Rechtsprechung
| BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 12.92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rücknahme einer nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) erteilten Referenzmengenbescheinigung - Versagung von Referenzmengen bei Betriebsübertragungen - Nichtberücksichtigung der vom Vorbesitzer erzeugten Milchmenge auf den übertragenen Betrieb - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht der Landwirtschaft: Teilverfassungswidrigkeit des § 7 Abs. 1 MGV
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- BFH, 14.12.1993 - VII R 113/92
Einordnung und Rücknahme der Festsetzung der Anlieferungs-Referenzmenge-Milch …
Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 12.92
Dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes wird im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Dezember 1993 (BFH VII R 113/92) die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 7 Abs. 1 Milch-Garantiemengen-Verordnung (a.F.) insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als er im Falle eines Betriebsübergangs zwischen dem 1. Januar 1983 und dem 1. April 1984 eine Berücksichtigung der vom früheren Betriebsleiter im Referenzjahr angelieferten Milch oder Milchprodukte nur unter den dort genannten Voraussetzungen zuläßt.An einer Entscheidung im dargelegten Sinne sieht sich der Senat gehindert durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Dezember 1993 - VII R 113/92 - (BFH/NV 10/94 S. 748).
- BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78
Naßauskiesung
Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 12.92
Mit der grundgesetzlichen Gewährleistung des Eigentums ist es nicht vereinbar, seine sinnvolle Nutzung, zu deren Aufnahme umfangreiche Investitionen erforderlich waren, aufgrund einer normativen Regelung abrupt und ohne Überleitung zu unterbinden (vgl. BVerfGE 58, 300, 349, 351) [BVerfG 15.07.1981 - 1 BvL 77/78]. - BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 12.92
Der Kläger hat infolge einer sog. tatbestandlichen Rückanknüpfung (vgl. BVerfGE 72, 200, 242 f.) [BVerfG 14.05.1986 - 2 BvL 2/83] im Ergebnis weniger erworben, als den von beiden Vertragspartnern ausdrücklich oder stillschweigend vereinbarten Bewertungsgrundlagen entsprach.
- BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94
Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter
Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 12.92
Für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage kommt es nicht darauf an, ob die Gerichte ohne Verletzung der exekutiven Normsetzungskompetenz die begehrte Leistung selbst zusprechen dürfen, so wie es das Bundesarbeitsgericht für vergleichbare Fälle annimmt (vgl. Urteil vom 13. November 1985, BAGE 50, 137, 145 f. [BAG 13.11.1985 - 4 AZR 234/84]; Urteil vom 7. März 1995, 3 AZR 282/94). - BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87
Milcherzeugung - Garantiemenge - Mengenbegrenzung - Vermarktungsverbot - …
Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 12.92
Die Nichtberücksichtigung der vom Vorbesitzer erzeugten Milchmenge kommt hinsichtlich der in dem übertragenen Betrieb produzierten Milch einem vollständigen (im Fall Kühn: partiellen) Vermarktungsverbot gleich (vgl. BVerwGE 81, 49 [BVerwG 08.12.1988 - 3 C 6/87]). - EuGH, 10.01.1992 - C-177/90
Kühn / Landwirtschaftskammer Weser-Ems
Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 12.92
(Die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Pächterschutz einzuräumen, kann in diesem Zusammenhang außer Betracht bleiben.) Im Hinblick auf Pächter - entsprechendes gilt für Käufer - die einen Betrieb vor Inkrafttreten der Zusatzabgabenregelung übernommen haben, hat der Europäische Gerichtshof in seinem dem Berufungsurteil in der Sache Kühn zugrundeliegenden Urteil vom 10. Januar 1992 - Rs C-177/90 - entschieden, daß die einschlägigen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts die Mitgliedstaaten ermächtigen, aber nicht verpflichten, ihnen eine Referenzmenge zuzuteilen, in der die Milchlieferungen berücksichtigt sind, die der Vorpächter dieses Betriebes im Referenzjahr erbracht hat. - BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84
Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage
Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 12.92
Für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage kommt es nicht darauf an, ob die Gerichte ohne Verletzung der exekutiven Normsetzungskompetenz die begehrte Leistung selbst zusprechen dürfen, so wie es das Bundesarbeitsgericht für vergleichbare Fälle annimmt (vgl. Urteil vom 13. November 1985, BAGE 50, 137, 145 f. [BAG 13.11.1985 - 4 AZR 234/84]; Urteil vom 7. März 1995, 3 AZR 282/94). - EuGH, 22.10.1991 - C-44/89
Von Deetzen / Hauptzollamt Oldenburg
Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 12.92
Damit soll - wie der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 22. Oktober 1991 (Rs C-44/89, AgrarR 1991, 306) ausgeführt hat - verhindert werden, daß solche Referenzmengen Landwirten zugeteilt werden, die nicht beabsichtigen, die Vermarktung von Milch auf Dauer wieder aufzunehmen, sondern einen finanziellen Vorteil aus der Zuteilung einer Referenzmenge im Rahmen der Milchmarktregelung ziehen wollen. - BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 29.93
Zuteilung einer besonderen Referenzmenge nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung …
Auszug aus BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 12.92
Nach seiner Überzeugung verletzt die nationale Regelung wegen der Nichtberücksichtigung von Betriebsbesitzern in der Situation der Kläger Jaep und Kühn (BVerwG 3 C 29.93) sowohl das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG wie auch die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG.
- BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03
Milch; Milchquote; Milch-Garantiemenge; Referenzmenge; staatliche Reserve; Abzug …
- BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96
Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Gleichheitswidriger …
Diese Regelung sei allerdings verfassungswidrig wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG; zur Begründung hat das Berufungsgericht auf sein Urteil vom 6. Februar 1992 in der Parallelsache (s. BVerwG 3 C 12.92 und 3 C 28.96) Bezug genommen.Die Gründe hierfür hat der Senat in seinem Vorlagebeschluß vom 7. Dezember 1995 (BVerwG 3 C 29.93 i.V.m. 3 C 12.92) ausführlich dargelegt.
- BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 28.96
Anforderungen an die Rücknahme einer erteilten Referenzmengenbescheinigung bei …
Die Gründe hierfür hat der Senat in seinem Vorlagebeschluß vom 7. Dezember 1995 (BVerwG 3 C 12.92) ausführlich dargelegt.
- VGH Bayern, 16.03.2005 - 9 BV 03.1069
Bescheinigungen aufgrund abgabenrechtlicher Vorschriften
- BFH, 14.05.1996 - VII ER -- P -- 2/96
Unwirksamkeit des § 7 Abs. 1 Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) alte Fassung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 29.93
Zuteilung einer besonderen Referenzmenge nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung …
Die Revisionsbegründung stimmt im wesentlichen mit derjenigen im Parallelfall J. (BVerwG 3 C 12.92) überein.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 06.12.1995 - 3 C 12.92 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 7.93
Recht der Landwirtschaft: Vorrang der gemeinschaftsrechtlichen Regelung gegenüber …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1995 - 3 C 12.92
Die Sachen BVerwG 3 C 12.92 und BVerwG 3 C 7.93 werden zur gemeinsamen Verhandlung verbunden.
- BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 7.93
Recht der Landwirtschaft: Vorrang der gemeinschaftsrechtlichen Regelung gegenüber …
Das Verwaltungsgericht hat gegen seine Entscheidung die Sprungrevision nach § 134 Abs. 1 und 2 VwGO zugelassen, weil der Rechtssache in Zusammenhang mit dem bereits beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verfahren BVerwG 3 C 12.92 grundsätzliche Bedeutung zukomme.Zur Begründung seiner Revision hat der Kläger im wesentlichen vorgetragen: Er verfolge mit dieser Klage dasselbe Ziel wie im Verfahren BVerwG 3 C 12.92: Er wolle die Möglichkeit erhalten, auf seinem Hof weiter Milch zu erzeugen und zwar mindestens im gleichen Umfang wie 1983 seitens des Voreigentümers.
Der Zulässigkeit des Hauptantrags steht die Rechtshängigkeit des schon zuvor im Verfahren BVerwG 3 C 12.92 geltend gemachten Anspruchs nicht entgegen.
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