Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.06.2010 - 3 C 10.1227 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Ablehnung einer Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit;Kritische Äußerungen der Sachverständigen in einem in einer Fachzeitschrift;Abgedruckten Interview zu Diagnose- und Behandlungsmethoden und Behandlungseinrichtungen, wie sie beim Kläger angewendet bzw. von ...
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 98 VwGO, §§ 42 Abs. 2, 406 Abs. 1 ZPO
Beamtenrecht: Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit | Kritische Äußerungen eines Sachverständigen in einer Fachzeitschrift zu Diagnose- und Behandlungsmethoden, wie sie beim Kläger angewendet bzw. von ihm in Anspruch genommen wurden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 26.04.2010 - Au 2 K 09.1823
- VGH Bayern, 22.06.2010 - 3 C 10.1227
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94
Begründete Selbstablehnung eines Bundesverfassungsrichters
Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2010 - 3 C 10.1227
Dann besteht die Besorgnis der Befangenheit im Sinn von § 19 Abs. 3 BVerfGG, da ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG, Beschluss nach Selbstablehnung eines Verfassungsrichters vom 26.5.1998, Az. 1 BvL 11/94, NJW 1999, 413). - BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 2216/96
Besorgnis der Befangenheit und Verhinderung eines Verfassungsrichters
Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2010 - 3 C 10.1227
Rn. 16 Für die Anwendung des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG (Ausschluss vom Richteramt) genügt es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts demnach nicht, wenn sich einer seiner Richter im Rahmen eines Rechtsgutachtens oder in sonstiger Weise zu Verfassungsfragen geäußert hat, die durch ein Verfahren, an dem er mitwirkt, aufgeworfen werden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.1.2001, Az. 1 BvR 2216/96 u.a., NJW 2001, 1482). - BVerwG, 06.10.1998 - 3 B 35.98
Verwaltungsprozeßrecht - Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der …
Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2010 - 3 C 10.1227
Die nur subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung eines Sachverständigen nicht aus (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Beschluss vom 6.10.1998, DÖV 1999, 342; OVG NRW vom 18.9.2007 Az. 19 E 826/06 juris; BayVGH, Beschluss vom 17.1.2008 Az. 21 B 06.1389). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2007 - 19 E 826/06
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen verwaltungsgerichtlichen Beschluss …
Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2010 - 3 C 10.1227
Die nur subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung eines Sachverständigen nicht aus (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Beschluss vom 6.10.1998, DÖV 1999, 342; OVG NRW vom 18.9.2007 Az. 19 E 826/06 juris; BayVGH, Beschluss vom 17.1.2008 Az. 21 B 06.1389). - VGH Bayern, 17.01.2008 - 21 B 06.1389
Prozessrecht/Heilpraktikerprüfung
Auszug aus VGH Bayern, 22.06.2010 - 3 C 10.1227
Die nur subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung eines Sachverständigen nicht aus (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Beschluss vom 6.10.1998, DÖV 1999, 342; OVG NRW vom 18.9.2007 Az. 19 E 826/06 juris; BayVGH, Beschluss vom 17.1.2008 Az. 21 B 06.1389).
- VG München, 30.07.2025 - M 31 K 18.1609
Fischzuchtanlage, Beschränkte Erlaubnis, Nachträgliche Anordnung eines …
Die nur subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung eines Sachverständigen nicht aus (…BVerwG, B.v. 6.10.1998 - 3 B 35/98 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 22.6.2010 - 3 C 10.1227 - juris Rn. 12).Solche behaupteten Mängel eines Gutachtens oder einer fachlichen Aussage können ggf. Zweifel an der Sachkunde des Sachverständigen begründen, aber auch dann nicht die Besorgnis einer Befangenheit (vgl. BayVGH, B.v. 22.6.2010 - 3 C 10.1227 - juris Rn. 19).
- VG Kassel, 19.01.2017 - 1 K 137/13
Die Beteiligten streiten um die dienstunfallrechtliche Anerkennung eines …
Ein Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit daraus kann so lange nicht hergeleitet werden, als er die Schranken der Sachlichkeit nicht verlässt (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 3 C 10.1227 -, Rn. 14, juris). - VGH Bayern, 17.01.2014 - 3 ZB 11.179
Ruhestandsbeamter; Reaktivierung; Wiederherstellung der Dienstfähigkeit …
Die Rüge, ein Beschluss über die Ablehnung eines Befangenheitsantrags gegen einen Sachverständigen sei fehlerhaft, rechtfertigt nicht die Berufungszulassung, weil solche Beschlüsse gemäß § 146 Abs. 1 VwGO, § 406 Abs. 5 ZPO selbständig mit der Beschwerde angefochten werden können (vgl. BayVGH B.v. 22.6.2010 - 3 C 10.1227 -juris) und deshalb nach § 173 VwGO i.V.m. § 512 ZPO der Überprüfung in einem Rechtsmittelverfahren entzogen sind. - VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 C 10.1594
Ablehnung (erfolglos) eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Die nur subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung eines Sachverständigen nicht aus (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Beschluss vom 6.10.1998, DÖV 1999, 342; OVG NRW vom 18.9.2007 Az. 19 E 826/06 ; BayVGH, Beschlüsse vom 17.1.2008 Az. 21 B 06.1389 und vom 22.6.2010 Az. 3 C 10.1227. ebenfalls jeweils ). - VG Köln, 29.05.2012 - 7 K 3339/11
Ablehnung eines Sachverständigen aufgrund subjektiver Besorgnis
Rn. 5 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.10.1998 - 3 B 35.98 -, Rn. 3 ff., juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 27.04.2011 - 1 So 15/11 -, Rn. 3, juris; VGH Bayern, Beschluss vom 09.08.2010 - 3 C 10.1594 -, Rn. 37, juris; VGH Bayern, Beschluss vom 22.06.2010 - 3 C 10.1227 -, Rn. 12, juris; VGH Bayern, Beschluss vom 17.01.2008 - 21 B 06.1389 -, Rn. 2, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.9.2007 - 19 E 826/06 -, Rn. 6, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.03.2005 - 6 E 58/05 -, Rn. 3, juris; Lang, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Auflage 2010, § 98 VwGO, Rn. 173 ff. m.w.N.
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