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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.09.1984 - 3 C 16.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,913
BVerwG, 06.09.1984 - 3 C 16.84 (https://dejure.org/1984,913)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.1984 - 3 C 16.84 (https://dejure.org/1984,913)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 1984 - 3 C 16.84 (https://dejure.org/1984,913)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Jagdrecht - Aussetzung - Nichtjagdbare Tiere - Genehmigungsvorbehalt - Weitere Tierarten - Begriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BJagdG § 28 Abs. 4 ; LJG-NW § 31 Abs. 3

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 70, 64
  • NVwZ 1985, 44
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf …

    Zudem ist eine revisionsgerichtliche Überprüfung auch dann eröffnet, wenn die Vorinstanz die Auslegung des irrevisiblen Rechts wesentlich vom Verständnis des Bundesrechts abhängig gemacht hat (vgl. Urteil vom 6. September 1984 - BVerwG 3 C 16.84 - BVerwGE 70, 64 = Buchholz 415.16 § 28 BJagdG Nr. 1 S. 2 f.;… Neumann, in: Sodan/Ziekow , VwGO, 3. Aufl. 2010, § 137 Rn. 106).

    Rn. 46 bb) Eine revisionsgerichtliche Prüfung ist auch nicht deshalb eröffnet, weil sich das Oberverwaltungsgericht für seine Auslegung des Landesrechts im Wesentlichen vom Bundesrecht hätte leiten lassen (vgl. Urteil vom 6. September 1984 - BVerwG 3 C 16.84 - BVerwGE 70, 64 = Buchholz 415.16 § 28 BJagdG Nr. 1) oder weil es von der Annahme ausgegangen wäre, es sei an Bundesrecht gebunden und müsse aufgrund eines bundesrechtlichen Rechtsanwendungsbefehls § 5 Abs. 1 KitaG im Hinblick auf die Anspruchsberechtigung genauso auslegen wie eine bundesrechtliche Vorschrift (vgl. Urteile vom 18. Mai 1977 - BVerwG 8 C 44.76 - BVerwGE 54, 54 = Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 1 S. 2 f. und vom 16. Januar 2003 - BVerwG 4 CN 8.01 - BVerwGE 117, 313 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 160 S. 96).

  • BVerwG, 12.06.2002 - 9 C 6.01

    Herstellung von Überführungsbauwerken; kreuzungsrechtliches …

    Gleiches gilt, wenn - wie hier - für die Auslegung der Vorschrift maßgeblich auf bundesrechtliche Normen abgestellt wird (vgl. BVerwGE 70, 64/65; 90, 337/342).
  • BVerwG, 22.02.2002 - 6 C 11.01

    Akademischer Titel; Altfall; Berufsbild; "Diplom-Jurist"; Hochschulstudium; …

    In einem derartigen Fall kann das Bundesverwaltungsgericht die Auslegung und Anwendung des Bundesrahmenrechts überprüfen (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO; vgl. BVerwGE 70, 64, 65).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93

    Berufsrecht - Apotheker: Zwangsmitgliedschaft eines in der Forschung tätigen …

    Bei seiner im Revisionszulassungsbeschluß geäußerten gegenteiligen Annahme beruft sich das Berufungsgericht auf das Urteil des 3. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 1984 - BVerwG 3 C 16.84 - (BVerwGE 70, 64 (65)), in dem es heißt, das Berufungsgericht könne auch bei der Auslegung von Landesrecht Bundesrecht verletzt haben; dies komme in Betracht, wenn das Berufungsgericht seine Auslegung der landesrechtlichen Vorschrift wesentlich vom Verständnis einer bundesrechtlichen Vorschrift abhängig gemacht habe.
  • BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 18.10

    Ausbau Flughafen Frankfurt am Main: Normenkontrollanträge gegen …

    Das Revisionsgericht darf nur überprüfen, ob die Vorinstanz bei der Auslegung nicht revisibler Vorschriften des Landesrechts Bundesrecht verletzt hat, sei es, weil das Ergebnis der Auslegung gegen Bundesrecht verstößt (Urteil vom 26. Januar 1993 - BVerwG 1 C 33.89 - BVerwGE 92, 24 ) oder weil die Vorinstanz die Auslegung der Norm wesentlich von einem unzutreffenden Verständnis bundesrechtlicher Vorschriften abhängig gemacht hat (Urteil vom 6. September 1984 - BVerwG 3 C 16.84 - BVerwGE 70, 64 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.1997 - 5 S 2197/96

    Genehmigung des Ansiedelns von Luchsen in heimischen Wäldern - Wildschädenrisiko

    Er will der zuständigen obersten Jagdbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle vorab die Möglichkeit geben, die Auswirkungen des Aussetzungs- oder Ansiedlungsvorhabens in dem konkreten Gebiet im Hinblick auf etwaige Belastungen der ökologischen Verhältnisse und insbesondere der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen sowie der jagdlichen Nutzung zu überprüfen (zu diesen Gesichtspunkten vgl. BVerwG, Urt. v. 06.09.1984 - 3 C 16.84 - BVerwGE 70, 64/67).

    Der Kreis der ''fremden Tiere'' i. S. des § 28 Abs. 3 BJagdG deckt sich im übrigen auch deshalb nicht mit dem der jagdbaren Tiere nach § 2 Abs. 1 BJagdG, weil der Genehmigungsvorbehalt auch nicht jagdbare Tiere umfaßt (so BVerwG, Urt. v. 06.09.1984, a. a. O., S. 67).

    In Übereinstimmung hiermit hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem bereits zitierten Urteil vom 06.09.1984 (a. a. O., S. 67) entschieden, daß das Aussetzen oder Ansiedeln fremder Tiere nicht ohne Rücksicht auf eine damit verbundene Belastung der ökologischen Verhältnisse und insbesondere der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen sowie der jagdlichen Nutzung erfolgen darf.

  • BVerwG, 04.06.2003 - 4 BN 27.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Möglichkeit der …

    Soweit das Normenkontrollgericht seine Auslegung der Naturschutzverordnung vom Verständnis bundesrechtlicher Vorschriften des Naturschutzrechts abhängig gemacht hat, kann das Revisionsgericht zwar überprüfen, ob die Vorinstanz bei der Auslegung des Landesrechts Bundesrecht verletzt hat (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO - vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1984 - BVerwG 3 C 16.84 - BVerwGE 70, 64 ).
  • BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 19.10

    Ausbau Flughafen Frankfurt am Main: Normenkontrollanträge gegen …

    Das Revisionsgericht darf nur überprüfen, ob die Vorinstanz bei der Auslegung nicht revisibler Vorschriften des Landesrechts Bundesrecht verletzt hat, sei es, weil das Ergebnis der Auslegung gegen Bundesrecht verstößt (Urteil vom 26. Januar 1993 - BVerwG 1 C 33.89 - BVerwGE 92, 24 ) oder weil die Vorinstanz die Auslegung der Norm wesentlich von einem unzutreffenden Verständnis bundesrechtlicher Vorschriften abhängig gemacht hat (Urteil vom 6. September 1984 - BVerwG 3 C 16.84 - BVerwGE 70, 64 ).
  • BVerwG, 17.03.2015 - 4 BN 29.14

    Umfang der Geltung des Zitiergebots für eine Landesgesetzgebung

    Aus dem Urteil des 3. Senats vom 6. September 1984 (- 3 C 16.84 - BVerwGE 70, 64 ) folgt nichts Anderes, weil dort die Auslegung einer landesrechtlichen Vorschrift in Rede stand, die aufgrund einer rahmenrechtlichen Ermächtigung des Bundes ergangen war.
  • BVerwG, 24.08.2000 - 6 B 23.00

    Aufnahme in die nationale Vorschlagsliste; Auswahlentscheidung; FFH-Richtlinie; …

    Das Berufungsgericht hat ferner die Auslegung des § 38 Abs. 1 Nr. 2 LPflG nicht vom Verständnis einer bundesrechtlichen Vorschrift - etwa des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG - in einer Weise abhängig gemacht, dass in einem Revisionsverfahren der Gehalt dieser bundesrechtlichen Vorschrift zu klären wäre (zu einer derartigen Fallgestaltung vgl. Urteil vom 6. September 1984 - BVerwG 3 C 16.84 - BVerwGE 70, 64 ).
  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 22.11

    Umbruchverbot für Dauergrünlandflächen; Begriffsdefinition; Wechsel von Kleegras …

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1993 - 3 K 2/92
  • BVerwG, 15.07.2013 - 9 B 30.13

    Reichweite des behördlichen Untersuchungsgrundsatzes und dessen Verhältnis zur …

  • BVerwG, 07.06.2006 - 4 B 41.06

    Zugänglichkeit der revisionsrechtlichen Überprüfung der Wirksamkeit der auf …

  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.1997 - 5 S 1486/96

    Ausnahmegenehmigung zum Abschuß besonders geschützter (Vogel-)Arten, hier: …

  • BVerwG, 25.05.1988 - 3 B 5.88

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Begriff des berechtigten Interesses …

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