Rechtsprechung
| BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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GG Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 80 Abs. 1 Satz 4; Verordnung (EG) Nr. 1251/1999; MOG § 6; Flächenzahlungs-Verordnung
Flächenzahlung; Ausgleichszahlung; Kulturpflanzen; Getreidedurchschnittsertrag; Regionalisierung; Regionalisierungsplan; Erzeugungsregion; Bodenfruchtbarkeit; Bodenertragswert; Rechtsverordnung; Bundesverordnung; Landesverordnung; Subdelegation; Gleichheitssatz; ... - Bundesverwaltungsgericht
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 80 Abs. 1 Satz 4; ; VO (EG) Nr. 1251/1999; ; MOG § 6; ; Flächenzahlungs-VO
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit bzw. Rechtmäßigkeit von Abweichungen für einzelne Bundesländer im Regelungsgehalt von Rechtsverordnungen des Bundes; Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung der Getreidedurchschnittserträge in der Anlage zur Flächenzahlungs-Verordnung (FZV); Regelungsspielraum ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrecht; Landwirtschaftsrecht - Flächenzahlung; Ausgleichszahlung; Kulturpflanzen; Getreidedurchschnittsertrag; Regionalisierung; Regionalisierungsplan; Erzeugungsregion; Bodenfruchtbarkeit; Bodenertragswert; Rechtsverordnung; Bundesverordnung; Landesverordnung; ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 11.04.2003 - 2 A 218/01
- OVG Niedersachsen, 29.11.2005 - 10 LC 74/03
- BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
Papierfundstellen
- BVerwGE 129, 116
- NVwZ-RR 2008, 210
- DVBl 2007, 1512 (Ls.)
- DÖV 2007, 1055
Wird zitiert von ... (54) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02
Rechtsschutz gegen Verordnungen
Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
Ebenso ist vorstellbar, das Ziel einer kleinteiligen - weil treffgenaueren - Bildung von Erzeugungsregionen zu verfolgen, hiervon jedoch in denjenigen Ländern abzugehen, die nicht über die differenzierten statistischen Erhebungen aus den maßgeblichen Referenzjahren verfügen, welche zur Festsetzung der Getreidedurchschnittserträge erforderlich sind (vgl. die Stellungnahme Schleswig-Holsteins im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 115, 81 ).Das beruht nicht überall auf Zwängen der Verwaltungspraxis; verschiedentlich liegt dem vielmehr die politische Absicht zugrunde, Betriebe in ertragschwachen Regionen durch eine überproportionale Flächenzahlung zu stärken (vgl. die Stellungnahmen von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 115, 81 ).
Dies entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. noch Beschlüsse vom 25. September 1992 - 2 BvL 5/91 u.a. - BVerfGE 87, 153 , vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92 u.a. - BVerfGE 88, 87 und vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 541, 542/02 - BVerfGE 115, 81 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11. Oktober 1996 - BVerwG 3 C 29.96 - BVerwGE 102, 113 ).
- BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96
Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Gleichheitswidriger …
Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
Dies entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. noch Beschlüsse vom 25. September 1992 - 2 BvL 5/91 u.a. - BVerfGE 87, 153 , vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92 u.a. - BVerfGE 88, 87 und vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 541, 542/02 - BVerfGE 115, 81 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11. Oktober 1996 - BVerwG 3 C 29.96 - BVerwGE 102, 113 ).Vergleichbares gilt für Rechtsverordnungen (BVerfG…, Beschluss vom 17. Januar 2006 a.a.O. ; BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 1996 a.a.O. ).
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
Dann müssen für die Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92 u.a. - BVerfGE 88, 87 ).Dies entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. noch Beschlüsse vom 25. September 1992 - 2 BvL 5/91 u.a. - BVerfGE 87, 153 , vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92 u.a. - BVerfGE 88, 87 und vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 541, 542/02 - BVerfGE 115, 81 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11. Oktober 1996 - BVerwG 3 C 29.96 - BVerwGE 102, 113 ).
- BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86
Kontrolldichte
Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
Die Prärogative des Normgebers, die die Gerichte zu respektieren haben, ist daher nicht Ausfluss der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, sondern Ausfluss des Ermessens des Verordnungsgebers (BVerwG, Urteil vom 3. November 1988 - BVerwG 7 C 115.86 - BVerwGE 80, 355 ;… vgl. Gerhardt in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO-Kommentar, Rn. 3 zu § 114 VwGO). - BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93
Kommunale Wählervereinigungen
Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
Hiergegen wendet die Revision mit Recht ein, dass eine derartige Gestaltungsfreiheit lediglich für die Zukunft bestehen könne, während der Regelungsspielraum des Normgebers für die Vergangenheit - und damit für das hier in Rede stehende Wirtschaftsjahr 2000/2001 - durch den gebotenen Vertrauensschutz für diejenigen eingeschränkt sei, die vom bisherigen Recht begünstigt waren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. September 1998 - 2 BvL 64/93 - BVerfGE 99, 69 ). - OVG Niedersachsen, 28.04.1997 - 3 L 2724/96
Richterliche Rechtsfortbildung (Lückenfüllung);; Ausgleichszahlung; …
Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
Das Berufungsgericht geht unter Verweis auf sein Urteil vom 28. April 1997 - 3 L 2724/96 - (RdL 1998, 12), das zur Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung ergangen war, davon aus, dass der Verordnungsgeber den Gleichheitsverstoß auf verschiedene Weise beheben könne: Er könne auch für Niedersachsen nur eine einzige Erzeugungsregion bilden, umgekehrt aber auch die anderen Länder - jedenfalls die größeren in mehrere Erzeugungsregionen unterteilen, ferner neue Erzeugungsregionen nach gänzlich anderen Kriterien für das ganze Bundesgebiet bilden. - BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
Ganz allgemein darf der Gesetzgeber differenzieren, wenn hierfür ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund vorliegt, andernfalls die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muss (BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1951 - 2 BvG 1/51 - BVerfGE 1, 14 ). - BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
Dies entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. noch Beschlüsse vom 25. September 1992 - 2 BvL 5/91 u.a. - BVerfGE 87, 153 , vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92 u.a. - BVerfGE 88, 87 und vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 541, 542/02 - BVerfGE 115, 81 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11. Oktober 1996 - BVerwG 3 C 29.96 - BVerwGE 102, 113 ). - BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71
Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen
Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
Etwas anderes gilt nur ausnahmsweise dann, wenn mit Sicherheit angenommen werden kann, der Gesetzgeber würde - hätte er den Verfassungsverstoß erkannt - die Regelung auf alle zu berücksichtigenden Gruppen erstreckt haben, oder wenn es verfassungsrechtlich geboten ist, den Verstoß gerade auf diese Weise zu beseitigen (BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 1974 - 1 BvL 22/71 u.a. - BVerfGE 37, 217 ). - BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
'Wasserpfennig'
Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
Jeder Normgeber muss den Gleichheitssatz in seinem Bereich wahren (BVerfG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1966 - 1 BvR 33/64 - BVerfGE 21, 54 und vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88 u.a. - BVerfGE 93, 319 ; BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - BVerwG 10 B 62.06 - NdsVBl 2007, 123; stRspr); er kann die Geltung des Gleichheitssatzes nicht auf Teile seines Kompetenzbereichs beschränken oder seinen Kompetenzbereich in Teilbereiche aufspalten. - BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64
Hebesätze
- BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63
Heiratswegfallklausel
- BVerwG, 06.12.2006 - 10 B 62.06
Deichpflicht; Deichverband; Beitragspflicht; Deichbeiträge; Deichlast; …
- EuGH, 27.11.1997 - C-356/95
Witt
- BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18
Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos
Das schließt aber nicht aus, für besondere Fallgestaltungen Differenzierungen nach weiteren regionalen Merkmalen vorzunehmen, wenn sich dafür hinreichende sachliche Rechtfertigungsgründe finden lassen (vgl. BVerfGE 122, 1 ; BVerwGE 129, 116 ; vgl. auch BVerfGE 78, 249 ). - BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
Agrarmarktbeihilfen
Denn Referenzgebiet einer Norm des Bundesgesetzgebers ist das gesamte Bundesgebiet (vgl. BVerwGE 129, 116 ).Diese auf den Gesamtstaat bezogene Rechtfertigungsbedürftigkeit von Ungleichbehandlungen schließt es aber nicht aus, für besondere Fallgestaltungen Differenzierungen nach regionalen Merkmalen vorzunehmen, wenn sich für den Zuschnitt der Regionen und vor allem gerade für deren unterschiedliche Behandlung hinreichende sachliche Rechtfertigungsgründe finden lassen und der Gesetzgeber ein einheitliches Regelungsprinzip zugrunde gelegt hat (siehe BVerwGE 129, 116 ; vgl. auch BVerfGE 78, 249 zu räumlichen Differenzierungen bei der Fehlbelegungsabgabe im Bereich der Subventionierung des Wohnungsbaus).
Die gleichheitsrechtliche Problematik in den von der Antragstellerin angeführten verwaltungsgerichtlichen Verfahren wurde darin gesehen, dass der Bundesverordnungsgeber dort seiner Regelung kein bundesweit einheitliches Regelungsprinzip zugrunde gelegt, sondern sich unterschiedliche Verfahren der Länder zur Untergliederung ihres Gebietes zu Eigen gemacht hatte (vgl. etwa zur Flächenzahlungs-Verordnung: BVerwGE 129, 116; zur Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung: Nieders. OVG…, Urteil vom 28. April 1997 - 3 L 3851/95 -, RdL 1997, S. 319 f., …und Urteil vom 28. April 1997 - 3 L 2724/96 -, RdL 1998, S. 12 f.).
- OVG Niedersachsen, 01.08.2012 - 10 LC 180/10
Verpflichtung zur Überprüfung bestandskräftiger Verwaltungsentscheidungen durch …
Rn. 6 Mit Urteil vom 25. Juli 2007 (- 3 C 10.06 -, BVerwGE 129, 116 = NVwZ-RR 2008, 210) entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die in der Anlage zur FZV hinsichtlich des Getreidedurchschnittsertrags getroffene Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und daher insgesamt verfassungswidrig und nichtig sei.Zur Begründung nahm er auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) Bezug.
Rn. 17 Ein Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens ergebe sich auch nicht aus § 51 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG i.V.m. § 580 Nr. 6 ZPO, weil die an den Kläger gerichteten Bewilligungsbescheide nicht auf den durch das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) aufgehobenen Urteilen beruhten.
Rn. 22 Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) auch festgestellt, dass eine Beschränkung der nachträglichen Besserstellung auf Landwirte, deren Anträge bereits (gemeint ist: noch nicht) unanfechtbar beschieden seien, grundsätzlich zulässig sei.
Rn. 25 Aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) ergebe sich, dass die an ihn - den Kläger - gerichteten Bewilligungsbescheide für die Jahre 1993 bis 2004 rechtswidrig seien und die einzig rechtmäßige Entscheidung die Bewilligung der jeweils auf der Basis des Landesdurchschnitts errechneten Beträge sei.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtsprechung sowohl des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts als auch des Bundesverwaltungsgerichts vor dessen Entscheidung vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) habe er auf die Unabänderbarkeit der ihm übersandten Bescheide vertrauen können bzw. habe ihm nicht zugemutet werden können, Rechtsmittel einzulegen, um die Bescheide "offen" zu halten.
Auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) ergebe sich nichts für einen Verstoß gegen EU-Recht.
Rn. 43 Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (a.a.O.), wonach die Festsetzung der Getreidedurchschnittserträge in der Anlage zur FZV gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, stellt keine Änderung der Rechtslage im Sinne der Vorschrift dar.
- OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LC 107/10
Änderung der Rechtslage i.R.d. Wiederaufgreifen des Verfahrens durch die Änderung …
Rn. 4 Mit Urteil vom 25. Juli 2007 (- 3 C 10.06 -, BVerwGE 129, 116) entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die in der Anlage zur FZV hinsichtlich des Getreidedurchschnittsertrags getroffene Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und daher insgesamt verfassungswidrig und nichtig sei.Zur Begründung nahm er auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) Bezug.
Rn. 21 Ein Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens ergebe sich auch nicht aus § 51 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG i.V.m. § 580 Nr. 6 ZPO, weil die an den Kläger gerichteten Bewilligungsbescheide nicht auf den durch das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) aufgehobenen Urteilen beruht hätten.
Rn. 26 Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) auch festgestellt, dass eine Beschränkung der nachträglichen Besserstellung auf Landwirte, deren Anträge bereits (gemeint ist: noch nicht) unanfechtbar beschieden seien, grundsätzlich zulässig sei.
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) könne die Herstellung einer verfassungsgemäßen Regelung sowohl durch eine rückwirkende Besserstellung sämtlicher Betriebe erfolgen, die einen Antrag gestellt hätten, als auch durch eine Beschränkung auf die Betriebe, deren Anträge noch nicht unanfechtbar entschieden seien.
Rn. 52 Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (a.a.O.), wonach die Festsetzung der Getreidedurchschnittserträge in der Anlage zur FZV gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, stellt keine Änderung der Rechtslage im Sinne der Vorschrift dar.
Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 25. Juli 2007 (a.a.O., Rn. 35 nach juris) - im Zusammenhang mit Vertrauensschutzgesichtpunkten - darauf hingewiesen, dass bereits die vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht geäußerten Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der KAVO von anderen Gerichten nicht geteilt worden seien.
- VG München, 22.09.2021 - M 18 K 20.737
Jugendhilfe - Ausgleichszahlung MFF
Das gilt auch für den Verordnungsgeber, der von einer gesetzlichen Ermächtigung Gebrauch macht (BVerwG, U.v. 25.7.2007 - 3 C 10/06 - juris Rn. 21 m.w.N.) sowie für eine durch Verwaltungsvorschriften gelenkte Verwaltungspraxis (…vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 3 C 49/02 - juris Rn. 12).Ein Anspruch könnte (solange die Verwaltungspraxis beibehalten wird) nur dann bestehen, sofern gerade durch die Gleichbehandlung der Grundrechtsverstoß geheilt werden würde (BVerwG, U.v. 25.7.2007 - 3 C 10/06 - juris RN. 30 f.;… U.v. 21.8.2003 - 3 C 49/02 - juris Rn. 12 ff.).
Bei einer gleichheitswidrigen Rechtsverordnung kommt daher eine gerichtliche Korrektur im Grundsatz nur dann in Betracht, wenn das normative Ermessen des Verordnungsgebers rechtmäßig nur in diesem Sinne ausgeübt werden könnte oder wenn sich mit Sicherheit annehmen lässt, dass der Verordnungsgeber, wäre ihm das Problem bewusst, den Anforderungen des Gleichbehandlungsgebots gerade in diesem Sinne Rechnung tragen würde (vgl. BVerwG, U.v. 25.7.2007 - 3 C 10/06 - juris Rn. 30 f. m.w.N.;… U.v. 21.8.2003 - 3 C 49/02 - juris Rn. 14 ff.).
- BSG, 07.09.2022 - B 6 KA 10/21 R
Vertragsärztliche Vergütung - Abrechnungsbestimmungen der Kassenärztlichen …
Teilweise hat das BVerfG bei Gleichheitsverstößen auch eigene Übergangsregelungen getroffen und eine begünstigende Regelung in Fällen eines gleichheitswidrigen Begünstigungsausschlusses auf die Ausgeschlossenen angeordnet (…Jarass in ders/Pieroth, GG, 17. Aufl 2022, Art. 3 RdNr 33 mwN), etwa wenn nur so ein verfassungsmäßiger Zustand hergestellt werden konnte oder wenn sich mit Sicherheit annehmen lässt, dass der Normgeber, wäre ihm das Problem bewusst, den Anforderungen des Gleichbehandlungsgebots gerade in diesem Sinne Rechnung tragen würde (BVerfG Beschluss vom 21.5.1974 - 1 BvL 22/71 ua - BVerfGE 37, 217, 260 = juris RdNr 125 mwN; zu Rechtsverordnungen vgl BVerwG Urteil vom 25.7.2007 - 3 C 10/06 - BVerwGE 129, 116 RdNr 30 f mwN). - VG Stade, 17.06.2010 - 6 A 646/09
Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 …
Zur Begründung führte er aus, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 25.7.2007 - Az. 3 C 10/06 - entschieden, dass die Aufteilung Niedersachsens in 9 bzw. 10 Erzeugungsregionen in den genannten Verordnungen wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig sei, und einem klagenden Landwirt rückwirkend eine Flächen- bzw. Ausgleichszahlung auf Basis eines Durchschnittsertrages von 53, 3 dt/ha zugesprochen.Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.7.2007 - 3 C 10/06 -, BVerwGE 129, 116 ff., ist eine Änderung der Rechtslage nicht eingetreten.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.7.2007 (a.a.O.) hat das Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 29.11.2005 - 10 LC 74/03 -, das durch letzteres bestätigte Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 11.4.2003 - 2 A 218/01 - sowie den Bescheid des AfA Lüneburg vom 30.11.2000 und den Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung Lüneburg vom 13.2.2001 aufgehoben.
Dass eine Beschränkung der nachträglichen Besserstellung auf Landwirte, deren Anträge bereits unanfechtbar beschieden sind, grundsätzlich zulässig ist, hat, worauf die Beklagte zutreffend hingewiesen hat, im Übrigen auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25.7.2007 (a.a.O., juris-Rn. 36) ausdrücklich festgestellt.
- OVG Niedersachsen, 28.01.2025 - 10 KN 66/22
Immissionsbasierte Abgrenzung; Aktionsprogramme; Außenwirkung; …
Soweit der Bundesverordnungsgeber selbst die sachliche Regelung trifft, muss er grundsätzlich auch selbst den Gleichheitssatz in seinem Zuständigkeitsbereich wahren und der Regelung ein einheitliches Regelungsprinzip zugrunde legen (BVerwG, Urteil vom 25.7.2007 - 3 C 10.06 -, juris Rn. 20, 22).Soweit der Normgeber selbst die sachliche Regelung trifft, muss er nämlich, wie ausgeführt, den Gleichheitssatz in seinem Zuständigkeitsbereich wahren und dafür seiner Regelung ein einheitliches Regelungsprinzip zugrunde legen (BVerwG, Urteil vom 25.7.2007 - 3 C 10.06 -, juris Rn. 20, 22).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 8 A 1005/20
Fortsetzungsfeststellungsklage; Feststellungsinteresse; Amtshaftung; …
Rn. 30 Vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2007 - 3 C 10.06 -, BVerwGE 129, 116 = juris Rn. 30 f. (zu Gleichheitsverstößen durch den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber).Rn. 32 Vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2007 - 3 C 10.06 -, BVerwGE 129, 116 = juris Rn. 31, und vom 21. August 2003 - 3 C 49.02 -, BVerwGE 118, 379 = juris Rn. 14.
- VG München, 11.05.2022 - M 31 K 21.4171
Maßstäben für die Bemessung der Billigkeitsleistung im Vollzug des …
Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner weiteren Erörterung dazu, ob ein durch eine gleichheitswidrige Zuwendungspraxis bewirkter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 118 Abs. 1 BV auch vorliegend nur dadurch geheilt werden könnte, dass er die betreffende Leistung auch den zu Unrecht Ausgeschlossenen gewährte (…vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 3 C 49.02 - juris Rn. 14 ff.; U.v. 25.7.2007 - 3 C 10.06 - juris Rn. 36 ff.). - VG München, 08.05.2023 - M 31 K 21.4671
Zuwendungsrecht, Dezemberhilfe, Antragsberechtigung (verneint), …
- VG Aachen, 27.01.2020 - 10 K 4595/17
Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; …
- VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 59/11
§ 55 Abs. 1 Satz 2 WHG verhindert keinen Anschluss- und Benutzungszwang
- BVerwG, 13.06.2013 - 3 B 96.12
Unionsrechtlicher Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens im Zusammenhang …
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2026 - 14 S 300/25
Keine unmittelbar anspruchsbegründende Außenwirkung von Förderrichtlinien zur …
- VG Freiburg, 21.09.2011 - 2 K 638/10
Einführung des Schulfachs Ethik an der Grundschule
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2013 - 19 A 702/11
Benachteiligung von G8-Gymnasiasten bei Fahrkosten verfassungswidrig
- VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 4 S 174/07
Altersermäßigung bei Lehrkräften führt nicht zu einer Kürzung der Arbeitszeit
- OVG Sachsen, 28.11.2017 - 2 A 60/16
Schülerbeförderung; Festsetzung einer Mindestentfernung von 35 km für Schüler der …
- VGH Bayern, 21.12.2021 - 20 NE 21.2946
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Eilantrag gegen 2G plus-Regelung bleibt ohne …
- VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2035
Kanufahren auf der Isar bleibt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zeitweise …
- OVG Niedersachsen, 20.01.2015 - 10 LB 118/10
Flächenzahlung; Günstigkeitsprinzip; Rückforderung; Rückforderung Agrarförderung; …
- VG Koblenz, 10.03.2008 - 4 K 940/07
Zahlungsansprüche für Ackerland im Rahmen der Betriebsprämienregelung
- VG Karlsruhe, 14.12.2009 - 3 K 1756/09
Erstattung der Schülerbeförderungskosten für Nichteinwohner
- BVerwG, 21.06.2013 - 3 B 89.12
Unionsrecht; innerstaatliche Verfahrensautonomie; Effektivitätsgrundsatz; …
- OVG Niedersachsen, 17.11.2008 - 10 LA 260/08
Anforderungen für das Vorliegen eines Härtefalls i.S.d. § 104a Abs. 3 S. 2 …
- VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2038
Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen
- VGH Bayern, 07.04.2021 - 20 NE 21.868
Voraussichtliche Rechtmäßigkeit der Schließung eines Möbelhauses in einem …
- VG Berlin, 08.07.2019 - 30 L 293.18
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2019 - 1 L 113/18
Ausschluss von Lehrkräften, die in der Qualifikationsphase des …
- VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2037
Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen
- VGH Bayern, 19.03.2021 - 20 NE 21.806
Regelung zu Betriebsbeschränkungen in Einkaufszentrum wegen Corona-Pandemie, …
- VGH Bayern, 18.03.2021 - 20 NE 21.579
Keine Außervollzugsetzung der inzidenzabhängigen Schließung von …
- BVerwG, 21.06.2013 - 3 B 92.12
Wiederaufgreifen des Verfahrens höhere Ausgleichszahlungen und Flächenzahlungen …
- BVerwG, 21.06.2013 - 3 B 98.12
Wiederaufgreifen des Verfahrens höhere Ausgleichszahlungen und Flächenzahlungen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2013 - 19 A 820/11
Benachteiligung von G8-Gymnasiasten bei Fahrkosten verfassungswidrig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2013 - 19 A 2620/11
Benachteiligung von G8-Gymnasiasten bei Fahrkosten verfassungswidrig
- VGH Bayern, 16.03.2021 - 20 NE 21.712
Betriebsuntersagung für Tattoo- und Piercingstudio wegen Corona
- VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 61/11
Anschluss- und Benutzung; Befreiung; private Anlage; höherer Umweltstandard; …
- VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.605
Antrag einer Möbelhausbetreiberin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen …
- VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.603
Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte Schließung von Möbelhäusern
- VGH Bayern, 16.03.2021 - 20 NE 21.624
Betriebsuntersagung für Tattoo-Studio wegen Corona
- VGH Bayern, 16.03.2021 - 20 NE 21.714
Verbot der Ausübung des Tätowierens wegen Corona
- VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.609
Schließung von Möbelhäusern wegen Coronavirus
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2008 - 8 A 10406/08
Landwirtschaftliche Subventionen
- VGH Bayern, 28.12.2021 - 20 NE 21.2916
Normenkontrollantrag gegen Corona-Beschränkungen bei Konzertveranstaltungen
- OVG Niedersachsen, 05.12.2011 - 10 LA 85/10
Feststellung der Abweichung der Größe einer Fläche über die Toleranzmarge hinaus …
- VerfG Brandenburg, 21.12.2012 - VfGBbg 58/11
Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiung; private Anlage; höherer …
- VerfG Brandenburg, 21.12.2012 - VfGBbg 60/11
Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiung; private Anlage; höherer …
- VerfG Brandenburg, 21.12.2012 - VfGBbg 62/11
Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiung; private Anlage; höherer …
- VG Sigmaringen, 23.11.2009 - 8 K 1232/07
Vorbeugender Rechtsschutz; vorbeugende Normerlassklage; vorzeitiges …
- VGH Bayern, 12.03.2021 - 20 NE 21.539
Untersagung des Betriebs eines Ballett-Studios
- VG Oldenburg, 29.04.2010 - 12 A 530/07
Ermittelte Fläche; Erzeugerprämie; Fläche; Flächenprämie; …
- OVG Niedersachsen, 30.04.2015 - 10 LA 11/15
Agrarförderung; Aufhebung; Beihilfe; Rücknahme; Verwaltungsakt; Verwaltungsakt …
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