Rechtsprechung
| BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 13.18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
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- Wolters Kluwer
Ertüchtigung der Bremen-Thedinghauser-Eisenbahn in den Gemeinden Stuhr und Weyhe für die Benutzung der Strecke durch eine Straßenbahn; Bestehen einer Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Streckenertüchtigung; Schallschutz wegen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Ertüchtigung der Bremen-Thedinghauser-Eisenbahn in den Gemeinden Stuhr und Weyhe für die Benutzung der Strecke durch eine Straßenbahn; Bestehen einer Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Streckenertüchtigung; Schallschutz wegen ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Die Bremen-Thedinghauser-Eisenbahn darf für den Betrieb der Bremer Stadtbahn Linie 8 ausgebaut werden
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Die Bremen-Thedinghauser-Eisenbahn darf für den Betrieb der Bremer Stadtbahn Linie 8 ausgebaut werden
- juraforum.de (Kurzinformation)
Geringe Hürden für Ausbau von Eisenbahnstrecke
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 24.05.2018 - 4 C 4.17
Aufhebungsanspruch; Einschätzungsprärogative; Enteignungsrechtliche Vorwirkung; …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 13.18
Ungeachtet der Frage, ob diese Rüge sachlich überhaupt vom Einwendungsausschluss nach § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG erfasst wird (offengelassen in BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 C 4.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:240518U4C4.17.0] - BVerwGE 162, 114 Rn. 13), findet diese Bestimmung nach § 7 Abs. 4 i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 2017 (BGBl. I S. 3290) keine Anwendung.Es bedarf bereits im Rahmen der Vorprüfung einer Gewichtung der abwägungserheblichen Belange unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG a.F. aufgeführten vorhaben- und standortbezogenen Kriterien (…BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 - BVerwGE 150, 92 Rn. 22 und vom 24. Mai 2018 - 4 C 4.17 - BVerwGE 162, 114 Rn. 25).
Rn. 32 Im Hinblick auf die Ausführungen unter V. des angefochtenen Urteils (UA S. 31) ist darauf hinzuweisen, dass Fehler der Vorprüfung nach § 4 Abs. 1b Satz 1 UmwRG grundsätzlich nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führen, weil sie durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 C 4.17 - BVerwGE 162, 114 Rn. 29 ff.).
- BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13
Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung; …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 13.18
Gemäß § 3a Satz 4 UVPG a.F. unterliegt die aufgrund der Vorprüfung getroffene behördliche Beurteilung der UVP-Pflicht nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben des § 3c UVPG a.F. durchgeführt und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 - BVerwGE 150, 92 Rn. 16).Dies stünde im Widerspruch zur Konzeption des UVP-Gesetzes, weil praktisch nie auszuschließen ist, dass ein Vorhaben abwägungserhebliche Umweltauswirkungen hat (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 - BVerwGE 150, 92 Rn. 22).
Es bedarf bereits im Rahmen der Vorprüfung einer Gewichtung der abwägungserheblichen Belange unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG a.F. aufgeführten vorhaben- und standortbezogenen Kriterien (BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 - BVerwGE 150, 92 Rn. 22 …und vom 24. Mai 2018 - 4 C 4.17 - BVerwGE 162, 114 Rn. 25).
- BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13
Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 13.18
Andererseits ist die Erheblichkeit auch nicht erst dann zu bejahen, wenn die Umweltauswirkungen nach dem jeweils einschlägigen materiellen Zulassungsrecht so gewichtig sind, dass sie zu einer Versagung der Zulassung führen können (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 37).Die Umweltverträglichkeitsprüfung soll die Umweltbelange so herausarbeiten, dass sie in die Abwägung in gebündelter Form eingehen (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 37).
- BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03
Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose; …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 13.18
Es ist der Beklagten nicht verwehrt, mit Blick auf eine erwünschte Entwicklung der Verkehrsverhältnisse das Angebot an Verkehrsverbindungen im ÖPNV objektiv zu verbessern und dadurch eine Lenkungswirkung zu erzielen, indem Verkehrsströme stimuliert, vereinfacht oder umgelenkt werden, wie es hier beabsichtigt ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261 ;… Beschluss vom 2. April 2009 - 7 VR 1.09 - juris Rn. 8).Es genügt aber, dass sie bei vorausschauender Betrachtung in absehbarer Zeit mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann (BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261 ).
- BVerwG, 13.12.2018 - 3 A 17.15
Ausbau der Bahnstrecke Oberhausen - Emmerich: Bundesverwaltungsgericht weist …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 13.18
Die Berücksichtigung des so genannten Schienenbonus für Altverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt gebilligt (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 3 A 17.15 [ECLI:DE:BVerwG:2018:131218U3A17.15.0] - BVerwGE 164, 127 Rn. 25). - BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16
Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos
Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 13.18
Beanstanden kann ein Gericht die Alternativenprüfung nur dann, wenn der Behörde bei der Auswahl infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder wenn sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eine andere als die gewählte Variante eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere hätte aufdrängen müssen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:290617U3A1.16.0] - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 77 Rn. 129). - BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06
Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 13.18
Rn. 23 bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind nachteilige vorhabenbedingte Umweltauswirkungen nicht allein deshalb erheblich im Sinne des § 3e Abs. 1 Nr. 2 UVPG a.F., weil sie mehr als geringfügig und damit abwägungserheblich sind (überholt insoweit BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 34 …und vom 16. Oktober 2008 - 4 C 5.07 - BVerwGE 132, 123 Rn. 32). - BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07
Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 13.18
Rn. 23 bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind nachteilige vorhabenbedingte Umweltauswirkungen nicht allein deshalb erheblich im Sinne des § 3e Abs. 1 Nr. 2 UVPG a.F., weil sie mehr als geringfügig und damit abwägungserheblich sind (…überholt insoweit BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 34 und vom 16. Oktober 2008 - 4 C 5.07 - BVerwGE 132, 123 Rn. 32). - BVerwG, 25.05.2016 - 3 C 2.15
Strecke; Streckenabschnitt; Teilstrecke; Schienenweg; Schienennetz; Bahnhof; für …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 13.18
Die insoweit bestehenden Anforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2016 - 3 C 2.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:250516U3C2.15.0] - BVerwGE 155, 218 Rn. 32) werden durch den Planfeststellungsbeschluss (S. 10 f. zu Nr. 2.1.3) und die Unterlage "Prüfung der UVP-Pflicht" (Anlage 16 der Planunterlagen) jedenfalls in Verbindung mit der ergänzenden Prozesserklärung, die der Prozessbevollmächtigte der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht abgegeben hat, erfüllt. - BVerwG, 04.09.2018 - 9 B 24.17
Gebotenheit eines Bauvorhabens i.R.d. Planrechtfertigung im Hinblick auf die …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 13.18
Bestand hat eine Planung daher nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens, sondern schon dann, wenn dieses vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 4. September 2018 - 9 B 24.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:040918B9B24.17.0] - juris Rn. 3 m.w.N.). - BVerwG, 02.04.2009 - 7 VR 1.09
Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den …
- OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 7 KS 17/15
Abwägung; Baulärm; Betriebslärm; DIN 18005; DIN 4150; Erschütterungen; …
Keiner weiteren Vertiefung bedarf unter diesen Umständen, ob eine Belangbeeinträchtigung in dieser Hinsicht überhaupt auf einen Abwägungsfehler mit der Folge eines Aufhebungsanspruchs bzw. Anspruchs auf Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses führen oder lediglich einen Anspruch auf planergänzende Schutzauflagen begründen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.11.2019 - 3 C 13.18 -, juris).
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