Rechtsprechung
| ArbG Potsdam, 15.02.2011 - 3 Ca 1512/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 7 Abs 3 BUrlG, § 7 Abs 4 BUrlG, Art 7 Abs 1 EGRL 88/2003
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod des Arbeitnehmers und Abgeltung des Urlaubs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07
Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus ArbG Potsdam, 15.02.2011 - 3 Ca 1512/10
Mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.03.2009 - AZ 9 AZR 983/07 - (NZA 2009, S. 538) wurde die bisherige Rechtsprechung des Gerichts aufgegeben, nach der gesetzliche Urlaubsabgeltungsansprüche erlöschen, wenn Arbeitnehmer wegen Arbeitsunfähigkeit in Folge Krankheit ihren Urlaub während des Urlaubsjahres bzw. bis zum Ablauf der Übertragungszeitraumes nicht haben in Anspruch nehmen können.Mit der Rechtsprechung müssen jedoch für einen Regelungswillen, der zwischen gesetzlichen und "über"- gesetzlichen Ansprüchen unterscheidet, deutliche Anhaltspunkte bestehen (…so: BAG vom 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 -, NZA 2010, S. 811; BAG vom 24.03.2009, a.a.O.).
Auch wird in diesem Zusammenhang auf § 9 und § 17 Abs. 2 und 3 BEEG verwiesen, nach denen Zeiten, in denen Urlaubsansprüche aus nicht vom Willen des Arbeitnehmers abhängigen Gründen nicht realisiert werden können, sich jedenfalls nicht nachteilig für den Bestand von Urlaubs- oder Urlaubsabgeltungsansprüchen auswirken (vgl. dazu: BAG vom 24.03.2009, a.a.O., S. 544, Rdz. 62, 63 m.w.N.).
- BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09
Urlaub und Urlaubsabgeltung
Auszug aus ArbG Potsdam, 15.02.2011 - 3 Ca 1512/10
Nach der bindenden Auslegung des Inhaltes des Artikel 7 der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie durch den EUGH in der genannten Entscheidung hat das BAG seine bis her vertretene Auffassung aufgegeben, nach der der Urlaubsabgeltungsanspruch Surrogat des Urlaubsanspruchs ist (…vgl.: BAG vom 24.03.2010, a.a.O.; BAG vom 04.05.2010 - 9 AZR 183/09 -, NZA 2010, S. 1011, 1012).Damit ist der Anspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG als bloßer Geldanspruch zu verstehen (so ausdrücklich: Düwel, Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, 3. A. 2009, § 80, Rdz 66), der der finanziellen Vergütung i.S. von Artikel 7 II der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie entspricht (so: BAG vom 04.05.2010, a.a.O., Rdz. 21).
- LAG Hamm, 22.04.2010 - 16 Sa 1502/09
Vererblichkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs bei Beendigung des …
Auszug aus ArbG Potsdam, 15.02.2011 - 3 Ca 1512/10
Die Kläger sind unter Bezugnahme auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22.04.2010 - Aktenzeichen: 16 Sa 1502/09 - der Auffassung, dass der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Tod der Ehefrau und Mutter nicht mehr in Anspruch genommene Erholungsurlaub im Umfang von 20 Tagen aus dem Jahr 2008 und 30 Tagen aus dem Jahr 2009 in Geld abzugelten sei.Entgegen der bislang vom Bundesarbeitsgericht dazu vertretenen Auffassung, nach der ein Abgeltungsanspruch voraussetzt, dass der betreffende Arbeitnehmer lebt (…so nur z.B.: BAG vom 23.06.1992 - 9 AZR 111/91 -, DB 1992, S. 2404;…, NZA 1990, S. 238), entsteht auch in dem Fall, in dem das Arbeitsverhältnis infolge Tod des Arbeitnehmers sein (rechtliches) Ende findet, ein - vererblicher - Anspruch auf Urlaubsabgeltung (so nunmehr: LAG Hamm vom 22.04.2010 - 16 Sa 1502/09 -, BeckRS 2010, 71902, Revision eingelegt unter 9 AZR 152/10).
- EuGH, 20.01.2009 - C-350/06
Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit
Auszug aus ArbG Potsdam, 15.02.2011 - 3 Ca 1512/10
Damit folgt das Gericht der Entscheidung des EuGH vom 20.01.2009 - AZ RS-C-350/06-, NZA 2009, S. 135), nach der das Erlöschen von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraums nach § 7 Abs. 3 BUrlG mit Artikel 7 I der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie vom 04.11.2003 (Richtlinie 2003/88/EG) unvereinbar ist. - BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09
Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz
Auszug aus ArbG Potsdam, 15.02.2011 - 3 Ca 1512/10
Mit der Rechtsprechung müssen jedoch für einen Regelungswillen, der zwischen gesetzlichen und "über"- gesetzlichen Ansprüchen unterscheidet, deutliche Anhaltspunkte bestehen (so: BAG vom 23.03.2010 - 9 AZR 128/09 -, NZA 2010, S. 811;… BAG vom 24.03.2009, a.a.O.). - BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 111/91
Urlaubsabgeltung nach dem Tod des Arbeitnehmers
Auszug aus ArbG Potsdam, 15.02.2011 - 3 Ca 1512/10
Entgegen der bislang vom Bundesarbeitsgericht dazu vertretenen Auffassung, nach der ein Abgeltungsanspruch voraussetzt, dass der betreffende Arbeitnehmer lebt (so nur z.B.: BAG vom 23.06.1992 - 9 AZR 111/91 -, DB 1992, S. 2404;…, NZA 1990, S. 238), entsteht auch in dem Fall, in dem das Arbeitsverhältnis infolge Tod des Arbeitnehmers sein (rechtliches) Ende findet, ein - vererblicher - Anspruch auf Urlaubsabgeltung (so nunmehr: LAG Hamm vom 22.04.2010 - 16 Sa 1502/09 -, BeckRS 2010, 71902, Revision eingelegt unter 9 AZR 152/10). - BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 44/88
Urlaubsabgeltungsanspruch
Auszug aus ArbG Potsdam, 15.02.2011 - 3 Ca 1512/10
Entgegen der bislang vom Bundesarbeitsgericht dazu vertretenen Auffassung, nach der ein Abgeltungsanspruch voraussetzt, dass der betreffende Arbeitnehmer lebt (…so nur z.B.: BAG vom 23.06.1992 - 9 AZR 111/91 -, DB 1992, S. 2404;, NZA 1990, S. 238), entsteht auch in dem Fall, in dem das Arbeitsverhältnis infolge Tod des Arbeitnehmers sein (rechtliches) Ende findet, ein - vererblicher - Anspruch auf Urlaubsabgeltung (so nunmehr: LAG Hamm vom 22.04.2010 - 16 Sa 1502/09 -, BeckRS 2010, 71902, Revision eingelegt unter 9 AZR 152/10). - LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 17 Sa 621/09
Verfall des Urlaubs bei Arbeitsunfähigkeit; Anwendbarkeit von § 366 Abs. 2 BGB …
Auszug aus ArbG Potsdam, 15.02.2011 - 3 Ca 1512/10
Da dem Sachverhalt nicht zu entnehmen ist, dass bei der Gewährung der 10 Urlaubstage im Jahr 2008 die Schuldnerin eine Bestimmung dahingehend getroffen hat, dass es sich bei diesen 10 Tagen um den gesetzlichen oder - zumindest teilweise - tariflichen Mehrurlaub handelt, ist unter Zugrundelegung der Regelung des § 366 Abs. 2 BGB davon auszugehen, dass zunächst der aus Sicht des Schuldners lästigere Teil des Gesamturlaubsanspruchs erfüllt werden sollte (vgl. dazu: Dörner/ Gallner, a.a.O., Rdz. 39 m.w.H. u.a. auf die - jedoch ablehnende - Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 02.12.2009 - 17 Sa 621/09 -).
- BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10
Urlaubsabgeltung - Vererbbarkeit
Es kann deshalb kein Urlaubsabgeltungsanspruch mehr entstehen (…vgl. BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 111/91 - zu 3 der Gründe, aaO; 26. April 1990 - 8 AZR 517/89 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 65, 122;… so auch weiterhin das überwiegende Schrifttum: ErfK/Dörner/Gallner 11. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 51;… ErfK/Preis § 613 BGB Rn. 6;… HWK/Schinz 4. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 118;… Arnold/Tillmanns/Zimmermann BUrlG 2. Aufl. § 1 Rn. 66;… Staudinger/Richardi/Fischinger (2011) § 613 BGB Rn. 15; aA Schipper/Polzer NZA 2011, 80; ArbG Potsdam 15. Februar 2011 - 3 Ca 1512/10 -).
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