umgesetzt werden, dass die Gesamturteile - unter Zugrundelegung der Quote - nach der Rangfolgeliste vergeben werden (BayVGH B.v. 30.10.2006 - 3 BV 03.2366 - juris Rn. 30;… B.v. 27.7.2012 - 3 ZB 10.2053 - juris Rn. 4).
A 12 seines Bereichs auch in der Lage, diese im Verhältnis zueinander objektiv zu bewerten und entsprechend zu reihen (BayVGH B.v. 30.10.2006 - 3 BV 03.2366 - juris Rn. 34).
Der erkennende Senat hat die Vorgehensweise, im Rahmen der Beurteilung das Gesamturteil nicht aus den vorher - isoliert - festgelegten Bewertungen der Einzelmerkmale zu entwickeln, sondern zunächst das Gesamturteil aufgrund einer Reihung der zu vergleichenden Beamten anhand einer vorgegebenen Quote zu bilden und sodann die Einzelmerkmale im Hinblick auf die erfolgte Reihung zu bewerten, bevor der Beurteiler die abschließende Bewertung vornimmt, in ständiger Rechtsprechung für rechtmäßig erachtet (vgl. BayVGH B.v. 4.2.1998 - 3 B 95.2362; B.v. 30.10.2006 - 3 BV 03.2366; B.v. 30.5.2012 - 3 ZB 11.722; B.v. 27.7.2012 - 3 ZB 10.2053; B.v. 18.12.2013 - 3 ZB 11.47 - jeweils juris).
- VG Würzburg, 16.10.2012 - W 1 K 12.753
Eine dienstliche Beurteilung darf nicht in der Weise erfolgen, dass das …
Die materiellen Beurteilungsrichtlinien gehen insoweit allerdings nicht von einer nur formellen Zuständigkeit aus, zugrunde liegt vielmehr die materiell-rechtlich bedeutsame Vorstellung, dass allein der höhere Dienstvorgesetzte aufgrund seines Überblicks über alle Beamten seines Bereichs die Möglichkeit hat, diese im Verhältnis zueinander objektiv zu bewerten und entsprechend zu reihen (vgl. BayVGH v. 30.10.2006 - 3 BV 03.2366 - juris).Entgegen dieser an den Wortlaut angelehnten Auslegung soll aber der zur Bildung des Gesamturteils führende Abwägungsvorgang nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH v. 04.02.1998 - 3 B 95.2362 - juris; v. 30.10.2006 - 3 BV 03.2366 - juris; v. 31.01.2008 - 3 B 04.3385 - juris; v. 27.07.2012 - 3 ZB 10.2053 - juris; ) nicht dahin zu verstehen sein, dass das Gesamturteil zwingend aus den vorher - isoliert - festgelegten Bewertungen der Einzelmerkmale entwickelt werden muss.
Rn. 36 Die Berufung ist gemäß § 124 a Abs. 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zuzulassen, da das Gericht von Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ( (BayVGH v. 4.02.1998- 3 B 95.2362 - juris; v. 30.10.2006 - 3 BV 03.2366 - juris; v. 31.01.2008 - 3 B 04.3385 - juris; v. 27.07.2012, 3 ZB 10.2053 - juris) abweicht.
- VGH Bayern, 13.04.2010 - 3 ZB 08.1094
Zur Zulässigkeit von Richtwerten zur Sicherstellung gleicher Beurteilungsmaßstäbe …
Ob bereits bei Untätigkeiten während eines Jahres in der Regel von Verwirkung auszugehen ist (so wohl HessVGH, Beschluss vom 12.3.1996 Az. 1 UG 2563/95), erscheint dem Senat problematisch, vielmehr ist er im Beschluss vom 30.10.2006 (Az. 3 BV 03.2366) von einem längeren Zeitraum ausgegangen, auch wenn im dortigen Verfahren nach Ablauf der Jahresfrist der Beklagte über den Widerspruch sachlich entschieden hat.5 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts sind in einem - wie hier - hinreichend großen Verwaltungsbereich Richtwerte, die in (geringfügig) über- oder unterschreitbarem Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig (BayVGH vom 16.2.1994 Az. 3 B 92.853, vom 30.10.2006 a.a.O.; vom 25.5.2009 3 ZB 08.2442; BVerwG vom 26.6.1980 ZBR 1981, 197; vom 24.11.2005 2 C 34/04).
Da die dienstliche Beurteilung auch dem Vergleich des jeweiligen Beamten mit den anderen Beamten seiner Besoldungsgruppe und Laufbahn dient, ist es nicht zu bemängeln, wenn vorgegebene Quoten (die allerdings nur als Richtwerte dienen dürfen und geringfügige Abweichungen zulassen müssen) dergestalt umgesetzt werden, dass die Gesamturteile - unter Zugrundelegung der Quote - nach der endgültigen Rangfolgeliste vergeben werden (BayVGH vom 4.2.1998 Az. 3 B 95.2362, vom 30.10.2006 a.a.O.).
- VGH Bayern, 18.12.2013 - 3 ZB 11.47
Polizeioberkommissar (BesGr. A 10); dienstliche Beurteilung; Zuständigkeit des …
Rn. 9 Maßgeblich hierfür ist, dass nur der Beurteiler aufgrund seines Überblicks über alle Beamten seines Bereichs (hier: ca. 480 nach § 14 LbVPol aufgestiegene Beamte der BesGr. A 10 im Bereich des Polizeipräsidiums U.) im Stande ist, diese im Verhältnis zueinander zu bewerten und entsprechend zu reihen (BayVGH B.v. 30.10.2006 - 3 BV 03.2366 - juris Rn. 34).So ist es nicht zu beanstanden, wenn das Polizeipräsidium eine Reihung der zu vergleichenden Beamten auf Sprengelebene erstellt und unter Berücksichtigung der vom Staatsministerium des Innern vorgegebenen Quotierung die Gesamtprädikate für die einzelnen Beamten - in Übereinstimmung mit der erfolgten Reihung - festlegt (BayVGH B.v. 30.10.2006 a.a.O. Rn. 34).
Rn. 11 Dieses im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH B.v. 30.10.2006 a.a.O. Rn. 34;… B.v. 13.5.2008 a.a.O. Rn. 9) stehende Procedere wurde bei der Erstellung der streitgegenständlichen Beurteilung des Klägers aber gerade nicht eingehalten.
- VG Würzburg, 06.11.2012 - W 1 K 12.69
Eine dienstliche Beurteilung darf nicht in der Weise erfolgen, dass das …
Die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben und die Beurteilungsrichtlinien gehen insoweit in Übereinstimmung mit der vorherigen Rechtslage allerdings nicht von einer nur formellen Zuständigkeit aus, zugrunde liegt vielmehr die materiell-rechtlich bedeutsame Vorstellung, dass allein der höhere Dienstvorgesetzte aufgrund seines Überblicks über alle Beamten seines Bereichs die Möglichkeit hat, diese im Verhältnis zueinander objektiv zu bewerten und entsprechend zu reihen (vgl. BayVGH v. 30.10.2006 - 3 BV 03.2366 - juris).Entgegen dieser an den Wortlaut angelehnten Auslegung soll aber der zur Bildung des Gesamturteils führende Abwägungsvorgang nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur vorhergehenden, insoweit aber inhaltlich identischen Rechtslage (BayVGH v. 04.02.1998 - 3 B 95.2362 - juris; v. 30.10.2006 - 3 BV 03.2366 - juris; v. 31.01.2008 - 3 B 04.3385 - juris; v. 27.07.2012 - 3 ZB 10.2053 - juris) nicht dahin zu verstehen sein, dass das Gesamturteil zwingend aus den vorher - isoliert - festgelegten Bewertungen der Einzelmerkmale entwickelt werden muss.
Rn. 39 Die Berufung ist gemäß § 124 a Abs. 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zuzulassen, da das Gericht von Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ( (BayVGH v. 4.02.1998- 3 B 95.2362 - juris; v. 30.10.2006 - 3 BV 03.2366 - juris; v. 31.01.2008 - 3 B 04.3385 - juris; v. 27.07.2012, 3 ZB 10.2053 - juris) abweicht.
- VG Würzburg, 23.11.2010 - W 1 K 10.173
Dienstliche Beurteilung; Beurteilungssystem Polizei; Zuständigkeit des höheren …
Vielmehr hat allein der höhere Dienstvorgesetzte aufgrund seines Überblicks über alle Beamten seines Bereichs die Möglichkeit, diese im Verhältnis zueinander objektiv zu bewerten und entsprechend zu reihen (vgl. BayVGH v. 30.10.2006, 3 BV 03.2366, juris).Zwar ist mit der Rechtsprechung des BayVGH nicht zu beanstanden, dass das Gesamturteil anhand einer vorher erstellten Rangfolgeliste und Quotenvorgabe bestimmt wird und die Beurteilung dann durch Umformulierung der Einzelmerkmale schlüssig gemacht wird (BayVGH v. 30.10.2006, 3 BV 03.2366).
Maßgeblich ist bei Beurteilungen, dass nur der Beurteiler aufgrund seines Überblicks über alle Beamten seines Bereichs im Stande ist, diese im Verhältnis zueinander zu bewerten und entsprechend zu reihen (so ausdrücklich BayVGH v. 30.10.2006, 3 BV 03.2366, juris).
- VG Ansbach, 28.04.2009 - AN 1 K 08.01519
Erfolglose Anfechtung einer dienstlichen Beurteilung
Er hat damit - unter Verzicht auf die Berufung einer hier denkbaren Verwirkung des Widerspruchsrechts - den Weg für eine gerichtliche Überprüfung der dienstlichen Beurteilung vom 4. August 2006 eröffnet (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30.10.2006 - 3 BV 03.2366 sowie Sodan/Ziekow, VwGO, RdNr. 41 zu § 68 VwGO m. w. N. zur Befugnis der Widerspruchsbehörde, sich sachlich auch auf einen verfristeten bzw. verwirkten Widerspruch einzulassen).Rn. 117 Auch das Procedere des Beurteilers, unter den fünfzehn zu vergleichenden Beamten der BesGr A 15 im Polizeivollzugsdienst zunächst eine Reihung vorzunehmen und in Anlehnung an die Richtwertvorgaben des Bayerischen Staatsministerium des Innern für die einzelnen Beamten der Vergleichsgruppe in Übereinstimmung mit der erfolgten Reihung die Gesamtprädikate festzulegen, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. hierzu BayVGH, Beschlüsse vom 31.1.2008 - 3 B 04.3385, vom 30.10.2006 - 3 BV 03.2366 und vom 4.2.1998 - 3 B 95.2362).
- VGH Bayern, 22.05.2014 - 3 ZB 14.284
Antrag auf Zulassung der Berufung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verlust …
Rn. 9 Wie lange der Beamte untätig geblieben sein muss, um von einer Verwirkung ausgehen zu können, ist stets von den Umständen des Einzelfalls abhängig (vgl. nur BayVGH, B.v. 30.10.2006 - 3 BV 03.2366 - juris Rn. 26;… BayVGH, U.v. 24.5.2012 - 2 N 10.2781 - BayVBl 2013, 305 - juris Rn. 18;… vgl. auch: Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Dezember 2013, Art. 54 LlbG Rn. 17).Das Untätigbleiben während eines Jahres genügt in der Regel jedenfalls nicht, um von einer Verwirkung auszugehen zu können (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 23.1.2014 - 1 L 138/13 - juris Rn. 12; auch der erkennende Senat ist in seinem Beschluss vom 30.10.2006, 3 BV 03.2366, juris Rn. 25, von einem längeren Zeitraum ausgegangen, auch wenn im dortigen Verfahren nach Ablauf der Jahresfrist der Beklagte über den Widerspruch sachlich entschieden hat).
- VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1733
Beurteiler, Antragstellers
Durch die Mitwirkung aller beurteilenden Amtsleiter wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die materielle Beurteilungskompetenz allein den Beurteilern zukommt, da nur diese aufgrund ihres Überblicks über sämtliche Beamte ihrer Behörde im Stande sind, diese auch im Verhältnis zu anderen Beamten derselben Besoldungsgruppe objektiv zu bewerten und entsprechend zu reihen (vgl. BayVGH, B.v. 30.10.2006 - 3 BV 03.2366 - juris Rn. 34). - VGH Bayern, 16.03.2012 - 3 CE 11.2381
Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens; Beurteilungsgleichstand; …
Rn. 27 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverwaltungsgerichts sind in einem - wie hier - hinreichend großem Verwaltungsbereich Richtwerte, die in (geringfügig) über- oder unterschreitbarem Rahmen die Anzahl der Noten des Gesamturteils dienstlicher Beurteilungen festlegen, grundsätzlich zulässig (BayVGH vom 16.2.1994 Az. 3 B 92.853; vom 30.10.2006 Az. 3 BV 03.2366; vom 20.2.2012 Az. 3 ZB 11.1352; BVerwG vom 26.6.1980 ZBR 1981, 197; vom 24.11.2005 Az. 3 C 34/04).Da die dienstliche Beurteilung auch dem Vergleich des jeweiligen Beamten mit den anderen Beamten in seiner Besoldungsgruppe und Laufbahn dient, ist es nicht zu bemängeln, wenn vorgegebene Quoten (die allerdings nur als Richtwert dienen dürfen und geringfügige Abweichung zulassen müssen) der Gestalt umgesetzt werden, dass die Gesamturteile - unter Zugrundelegung einer Quote - nach der endgültigen Rangfolgeliste (Reihung) vergeben werden (BayVGH vom 4.2.1998 Az. 3 B 95.2362; vom 30.10.2006 a.a.O., vom 25.5.2009 Az. 3 ZB 08.2442).
- VGH Bayern, 13.04.2010 - 3 ZB 08.1095
Abgekürzter Beurteilungszeitraum durch Aufstieg in den gehobenen Dienst
- VG Augsburg, 07.07.2011 - Au 2 K 09.1684
In welchem Umfang und mit welchem Gewicht der Beurteiler eine Zwischenbeurteilung …
- VG Augsburg, 16.02.2012 - Au 2 K 10.929
Landesbeamtenrecht; dienstliche Beurteilung; Einvernehmen der aufnehmenden …
- VG Würzburg, 22.02.2011 - W 1 K 10.904
Dienstliche Beurteilung; Beurteilungssystem Polizei; nachträgliche Reihung; …
- VGH Bayern, 10.05.2010 - 3 CE 10.740
Beamtenrecht
- VGH Bayern, 25.05.2009 - 3 ZB 08.2442
Dienstliche Beurteilung; Reihung; Richtwerte (Quote)
- VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1782
Beamtenrecht Regierungsdirektor (BesGr A 15); Stellenbesetzung (Leitung eines …
- VGH Bayern, 20.02.2012 - 3 ZB 11.1352
Dienstliche Beurteilung; Berücksichtigung längerer Erfahrung in einem Amt
- VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1783
Beurteiler, Antragstellers
- VGH Bayern, 23.10.2009 - 3 CE 09.2011
BeamtenrechtVorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen …
- VGH Bayern, 04.11.2010 - 3 ZB 08.1626
Beteiligung von Beamten derselben Laufbahngruppe an der Beurteilung als …
- VG Augsburg, 23.01.2013 - Au 2 E 12.1535
Landesbeamtenrecht; Besetzung der Stelle einer Rektorin/eines Rektors an einer …
- VGH Bayern, 27.07.2012 - 3 ZB 10.2053
Dienstliche Beurteilung; Reihung; Bildung des Gesamturteils
- VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 5 K 18.277
Voraussetzungen für eine fiktive Laufbahnnachzeichnung im Hinblick auf …
- VG Bayreuth, 06.06.2025 - B 5 E 25.234
Stellenbesetzungsverfahren der Bayerischen, Bereitschaftspolizei, …
- VGH Bayern, 30.05.2012 - 3 ZB 11.722
Dienstliche Beurteilung; Zurückstellung wegen Disziplinarverfahren; Beteiligung …
- VG Würzburg, 29.07.2009 - W 1 E 09.511
Dienstpostenbesetzung; Prinzip der Bestenauslese; Prüfschema (nach …
- VG Bayreuth, 18.10.2022 - B 5 K 21.1194
Dienstliche Beurteilung eines Vorsitzenden, Richters, Verwendungseignung, Verstoß …
- VG Würzburg, 20.07.2010 - W 1 K 10.161
Dienstliche Beurteilung eines Polizeibeamten; Richtwertvorgaben; Vergabe der …
- VG Ansbach, 19.02.2008 - AN 1 K 07.00355
Überprüfungsentscheidung durch Klageerwiderung; Bildung des Gesamturteils …
- VG Ansbach, 17.04.2012 - AN 1 K 11.01596
Infolge fehlender Beteiligung eines früheren unmittelbaren Vorgesetzten …
- VG Ansbach, 19.01.2010 - AN 1 K 09.00479
Erfolglose Anfechtung einer dienstlichen Beurteilung
- VG Ansbach, 19.01.2010 - AN 1 K 09. 00479
Erfolglose Anfechtung einer dienstlichen Beurteilung
- VG Regensburg, 03.06.2020 - RN 1 K 18.1391
Vergleich von Beamten unterschiedlicher Besoldungsgruppen
- VG Augsburg, 27.05.2013 - Au 2 E 12.1618
Recht der Bundesbeamten; beurlaubter Beamter der ... AG; Beförderung; vorläufiges …
- VG Augsburg, 16.05.2013 - Au 2 E 12.1607
Recht der Bundesbeamten; Beförderung; vorläufige Freihaltung einer der zu …
- VG Würzburg, 11.03.2014 - W 1 K 14.138
Polizeibeamter; dienstliche Beurteilung; Festlegung des Gesamturteils aufgrund …
- VG Würzburg, 22.11.2011 - W 1 K 10.1195
Dienstliche Beurteilung; Erkenntnisquellen des Beurteilers; Beteiligung des …
- VG Bayreuth, 04.03.2011 - B 5 K 09.646
Beurteilungsverfahren; Beteiligung der unmittelbaren Vorgesetzten; …
- VG Würzburg, 28.09.2010 - W 1 K 09.1202
Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsverfahren Polizei; Reihung; …
- VG Ansbach, 19.02.2008 - AN 1 K 00.02525
Überprüfungsentscheidung durch Klageerwiderung; Bildung des Gesamturteils …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".