Rechtsprechung
| BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 19.00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) a.F. § 7 Abs. 1; ; Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) a.F. § 7 Abs. 4; ; Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) a.F. § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; Mil... ch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) a.F. § 10; ; VO (EWG) Nr. 3950/92 Art. 7 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Rückgabe von Betrieben - Referenzmengenberechnung - Molkereien - Bescheinigungsverfahren - Abgabenerhebungsverfahren - Landesstellen - Bundesfinanzverwaltung - Pächterschutz - Referenzmengenübergang
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Referenzmengenübergang bei Rückgabe ganzer Betriebe; Referenzmengenberechnung der Molkereien (Käufer); Bescheinigungsverfahren, Abgabenerhebungsverfahren, Landesstellen; Bundesfinanzverwaltung; Pächterschutz
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 28 (Ls.)
- DVBl 2002, 419 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 17.05.1995 - 3 B 34.95
Rückgabe ganzer Betriebe - Versagung von Pächterschutz
Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 19.00
Die Frage, ob die Versagung von Pächterschutz bei Rückgabe eines ganzen Betriebs an den Verpächter mit höherrangigem Recht vereinbar sei, ist vom erkennenden Senat in zahlreichen Entscheidungen bejaht worden (vgl. u.a. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 3 C 5.93 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 91; Beschluss vom 17. Mai 1995 - BVerwG 3 B 34.95 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 108).Ebenso wird in dem Beschluss vom 17. Mai 1995 (- BVerwG 3 B 34.95 - Buchholz 451.512 Nr. 108) hervorgehoben, dass die differenzierte deutsche Pächterschutzregelung auch die Interessen künftiger Pächter im Auge habe, bewirtschaftungsfähige Betriebseinheiten vorzufinden und anpachten zu können, so dass von einer willkürlichen Ungleichbehandlung keine Rede sein könne.
- EuGH, 24.03.1994 - C-2/92
The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Dennis Clifford …
Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 19.00
In dieser Rechtsprechung sah sich der Senat bestätigt durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 24. März 1994 (C-2/92, Slg. 1994 - 3 I 955). - BVerwG, 10.12.1992 - 3 C 29.90
Landwirtschaft - Milcherzeugung - Betriebseinheit - Verpachtung
Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 19.00
Im Urteil vom 10. Dezember 1992 (- BVerwG 3 C 29.90 - BVerwGE 91, 288, 291) wird hierzu u.a. ausgeführt: Der deutsche Verordnungsgeber habe sich bei der Versagung des Pächterschutzes bei Rückgabe ganzer Betriebe nicht in erster Linie von den Interessen des Verpächters leiten lassen, vielmehr habe er vornehmlich den Belangen der milcherzeugenden Landwirte ohne eigenen Grundbesitz Rechnung tragen wollen, die auf die Pachtung von Betrieben angewiesen seien, die in Hinblick auf ihre Referenzmengenausstattung eine rentable Bewirtschaftung ermöglichten.
- BVerwG, 24.03.1994 - 3 C 5.93
Übergang von Referenzmengen anlässlich der Rückgabe eines gepachteten Hofes vom …
Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 19.00
Die Frage, ob die Versagung von Pächterschutz bei Rückgabe eines ganzen Betriebs an den Verpächter mit höherrangigem Recht vereinbar sei, ist vom erkennenden Senat in zahlreichen Entscheidungen bejaht worden (vgl. u.a. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 3 C 5.93 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 91; Beschluss vom 17. Mai 1995 - BVerwG 3 B 34.95 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 108). - BFH, 14.12.1993 - VII R 113/92
Einordnung und Rücknahme der Festsetzung der Anlieferungs-Referenzmenge-Milch …
Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 19.00
Dies zeigt sich u.a. darin, dass eine Rücknahme der durch einen Käufer erfolgten Referenzmengenberechnung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur im Wege des § 10 Abs. 1 MOG i.V.m. § 48 Abs. 2 und 4 VwVfG erfolgen kann (…vgl. Urteile vom 13. Juli 1993 - VII R 92/92 - BFH/NV 1994, 137; sowie vom 14. Dezember 1993 - VII R 113/92 - BFH/NV 1994, 748). - BFH, 30.10.1990 - VII R 101/89
Zur Rücknahme eines rechtswidrigen Milchquotenbescheides
Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 19.00
Dabei kann offen bleiben, ob in der stillschweigenden Entgegennahme der Käuferberechnung durch das Hauptzollamt ein Feststellungsbescheid zu sehen ist, durch den die Anlieferungs-Referenzmenge des Erzeugers entsprechend der Käuferberechnung hoheitlich festgesetzt wird (in diesem Sinne u.a. BFHE 162, 156 m.w.N.). - BFH, 31.08.1993 - VII R 142/92
Neufestsetzung einer Milchanlieferungsreferenzmenge (ARM) - Zuständigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 19.00
Beachten sie diese Kompetenzgrenzen nicht und nehmen abweichende Berechnungen vor, laufen sie Gefahr, dass ihre Bescheinigungen von der Bundesfinanzverwaltung insoweit nicht akzeptiert werden (vgl. BFH, Urteil vom 31. August 1993 - VII R 142/92 - NV 1994, 512). - BFH, 13.07.1993 - VII R 92/92
Neufestsetzung einer Milchanlieferungsreferenzmenge (ARM) durch das Hauptzollamt …
Auszug aus BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 19.00
Dies zeigt sich u.a. darin, dass eine Rücknahme der durch einen Käufer erfolgten Referenzmengenberechnung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur im Wege des § 10 Abs. 1 MOG i.V.m. § 48 Abs. 2 und 4 VwVfG erfolgen kann (vgl. Urteile vom 13. Juli 1993 - VII R 92/92 - BFH/NV 1994, 137; …sowie vom 14. Dezember 1993 - VII R 113/92 - BFH/NV 1994, 748).
- BVerwG, 18.12.2003 - 3 C 48.02
Milchgarantiemenge; Milchquote; Pachtverhältnis, Beendigung des -; Pächterschutz; …
Nr. 72 ; vom 22. Januar 1998 - BVerwG 3 C 50.96 - BVerwGE 106, 134 ; vom 5. Juli 2001 - BVerwG 3 C 19.00 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 136 und vom 30. Januar 2002 - BVerwG 3 C 3.01 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 137).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 01.08.2001 - 3 C 19.00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Streitwerts im Berufungsverfahren und Revisionsverfahren durch einen Beigeladenen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.10.1988 - 4 C 58.84
Streitwertfestsetzung durch das Revisionsgericht; Höchstgrenze
Auszug aus BVerwG, 01.08.2001 - 3 C 19.00
Das bedeutet, dass im Regelfall bei unverändertem Streitgegenstand der Streitwert des ersten Rechtszuges mit dem des Rechtsmittelzuges identisch ist, oder - anders ausgedrückt -, dass sich der Wert des für die Streitwertfestsetzung maßgeblichen Antrags des Rechtsmittelklägers grundsätzlich nach dem von der Bedeutung für den Kläger abhängigen Streitwert der ersten Instanz richtet (vgl. Urteil vom 14. Oktober 1988 - BVerwG 4 C 58.84 - Buchholz 406.401 § 1 BNatSchG Nr. 3 und Beschluss vom 9. November 1988 - BVerwG 4 B 185.88 - Buchholz 360 § 14 GKG Nr. 3). - BVerwG, 09.11.1988 - 4 B 185.88
Rechtsmittelverfahren - Unveränderter Streitgegenstand - Streitwert
Auszug aus BVerwG, 01.08.2001 - 3 C 19.00
Das bedeutet, dass im Regelfall bei unverändertem Streitgegenstand der Streitwert des ersten Rechtszuges mit dem des Rechtsmittelzuges identisch ist, oder - anders ausgedrückt -, dass sich der Wert des für die Streitwertfestsetzung maßgeblichen Antrags des Rechtsmittelklägers grundsätzlich nach dem von der Bedeutung für den Kläger abhängigen Streitwert der ersten Instanz richtet (vgl. Urteil vom 14. Oktober 1988 - BVerwG 4 C 58.84 - Buchholz 406.401 § 1 BNatSchG Nr. 3 und Beschluss vom 9. November 1988 - BVerwG 4 B 185.88 - Buchholz 360 § 14 GKG Nr. 3).
- VGH Bayern, 20.03.2015 - 22 CS 15.58
Sicherungsfähige Planung, Flächennutzungsplan, integrierter Landschaftsplan, …
Der Umstand, dass Rechtsmittelführerin eine drittbetroffene Gemeinde ist und die Nummer 19.3 des Streitwertkatalogs in diesem Fall in Hauptsacheverfahren einen Streitwert von 60.000,-- EUR vorschlägt, hat ungeachtet der Vorschrift des § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG außer Betracht zu bleiben, da der Streitwert eines Rechtsmittelverfahrens bei unverändertem Streitgegenstand grundsätzlich auch dann mit dem Streitwert des ersten Rechtszuges identisch ist, wenn nicht derjenige Beteiligte, der das Verfahren dort als Kläger oder Antragsteller eingeleitet hat, sondern z.B. ein Beigeladener das Rechtsmittel eingelegt hat (BVerwG, B.v. 9.11.1988 - 4 B 185.88 - NVwZ-RR 1989, 280; vgl. auch BVerwG, B.v. 1.8.2001 - 3 C 19.00 - Buchholz 360 § 14 GKG Nr. 6; B.v. 26.1.2010 - 4 B 43.09 -BauR 2010, 871/874). - OVG Saarland, 14.06.2007 - 2 R 12/06
Leitsatz zum PKH-Verfahren: Bewilligung von Prozesskostenhilfe an im Ausland …
Dabei ist davon auszugehen, dass im Regelfall bei unverändertem Streitgegenstand der Streitwert des ersten Rechtszuges mit dem des Rechtsmittelzuges identisch ist, oder - anders ausgedrückt -, dass sich der Wert des für die Streitwertfestsetzung maßgeblichen Antrags des Rechtsmittelklägers grundsätzlich nach dem von der Bedeutung für den Kläger abhängigen Streitwert der ersten Instanz richtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.1988 - 4 C 58.84 - Buchholz 406.401 § 1 BNatSchG Nr. 3 und Beschlüsse vom 09.11.1988 - 4 B 185.88 - Buchholz 360 § 14 GKG Nr. 3 und vom 01.08.2001 - 3 C 19.00 -, Buchholz 360 § 14 GKG Nr. 6) . - VGH Bayern, 13.07.2015 - 22 ZB 15.1330
Umfang der Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils, wenn wegen eines …
Der Umstand, dass vorliegend Rechtsmittelführer eine drittbetroffene Gemeinde ist und die Nr. 19.3 des Streitwertkatalogs 2013 in diesem Fall in Hauptsacheverfahren einen Streitwert von 60.000 EUR vorschlägt, muss ungeachtet der Vorschrift des § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG außer Betracht bleiben, da der Streitwert eines Rechtsmittelverfahrens bei unverändertem Streitgegenstand grundsätzlich auch dann mit dem Streitwert des ersten Rechtszugs identisch ist, wenn nicht derjenige Beteiligte, der das Verfahren dort als Kläger oder Antragsteller eingeleitet hat, sondern z.B. ein Beigeladener das Rechtsmittel eingelegt hat (BayVGH, B.v. 20.3.2015 - 22 CS 15.58; BVerwG, B.v. 9.11.1988 - 4 B 185.88 - NVwZ-RR 1989, 280; vgl. auch BVerwG, B.v. 1.8.2001 - 3 C 19.00 - Buchholz 360 § 14 GKG Nr. 6; B.v. 26.1.2010 - 4 B 43.09 - BauR 2010, 871/874). - OVG Niedersachsen, 08.01.2007 - 7 ME 187/06
Zulässigkeit eines Sachantrags im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei …
Der Wert des für die Streitwertfestsetzung maßgeblichen Antrags der Rechtsmittelführerin richtet sich grundsätzlich und auch vorliegend nach dem von der Bedeutung für - hier - die Antragsteller abhängigen Streitwert (BVerwG, Beschl. v. 01.08.2001 - 3 C 19.00 -, Buchholz § 14 GKG Nr. 6; Beschl. v. 09.11.1988 - 4 B 185.88 -, NVwZ-RR 1989, 280).
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