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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.01.2013 - 3 CE 11.2345   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,663
VGH Bayern, 08.01.2013 - 3 CE 11.2345 (https://dejure.org/2013,663)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.01.2013 - 3 CE 11.2345 (https://dejure.org/2013,663)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Januar 2013 - 3 CE 11.2345 (https://dejure.org/2013,663)
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86

    Kinderfreibeträge

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2013 - 3 CE 11.2345
    Vielmehr entspricht es der Befugnis des Dienstherrn, gesetzlich allgemein ausgesprochene Pflichten des Beamten - wie hier die Pflicht zur Dienstleistung und die daraus folgende Pflicht zur Gesunderhaltung (§ 34 BeamtStG) - durch dienstliche Weisung zu konkretisieren (BVerwG v. 9.5.1990 -2 B 48/90 - ZBR 1990, 261).

    (BVerwG vom 9.5.1990 - 2 B 48/90 -ZBR 1990, 261).

  • BVerwG, 09.05.1990 - 2 B 48.90

    Pflicht zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit bei einem Beamten

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2013 - 3 CE 11.2345
    Vielmehr entspricht es der Befugnis des Dienstherrn, gesetzlich allgemein ausgesprochene Pflichten des Beamten - wie hier die Pflicht zur Dienstleistung und die daraus folgende Pflicht zur Gesunderhaltung (§ 34 BeamtStG) - durch dienstliche Weisung zu konkretisieren (BVerwG v. 9.5.1990 -2 B 48/90 - ZBR 1990, 261).

    (BVerwG vom 9.5.1990 - 2 B 48/90 -ZBR 1990, 261).

  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2013 - 3 CE 11.2345
    Rn. 24 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, dass die durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich verankerten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten des Beamten zum Inhalt haben, und dass hierzu insbesondere die grundlegende Pflicht des Beamten zählt, sich ganz für den Dienstherrn einzusetzen und diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen (BVerfGE 40, 296; 55, 207; BVerwGE 72, 289 ff.).
  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2013 - 3 CE 11.2345
    Rn. 24 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, dass die durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich verankerten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten des Beamten zum Inhalt haben, und dass hierzu insbesondere die grundlegende Pflicht des Beamten zählt, sich ganz für den Dienstherrn einzusetzen und diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen (BVerfGE 40, 296; 55, 207; BVerwGE 72, 289 ff.).
  • BVerwG, 11.12.1985 - 2 C 8.84

    Anspruch eines Lehrers auf Urlaub außerhalb der Unterrichtszeit für ein …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2013 - 3 CE 11.2345
    Rn. 24 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, dass die durch Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich verankerten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten des Beamten zum Inhalt haben, und dass hierzu insbesondere die grundlegende Pflicht des Beamten zählt, sich ganz für den Dienstherrn einzusetzen und diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen (BVerfGE 40, 296; 55, 207; BVerwGE 72, 289 ff.).
  • BVerwG, 26.07.1983 - 1 D 98.82

    Beamter - Pflicht - Ärztliche Untersuchung - Beurlaubung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2013 - 3 CE 11.2345
    Soweit eine ambulante Behandlung sich als nicht ausreichend erweisen sollte oder von vornherein nicht aussichtsreich ist, kann dem Beamten auch eine längere, teilweise stationäre Behandlung zumutbar sein (BVerwG v. 26.7.1983 - 1 D 92.82 - BVerwGE 76, 103).
  • VGH Bayern, 01.02.1999 - 3 CS 98.2773
    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2013 - 3 CE 11.2345
    Rn. 19 Bei der Anordnung gegenüber der Beamtin, sich zur Gesunderhaltung einer stationären Behandlung in einer psychotherapeutischen (psychosomatischen) Klinik zu unterziehen und anschließend eine langfristig angelegte ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung durchzuführen, handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, da diese Anordnung keine unmittelbare Außenwirkung i.S.v. Art. 35 Satz 1 BayVwVfG entfaltet (so der Senat in ständiger Rspr. vgl. Beschluss vom 1.2.1999 - 3 CS 98.2773, NVwZ 2000, 222; vom 16.3.2009 - 3 CS 08.3414 RdNr. 20 zur Anordnung gegenüber einem Beamten, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit amtsärztlich untersuchen zu lassen; zu letzterem vgl. auch BVerwG vom 26.4.2012 - 2 C 17/10 ).
  • VGH Bayern, 12.12.2012 - 3 CE 12.2121

    Rechtscharakter der Weisung des Dienstherrn zu amtsärztlicher Untersuchung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2013 - 3 CE 11.2345
    Rn. 22 Ob auch der Hinweis des Antragsgegners, bei Missachtung der Verpflichtung habe die Beamtin mit erheblichen disziplinarrechtlichen Folgen zu rechnen, ausreicht, ebenfalls eine Rechtsschutzmöglichkeit zu begründen, kann hier dahingestellt bleiben (vgl. hierzu auch BayVGH vom 12.12.2012 - 3 CE 12.2121 Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung RdNrn. 29 bis 31).
  • VGH Bayern, 16.03.2009 - 3 CS 08.3414

    Weisung an Professor zur psychiatrischen Untersuchung; Verwaltungsakteigenschaft …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.01.2013 - 3 CE 11.2345
    Rn. 19 Bei der Anordnung gegenüber der Beamtin, sich zur Gesunderhaltung einer stationären Behandlung in einer psychotherapeutischen (psychosomatischen) Klinik zu unterziehen und anschließend eine langfristig angelegte ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung durchzuführen, handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, da diese Anordnung keine unmittelbare Außenwirkung i.S.v. Art. 35 Satz 1 BayVwVfG entfaltet (so der Senat in ständiger Rspr. vgl. Beschluss vom 1.2.1999 - 3 CS 98.2773, NVwZ 2000, 222; vom 16.3.2009 - 3 CS 08.3414 RdNr. 20 zur Anordnung gegenüber einem Beamten, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit amtsärztlich untersuchen zu lassen; zu letzterem vgl. auch BVerwG vom 26.4.2012 - 2 C 17/10 ).
  • VG Ansbach, 17.07.2013 - AN 1 E 13.2.01110

    Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung eines Ruhestandsbeamten zum Zwecke …

    Die Erhebungen eines Psychiaters, die sich in aller Regel auch auf den Bereich der privaten Lebensgestaltung erstrecken, sind von anderer Eingriffsqualität als rein medizinische Feststellungen (vgl. BayVGH, B. v. 28.1.2013, unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 26.4.2012, 2 C 17/10; VGH Mannheim, B. v. 3.2.2005, 4 S 2398/04, NVwZ-RR 2006, 200 ff. zur Frage der Verhältnismäßigkeit bei der Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung; BayVGH, B. v. 16.3.2009, 3 CS 08.3414; B. v. 12.12.2012, 3 CE 12.2121; B. v. 8.1.2013, 3 CE 11.2345).
  • VG München, 29.08.2019 - M 5 E 19.2937

    Anordnung einer stationären Behandlung zur Alkoholentwöhnung bei Beamtem

    Bei der Anordnung gegenüber einem Beamten, sich zur Gesunderhaltung einer stationären Alkoholentwöhnungsbehandlung in einer geeigneten Suchtfachklinik zu unterziehen, handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, da diese Anordnung keine unmittelbare Außenwirkung i.S.v. Art. 35 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) entfaltet (BayVGH, B.v. 8.1.2013 - 3 CE 11.2345 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Dies setzt gegebenenfalls auch voraus, sich zur Erhaltung oder Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit einer zumutbaren Heilbehandlung zu unterziehen (…BayVGH, U.v. 14.10.2015 - 16a D 14.351 - juris Rn. 57 ff.; B.v. 8.1.2013 - 3 CE 11.2345 - juris Rn. 24 ff. m.w.N.; BVerwG, B.v. 9.5.1990 - 2 B 48/90 - ZBR 1990, 261).

    Dies stellt keinen unzulässigen Eingriff in Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) dar (vgl. hierzu BayVGH, B. v. 8.1.2013 - 3 CE 11.2345 - juris Rn. 25 f. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 28.03.2019 - 3 CE 18.2248

    Einseitige Erledigungserklärung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    Dies erscheint zweifelhaft, weil die Erledigung einer selbstständigen Verfahrenshandlung durch Zeitablauf nur dann eintreten kann, wenn die Zeitbestimmung zum wesentlichen Inhalt der Verfahrenshandlung gehört (vgl. BayVGH, B.v. 8.1.2013 - 3 CE 11.2345 - juris Rn. 18;… B.v. 22.9.2015 - 3 CE 15.1042 - juris Rn. 24;… zum Verwaltungsakt: BVerwG, B.v. 27.7.2005 - 6 B 37.05 - juris Rn. 6).
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